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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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und seine neuen Manieren gründlich auszusprechen. Die ältesten Leute wurden als
Zeugen angerufen, daß der Weg über die Stnckenbreite immer ein öffentlicher Weg
gewesen sei. Und alle konnten sich noch erinnern, das; an der Eggelinger Wiese
ein Wegweiser gestanden habe mit der Inschrift: Kommnnalweg nach Vossenstedt,
Und das sollte nun nicht mehr gelten? Der Oberförster müsse wohl närrisch sein?
Das Verbot des Oberförsters sei null und nichtig, und der Schulze dürfe sich das
nicht gefallen lassen. Der Schulze sagte nicht ja und nicht nein und zahlte am
andern Tage seine Strafe. Denn er erwog, welche Kosten und welche Zeitversäumnis
er haben werde, wenn er nach der Kreisstadt drei Stunden weit aufs Gericht
müsse. Bald erklangen auch Wehrufe aus Schiedliugen. Der Oberförster hatte
den Weg von Schiedlingen nach Bucheubeck neu beschütten lassen, es war ein Staat,
wie schön der Weg geworden war. Die Schicdliugcr freuten sich, daß sie einen
so schönen Waldweg erhalten hatten, und beschlossen, ihn fleißig zu benutzen. Aber
kaum war er fertig, so schloß ihn der Oberförster zu und verbot ihn für fremdes
Fuhrwerk. Die Schiedlinger schimpften, wenn sie uuter sich waren, in den lautesten
Tönen: Das könne ihnen der Oberförster nicht verbieten, und das wollten sie
einmal sehen, wer sie hindern wollte, ihren Weg zu fahren. Sie fuhren also trotz
des Verbots, erhielten ihr Strafmandat -- und zahlten. Es war immer noch
billiger und bequemer, mit drei Mark davonzukommen, als aufs Gericht in die
Stadt zu müssen. Und den Advokaten ist nicht zu trauen, man kann nie Nüssen,
wer gewinnt und wer verspielt.

Aber Leute, sagte der Dorneberger Doktor, der in dieser Gegend bis nach
Bnchcnbeck hin seine Praxis hatte, seht ihr denn nicht, worauf es der Oberförster
abgesehen hat? Er will euch alle eure Wege abtröpfelt, und wenn ihr Strafe zahlt,
so gebt ihr ihm ja recht.

Das ist ganz richtig, Herr Doktor, aber was kann man denn dagegen thun?

Widerspruch erheben, den Oberförster verklagen!

Ja ja, aber die Bossenstedter könnten doch auch was thun.

Und die Bossenstedter sagten: Ja ja, aber die Blankenbccker könnten doch auch
etwas thun, und so geschah nichts. Nicht einmal, als der gute Blankenbecker Pastor,
der im Frühling zusammen mit seiner lieben Frau im Pnstvrenkutschchen in sein
eignes Holz gefahren war, angezeigt und mit drei Mark bestraft worden war, weil
der Fvrstabfuhrweg wohl mit Leiterwagen, aber nicht mit Kutscher befahren werden
dürfe.

Aber Sie wenigstens, Herr Pastor, werden doch reklamieren, sagte der Doktor
Emser, es ist doch ein haarsträubender Unsinn, Ihnen den Zugang zu Ihrem eignen
Holze verwehren zu wollen.

Aber der Herr Pastor war sehr erschrocken, er wollte lieber mit der Sache
nichts zu thun haben, er wagte nicht gegen die Obrigkeit vorstellig zu werden und
wollte lieber seine Strafe zahlen.

Da geschah das unerhörte, daß Doktor Emser selbst in Strafe genommen
wurde, weil er den Weg über den Stuckeuwinkcl gefahren war, als er zu des
Oberförsters eigner Schwiegermutter gerufen worden war. Doktor Emser erhob
Widerspruch. Er sei Arzt, und ihm sei, wenn Gefahr in Verzug sei, auch erlaubt,
verbotne Wege zu fahren. Die Heerstraße über Blankenbeck sei eine ganze Stunde
um. Hierauf erwiderte der Oberförster: Seine Schwiegermutter sei nicht so krank
gewesen, sie hätte ganz gut die Stunde warten können. Worauf der Doktor mit
seinem Einwände abgewiesen wurde. Jetzt sah er ein, daß er einen falschen Ein¬
wand vorgebracht hatte. Er hätte behaupten und beweisen müssen, daß der Weg
über den Stnckcnwiukel als öffentlicher Weg nicht verboten werden durfte.


und seine neuen Manieren gründlich auszusprechen. Die ältesten Leute wurden als
Zeugen angerufen, daß der Weg über die Stnckenbreite immer ein öffentlicher Weg
gewesen sei. Und alle konnten sich noch erinnern, das; an der Eggelinger Wiese
ein Wegweiser gestanden habe mit der Inschrift: Kommnnalweg nach Vossenstedt,
Und das sollte nun nicht mehr gelten? Der Oberförster müsse wohl närrisch sein?
Das Verbot des Oberförsters sei null und nichtig, und der Schulze dürfe sich das
nicht gefallen lassen. Der Schulze sagte nicht ja und nicht nein und zahlte am
andern Tage seine Strafe. Denn er erwog, welche Kosten und welche Zeitversäumnis
er haben werde, wenn er nach der Kreisstadt drei Stunden weit aufs Gericht
müsse. Bald erklangen auch Wehrufe aus Schiedliugen. Der Oberförster hatte
den Weg von Schiedlingen nach Bucheubeck neu beschütten lassen, es war ein Staat,
wie schön der Weg geworden war. Die Schicdliugcr freuten sich, daß sie einen
so schönen Waldweg erhalten hatten, und beschlossen, ihn fleißig zu benutzen. Aber
kaum war er fertig, so schloß ihn der Oberförster zu und verbot ihn für fremdes
Fuhrwerk. Die Schiedlinger schimpften, wenn sie uuter sich waren, in den lautesten
Tönen: Das könne ihnen der Oberförster nicht verbieten, und das wollten sie
einmal sehen, wer sie hindern wollte, ihren Weg zu fahren. Sie fuhren also trotz
des Verbots, erhielten ihr Strafmandat — und zahlten. Es war immer noch
billiger und bequemer, mit drei Mark davonzukommen, als aufs Gericht in die
Stadt zu müssen. Und den Advokaten ist nicht zu trauen, man kann nie Nüssen,
wer gewinnt und wer verspielt.

Aber Leute, sagte der Dorneberger Doktor, der in dieser Gegend bis nach
Bnchcnbeck hin seine Praxis hatte, seht ihr denn nicht, worauf es der Oberförster
abgesehen hat? Er will euch alle eure Wege abtröpfelt, und wenn ihr Strafe zahlt,
so gebt ihr ihm ja recht.

Das ist ganz richtig, Herr Doktor, aber was kann man denn dagegen thun?

Widerspruch erheben, den Oberförster verklagen!

Ja ja, aber die Bossenstedter könnten doch auch was thun.

Und die Bossenstedter sagten: Ja ja, aber die Blankenbccker könnten doch auch
etwas thun, und so geschah nichts. Nicht einmal, als der gute Blankenbecker Pastor,
der im Frühling zusammen mit seiner lieben Frau im Pnstvrenkutschchen in sein
eignes Holz gefahren war, angezeigt und mit drei Mark bestraft worden war, weil
der Fvrstabfuhrweg wohl mit Leiterwagen, aber nicht mit Kutscher befahren werden
dürfe.

Aber Sie wenigstens, Herr Pastor, werden doch reklamieren, sagte der Doktor
Emser, es ist doch ein haarsträubender Unsinn, Ihnen den Zugang zu Ihrem eignen
Holze verwehren zu wollen.

Aber der Herr Pastor war sehr erschrocken, er wollte lieber mit der Sache
nichts zu thun haben, er wagte nicht gegen die Obrigkeit vorstellig zu werden und
wollte lieber seine Strafe zahlen.

Da geschah das unerhörte, daß Doktor Emser selbst in Strafe genommen
wurde, weil er den Weg über den Stuckeuwinkcl gefahren war, als er zu des
Oberförsters eigner Schwiegermutter gerufen worden war. Doktor Emser erhob
Widerspruch. Er sei Arzt, und ihm sei, wenn Gefahr in Verzug sei, auch erlaubt,
verbotne Wege zu fahren. Die Heerstraße über Blankenbeck sei eine ganze Stunde
um. Hierauf erwiderte der Oberförster: Seine Schwiegermutter sei nicht so krank
gewesen, sie hätte ganz gut die Stunde warten können. Worauf der Doktor mit
seinem Einwände abgewiesen wurde. Jetzt sah er ein, daß er einen falschen Ein¬
wand vorgebracht hatte. Er hätte behaupten und beweisen müssen, daß der Weg
über den Stnckcnwiukel als öffentlicher Weg nicht verboten werden durfte.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/56>, abgerufen am 23.07.2024.