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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Litteratur

"Der technischen Seite der Landwirtschaft schenken sie weniger Aufmerksamkeit
-- obwohl der westfälische Bauernverein auch in dieser Beziehung eine sehr segens¬
reiche Thätigkeit entfaltet und den westfälischen Zentralverein fast zur Bedeutungs¬
losigkeit herabgedrückt hat --; sie vertrete" vielmehr fast ausschließlich politische
und religiös-katholische Zwecke." Davon, daß sie sich vorzugsweise mit der Grün¬
dung und Leitung von Kreditgenossenschaften, Konsumvereinen u. tgi. beschäftigen,
was doch wohl eine volkswirtschaftliche Thätigkeit ist, erfährt mau "indes. Freilich
erfährt man es später aus dem Artikel "Bauernvereine" des Freiherrn von der
Goltz, der die vielseitige Thätigkeit der westfälischen und der andern nach ihrem
Muster eingerichteten Vereine vollständig darlegt, auch zeigt, in welchem Sinne sie,
der Absicht des Stifters zuwider, notwendig politisch werden, d. h. auf die Gesetz¬
gebung einzuwirken suchen mußten (vom "religiös-katholischen" sagt er nichts, weil
davon in der That nichts zu sagen ist). Aber ein Wörterbuch liest man doch nicht
Seite für Seite durch. Es kann daher leicht kommen, daß ein Student nur den
ersten, nicht den zweiten Artikel liest und daraus das Vorurteil schöpft: die von
Schorlemer und Hume gegründeten Banernvercine sind weiter nichts als ultra-
montane Wahlvereine. Wenn er nun dieses Vorurteil ins Amt mitnimmt und sich
als Landrat oder Regierungspräsident dadurch bestimmen läßt, richtet er Unheil an.
In dem Artikel "Agrarkrisis" heißt es S. 34: "Der Beweis für die Berechtigung
dieser Klagen s>r Landwirth ist statistisch kaum zu fuhren, vermag doch die Sta¬
tistik unmöglich alle die in Betracht kommenden Verhältnisse zu erfassen." Wir
meinen, wenn man über "Agrarkrisis" schreiben will, müsse man zu allererst die
Frage beantworten, ob eine solche bei uns besteht oder nicht. Daß das statistisch
nicht auszumachen sei, leugnen wir ganz entschieden. Wie man von einer Handels¬
krisis nur dann sprechen kann, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Kaufleuten
und Industriellen die Zahlungen einstellen muß, so ist eine Agrarkrisis nnr dann
vorhanden, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Landgütern der Subhastation
verfällt, und ob das der Fall ist, das läßt sich schon ermitteln. Über die Ver¬
teidigung der heutigen Eigentumsordnung ans S. 578 werden die Marxisten sehr
erfreut sein. Es heißt da, die Kritiker dieser Ordnung gingen von der Entstehung
des Privateigentums aus, anstatt zu untersuchen, welchen Weg die geschichtliche
Entwicklung weise. "Neben jenem grundverkehrten Ausgangspunkt läuft eine weitere
ganz falsche Grnuda'nschauung einher öder Punkt scheint also eine Anschauung zu
sein und außerdem Beine zu haben), nämlich die Meinung, als ob die Gesetze oder
die Rechtsordnung überhaupt imstande seien, die Wirtschaftsordnung zu meistern.
Diese Ansicht ist nicht bloß eine gänzlich unhistorische, sondern auch eine theoretisch
grundverkehrte, da die wirtschaftlichen Verhältnisse das frühere sind und die Gesetze
nur der Ausfluß der jeweiligen Wirtschaftsordnung, von der sie Gestalt und Rich¬
tung erhalten." Genau dasselbe sagt Marx; man nennt das bekanntlich seine mate¬
rialistische Geschichtskvnstruktion. Rodbertns hat das Gegenteil gelehrt; er fordert,
dnß das Recht die Wirtschaftsordnung meistere, und hält es für möglich. Die
Grundrente erklärt Zuckerkaudl S. S67 folgendermaßen: "In vielen Fallen von
Nutzungen des Bodens, so für die Rohproduktion, für Bauzwecke, für Arbeitsttttten,
Lagerplätze u. tgi., ist nach den Grundsätzen der richtigen Verteilung des Ertrags
zusammenwirkender Faktoren eine Quote davou dem Lande zuzuweisen, und zwar
dünn, wenn Teile davon zu Nutzungen verwendet werden, für die der Boden örtlich
acht überschüssig verfügbar ist. Diese Quote ist die Grundrente, sie ergiebt sich,
nachdem der Boden örtlich nach Lage und Güte wirtschaftlicher Weise ganz zu eiuer
Nutzung herangezogen werden mußte sür diesen. Die Grundrente ist demnach jener


Litteratur

„Der technischen Seite der Landwirtschaft schenken sie weniger Aufmerksamkeit
— obwohl der westfälische Bauernverein auch in dieser Beziehung eine sehr segens¬
reiche Thätigkeit entfaltet und den westfälischen Zentralverein fast zur Bedeutungs¬
losigkeit herabgedrückt hat --; sie vertrete» vielmehr fast ausschließlich politische
und religiös-katholische Zwecke." Davon, daß sie sich vorzugsweise mit der Grün¬
dung und Leitung von Kreditgenossenschaften, Konsumvereinen u. tgi. beschäftigen,
was doch wohl eine volkswirtschaftliche Thätigkeit ist, erfährt mau «indes. Freilich
erfährt man es später aus dem Artikel „Bauernvereine" des Freiherrn von der
Goltz, der die vielseitige Thätigkeit der westfälischen und der andern nach ihrem
Muster eingerichteten Vereine vollständig darlegt, auch zeigt, in welchem Sinne sie,
der Absicht des Stifters zuwider, notwendig politisch werden, d. h. auf die Gesetz¬
gebung einzuwirken suchen mußten (vom „religiös-katholischen" sagt er nichts, weil
davon in der That nichts zu sagen ist). Aber ein Wörterbuch liest man doch nicht
Seite für Seite durch. Es kann daher leicht kommen, daß ein Student nur den
ersten, nicht den zweiten Artikel liest und daraus das Vorurteil schöpft: die von
Schorlemer und Hume gegründeten Banernvercine sind weiter nichts als ultra-
montane Wahlvereine. Wenn er nun dieses Vorurteil ins Amt mitnimmt und sich
als Landrat oder Regierungspräsident dadurch bestimmen läßt, richtet er Unheil an.
In dem Artikel „Agrarkrisis" heißt es S. 34: „Der Beweis für die Berechtigung
dieser Klagen s>r Landwirth ist statistisch kaum zu fuhren, vermag doch die Sta¬
tistik unmöglich alle die in Betracht kommenden Verhältnisse zu erfassen." Wir
meinen, wenn man über „Agrarkrisis" schreiben will, müsse man zu allererst die
Frage beantworten, ob eine solche bei uns besteht oder nicht. Daß das statistisch
nicht auszumachen sei, leugnen wir ganz entschieden. Wie man von einer Handels¬
krisis nur dann sprechen kann, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Kaufleuten
und Industriellen die Zahlungen einstellen muß, so ist eine Agrarkrisis nnr dann
vorhanden, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Landgütern der Subhastation
verfällt, und ob das der Fall ist, das läßt sich schon ermitteln. Über die Ver¬
teidigung der heutigen Eigentumsordnung ans S. 578 werden die Marxisten sehr
erfreut sein. Es heißt da, die Kritiker dieser Ordnung gingen von der Entstehung
des Privateigentums aus, anstatt zu untersuchen, welchen Weg die geschichtliche
Entwicklung weise. „Neben jenem grundverkehrten Ausgangspunkt läuft eine weitere
ganz falsche Grnuda'nschauung einher öder Punkt scheint also eine Anschauung zu
sein und außerdem Beine zu haben), nämlich die Meinung, als ob die Gesetze oder
die Rechtsordnung überhaupt imstande seien, die Wirtschaftsordnung zu meistern.
Diese Ansicht ist nicht bloß eine gänzlich unhistorische, sondern auch eine theoretisch
grundverkehrte, da die wirtschaftlichen Verhältnisse das frühere sind und die Gesetze
nur der Ausfluß der jeweiligen Wirtschaftsordnung, von der sie Gestalt und Rich¬
tung erhalten." Genau dasselbe sagt Marx; man nennt das bekanntlich seine mate¬
rialistische Geschichtskvnstruktion. Rodbertns hat das Gegenteil gelehrt; er fordert,
dnß das Recht die Wirtschaftsordnung meistere, und hält es für möglich. Die
Grundrente erklärt Zuckerkaudl S. S67 folgendermaßen: „In vielen Fallen von
Nutzungen des Bodens, so für die Rohproduktion, für Bauzwecke, für Arbeitsttttten,
Lagerplätze u. tgi., ist nach den Grundsätzen der richtigen Verteilung des Ertrags
zusammenwirkender Faktoren eine Quote davou dem Lande zuzuweisen, und zwar
dünn, wenn Teile davon zu Nutzungen verwendet werden, für die der Boden örtlich
acht überschüssig verfügbar ist. Diese Quote ist die Grundrente, sie ergiebt sich,
nachdem der Boden örtlich nach Lage und Güte wirtschaftlicher Weise ganz zu eiuer
Nutzung herangezogen werden mußte sür diesen. Die Grundrente ist demnach jener


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[0391] Litteratur „Der technischen Seite der Landwirtschaft schenken sie weniger Aufmerksamkeit — obwohl der westfälische Bauernverein auch in dieser Beziehung eine sehr segens¬ reiche Thätigkeit entfaltet und den westfälischen Zentralverein fast zur Bedeutungs¬ losigkeit herabgedrückt hat --; sie vertrete» vielmehr fast ausschließlich politische und religiös-katholische Zwecke." Davon, daß sie sich vorzugsweise mit der Grün¬ dung und Leitung von Kreditgenossenschaften, Konsumvereinen u. tgi. beschäftigen, was doch wohl eine volkswirtschaftliche Thätigkeit ist, erfährt mau «indes. Freilich erfährt man es später aus dem Artikel „Bauernvereine" des Freiherrn von der Goltz, der die vielseitige Thätigkeit der westfälischen und der andern nach ihrem Muster eingerichteten Vereine vollständig darlegt, auch zeigt, in welchem Sinne sie, der Absicht des Stifters zuwider, notwendig politisch werden, d. h. auf die Gesetz¬ gebung einzuwirken suchen mußten (vom „religiös-katholischen" sagt er nichts, weil davon in der That nichts zu sagen ist). Aber ein Wörterbuch liest man doch nicht Seite für Seite durch. Es kann daher leicht kommen, daß ein Student nur den ersten, nicht den zweiten Artikel liest und daraus das Vorurteil schöpft: die von Schorlemer und Hume gegründeten Banernvercine sind weiter nichts als ultra- montane Wahlvereine. Wenn er nun dieses Vorurteil ins Amt mitnimmt und sich als Landrat oder Regierungspräsident dadurch bestimmen läßt, richtet er Unheil an. In dem Artikel „Agrarkrisis" heißt es S. 34: „Der Beweis für die Berechtigung dieser Klagen s>r Landwirth ist statistisch kaum zu fuhren, vermag doch die Sta¬ tistik unmöglich alle die in Betracht kommenden Verhältnisse zu erfassen." Wir meinen, wenn man über „Agrarkrisis" schreiben will, müsse man zu allererst die Frage beantworten, ob eine solche bei uns besteht oder nicht. Daß das statistisch nicht auszumachen sei, leugnen wir ganz entschieden. Wie man von einer Handels¬ krisis nur dann sprechen kann, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Kaufleuten und Industriellen die Zahlungen einstellen muß, so ist eine Agrarkrisis nnr dann vorhanden, wenn eine ungewöhnlich große Zahl von Landgütern der Subhastation verfällt, und ob das der Fall ist, das läßt sich schon ermitteln. Über die Ver¬ teidigung der heutigen Eigentumsordnung ans S. 578 werden die Marxisten sehr erfreut sein. Es heißt da, die Kritiker dieser Ordnung gingen von der Entstehung des Privateigentums aus, anstatt zu untersuchen, welchen Weg die geschichtliche Entwicklung weise. „Neben jenem grundverkehrten Ausgangspunkt läuft eine weitere ganz falsche Grnuda'nschauung einher öder Punkt scheint also eine Anschauung zu sein und außerdem Beine zu haben), nämlich die Meinung, als ob die Gesetze oder die Rechtsordnung überhaupt imstande seien, die Wirtschaftsordnung zu meistern. Diese Ansicht ist nicht bloß eine gänzlich unhistorische, sondern auch eine theoretisch grundverkehrte, da die wirtschaftlichen Verhältnisse das frühere sind und die Gesetze nur der Ausfluß der jeweiligen Wirtschaftsordnung, von der sie Gestalt und Rich¬ tung erhalten." Genau dasselbe sagt Marx; man nennt das bekanntlich seine mate¬ rialistische Geschichtskvnstruktion. Rodbertns hat das Gegenteil gelehrt; er fordert, dnß das Recht die Wirtschaftsordnung meistere, und hält es für möglich. Die Grundrente erklärt Zuckerkaudl S. S67 folgendermaßen: „In vielen Fallen von Nutzungen des Bodens, so für die Rohproduktion, für Bauzwecke, für Arbeitsttttten, Lagerplätze u. tgi., ist nach den Grundsätzen der richtigen Verteilung des Ertrags zusammenwirkender Faktoren eine Quote davou dem Lande zuzuweisen, und zwar dünn, wenn Teile davon zu Nutzungen verwendet werden, für die der Boden örtlich acht überschüssig verfügbar ist. Diese Quote ist die Grundrente, sie ergiebt sich, nachdem der Boden örtlich nach Lage und Güte wirtschaftlicher Weise ganz zu eiuer Nutzung herangezogen werden mußte sür diesen. Die Grundrente ist demnach jener

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/391>, abgerufen am 06.10.2024.