Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Zweites Vierteljahr.geschehen ist und noch zu thun übrig bleibt, einen allgemeinen Bericht er¬ Es sind achtzig Jahre verflossen, seit diese Bestimmungen erlassen worden Jetzt bearbeitet bei den Regierungen der eine Dezernent für den ganzen geschehen ist und noch zu thun übrig bleibt, einen allgemeinen Bericht er¬ Es sind achtzig Jahre verflossen, seit diese Bestimmungen erlassen worden Jetzt bearbeitet bei den Regierungen der eine Dezernent für den ganzen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0180" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227816"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_486" prev="#ID_485"> geschehen ist und noch zu thun übrig bleibt, einen allgemeinen Bericht er¬<lb/> statten, der zum Hauptverwaltungsbericht zu benutzen ist, nachdem vorher das<lb/> nötige verfügt worden ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_487"> Es sind achtzig Jahre verflossen, seit diese Bestimmungen erlassen worden<lb/> sind, und doch bedürfen sie kaum einer Änderung oder Ergänzung. Gesetze<lb/> und Verordnungen werden sonst bei uns mit peinlicher Gewissenhaftigkeit aus¬<lb/> geführt, die Befolgung dieser Bestimmungen ist aber längst außer Gebrauch<lb/> gekommen. Reisen werden nur noch gemacht, um besondre Angelegenheiten zu<lb/> erledigen, nicht mehr, um Land und Leute kennen zu lernen, Behörden zu revi-<lb/> diren und Mängel an Ort und Stelle zu beseitigen. Allgemeine Verwaltungs¬<lb/> berichte werden von den Dezernenten nicht mehr erstattet, und damit ist auch<lb/> die genaue Kenntnis aller Verhältnisse des Departements verloren gegangen.<lb/> Nun muß man allerdings anerkennen, daß die Vorschriften der Negieruugs-<lb/> instruktiou heute schwerer auszuführen sind als früher, weil die Geschäfte<lb/> außerordentlich angewachsen sind, und als Folge davon bei den Regierungen<lb/> ein weitgehender Spczialismus eingeführt ist. Dazu kommt noch, daß die<lb/> Beamten wohl nicht mehr so seßhaft sind wie früher, was wesentlich damit<lb/> zusammenhängt, daß die Zahl der etatsmäßigen Stellen viel zu gering ist, und<lb/> der größte Teil der Geschäfte von Assessoren besorgt wird, die das bewegliche<lb/> Element bei den Regierungen sind. Bei dem häufigen Wechsel in den Dezer¬<lb/> nenten und bei dem Spezialismus müßte also stets eine große Anzahl von<lb/> Mitgliedern der Regierung den Bezirk bereisen, was schon wegen der dadurch<lb/> entstehenden Kosten nicht durchzuführen ist. Wenn man hier eine Besserung<lb/> herbeiführen will, so müßte man also dafür sorgen, daß die Dezernate möglichst<lb/> lange von denselben Personen verwaltet werden, damit die erworbne Kenntnis<lb/> der Verhältnisse auch verwertet werden kaun, und außerdem würde eine den<lb/> veränderten Umständen entsprechende Verteilung der Geschäfte vorzunehmen sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_488" next="#ID_489"> Jetzt bearbeitet bei den Regierungen der eine Dezernent für den ganzen<lb/> Bezirk die Polizeisachen, der zweite die Gewerbesachen, der dritte die Wege¬<lb/> sachen usw. Jeder von ihnen beherrscht sein Dezernat theoretisch, aber da er<lb/> wegen der Ausdehnung des Bezirks auch in Jahren die Verhältnisse nicht kennen<lb/> lernen kaun, so muß er in der Mehrzahl der Fälle aus den Akten verfügen.<lb/> Dem könnte man abhelfen, indem man jedem Dezernenten nur einen Teil des<lb/> Bezirkes zuwiese, etwa drei oder vier Kreise, und ihn auf diesem begrenzten<lb/> Raume in einem erweiterten Geschäftskreise arbeiten ließe. Es wären die De¬<lb/> zernate zusammenzulegen, die innerlich verwandt sind, z. B. Polizei-, Bau¬<lb/> polizei-, Gewerbepolizei- und Wegesachen, dann wieder die Meliorativnsdezernate<lb/> wie Landwirtschaft, Deichsachen, Kleinbahnen, und für jedes dieser neuge¬<lb/> schaffnem Gesamtdczernate würde man dann also je nach der Größe des Bezirks<lb/> zwei, drei oder auch vier Dezerucnteu haben. Alle Geschäfte ließen sich ja<lb/> nicht in dieser Weise verteilen, aber doch die meisten, und die Einrichtung</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0180]
geschehen ist und noch zu thun übrig bleibt, einen allgemeinen Bericht er¬
statten, der zum Hauptverwaltungsbericht zu benutzen ist, nachdem vorher das
nötige verfügt worden ist.
Es sind achtzig Jahre verflossen, seit diese Bestimmungen erlassen worden
sind, und doch bedürfen sie kaum einer Änderung oder Ergänzung. Gesetze
und Verordnungen werden sonst bei uns mit peinlicher Gewissenhaftigkeit aus¬
geführt, die Befolgung dieser Bestimmungen ist aber längst außer Gebrauch
gekommen. Reisen werden nur noch gemacht, um besondre Angelegenheiten zu
erledigen, nicht mehr, um Land und Leute kennen zu lernen, Behörden zu revi-
diren und Mängel an Ort und Stelle zu beseitigen. Allgemeine Verwaltungs¬
berichte werden von den Dezernenten nicht mehr erstattet, und damit ist auch
die genaue Kenntnis aller Verhältnisse des Departements verloren gegangen.
Nun muß man allerdings anerkennen, daß die Vorschriften der Negieruugs-
instruktiou heute schwerer auszuführen sind als früher, weil die Geschäfte
außerordentlich angewachsen sind, und als Folge davon bei den Regierungen
ein weitgehender Spczialismus eingeführt ist. Dazu kommt noch, daß die
Beamten wohl nicht mehr so seßhaft sind wie früher, was wesentlich damit
zusammenhängt, daß die Zahl der etatsmäßigen Stellen viel zu gering ist, und
der größte Teil der Geschäfte von Assessoren besorgt wird, die das bewegliche
Element bei den Regierungen sind. Bei dem häufigen Wechsel in den Dezer¬
nenten und bei dem Spezialismus müßte also stets eine große Anzahl von
Mitgliedern der Regierung den Bezirk bereisen, was schon wegen der dadurch
entstehenden Kosten nicht durchzuführen ist. Wenn man hier eine Besserung
herbeiführen will, so müßte man also dafür sorgen, daß die Dezernate möglichst
lange von denselben Personen verwaltet werden, damit die erworbne Kenntnis
der Verhältnisse auch verwertet werden kaun, und außerdem würde eine den
veränderten Umständen entsprechende Verteilung der Geschäfte vorzunehmen sein.
Jetzt bearbeitet bei den Regierungen der eine Dezernent für den ganzen
Bezirk die Polizeisachen, der zweite die Gewerbesachen, der dritte die Wege¬
sachen usw. Jeder von ihnen beherrscht sein Dezernat theoretisch, aber da er
wegen der Ausdehnung des Bezirks auch in Jahren die Verhältnisse nicht kennen
lernen kaun, so muß er in der Mehrzahl der Fälle aus den Akten verfügen.
Dem könnte man abhelfen, indem man jedem Dezernenten nur einen Teil des
Bezirkes zuwiese, etwa drei oder vier Kreise, und ihn auf diesem begrenzten
Raume in einem erweiterten Geschäftskreise arbeiten ließe. Es wären die De¬
zernate zusammenzulegen, die innerlich verwandt sind, z. B. Polizei-, Bau¬
polizei-, Gewerbepolizei- und Wegesachen, dann wieder die Meliorativnsdezernate
wie Landwirtschaft, Deichsachen, Kleinbahnen, und für jedes dieser neuge¬
schaffnem Gesamtdczernate würde man dann also je nach der Größe des Bezirks
zwei, drei oder auch vier Dezerucnteu haben. Alle Geschäfte ließen sich ja
nicht in dieser Weise verteilen, aber doch die meisten, und die Einrichtung
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |