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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

lassen sollen. Von diesen aus ließen sich durch logische Schlußfolgerungen auf dem
Wege des Syllogismus die besondern Normen des menschlichen Handelns deduzieren,
um sie auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Der logische Denkprozeß, der zur
praktischen Verwertung der Prinzipien erforderlich sei, vollziehe sich, wenigstens
bezüglich der näher liegenden und einfachen Deduktionen, gewöhnlich leicht und
gleichsam unbewußt, sodaß die Ergebnisse häufig wie eine unmittelbare Anschauung
der gesunden Vernunft erschienen (nach Th, Mayer 8. >?,).

Aber, heißt es dann doch weiter: Es frage sich noch, "ob die in der Ver¬
minst sich vollziehende Promulgation des Naturgesetzes mit genügender Klarheit
erkennbar sei." Schon bei den zunächst aus den allgemeinen Prinzipien abgeleiteten,
den sogenannten sekundären Geboten, durch die das primärste Gesetz, das Gute zu thun
und das Böse zu meiden, seine Anwendung auf die verschiednen Gebiete der sittlichen
Ordnung, auf das Verhältnis zu Gott, zu den Mitmenschen und zu sich selbst
finde, wäre eine "zeitweilige Unkenntnis aus selbstverschuldeten Ursachen" möglich;
desto mehr bei den entfernter" Ableitungen in Bezug auf die einzelnen Praktischen
Fälle des Lebens. Diesen immerhin vorhandnen Mängeln der bloßen Vernunst-
erkenntnis habe der "höchste Gesetzgeber" begegnen wollen "durch die im Dekalog
vollzogn? Positive Kundgebung seines Willens." Wir besäßen darin die "Kodifi¬
kation der genannten sekundären Schlußfolgerungen des natürlichen Sittengesetzes."

Den Nationalökonomen wird der Vorwurf gemacht, sie hielten den Dekalog
"nicht für ein göttliches Gesetz, sondern für ein rein menschliches Gesetzbuch" --
aber trotzdem behauptet der, der diesen Vorwurf macht, immer noch, es sei eine
"Ungeheuerlichkeit" zu sagen, die katholische Sozialpolitik könne den "Glauben" als
Brücke nicht entbehren.

Von klassischer Feinheit aber ist es in der That, wenn Walter -- immer
unter Aufrechterhaltung, ja zur Unterstützung jener Ableugnung des Glaubens als
Basis der katholischen Sozialpolitik -- fortfährt: "Das Naturrecht also, eingegraben
nicht in steinerne Tafeln, sondern in die Vernunft und vor Irrtum geschützt durch
die Kodifikation des Dekalogs, bildet die feste Basis der katholischen Svzialpolitiker,"
um dann ohne Unterbrechen und Besinnen also fortzufahren: "Hier knüpft dann
die im Christentum erfolgte positive Offenbarung an. Denn auch der Dekalog
genügt noch nicht allein zur Durchführung der Sozialreform. Nur das ganze und
volle Christentum kann das Gedeihen des sozialen Lebens ermöglichen. So not¬
wendig der Dekalog auch ist, und so viel auch erreicht wäre, wenn er durchgehends
heilig gehalten würde, er bietet der Sozialpolitik zunächst nur den festen Stand¬
punkt, und zwar den wissenschaftlich vvllbegrüudeten Standpunkt. Die höchste
Förderung erfährt diese aber für die Gesamtheit der ihr obliegenden Aufgaben in
der positiven Offenbarung des Christentums."

Was in aller Welt bleibt nun in Wirklichkeit den Katholisch-Sozialen von
ihrem festen Standpunkt, dem von jedem Glauben unabhängigen, nur in der Ver¬
nunft begründeten "Naturrecht" übrig? Was ist damit gewonnen, wenn man an¬
geblich nachweist, dieses Naturrecht setzte keinerlei Glauben an eine positive Offen-
barung voraus, und in demselben Atem ausspricht, ohne die positive Offenbarung
wisse man von diesem berühmte" Standpunkt aus in der Sozialpolitik oder über¬
haupt im sozialen und sittlichen Leben so gut wie nichts anzufangen? Sombarts
Übertreibung und der Ethiker selbstgefällige Halbheit wird sich dadurch wenig er¬
schüttert fühlen, aber der eigentliche, in Wahrheit feste Standpunkt der Katholisch-
Sozialen ist damit gerettet, der "feste, einwandfreie Standpunkt," zu dem Röscher,
wie Walter sagt, nicht gelangen konnte, weil der "Mangel einer durchgebildeten


Maßgebliches und Unmaßgebliches

lassen sollen. Von diesen aus ließen sich durch logische Schlußfolgerungen auf dem
Wege des Syllogismus die besondern Normen des menschlichen Handelns deduzieren,
um sie auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Der logische Denkprozeß, der zur
praktischen Verwertung der Prinzipien erforderlich sei, vollziehe sich, wenigstens
bezüglich der näher liegenden und einfachen Deduktionen, gewöhnlich leicht und
gleichsam unbewußt, sodaß die Ergebnisse häufig wie eine unmittelbare Anschauung
der gesunden Vernunft erschienen (nach Th, Mayer 8. >?,).

Aber, heißt es dann doch weiter: Es frage sich noch, „ob die in der Ver¬
minst sich vollziehende Promulgation des Naturgesetzes mit genügender Klarheit
erkennbar sei." Schon bei den zunächst aus den allgemeinen Prinzipien abgeleiteten,
den sogenannten sekundären Geboten, durch die das primärste Gesetz, das Gute zu thun
und das Böse zu meiden, seine Anwendung auf die verschiednen Gebiete der sittlichen
Ordnung, auf das Verhältnis zu Gott, zu den Mitmenschen und zu sich selbst
finde, wäre eine „zeitweilige Unkenntnis aus selbstverschuldeten Ursachen" möglich;
desto mehr bei den entfernter» Ableitungen in Bezug auf die einzelnen Praktischen
Fälle des Lebens. Diesen immerhin vorhandnen Mängeln der bloßen Vernunst-
erkenntnis habe der „höchste Gesetzgeber" begegnen wollen „durch die im Dekalog
vollzogn? Positive Kundgebung seines Willens." Wir besäßen darin die „Kodifi¬
kation der genannten sekundären Schlußfolgerungen des natürlichen Sittengesetzes."

Den Nationalökonomen wird der Vorwurf gemacht, sie hielten den Dekalog
„nicht für ein göttliches Gesetz, sondern für ein rein menschliches Gesetzbuch" —
aber trotzdem behauptet der, der diesen Vorwurf macht, immer noch, es sei eine
„Ungeheuerlichkeit" zu sagen, die katholische Sozialpolitik könne den „Glauben" als
Brücke nicht entbehren.

Von klassischer Feinheit aber ist es in der That, wenn Walter — immer
unter Aufrechterhaltung, ja zur Unterstützung jener Ableugnung des Glaubens als
Basis der katholischen Sozialpolitik — fortfährt: „Das Naturrecht also, eingegraben
nicht in steinerne Tafeln, sondern in die Vernunft und vor Irrtum geschützt durch
die Kodifikation des Dekalogs, bildet die feste Basis der katholischen Svzialpolitiker,"
um dann ohne Unterbrechen und Besinnen also fortzufahren: „Hier knüpft dann
die im Christentum erfolgte positive Offenbarung an. Denn auch der Dekalog
genügt noch nicht allein zur Durchführung der Sozialreform. Nur das ganze und
volle Christentum kann das Gedeihen des sozialen Lebens ermöglichen. So not¬
wendig der Dekalog auch ist, und so viel auch erreicht wäre, wenn er durchgehends
heilig gehalten würde, er bietet der Sozialpolitik zunächst nur den festen Stand¬
punkt, und zwar den wissenschaftlich vvllbegrüudeten Standpunkt. Die höchste
Förderung erfährt diese aber für die Gesamtheit der ihr obliegenden Aufgaben in
der positiven Offenbarung des Christentums."

Was in aller Welt bleibt nun in Wirklichkeit den Katholisch-Sozialen von
ihrem festen Standpunkt, dem von jedem Glauben unabhängigen, nur in der Ver¬
nunft begründeten „Naturrecht" übrig? Was ist damit gewonnen, wenn man an¬
geblich nachweist, dieses Naturrecht setzte keinerlei Glauben an eine positive Offen-
barung voraus, und in demselben Atem ausspricht, ohne die positive Offenbarung
wisse man von diesem berühmte» Standpunkt aus in der Sozialpolitik oder über¬
haupt im sozialen und sittlichen Leben so gut wie nichts anzufangen? Sombarts
Übertreibung und der Ethiker selbstgefällige Halbheit wird sich dadurch wenig er¬
schüttert fühlen, aber der eigentliche, in Wahrheit feste Standpunkt der Katholisch-
Sozialen ist damit gerettet, der „feste, einwandfreie Standpunkt," zu dem Röscher,
wie Walter sagt, nicht gelangen konnte, weil der „Mangel einer durchgebildeten


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[0462] Maßgebliches und Unmaßgebliches lassen sollen. Von diesen aus ließen sich durch logische Schlußfolgerungen auf dem Wege des Syllogismus die besondern Normen des menschlichen Handelns deduzieren, um sie auf die einzelnen Fälle anzuwenden. Der logische Denkprozeß, der zur praktischen Verwertung der Prinzipien erforderlich sei, vollziehe sich, wenigstens bezüglich der näher liegenden und einfachen Deduktionen, gewöhnlich leicht und gleichsam unbewußt, sodaß die Ergebnisse häufig wie eine unmittelbare Anschauung der gesunden Vernunft erschienen (nach Th, Mayer 8. >?,). Aber, heißt es dann doch weiter: Es frage sich noch, „ob die in der Ver¬ minst sich vollziehende Promulgation des Naturgesetzes mit genügender Klarheit erkennbar sei." Schon bei den zunächst aus den allgemeinen Prinzipien abgeleiteten, den sogenannten sekundären Geboten, durch die das primärste Gesetz, das Gute zu thun und das Böse zu meiden, seine Anwendung auf die verschiednen Gebiete der sittlichen Ordnung, auf das Verhältnis zu Gott, zu den Mitmenschen und zu sich selbst finde, wäre eine „zeitweilige Unkenntnis aus selbstverschuldeten Ursachen" möglich; desto mehr bei den entfernter» Ableitungen in Bezug auf die einzelnen Praktischen Fälle des Lebens. Diesen immerhin vorhandnen Mängeln der bloßen Vernunst- erkenntnis habe der „höchste Gesetzgeber" begegnen wollen „durch die im Dekalog vollzogn? Positive Kundgebung seines Willens." Wir besäßen darin die „Kodifi¬ kation der genannten sekundären Schlußfolgerungen des natürlichen Sittengesetzes." Den Nationalökonomen wird der Vorwurf gemacht, sie hielten den Dekalog „nicht für ein göttliches Gesetz, sondern für ein rein menschliches Gesetzbuch" — aber trotzdem behauptet der, der diesen Vorwurf macht, immer noch, es sei eine „Ungeheuerlichkeit" zu sagen, die katholische Sozialpolitik könne den „Glauben" als Brücke nicht entbehren. Von klassischer Feinheit aber ist es in der That, wenn Walter — immer unter Aufrechterhaltung, ja zur Unterstützung jener Ableugnung des Glaubens als Basis der katholischen Sozialpolitik — fortfährt: „Das Naturrecht also, eingegraben nicht in steinerne Tafeln, sondern in die Vernunft und vor Irrtum geschützt durch die Kodifikation des Dekalogs, bildet die feste Basis der katholischen Svzialpolitiker," um dann ohne Unterbrechen und Besinnen also fortzufahren: „Hier knüpft dann die im Christentum erfolgte positive Offenbarung an. Denn auch der Dekalog genügt noch nicht allein zur Durchführung der Sozialreform. Nur das ganze und volle Christentum kann das Gedeihen des sozialen Lebens ermöglichen. So not¬ wendig der Dekalog auch ist, und so viel auch erreicht wäre, wenn er durchgehends heilig gehalten würde, er bietet der Sozialpolitik zunächst nur den festen Stand¬ punkt, und zwar den wissenschaftlich vvllbegrüudeten Standpunkt. Die höchste Förderung erfährt diese aber für die Gesamtheit der ihr obliegenden Aufgaben in der positiven Offenbarung des Christentums." Was in aller Welt bleibt nun in Wirklichkeit den Katholisch-Sozialen von ihrem festen Standpunkt, dem von jedem Glauben unabhängigen, nur in der Ver¬ nunft begründeten „Naturrecht" übrig? Was ist damit gewonnen, wenn man an¬ geblich nachweist, dieses Naturrecht setzte keinerlei Glauben an eine positive Offen- barung voraus, und in demselben Atem ausspricht, ohne die positive Offenbarung wisse man von diesem berühmte» Standpunkt aus in der Sozialpolitik oder über¬ haupt im sozialen und sittlichen Leben so gut wie nichts anzufangen? Sombarts Übertreibung und der Ethiker selbstgefällige Halbheit wird sich dadurch wenig er¬ schüttert fühlen, aber der eigentliche, in Wahrheit feste Standpunkt der Katholisch- Sozialen ist damit gerettet, der „feste, einwandfreie Standpunkt," zu dem Röscher, wie Walter sagt, nicht gelangen konnte, weil der „Mangel einer durchgebildeten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/462>, abgerufen am 23.07.2024.