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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.

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Hundert Jahre Landwirtschaft in Deutschland

zügigkeit in die Gruben, Fabriken und Handelsstädte gelockt worden, aus den
Küstenlandschaften aber zum Teil nach Amerika ausgewandert, namentlich aus
Mecklenburg und Vorpommern, wo die Rittergutsbesitzer schon vor der Ab¬
lösung durch Bauernlegen lautlose Leute (Meyer erinnert an "kein Hüsung!"
von Fritz Reuter) geschaffen hatten. Das wirkt bis heute nach. Rudolf Meyer
schreibt in der Neuen Zeit (1892--93, Ur. 10. S. 309): "Man erhöhte den
Lohn, man setzte die Arbeitszeit herab, vergebens! Es giebt östlich der Elbe
bis ans Stille Meer keine höher bezahlten Landarbeiter mit kürzerer Arbeits¬
zeit als in Mecklenburg und im Regierungsbezirk Stralsund, und doch hat sich
von 1880 bis 1890 die Bevölkerung des platten Landes in Mecklenburg-
Strelitz von 64619 aus 60407, ja die des ganzen Großherzogtums einschließlich
der Städte um 2500 Einwohner vermindert." Ernst Moritz Arndt. ans dessen
Schriften Rudolf Meyer einige Abschnitte in die "Hundert Jahre" aufgenommen
hat, faßt an der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung besonders diese Wirkung
ins Auge und beklagt sie daher. Er sieht darin die Vollendung der Ver¬
nichtung des Bauernstandes, die mit dem Bauernlegen und der Wiederein¬
führung der Leibeigenschaft im nordöstlichen Deutschland begonnen habe. Das
Bauernlegen ist in seiner Heimat noch bis in seine Jugendjahre fortgegangen,
und er hat es mit seinen eignen Augen gesehen. Malte Putbus hat auf
Rügen "große Dörfer zerstört und Pachthöfc daraus gemacht und überhaupt
ein so schweres Szepter geführt, daß sehr viele, und zwar die schönsten und
rüstigsten Jünglinge zur See und zu Lande in die Fremde entwichen und nicht
wiedergekommen sind." Es gab auch andre Edelleute in Pommern, "die große
Dörfer ordentlich aus Spekulation kauften, Wohnungen und Gärten schleiften,
große und prächtige Höfe bauten und diese dann mit einem Gewinn von 20- bis
30000 Thalern wieder verkauften jedenfalls verlockt durch die Werterhöhung
der Landgüter am Ende des vorigen Jahrhunderts). Nach den Gesetzen sollten
Bauern, deren Wehre gelegt ward, nebst ihrer ganzen Familie mit voller Freiheit
und mit ihrer ganzen lebendigen Hofraid ausziehen, die oft einen ganz beträcht¬
lichen Wert ausmachte, da es Vollbauern gab, die zwölf Pferde, zehn bis
Wolf Kühe und einige Ochsen, dazu Schweine, Schafe und Geflügel hegten."
Das hat man ihnen genommen; Arndts Bruder, der Rechtsanwalt in Bergen
War, führte für sie Prozesse gegen die Edelleute und zog sich dadurch Haß
und Schaden zu. Arndt selbst wurde wegen seines Buches "Die Leibeigen¬
schaft in Pommern und Rügen" von einigen Edelleuten, unter denen "ein
Käufer und Verkäufer und Vermäkler von Baucrndörfern" war, beim Schweden¬
könige verklagt, der aber nach Prüfung des Buches zu dem Entschlüsse ge¬
langte, die Leibeigenschaft aufzuheben. Arndt will, daß der Mensch frei, der
Boden aber gebunden sei. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Güter von
mäßigem Umfange erhalten und sowohl vor Zerstücklung als vor Znsammen-
legung geschützt bleiben. "Der Mensch, schreibt er 1820, der weiß, was die


Grenzboten IV 18"8 66
Hundert Jahre Landwirtschaft in Deutschland

zügigkeit in die Gruben, Fabriken und Handelsstädte gelockt worden, aus den
Küstenlandschaften aber zum Teil nach Amerika ausgewandert, namentlich aus
Mecklenburg und Vorpommern, wo die Rittergutsbesitzer schon vor der Ab¬
lösung durch Bauernlegen lautlose Leute (Meyer erinnert an „kein Hüsung!"
von Fritz Reuter) geschaffen hatten. Das wirkt bis heute nach. Rudolf Meyer
schreibt in der Neuen Zeit (1892—93, Ur. 10. S. 309): „Man erhöhte den
Lohn, man setzte die Arbeitszeit herab, vergebens! Es giebt östlich der Elbe
bis ans Stille Meer keine höher bezahlten Landarbeiter mit kürzerer Arbeits¬
zeit als in Mecklenburg und im Regierungsbezirk Stralsund, und doch hat sich
von 1880 bis 1890 die Bevölkerung des platten Landes in Mecklenburg-
Strelitz von 64619 aus 60407, ja die des ganzen Großherzogtums einschließlich
der Städte um 2500 Einwohner vermindert." Ernst Moritz Arndt. ans dessen
Schriften Rudolf Meyer einige Abschnitte in die „Hundert Jahre" aufgenommen
hat, faßt an der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung besonders diese Wirkung
ins Auge und beklagt sie daher. Er sieht darin die Vollendung der Ver¬
nichtung des Bauernstandes, die mit dem Bauernlegen und der Wiederein¬
führung der Leibeigenschaft im nordöstlichen Deutschland begonnen habe. Das
Bauernlegen ist in seiner Heimat noch bis in seine Jugendjahre fortgegangen,
und er hat es mit seinen eignen Augen gesehen. Malte Putbus hat auf
Rügen „große Dörfer zerstört und Pachthöfc daraus gemacht und überhaupt
ein so schweres Szepter geführt, daß sehr viele, und zwar die schönsten und
rüstigsten Jünglinge zur See und zu Lande in die Fremde entwichen und nicht
wiedergekommen sind." Es gab auch andre Edelleute in Pommern, „die große
Dörfer ordentlich aus Spekulation kauften, Wohnungen und Gärten schleiften,
große und prächtige Höfe bauten und diese dann mit einem Gewinn von 20- bis
30000 Thalern wieder verkauften jedenfalls verlockt durch die Werterhöhung
der Landgüter am Ende des vorigen Jahrhunderts). Nach den Gesetzen sollten
Bauern, deren Wehre gelegt ward, nebst ihrer ganzen Familie mit voller Freiheit
und mit ihrer ganzen lebendigen Hofraid ausziehen, die oft einen ganz beträcht¬
lichen Wert ausmachte, da es Vollbauern gab, die zwölf Pferde, zehn bis
Wolf Kühe und einige Ochsen, dazu Schweine, Schafe und Geflügel hegten."
Das hat man ihnen genommen; Arndts Bruder, der Rechtsanwalt in Bergen
War, führte für sie Prozesse gegen die Edelleute und zog sich dadurch Haß
und Schaden zu. Arndt selbst wurde wegen seines Buches „Die Leibeigen¬
schaft in Pommern und Rügen" von einigen Edelleuten, unter denen „ein
Käufer und Verkäufer und Vermäkler von Baucrndörfern" war, beim Schweden¬
könige verklagt, der aber nach Prüfung des Buches zu dem Entschlüsse ge¬
langte, die Leibeigenschaft aufzuheben. Arndt will, daß der Mensch frei, der
Boden aber gebunden sei. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Güter von
mäßigem Umfange erhalten und sowohl vor Zerstücklung als vor Znsammen-
legung geschützt bleiben. „Der Mensch, schreibt er 1820, der weiß, was die


Grenzboten IV 18»8 66
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[0532] Hundert Jahre Landwirtschaft in Deutschland zügigkeit in die Gruben, Fabriken und Handelsstädte gelockt worden, aus den Küstenlandschaften aber zum Teil nach Amerika ausgewandert, namentlich aus Mecklenburg und Vorpommern, wo die Rittergutsbesitzer schon vor der Ab¬ lösung durch Bauernlegen lautlose Leute (Meyer erinnert an „kein Hüsung!" von Fritz Reuter) geschaffen hatten. Das wirkt bis heute nach. Rudolf Meyer schreibt in der Neuen Zeit (1892—93, Ur. 10. S. 309): „Man erhöhte den Lohn, man setzte die Arbeitszeit herab, vergebens! Es giebt östlich der Elbe bis ans Stille Meer keine höher bezahlten Landarbeiter mit kürzerer Arbeits¬ zeit als in Mecklenburg und im Regierungsbezirk Stralsund, und doch hat sich von 1880 bis 1890 die Bevölkerung des platten Landes in Mecklenburg- Strelitz von 64619 aus 60407, ja die des ganzen Großherzogtums einschließlich der Städte um 2500 Einwohner vermindert." Ernst Moritz Arndt. ans dessen Schriften Rudolf Meyer einige Abschnitte in die „Hundert Jahre" aufgenommen hat, faßt an der Stein-Hardenbergischen Gesetzgebung besonders diese Wirkung ins Auge und beklagt sie daher. Er sieht darin die Vollendung der Ver¬ nichtung des Bauernstandes, die mit dem Bauernlegen und der Wiederein¬ führung der Leibeigenschaft im nordöstlichen Deutschland begonnen habe. Das Bauernlegen ist in seiner Heimat noch bis in seine Jugendjahre fortgegangen, und er hat es mit seinen eignen Augen gesehen. Malte Putbus hat auf Rügen „große Dörfer zerstört und Pachthöfc daraus gemacht und überhaupt ein so schweres Szepter geführt, daß sehr viele, und zwar die schönsten und rüstigsten Jünglinge zur See und zu Lande in die Fremde entwichen und nicht wiedergekommen sind." Es gab auch andre Edelleute in Pommern, „die große Dörfer ordentlich aus Spekulation kauften, Wohnungen und Gärten schleiften, große und prächtige Höfe bauten und diese dann mit einem Gewinn von 20- bis 30000 Thalern wieder verkauften jedenfalls verlockt durch die Werterhöhung der Landgüter am Ende des vorigen Jahrhunderts). Nach den Gesetzen sollten Bauern, deren Wehre gelegt ward, nebst ihrer ganzen Familie mit voller Freiheit und mit ihrer ganzen lebendigen Hofraid ausziehen, die oft einen ganz beträcht¬ lichen Wert ausmachte, da es Vollbauern gab, die zwölf Pferde, zehn bis Wolf Kühe und einige Ochsen, dazu Schweine, Schafe und Geflügel hegten." Das hat man ihnen genommen; Arndts Bruder, der Rechtsanwalt in Bergen War, führte für sie Prozesse gegen die Edelleute und zog sich dadurch Haß und Schaden zu. Arndt selbst wurde wegen seines Buches „Die Leibeigen¬ schaft in Pommern und Rügen" von einigen Edelleuten, unter denen „ein Käufer und Verkäufer und Vermäkler von Baucrndörfern" war, beim Schweden¬ könige verklagt, der aber nach Prüfung des Buches zu dem Entschlüsse ge¬ langte, die Leibeigenschaft aufzuheben. Arndt will, daß der Mensch frei, der Boden aber gebunden sei. Es soll dafür gesorgt werden, daß die Güter von mäßigem Umfange erhalten und sowohl vor Zerstücklung als vor Znsammen- legung geschützt bleiben. „Der Mensch, schreibt er 1820, der weiß, was die Grenzboten IV 18»8 66

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228947/532>, abgerufen am 24.07.2024.