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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.

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Die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Arbeiterrentengüter

Betriebsmittel liefert ihnen ihr Tage- oder Wochenlohn.) Diese Mittel sind
leicht vorhanden, wenn ihnen alte Tagelöhnergebüude -- vielleicht mit einigen
nicht allzu teuern Ausbesserungen -- mit übergeben werden können. Schwieriger
ist es schon, wenn keine alten Gebäude vorhanden sind und der Nentenguts-
verküufer genötigt ist, neu zu bauen. Die Kosten des Neubaus werden in
der Regel so hoch sein, daß nur wenig Kauflustige imstande sein werden, die
nötige Anzahlung zu leisten. Doch sollte sich kein Verkäufer abschrecken lassen,
nach der Bankrente noch eine kleine Privatrente oder eine Nachhypothek auf
dem Grundstück stehen zu lassen. Er wird, wenn er nur persönlich tüchtige
Käufer gewinnt, keinen Verlust zu fürchten brauchen.

Ein Beispiel möge zeigen, wie die Kosten etwa sein würden: Die Arbeiter¬
stelle besteht aus a) 5 Morgen Acker, b) iVs Morgen Wiese, o) 1 Morgen
Torf. Der Wert dieses Grund und Bodens beträgt zu

->,) für den Morgen 150 Mark ........ 750 Mark
d) " ., 200 " -........300 "
o) " " ," 200 "........ 200 "
zusammen 1250 Mnrk
Dazu tritt an Gebnudekapital......... 2400 "
Wert der bebauten Stelle ......... 3050 Mark
Darauf sind anzuzahlen.......... 300 "
bleiben 3350 Mark
Drei Viertel des mit dem Kaufpreis als übereinstimmend
angenommenen Taxwertes mit........ 2737,5 "
werden auf die Rentcnbnnk übernommen und sind mit
4 Prozent 109,5 Mark zu verzinsen und abzutragen_
bleiben 012,5 Mark

Dieser Restbetrag wird entweder für den Rentengutsverkäufer als Hypothek
eingetragen oder -- noch besser -- von diesem als Nestprivatrente zu 4 Pro¬
zent ^ 24,5 Mark übernommen.

Die Rentenbelastnng würde dann 109,5 -> 24,5 -- 134 Mark jährlich
betragen. Im Falle, daß alte Kater oder sonstige vorhandne Gebäude zu
den Arbeitcrstellen überwiesen werden können, sind diese einschließlich der not¬
wendigen Wiederherstellnngs- oder Einrichtungskosten auf höchstens 1200 Mark
zu veranschlagen. Das Kaufgeld für die ganze Stelle würde in diesem Falle
rund 2450 Mark, nach Abzug der Anzahlung von 300 Mark also noch
2150 Mark und die Rente davon 86 Mark betragen. Erwägt man, daß ein
Arbeiter allein für eine Mietwohnung auf dem Lande schon 50 bis 70 Mark
oder noch mehr zahlen muß, so ergiebt sich, daß er auch die größere Rente
von 134 Mark leicht aufbringen kann. Denn außer den Erträgen aus der
eignen Ackerwirtschaft und der Viehhaltung hat er noch den baren Lohn für
seine Arbeit auf dem Gute, den man je nach der Höhe der Löhne auf


Die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Arbeiterrentengüter

Betriebsmittel liefert ihnen ihr Tage- oder Wochenlohn.) Diese Mittel sind
leicht vorhanden, wenn ihnen alte Tagelöhnergebüude — vielleicht mit einigen
nicht allzu teuern Ausbesserungen — mit übergeben werden können. Schwieriger
ist es schon, wenn keine alten Gebäude vorhanden sind und der Nentenguts-
verküufer genötigt ist, neu zu bauen. Die Kosten des Neubaus werden in
der Regel so hoch sein, daß nur wenig Kauflustige imstande sein werden, die
nötige Anzahlung zu leisten. Doch sollte sich kein Verkäufer abschrecken lassen,
nach der Bankrente noch eine kleine Privatrente oder eine Nachhypothek auf
dem Grundstück stehen zu lassen. Er wird, wenn er nur persönlich tüchtige
Käufer gewinnt, keinen Verlust zu fürchten brauchen.

Ein Beispiel möge zeigen, wie die Kosten etwa sein würden: Die Arbeiter¬
stelle besteht aus a) 5 Morgen Acker, b) iVs Morgen Wiese, o) 1 Morgen
Torf. Der Wert dieses Grund und Bodens beträgt zu

->,) für den Morgen 150 Mark ........ 750 Mark
d) „ ., 200 „ -........300 „
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Wert der bebauten Stelle ......... 3050 Mark
Darauf sind anzuzahlen.......... 300 „
bleiben 3350 Mark
Drei Viertel des mit dem Kaufpreis als übereinstimmend
angenommenen Taxwertes mit........ 2737,5 „
werden auf die Rentcnbnnk übernommen und sind mit
4 Prozent 109,5 Mark zu verzinsen und abzutragen_
bleiben 012,5 Mark

Dieser Restbetrag wird entweder für den Rentengutsverkäufer als Hypothek
eingetragen oder — noch besser — von diesem als Nestprivatrente zu 4 Pro¬
zent ^ 24,5 Mark übernommen.

Die Rentenbelastnng würde dann 109,5 -> 24,5 — 134 Mark jährlich
betragen. Im Falle, daß alte Kater oder sonstige vorhandne Gebäude zu
den Arbeitcrstellen überwiesen werden können, sind diese einschließlich der not¬
wendigen Wiederherstellnngs- oder Einrichtungskosten auf höchstens 1200 Mark
zu veranschlagen. Das Kaufgeld für die ganze Stelle würde in diesem Falle
rund 2450 Mark, nach Abzug der Anzahlung von 300 Mark also noch
2150 Mark und die Rente davon 86 Mark betragen. Erwägt man, daß ein
Arbeiter allein für eine Mietwohnung auf dem Lande schon 50 bis 70 Mark
oder noch mehr zahlen muß, so ergiebt sich, daß er auch die größere Rente
von 134 Mark leicht aufbringen kann. Denn außer den Erträgen aus der
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seine Arbeit auf dem Gute, den man je nach der Höhe der Löhne auf


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[0072] Die Notwendigkeit und die Möglichkeit der Arbeiterrentengüter Betriebsmittel liefert ihnen ihr Tage- oder Wochenlohn.) Diese Mittel sind leicht vorhanden, wenn ihnen alte Tagelöhnergebüude — vielleicht mit einigen nicht allzu teuern Ausbesserungen — mit übergeben werden können. Schwieriger ist es schon, wenn keine alten Gebäude vorhanden sind und der Nentenguts- verküufer genötigt ist, neu zu bauen. Die Kosten des Neubaus werden in der Regel so hoch sein, daß nur wenig Kauflustige imstande sein werden, die nötige Anzahlung zu leisten. Doch sollte sich kein Verkäufer abschrecken lassen, nach der Bankrente noch eine kleine Privatrente oder eine Nachhypothek auf dem Grundstück stehen zu lassen. Er wird, wenn er nur persönlich tüchtige Käufer gewinnt, keinen Verlust zu fürchten brauchen. Ein Beispiel möge zeigen, wie die Kosten etwa sein würden: Die Arbeiter¬ stelle besteht aus a) 5 Morgen Acker, b) iVs Morgen Wiese, o) 1 Morgen Torf. Der Wert dieses Grund und Bodens beträgt zu ->,) für den Morgen 150 Mark ........ 750 Mark d) „ ., 200 „ -........300 „ o) „ „ ,„ 200 „........ 200 „ zusammen 1250 Mnrk Dazu tritt an Gebnudekapital......... 2400 „ Wert der bebauten Stelle ......... 3050 Mark Darauf sind anzuzahlen.......... 300 „ bleiben 3350 Mark Drei Viertel des mit dem Kaufpreis als übereinstimmend angenommenen Taxwertes mit........ 2737,5 „ werden auf die Rentcnbnnk übernommen und sind mit 4 Prozent 109,5 Mark zu verzinsen und abzutragen_ bleiben 012,5 Mark Dieser Restbetrag wird entweder für den Rentengutsverkäufer als Hypothek eingetragen oder — noch besser — von diesem als Nestprivatrente zu 4 Pro¬ zent ^ 24,5 Mark übernommen. Die Rentenbelastnng würde dann 109,5 -> 24,5 — 134 Mark jährlich betragen. Im Falle, daß alte Kater oder sonstige vorhandne Gebäude zu den Arbeitcrstellen überwiesen werden können, sind diese einschließlich der not¬ wendigen Wiederherstellnngs- oder Einrichtungskosten auf höchstens 1200 Mark zu veranschlagen. Das Kaufgeld für die ganze Stelle würde in diesem Falle rund 2450 Mark, nach Abzug der Anzahlung von 300 Mark also noch 2150 Mark und die Rente davon 86 Mark betragen. Erwägt man, daß ein Arbeiter allein für eine Mietwohnung auf dem Lande schon 50 bis 70 Mark oder noch mehr zahlen muß, so ergiebt sich, daß er auch die größere Rente von 134 Mark leicht aufbringen kann. Denn außer den Erträgen aus der eignen Ackerwirtschaft und der Viehhaltung hat er noch den baren Lohn für seine Arbeit auf dem Gute, den man je nach der Höhe der Löhne auf

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228947/72>, abgerufen am 04.07.2024.