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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes,
und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen
Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche
Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt
hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl
beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller
und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers."
Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬
lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten
werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich
jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine", als von
den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬
schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke,
ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬
wägung schon wert ist.


Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buches,

Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags-
sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren
zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben.
Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu
wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter
sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor
einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung.
Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub-
hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬
änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung,
wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt,
sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die
Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬
rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an.
Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti-
kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht
bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst
wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht
reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium
unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind
in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am
niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach
dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die
neuen Rechtsinstitutione". die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und
daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten
Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete
Von einem Neichsgesetz zur einheitliche" Regelung des Strafvollzugs und von einer
Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit
beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬
gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze
für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate" auf und genügt fürs erste.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

gedeutet haben. An der Hamburger Flagge klebt kein Tropfen fremden Blutes,
und die fremden Völker kennen den Hamburger Kaufmann nur als den friedlichen
Vermittler neuer Genüsse und Bedürfnisse und ihrer Befriedigung. Das Deutsche
Reich hat. indem es die Stellung Hamburgs im Weltverkehr gewissermaßen geerbt
hat, eine große ruhmreiche Erbschaft angetreten, und man möge es im Reiche wohl
beherzigen: die schwarz-weiß-rote Flagge hatte in den Weltverkehr nicht ehrenvoller
und erfolgreicher eingeführt werden können als am Top des Hamburger Kauffahrers."
Die Pläne des Verfassers und namentlich seine Absicht, den Altruismus zur Grund¬
lage des Verkehrs zu macheu. werden ja ziemlich allgemein für utopisch gehalten
werden, aber sie verdienen immerhin Beachtung, denn der Kleinhandel sieht sich
jetzt so wie so bedroht, und zwar nicht so sehr von den Konsumvereine», als von
den Riesenbazaren und Versandgeschäften, deren Gründer und Inhaber ihre Ge¬
schäfte nach nichts weniger als altruistischen Grundsätzen leiten, sodaß der Gedanke,
ob nicht lieber Genossenschaften die Sache in die Hand nehmen follten. der Er¬
wägung schon wert ist.


Neue Gesetzentwürfe und das Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buches,

Der nationalliberale Neichstagsabgeordnete Pieschel hat in der Reichstags-
sitzuug vom 1. Februar 1898 angeregt, die Gerichte durch Beigabe von Assessoren
zu entlasten, um so den Richtern das gründliche Studium des bürgerlichen Gesetz¬
buchs zu ermöglichen. Diese sachgemäße Anregung wird ein frommer Wunsch bleiben.
Die Finanzminister der Einzelstaaten werden wohl ein Nein sprechen. Dringend zu
wünschen wäre freilich ein derartiger Ausweg; denn die Dienstgeschäfte der Richter
sind überall reichlich genug bemessen. Niemals stand der deutsche Richterstand vor
einer größern geistigen Aufgabe als jetzt in diesen Jahren drängender Gesetzgebung.
Das bürgerliche Gesetzbuch, das neue Hnudclsgesetzbuch. die Grundbuch- und Sub-
hastationsordnnng, die umfangreiche Novelle zur Zivilprozeßordnung und die Ab¬
änderungen der Konkursordnung erfordern eine außerordentliche geistige Anspannung,
wenn der Richter sie so beherrschen soll, daß er nicht am Worte kleben bleibt,
sondern aus dem Geiste der Gesetze Recht sprechen kann. Allein damit ist die
Reihe der neuen Gesetze noch nicht abgeschlossen. Ihnen reihen sich noch die landes¬
rechtlichen Einführuugsgesetze mit ihrer Summe von Vollziehungsinstrnttwnen an.
Nehmen wir z. B. Bayern mit feiner Nechtszersplitterung und Unzahl von Parti-
kulnrrechten. Hier wird das Einführnngsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch nicht
bor Frühjahr 1899 fertiggestellt werden können, und nach seinem Umfange selbst
wird es ein kleines bürgerliches Gesetzbuch bilden. Wir wollen davon gar nicht
reden, daß die Richter durch die Anschaffung der zugehörigen, für das Studium
unerläßlichen Litteratur vermehrte Ausgaben haben. Die Gehalte der Richter sind
in keinem deutschen Bundesstaat übermäßig hoch, in Baden und Bayern am
niedrigsten. Was der Richterstand aber verlangen kann, das ist, daß ihm nach
dem Jahre 1900 reichlich Muße gegeben werde zum vollständigen Einleben in die
neuen Rechtsinstitutione». die in der Judikatnr erst ausgebaut werden müssen, und
daß auf geraume Zeit, vielleicht zehn bis fünfzehn Jahre, nur die allernotwendigsten
Gesetzentwürfe die Linie des Reichstags Passiren. Es geht jetzt wieder die ^ete
Von einem Neichsgesetz zur einheitliche» Regelung des Strafvollzugs und von einer
Reform des Strafgesetzbuchs. Auch die erwähnte Reichstagssitzm.g hat sich damit
beschäftigt. Allein diese legislatorischen Arbeiten sind nicht eilig. Die im ver¬
gangnen Jahre erlassene Verordnung des Bundesrates stellt allgemeine Grundsatze
für den Strafvollzug in den einzelnen Bundesstaate» auf und genügt fürs erste.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/51>, abgerufen am 23.07.2024.