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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Skizzen ans unserm heutigen Volksleben

Walde oder gar Kinder waren dem Oberförster überaus zuwider. Das Bellen des
Rehbocks, "Schrecken" nennt es der Weidmann, der bei diesem Worte etwas wouuevvlles
empfindet, die schnarrende Kommandostimme des Nevierförsters, die Schlage der Holz¬
axt waren ihm Musik, Rufen und Gesaug ein Greuel. Vor allem durfte das Wild
nicht gestört werden. Der fiskalische Rehbock mußte sich in voller Sammlung auf
die Stunde vorbereiten, wo er nach den Regeln der Kunst abgeschossen werden
sollte. Als der Oberförster aber einmal ein paar Sprenkel fand und deu dazu
gehörigen Jungen erwischte, machte er ein Aufhebens, als sei ein Mord ge¬
schehen.

Heute hat der Chef aber wieder einmal einen Hauptspektakel gemacht, sagte
der Blaukeubecker Förster zu seinem Kollegen. Ich dachte, er wollte den Jungen
mit seineu Sprenkeln gleich auffressen. Und in meiner Küche stand ein ganzer
Korb voll Singvögel, die sich bei mir in den Dohnen gefangen hatten.

Das ist nicht anders, erwiderte der Kollege. Wir können doch neben die
Schlinge keine Warnungstafel für die Rotkehlchen hängen.") Wenn wir überhaupt
Dohnen aushängen, dann fangen wir in den ersten Wochen auch Singvögel.

Lauter Singvögel! Der Korb Krammetsvogel, den der Chef neulich an den
Oberforstmeister geschickt hat, das waren doch lauter Singdrosseln. Und um so
eine" Sprenkel macht er solchen Lärm.

Wer durch den Wald ging und begegnete dem Oberförster, der konnte darauf
gefaßt sein, daß ihm etwas unangenehmes begegnete, ehe er noch den Wald ver¬
ließ. Entweder wurde ihm von einem Holzhacker klar gemacht, daß er sich auf
verbotnem Wege befand, oder daß der wüste Fleck, ans dem er stand, eine
Schonung sei, oder nun wurde gefragt, woher die Blumen und Beeren flammten,
die man in der Hand trug, oder man wurde auf gewisse Strohwische aufmerksam
gemacht, die alle Wege und Waldränder zierten, oder zur Ruhe oder zur Vorsicht
mit der Cigarre ernährt. Schließlich fühlte sich kein Mensch mehr sicher, wenn
er von der Landstraße abgebogen war. Der Blankenbecker Herr Pastor war seit
seiner Bestrafung mit keinem Rade mehr in den Wald gekommen. Am liebste"
hätte er deu Wald gänzlich gemieden, wenn es ihm nicht ein Bedürfnis gewesen
wäre, seine Nerven im Grünen zu erfrische", und wenn er nicht ein großer Pilz-
frennd und Pilzkenner gewesen Ware. Der Blankenbecker Herr Pastor zog also
mit seinem Pilzsäckchen durch den Wald und begegnete dem Herrn Oberförster, mit
dem er ein wissenschaftliches Gespräch über Pilzsorten und Standpunkte führte.
Bald darauf erschien -- offenbar im Auftrage des Herrn Oberförsters -- ein Forst-
Wärter und eröffnete, verlegen die Mütze in der Hand drehend, dem Herrn Pastor:
Pilze seien fiskalisches Eigentum, und es sei nicht gestattet, fiskalisches Eigentum
mitzunehmen. Der Herr Pastor erschrak, warf alle Pilze von sich und eilte, ernst¬
lich in seinem Gewissen beunruhigt, nach Hause, um nie wieder den Wald zu be¬
treten. Ähnlich ging es den Töchtern des Bossenstedter Amtmanns, die wegen
eines Sträußchens Erdbeeren behelligt wurden. Der Amtmann wütete und brachte
seine Beschwerde auf dem Dvrneberger Jahrmarkte, wo er sich mit einigen Be¬
kannten traf -- auch der Blankenbecker Förster war darunter --, zur Sprache:
Er hätte doch wahrhaftig uicht nötig, seiue Töchter zum Beereustehlen in deu Wald
zu schicken. Der Oberförster sei verrückt, und ein Verbot, Erdbeeren im Walde zu
pflücken, gebe es gar nicht.



") Einer unsrer weisen Gesetzgeber im Reichstage hat in der That vorm Jahre einen
Gesetzeövarngrnphen vorgeschlagen, daß in den Dohnen nur Drosseln gefangen werden dürften.
Skizzen ans unserm heutigen Volksleben

Walde oder gar Kinder waren dem Oberförster überaus zuwider. Das Bellen des
Rehbocks, „Schrecken" nennt es der Weidmann, der bei diesem Worte etwas wouuevvlles
empfindet, die schnarrende Kommandostimme des Nevierförsters, die Schlage der Holz¬
axt waren ihm Musik, Rufen und Gesaug ein Greuel. Vor allem durfte das Wild
nicht gestört werden. Der fiskalische Rehbock mußte sich in voller Sammlung auf
die Stunde vorbereiten, wo er nach den Regeln der Kunst abgeschossen werden
sollte. Als der Oberförster aber einmal ein paar Sprenkel fand und deu dazu
gehörigen Jungen erwischte, machte er ein Aufhebens, als sei ein Mord ge¬
schehen.

Heute hat der Chef aber wieder einmal einen Hauptspektakel gemacht, sagte
der Blaukeubecker Förster zu seinem Kollegen. Ich dachte, er wollte den Jungen
mit seineu Sprenkeln gleich auffressen. Und in meiner Küche stand ein ganzer
Korb voll Singvögel, die sich bei mir in den Dohnen gefangen hatten.

Das ist nicht anders, erwiderte der Kollege. Wir können doch neben die
Schlinge keine Warnungstafel für die Rotkehlchen hängen.") Wenn wir überhaupt
Dohnen aushängen, dann fangen wir in den ersten Wochen auch Singvögel.

Lauter Singvögel! Der Korb Krammetsvogel, den der Chef neulich an den
Oberforstmeister geschickt hat, das waren doch lauter Singdrosseln. Und um so
eine» Sprenkel macht er solchen Lärm.

Wer durch den Wald ging und begegnete dem Oberförster, der konnte darauf
gefaßt sein, daß ihm etwas unangenehmes begegnete, ehe er noch den Wald ver¬
ließ. Entweder wurde ihm von einem Holzhacker klar gemacht, daß er sich auf
verbotnem Wege befand, oder daß der wüste Fleck, ans dem er stand, eine
Schonung sei, oder nun wurde gefragt, woher die Blumen und Beeren flammten,
die man in der Hand trug, oder man wurde auf gewisse Strohwische aufmerksam
gemacht, die alle Wege und Waldränder zierten, oder zur Ruhe oder zur Vorsicht
mit der Cigarre ernährt. Schließlich fühlte sich kein Mensch mehr sicher, wenn
er von der Landstraße abgebogen war. Der Blankenbecker Herr Pastor war seit
seiner Bestrafung mit keinem Rade mehr in den Wald gekommen. Am liebste»
hätte er deu Wald gänzlich gemieden, wenn es ihm nicht ein Bedürfnis gewesen
wäre, seine Nerven im Grünen zu erfrische», und wenn er nicht ein großer Pilz-
frennd und Pilzkenner gewesen Ware. Der Blankenbecker Herr Pastor zog also
mit seinem Pilzsäckchen durch den Wald und begegnete dem Herrn Oberförster, mit
dem er ein wissenschaftliches Gespräch über Pilzsorten und Standpunkte führte.
Bald darauf erschien — offenbar im Auftrage des Herrn Oberförsters — ein Forst-
Wärter und eröffnete, verlegen die Mütze in der Hand drehend, dem Herrn Pastor:
Pilze seien fiskalisches Eigentum, und es sei nicht gestattet, fiskalisches Eigentum
mitzunehmen. Der Herr Pastor erschrak, warf alle Pilze von sich und eilte, ernst¬
lich in seinem Gewissen beunruhigt, nach Hause, um nie wieder den Wald zu be¬
treten. Ähnlich ging es den Töchtern des Bossenstedter Amtmanns, die wegen
eines Sträußchens Erdbeeren behelligt wurden. Der Amtmann wütete und brachte
seine Beschwerde auf dem Dvrneberger Jahrmarkte, wo er sich mit einigen Be¬
kannten traf — auch der Blankenbecker Förster war darunter —, zur Sprache:
Er hätte doch wahrhaftig uicht nötig, seiue Töchter zum Beereustehlen in deu Wald
zu schicken. Der Oberförster sei verrückt, und ein Verbot, Erdbeeren im Walde zu
pflücken, gebe es gar nicht.



") Einer unsrer weisen Gesetzgeber im Reichstage hat in der That vorm Jahre einen
Gesetzeövarngrnphen vorgeschlagen, daß in den Dohnen nur Drosseln gefangen werden dürften.
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[0058] Skizzen ans unserm heutigen Volksleben Walde oder gar Kinder waren dem Oberförster überaus zuwider. Das Bellen des Rehbocks, „Schrecken" nennt es der Weidmann, der bei diesem Worte etwas wouuevvlles empfindet, die schnarrende Kommandostimme des Nevierförsters, die Schlage der Holz¬ axt waren ihm Musik, Rufen und Gesaug ein Greuel. Vor allem durfte das Wild nicht gestört werden. Der fiskalische Rehbock mußte sich in voller Sammlung auf die Stunde vorbereiten, wo er nach den Regeln der Kunst abgeschossen werden sollte. Als der Oberförster aber einmal ein paar Sprenkel fand und deu dazu gehörigen Jungen erwischte, machte er ein Aufhebens, als sei ein Mord ge¬ schehen. Heute hat der Chef aber wieder einmal einen Hauptspektakel gemacht, sagte der Blaukeubecker Förster zu seinem Kollegen. Ich dachte, er wollte den Jungen mit seineu Sprenkeln gleich auffressen. Und in meiner Küche stand ein ganzer Korb voll Singvögel, die sich bei mir in den Dohnen gefangen hatten. Das ist nicht anders, erwiderte der Kollege. Wir können doch neben die Schlinge keine Warnungstafel für die Rotkehlchen hängen.") Wenn wir überhaupt Dohnen aushängen, dann fangen wir in den ersten Wochen auch Singvögel. Lauter Singvögel! Der Korb Krammetsvogel, den der Chef neulich an den Oberforstmeister geschickt hat, das waren doch lauter Singdrosseln. Und um so eine» Sprenkel macht er solchen Lärm. Wer durch den Wald ging und begegnete dem Oberförster, der konnte darauf gefaßt sein, daß ihm etwas unangenehmes begegnete, ehe er noch den Wald ver¬ ließ. Entweder wurde ihm von einem Holzhacker klar gemacht, daß er sich auf verbotnem Wege befand, oder daß der wüste Fleck, ans dem er stand, eine Schonung sei, oder nun wurde gefragt, woher die Blumen und Beeren flammten, die man in der Hand trug, oder man wurde auf gewisse Strohwische aufmerksam gemacht, die alle Wege und Waldränder zierten, oder zur Ruhe oder zur Vorsicht mit der Cigarre ernährt. Schließlich fühlte sich kein Mensch mehr sicher, wenn er von der Landstraße abgebogen war. Der Blankenbecker Herr Pastor war seit seiner Bestrafung mit keinem Rade mehr in den Wald gekommen. Am liebste» hätte er deu Wald gänzlich gemieden, wenn es ihm nicht ein Bedürfnis gewesen wäre, seine Nerven im Grünen zu erfrische», und wenn er nicht ein großer Pilz- frennd und Pilzkenner gewesen Ware. Der Blankenbecker Herr Pastor zog also mit seinem Pilzsäckchen durch den Wald und begegnete dem Herrn Oberförster, mit dem er ein wissenschaftliches Gespräch über Pilzsorten und Standpunkte führte. Bald darauf erschien — offenbar im Auftrage des Herrn Oberförsters — ein Forst- Wärter und eröffnete, verlegen die Mütze in der Hand drehend, dem Herrn Pastor: Pilze seien fiskalisches Eigentum, und es sei nicht gestattet, fiskalisches Eigentum mitzunehmen. Der Herr Pastor erschrak, warf alle Pilze von sich und eilte, ernst¬ lich in seinem Gewissen beunruhigt, nach Hause, um nie wieder den Wald zu be¬ treten. Ähnlich ging es den Töchtern des Bossenstedter Amtmanns, die wegen eines Sträußchens Erdbeeren behelligt wurden. Der Amtmann wütete und brachte seine Beschwerde auf dem Dvrneberger Jahrmarkte, wo er sich mit einigen Be¬ kannten traf — auch der Blankenbecker Förster war darunter —, zur Sprache: Er hätte doch wahrhaftig uicht nötig, seiue Töchter zum Beereustehlen in deu Wald zu schicken. Der Oberförster sei verrückt, und ein Verbot, Erdbeeren im Walde zu pflücken, gebe es gar nicht. ") Einer unsrer weisen Gesetzgeber im Reichstage hat in der That vorm Jahre einen Gesetzeövarngrnphen vorgeschlagen, daß in den Dohnen nur Drosseln gefangen werden dürften.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/58>, abgerufen am 23.07.2024.