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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Pflege solcher Bestrebungen berufnen Persönlichkeiten oder Kommissionen ein Ver¬
hältnis regelmäßiger Mitteilungen über ihre Thätigkeit, des freundlichen Einver¬
nehmens und womöglich j!s eines gedeihlichen Zusammenwirkens zu unterhalten sucht."

"ö. Die Beschaffung der für die Evangelisativn nötigen Geldmittel (Gehalt,
freie Station und Reisekosten des Evangelisten, Anzeigen und Einladungszettel) ist
zu versuchen durch: a) die täglichen Sammlungen beim Ausgange, d) Gaben von
Freunden, e) Beiträge aus den Kirchenkassen, ä) Zuschüsse aus Synodalkasfen (Pro-
Vinzinlsynvden)."

Trotz der meisterlich immer wieder betonten Angliedernngen und Zusammen¬
arbeit mit der "organisirten" Kirche, d, h. der Kirche überhaupt, wird sich hoffentlich
niemand darüber täuschen lassen, daß es sich hier um die Schaffung eines scharf
von den kirchlichen Organen unterschtednen Apparats handelt, der -- je nachdem
es ihm oder seinen Leitern paßt -- mit diesen, neben ihnen oder auch gegen sie
funktioniren soll. Der Zweck und das Wesen des neue" Apparats an sich fällt
genau zusammen mit dem Amt der kirchlichen Organe selbst: Predigt und Seel¬
sorge, und diese Thatsache allein genügt, wenn man näher hinsieht, vollkommen, um
die geradezu ungeheuerliche Anmaßung zu kennzeichnen, die sich Stöcker und seine
Leute der "organisirten" Kirche und ihren ordentlichen und berufnen Geistlichen
gegenüber herausnehmen. Die den Richtlinien beigegcbnen Erläuterungen machen
das noch deutlicher. Die als wünschenswert bezeichnete "Angliedernng" an die
organisirte Kirche, heißt es da, habe sich davor zu hüten, die lebendige Kraft, die
in dem Freiheitlichen und Freiwilligen der Evangelisativn liege, zu unterbinden.
Sie dürfe daher nicht als völlige Eingliederung oder Berkirchlichung behandelt
Werden, soudern müsse immer noch einer gewissen Selbständigkeit Raum lassen, wie
sie z. B. der Innern und Äußern Mission gegenüber der bestehenden Kirche zu-
gestanden werde. Es wird ausdrücklich das Recht des neuen Apparats, des Evan-
gelistenamts, neben der Kirche oder in ihr durch den Hinweis ans das "unzwei¬
deutige Vorbild der ersten christlichen Gemeinden" begründet, das zeige, "daß die
rechtmäßige Berufung, Gottes Wort zu lehren, überall da vorhanden ist, wo die
entsprechende charismatische Gabe mit der notwendigen Prüfung der Geister Hand
w Hand geht." Daß die Kirche die Geister prüft, die in ihr amtlich wirken, daß
sie die Evangelisten aber prüfungslos wirken lassen soll als gleichberechtigte Geister,
das wird in der Denkschrift nicht berührt, obgleich es die Hauptsache ist. Ein
Meisterstück geradezu ist der Vorschlag, die Evangelisation von den Pfarrgeistlichen
selbst oder von den Kircheuräteu -- vielleicht gegen den Willen der Geistlichen --
anregen zu lasse", und schließlich der Kirche mit naivster Biederkeit auch noch die
Kosten für den Apparat, den sie nicht gebrauchen und beaufsichtigen darf, zuzumuten.
Die freie kirchlich-soziale Konferenz bietet, wie die Denkschrift sagt, der organisirten
Kirche die Hand, aber wenn sie nicht angenommen wird, so thut das eben auch
nichts. Dann folgt der Kampf, dann hat die Evangelisation erst recht ihre freien
Kräfte zu gebrauchen.

Sehr bezeichnend ist es, wie in den Erläuterungen dem Zweifel an genügender
Ausbildung und Befähigung der "Laienevnngelisten" begegnet wird. Dieser Zweifel
werde um so eher gehoben werden, je mehr die Christenheit um den Geist bitten
lerne, der die Fülle seiner Gaben unter ihren Gliedern austeilen wolle und aus¬
zuteilen schon begonnen habe. Die Verwertung einer solchen Gabe sei nicht immer
an die Vorbedingung einer bestimmten Amtsstellung und einer gelehrten Bildung
gebunden, da eine dadurch nicht vermittelte Rede oft in noch volkstümlicherer Weise
dle Herzen von der Macht des Geistes überführe. Wohl aber müsse es Sache der


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Pflege solcher Bestrebungen berufnen Persönlichkeiten oder Kommissionen ein Ver¬
hältnis regelmäßiger Mitteilungen über ihre Thätigkeit, des freundlichen Einver¬
nehmens und womöglich j!s eines gedeihlichen Zusammenwirkens zu unterhalten sucht."

„ö. Die Beschaffung der für die Evangelisativn nötigen Geldmittel (Gehalt,
freie Station und Reisekosten des Evangelisten, Anzeigen und Einladungszettel) ist
zu versuchen durch: a) die täglichen Sammlungen beim Ausgange, d) Gaben von
Freunden, e) Beiträge aus den Kirchenkassen, ä) Zuschüsse aus Synodalkasfen (Pro-
Vinzinlsynvden)."

Trotz der meisterlich immer wieder betonten Angliedernngen und Zusammen¬
arbeit mit der „organisirten" Kirche, d, h. der Kirche überhaupt, wird sich hoffentlich
niemand darüber täuschen lassen, daß es sich hier um die Schaffung eines scharf
von den kirchlichen Organen unterschtednen Apparats handelt, der — je nachdem
es ihm oder seinen Leitern paßt — mit diesen, neben ihnen oder auch gegen sie
funktioniren soll. Der Zweck und das Wesen des neue« Apparats an sich fällt
genau zusammen mit dem Amt der kirchlichen Organe selbst: Predigt und Seel¬
sorge, und diese Thatsache allein genügt, wenn man näher hinsieht, vollkommen, um
die geradezu ungeheuerliche Anmaßung zu kennzeichnen, die sich Stöcker und seine
Leute der „organisirten" Kirche und ihren ordentlichen und berufnen Geistlichen
gegenüber herausnehmen. Die den Richtlinien beigegcbnen Erläuterungen machen
das noch deutlicher. Die als wünschenswert bezeichnete „Angliedernng" an die
organisirte Kirche, heißt es da, habe sich davor zu hüten, die lebendige Kraft, die
in dem Freiheitlichen und Freiwilligen der Evangelisativn liege, zu unterbinden.
Sie dürfe daher nicht als völlige Eingliederung oder Berkirchlichung behandelt
Werden, soudern müsse immer noch einer gewissen Selbständigkeit Raum lassen, wie
sie z. B. der Innern und Äußern Mission gegenüber der bestehenden Kirche zu-
gestanden werde. Es wird ausdrücklich das Recht des neuen Apparats, des Evan-
gelistenamts, neben der Kirche oder in ihr durch den Hinweis ans das „unzwei¬
deutige Vorbild der ersten christlichen Gemeinden" begründet, das zeige, „daß die
rechtmäßige Berufung, Gottes Wort zu lehren, überall da vorhanden ist, wo die
entsprechende charismatische Gabe mit der notwendigen Prüfung der Geister Hand
w Hand geht." Daß die Kirche die Geister prüft, die in ihr amtlich wirken, daß
sie die Evangelisten aber prüfungslos wirken lassen soll als gleichberechtigte Geister,
das wird in der Denkschrift nicht berührt, obgleich es die Hauptsache ist. Ein
Meisterstück geradezu ist der Vorschlag, die Evangelisation von den Pfarrgeistlichen
selbst oder von den Kircheuräteu — vielleicht gegen den Willen der Geistlichen —
anregen zu lasse», und schließlich der Kirche mit naivster Biederkeit auch noch die
Kosten für den Apparat, den sie nicht gebrauchen und beaufsichtigen darf, zuzumuten.
Die freie kirchlich-soziale Konferenz bietet, wie die Denkschrift sagt, der organisirten
Kirche die Hand, aber wenn sie nicht angenommen wird, so thut das eben auch
nichts. Dann folgt der Kampf, dann hat die Evangelisation erst recht ihre freien
Kräfte zu gebrauchen.

Sehr bezeichnend ist es, wie in den Erläuterungen dem Zweifel an genügender
Ausbildung und Befähigung der „Laienevnngelisten" begegnet wird. Dieser Zweifel
werde um so eher gehoben werden, je mehr die Christenheit um den Geist bitten
lerne, der die Fülle seiner Gaben unter ihren Gliedern austeilen wolle und aus¬
zuteilen schon begonnen habe. Die Verwertung einer solchen Gabe sei nicht immer
an die Vorbedingung einer bestimmten Amtsstellung und einer gelehrten Bildung
gebunden, da eine dadurch nicht vermittelte Rede oft in noch volkstümlicherer Weise
dle Herzen von der Macht des Geistes überführe. Wohl aber müsse es Sache der


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[0485] Maßgebliches und Unmaßgebliches Pflege solcher Bestrebungen berufnen Persönlichkeiten oder Kommissionen ein Ver¬ hältnis regelmäßiger Mitteilungen über ihre Thätigkeit, des freundlichen Einver¬ nehmens und womöglich j!s eines gedeihlichen Zusammenwirkens zu unterhalten sucht." „ö. Die Beschaffung der für die Evangelisativn nötigen Geldmittel (Gehalt, freie Station und Reisekosten des Evangelisten, Anzeigen und Einladungszettel) ist zu versuchen durch: a) die täglichen Sammlungen beim Ausgange, d) Gaben von Freunden, e) Beiträge aus den Kirchenkassen, ä) Zuschüsse aus Synodalkasfen (Pro- Vinzinlsynvden)." Trotz der meisterlich immer wieder betonten Angliedernngen und Zusammen¬ arbeit mit der „organisirten" Kirche, d, h. der Kirche überhaupt, wird sich hoffentlich niemand darüber täuschen lassen, daß es sich hier um die Schaffung eines scharf von den kirchlichen Organen unterschtednen Apparats handelt, der — je nachdem es ihm oder seinen Leitern paßt — mit diesen, neben ihnen oder auch gegen sie funktioniren soll. Der Zweck und das Wesen des neue« Apparats an sich fällt genau zusammen mit dem Amt der kirchlichen Organe selbst: Predigt und Seel¬ sorge, und diese Thatsache allein genügt, wenn man näher hinsieht, vollkommen, um die geradezu ungeheuerliche Anmaßung zu kennzeichnen, die sich Stöcker und seine Leute der „organisirten" Kirche und ihren ordentlichen und berufnen Geistlichen gegenüber herausnehmen. Die den Richtlinien beigegcbnen Erläuterungen machen das noch deutlicher. Die als wünschenswert bezeichnete „Angliedernng" an die organisirte Kirche, heißt es da, habe sich davor zu hüten, die lebendige Kraft, die in dem Freiheitlichen und Freiwilligen der Evangelisativn liege, zu unterbinden. Sie dürfe daher nicht als völlige Eingliederung oder Berkirchlichung behandelt Werden, soudern müsse immer noch einer gewissen Selbständigkeit Raum lassen, wie sie z. B. der Innern und Äußern Mission gegenüber der bestehenden Kirche zu- gestanden werde. Es wird ausdrücklich das Recht des neuen Apparats, des Evan- gelistenamts, neben der Kirche oder in ihr durch den Hinweis ans das „unzwei¬ deutige Vorbild der ersten christlichen Gemeinden" begründet, das zeige, „daß die rechtmäßige Berufung, Gottes Wort zu lehren, überall da vorhanden ist, wo die entsprechende charismatische Gabe mit der notwendigen Prüfung der Geister Hand w Hand geht." Daß die Kirche die Geister prüft, die in ihr amtlich wirken, daß sie die Evangelisten aber prüfungslos wirken lassen soll als gleichberechtigte Geister, das wird in der Denkschrift nicht berührt, obgleich es die Hauptsache ist. Ein Meisterstück geradezu ist der Vorschlag, die Evangelisation von den Pfarrgeistlichen selbst oder von den Kircheuräteu — vielleicht gegen den Willen der Geistlichen — anregen zu lasse», und schließlich der Kirche mit naivster Biederkeit auch noch die Kosten für den Apparat, den sie nicht gebrauchen und beaufsichtigen darf, zuzumuten. Die freie kirchlich-soziale Konferenz bietet, wie die Denkschrift sagt, der organisirten Kirche die Hand, aber wenn sie nicht angenommen wird, so thut das eben auch nichts. Dann folgt der Kampf, dann hat die Evangelisation erst recht ihre freien Kräfte zu gebrauchen. Sehr bezeichnend ist es, wie in den Erläuterungen dem Zweifel an genügender Ausbildung und Befähigung der „Laienevnngelisten" begegnet wird. Dieser Zweifel werde um so eher gehoben werden, je mehr die Christenheit um den Geist bitten lerne, der die Fülle seiner Gaben unter ihren Gliedern austeilen wolle und aus¬ zuteilen schon begonnen habe. Die Verwertung einer solchen Gabe sei nicht immer an die Vorbedingung einer bestimmten Amtsstellung und einer gelehrten Bildung gebunden, da eine dadurch nicht vermittelte Rede oft in noch volkstümlicherer Weise dle Herzen von der Macht des Geistes überführe. Wohl aber müsse es Sache der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/485>, abgerufen am 28.07.2024.