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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.

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den Stempelbetrcig verauslagt und sodann den Zeichner damit belastet. Die Steuer¬
erhebung wird somit zu Lasten der Zeichner durch die Emissionsbanken bewirkt werden.

Die Einführung der Steuer und deren Einziehung wird daher keine be¬
sondern Schwierigkeiten bereiten. Die gesetzliche Festlegung erfolgt in einer Novelle
zu dem Börsensteuergesetz. Dem Stempel auf Schlußscheiue wird der Stempel auf
Zeichuungsscheiue hinzugefügt. Sollte eine Umgehung der Steuer durch mündliche
Zeichnungserklärungen befürchtet werden, so dürfte zu bestimmen sein, daß die
mündlichen Erklärungen in ein schriftliches Verzeichnis einzutragen und auf diesen,
zu verstempeln siud. Um die Berechnung des Stempels zu erleichtern, empfiehlt
es sich, ihn von dem Nominalbetrag der Zeichnungen zu erheben. Der Unterschied
wird nicht bedeutend sein.

Die Arbeit, die den Bankhäusern aus der Verwendung des Stempels erwächst,
wird leicht bewältigt werden. Es kommen ja nur große Bankhäuser in Frage,
die über geeignete Arbeitskräfte verfügen. Auch bei sehr umfangreichen Zeichnungen
wird das Belieben der Zeichnnngsscheine mit den Stempelmarken und die Ab-
stemplung der Marken in kurzer Zeit beendet sein. Alle diese Erwägungen sprechen
für die neue Steuer, sie reichen aber zu deren Begründung nicht aus. Diese kann
erst durch den Nachweis erbracht werden, daß die Steuer eine bessernde Wirkung
auf die Zeichnungen bei der Emission von Wertpapieren ausübt. Diese haupt¬
sächlichste Frage ist zu erörtern. Die neue Steuer bewegt sich bei Zeichnungen
bis zu zehntausend Mark in Beträgen bis zu einer Mark, erreicht bei einer Zeich¬
nung von zwanzigtausend Mark den Betrag von zwei Mark und wächst entsprechend.
Um genau festzustellen, welcher Steuerbetrag nach deu Ergebnissen der letzten Jahre
auf die abgegebnen Zeichnungen entfällt, wäre eine Zeichnungsstatistik erforderlich,
die uicht vorhanden ist. Immerhin wird sich mich ohne Statistik ein Überblick er¬
möglichen lassen.

Ani eine Grundlage zu gewinnen, ist hier an die obigen Ausführungen über
die seriösen Zeichner und die Konzertzeichner anzuknüpfen. Der ferisse Zeichner
zeichnet kleinere Beträge zum Zwecke dauernder Kapitalanlage, der Konzertzeichner
zeichnet große Summen zum Zwecke flüchtiger Spekulation. Ans die Zeichnung
des ersten entfällt somit ein kleiner Steuerbetrag, der im Verhältnis zu dem Werte
und demi dauernden Bestand des beabsichtigten Anschaffungsgeschäfts ohne Bedeutung
ist. Die Zeichnung des andern wird mit einem größern Steuerbetrag belegt,
der um so mehr ius Gewicht stillt, als auch beim Gelingen der Spekulation nur
ein einmaliger, auf einen geringen Bruchteil der gezeichneten Summe beschränkter
Gewinn zu erwarten ist. Die mutmaßliche Folge der neuen Steuer wird daher
sein, daß sie auf die solidesten Zeichnungen keinen oder nur geringen Einfluß aus¬
übt, daß sich ihre hemmende Kraft am stärksten geltend macht bei den übertriebnen
Zeichnungen rein spekulativer Tendenz, und daß die zwischen diesen Extremen
liegenden Zwischenstufen der Zeichnungen eine desto größere Einschränkung durch
die neue Steuer erfahre", je mehr sie sich von der soliden Basis entfernen. Damit
würde gerade das zu erstrebende Ziel erreicht sein: eine kaum merkliche Fessel für
die seriösen Zeichner -- ein Hemmschuh für die Konzertzeichner.

Die weitere Entwicklung würde dann den umgekehrten Weg zurücklegen wie
die bisherige. Die neue Steuer beseitigt die übertriebnen Zeichnungen der Konzert¬
zeichner und wirkt auf die großen Zeichnungen einschränkend ein. Ist aber eine
Überzeichnung, wie sie bisher üblich war, nicht mehr zu erwarten, so liegt für den
seriösen Zeichner kein Anlaß mehr vor, den mehrfachen Betrag der Summe zu
zeichnen, die er zur Kapitalanlage bestimmt hat. Dies führt zu einer vermehrten
Einschränkung der Zeichnungen. Diese Einschränkung ist gleichbedeutend mit einer


den Stempelbetrcig verauslagt und sodann den Zeichner damit belastet. Die Steuer¬
erhebung wird somit zu Lasten der Zeichner durch die Emissionsbanken bewirkt werden.

Die Einführung der Steuer und deren Einziehung wird daher keine be¬
sondern Schwierigkeiten bereiten. Die gesetzliche Festlegung erfolgt in einer Novelle
zu dem Börsensteuergesetz. Dem Stempel auf Schlußscheiue wird der Stempel auf
Zeichuungsscheiue hinzugefügt. Sollte eine Umgehung der Steuer durch mündliche
Zeichnungserklärungen befürchtet werden, so dürfte zu bestimmen sein, daß die
mündlichen Erklärungen in ein schriftliches Verzeichnis einzutragen und auf diesen,
zu verstempeln siud. Um die Berechnung des Stempels zu erleichtern, empfiehlt
es sich, ihn von dem Nominalbetrag der Zeichnungen zu erheben. Der Unterschied
wird nicht bedeutend sein.

Die Arbeit, die den Bankhäusern aus der Verwendung des Stempels erwächst,
wird leicht bewältigt werden. Es kommen ja nur große Bankhäuser in Frage,
die über geeignete Arbeitskräfte verfügen. Auch bei sehr umfangreichen Zeichnungen
wird das Belieben der Zeichnnngsscheine mit den Stempelmarken und die Ab-
stemplung der Marken in kurzer Zeit beendet sein. Alle diese Erwägungen sprechen
für die neue Steuer, sie reichen aber zu deren Begründung nicht aus. Diese kann
erst durch den Nachweis erbracht werden, daß die Steuer eine bessernde Wirkung
auf die Zeichnungen bei der Emission von Wertpapieren ausübt. Diese haupt¬
sächlichste Frage ist zu erörtern. Die neue Steuer bewegt sich bei Zeichnungen
bis zu zehntausend Mark in Beträgen bis zu einer Mark, erreicht bei einer Zeich¬
nung von zwanzigtausend Mark den Betrag von zwei Mark und wächst entsprechend.
Um genau festzustellen, welcher Steuerbetrag nach deu Ergebnissen der letzten Jahre
auf die abgegebnen Zeichnungen entfällt, wäre eine Zeichnungsstatistik erforderlich,
die uicht vorhanden ist. Immerhin wird sich mich ohne Statistik ein Überblick er¬
möglichen lassen.

Ani eine Grundlage zu gewinnen, ist hier an die obigen Ausführungen über
die seriösen Zeichner und die Konzertzeichner anzuknüpfen. Der ferisse Zeichner
zeichnet kleinere Beträge zum Zwecke dauernder Kapitalanlage, der Konzertzeichner
zeichnet große Summen zum Zwecke flüchtiger Spekulation. Ans die Zeichnung
des ersten entfällt somit ein kleiner Steuerbetrag, der im Verhältnis zu dem Werte
und demi dauernden Bestand des beabsichtigten Anschaffungsgeschäfts ohne Bedeutung
ist. Die Zeichnung des andern wird mit einem größern Steuerbetrag belegt,
der um so mehr ius Gewicht stillt, als auch beim Gelingen der Spekulation nur
ein einmaliger, auf einen geringen Bruchteil der gezeichneten Summe beschränkter
Gewinn zu erwarten ist. Die mutmaßliche Folge der neuen Steuer wird daher
sein, daß sie auf die solidesten Zeichnungen keinen oder nur geringen Einfluß aus¬
übt, daß sich ihre hemmende Kraft am stärksten geltend macht bei den übertriebnen
Zeichnungen rein spekulativer Tendenz, und daß die zwischen diesen Extremen
liegenden Zwischenstufen der Zeichnungen eine desto größere Einschränkung durch
die neue Steuer erfahre», je mehr sie sich von der soliden Basis entfernen. Damit
würde gerade das zu erstrebende Ziel erreicht sein: eine kaum merkliche Fessel für
die seriösen Zeichner — ein Hemmschuh für die Konzertzeichner.

Die weitere Entwicklung würde dann den umgekehrten Weg zurücklegen wie
die bisherige. Die neue Steuer beseitigt die übertriebnen Zeichnungen der Konzert¬
zeichner und wirkt auf die großen Zeichnungen einschränkend ein. Ist aber eine
Überzeichnung, wie sie bisher üblich war, nicht mehr zu erwarten, so liegt für den
seriösen Zeichner kein Anlaß mehr vor, den mehrfachen Betrag der Summe zu
zeichnen, die er zur Kapitalanlage bestimmt hat. Dies führt zu einer vermehrten
Einschränkung der Zeichnungen. Diese Einschränkung ist gleichbedeutend mit einer


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[0358] den Stempelbetrcig verauslagt und sodann den Zeichner damit belastet. Die Steuer¬ erhebung wird somit zu Lasten der Zeichner durch die Emissionsbanken bewirkt werden. Die Einführung der Steuer und deren Einziehung wird daher keine be¬ sondern Schwierigkeiten bereiten. Die gesetzliche Festlegung erfolgt in einer Novelle zu dem Börsensteuergesetz. Dem Stempel auf Schlußscheiue wird der Stempel auf Zeichuungsscheiue hinzugefügt. Sollte eine Umgehung der Steuer durch mündliche Zeichnungserklärungen befürchtet werden, so dürfte zu bestimmen sein, daß die mündlichen Erklärungen in ein schriftliches Verzeichnis einzutragen und auf diesen, zu verstempeln siud. Um die Berechnung des Stempels zu erleichtern, empfiehlt es sich, ihn von dem Nominalbetrag der Zeichnungen zu erheben. Der Unterschied wird nicht bedeutend sein. Die Arbeit, die den Bankhäusern aus der Verwendung des Stempels erwächst, wird leicht bewältigt werden. Es kommen ja nur große Bankhäuser in Frage, die über geeignete Arbeitskräfte verfügen. Auch bei sehr umfangreichen Zeichnungen wird das Belieben der Zeichnnngsscheine mit den Stempelmarken und die Ab- stemplung der Marken in kurzer Zeit beendet sein. Alle diese Erwägungen sprechen für die neue Steuer, sie reichen aber zu deren Begründung nicht aus. Diese kann erst durch den Nachweis erbracht werden, daß die Steuer eine bessernde Wirkung auf die Zeichnungen bei der Emission von Wertpapieren ausübt. Diese haupt¬ sächlichste Frage ist zu erörtern. Die neue Steuer bewegt sich bei Zeichnungen bis zu zehntausend Mark in Beträgen bis zu einer Mark, erreicht bei einer Zeich¬ nung von zwanzigtausend Mark den Betrag von zwei Mark und wächst entsprechend. Um genau festzustellen, welcher Steuerbetrag nach deu Ergebnissen der letzten Jahre auf die abgegebnen Zeichnungen entfällt, wäre eine Zeichnungsstatistik erforderlich, die uicht vorhanden ist. Immerhin wird sich mich ohne Statistik ein Überblick er¬ möglichen lassen. Ani eine Grundlage zu gewinnen, ist hier an die obigen Ausführungen über die seriösen Zeichner und die Konzertzeichner anzuknüpfen. Der ferisse Zeichner zeichnet kleinere Beträge zum Zwecke dauernder Kapitalanlage, der Konzertzeichner zeichnet große Summen zum Zwecke flüchtiger Spekulation. Ans die Zeichnung des ersten entfällt somit ein kleiner Steuerbetrag, der im Verhältnis zu dem Werte und demi dauernden Bestand des beabsichtigten Anschaffungsgeschäfts ohne Bedeutung ist. Die Zeichnung des andern wird mit einem größern Steuerbetrag belegt, der um so mehr ius Gewicht stillt, als auch beim Gelingen der Spekulation nur ein einmaliger, auf einen geringen Bruchteil der gezeichneten Summe beschränkter Gewinn zu erwarten ist. Die mutmaßliche Folge der neuen Steuer wird daher sein, daß sie auf die solidesten Zeichnungen keinen oder nur geringen Einfluß aus¬ übt, daß sich ihre hemmende Kraft am stärksten geltend macht bei den übertriebnen Zeichnungen rein spekulativer Tendenz, und daß die zwischen diesen Extremen liegenden Zwischenstufen der Zeichnungen eine desto größere Einschränkung durch die neue Steuer erfahre», je mehr sie sich von der soliden Basis entfernen. Damit würde gerade das zu erstrebende Ziel erreicht sein: eine kaum merkliche Fessel für die seriösen Zeichner — ein Hemmschuh für die Konzertzeichner. Die weitere Entwicklung würde dann den umgekehrten Weg zurücklegen wie die bisherige. Die neue Steuer beseitigt die übertriebnen Zeichnungen der Konzert¬ zeichner und wirkt auf die großen Zeichnungen einschränkend ein. Ist aber eine Überzeichnung, wie sie bisher üblich war, nicht mehr zu erwarten, so liegt für den seriösen Zeichner kein Anlaß mehr vor, den mehrfachen Betrag der Summe zu zeichnen, die er zur Kapitalanlage bestimmt hat. Dies führt zu einer vermehrten Einschränkung der Zeichnungen. Diese Einschränkung ist gleichbedeutend mit einer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_227635/358>, abgerufen am 23.07.2024.