Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Budgetrecht und Flottengesetz

genommne, sei es im Wege einer Anleihe, sei es im Wege der Steuern -- das
ist mir ganz gleichgiltig-- bewilligen müssen, sonst, meine Herren, geben Sie die
Marine auf!. - "--x^!","^' / ..... '^.^<"->.>^^'i-^^

Der Abgeordnete Harkort erklärte sich seinerseits auch nicht etwa gegen
einen Plan für längere Zeit, sondern nur gegen die Art der Anleihe und ver¬
langte statt dessen, daß die Flotte bei der Verteilung (also der Einnahmen des
Bundes) besser bedacht werden möchte.

Der Marineetat für das Jahr 1871 kam in der Sitzung vom 28. März
1870 wiederum in Verbindung mit einem Gesetzentwurf wegen Abänderung
des Anleihegesetzes vom 9. November 1867 zur Verhandlung, und es wurde
auch in diesem Falle an der Grundlage des Flottengründungsplans von 1867
unverändert festgehalten. Durch die hierbei geführte finanzpolitische Debatte
wurden lediglich einige die Tilgung des Schuldkapitals betreffende Gesetzes¬
paragraphen abgeändert.

Auch bei den Verhandlungen im November 1871 wurde bei der Vor-
bereitung des Haushaltsetats des Deutschen Reichs für 1872 an dem Flotten¬
gründungsplan von 1867 allerseits als an dem Fundament festgehalten. Die
Mehrheit der mit dieser Vorberatung betrauten Kommissarien des Reichstags,
als deren Wortführer Herr von Forckenbeck auftrat, erklärte sich für eine Be¬
schleunigung des Flotteugründungsplcms unter gleichmäßiger Festhaltung an
dessen drei Aufgaben, namentlich auch an der vollen Entwicklung der Offensiv¬
kraft der Flotte. Der auf Abkürzung der zehnjährigen Periode gerichtete
Antrag der Kommissarien, den ich*) durch den Eventualantrag ergänzt hatte,
zu dem Ende einen entsprechenden Anteil aus der französischen Kriegskontri¬
bution zu entnehmen, blieb allerdings in der Minderheit, weil von dem Marine¬
minister Grafen Roon eingewandt wurde, daß sich schneller als in der bezeich¬
neten zehnjährigen Frist das Personal nicht ausbilden lassen würde. Im
übrigen aber erklärte sich auch Graf Roon für die volle Durchführung des
Plans, namentlich was die Offensive anlange, die er als die beste Defensive
bezeichnete, und Anträge, die den Plan von 1867 in dieser Richtung abzu¬
schwächen versuchten, blieben in der Minderheit. Mit großer Majorität wurde
alsdann eine Resolution angenommen, die dahin ging:

Den Reichskanzler aufzufordern: Mit dem nächsten Etat dem Reichstage eine
ausführliche Denkschrift vorzulegen, in welcher mit Bezug auf den im Jahre 1867
vorgelegten Gründungsplan namentlich erörtert wird: Wie weit derselbe bereits
ausgeführt ist, und welche Mittel zur Ausführung desselben noch erforderlich sind.

Mit Bezug auf diesen Beschluß legte Fürst Vismarck dem deutschen Reichs¬
tage am 6. Mai 1872 eine von der Kaiserlichen Admiralität aufgestellte Denk¬
schrift vor, die die Überschrift hatte: Denkschrift, betreffend eine Darlegung,



") Der Verfasser vertrat im erste" deutschen Reichstage den Wahlkreis Elberfeld-Barmer,
Grenzboten I 1398 48
Budgetrecht und Flottengesetz

genommne, sei es im Wege einer Anleihe, sei es im Wege der Steuern — das
ist mir ganz gleichgiltig— bewilligen müssen, sonst, meine Herren, geben Sie die
Marine auf!. - "--x^!","^' / ..... '^.^<"->.>^^'i-^^

Der Abgeordnete Harkort erklärte sich seinerseits auch nicht etwa gegen
einen Plan für längere Zeit, sondern nur gegen die Art der Anleihe und ver¬
langte statt dessen, daß die Flotte bei der Verteilung (also der Einnahmen des
Bundes) besser bedacht werden möchte.

Der Marineetat für das Jahr 1871 kam in der Sitzung vom 28. März
1870 wiederum in Verbindung mit einem Gesetzentwurf wegen Abänderung
des Anleihegesetzes vom 9. November 1867 zur Verhandlung, und es wurde
auch in diesem Falle an der Grundlage des Flottengründungsplans von 1867
unverändert festgehalten. Durch die hierbei geführte finanzpolitische Debatte
wurden lediglich einige die Tilgung des Schuldkapitals betreffende Gesetzes¬
paragraphen abgeändert.

Auch bei den Verhandlungen im November 1871 wurde bei der Vor-
bereitung des Haushaltsetats des Deutschen Reichs für 1872 an dem Flotten¬
gründungsplan von 1867 allerseits als an dem Fundament festgehalten. Die
Mehrheit der mit dieser Vorberatung betrauten Kommissarien des Reichstags,
als deren Wortführer Herr von Forckenbeck auftrat, erklärte sich für eine Be¬
schleunigung des Flotteugründungsplcms unter gleichmäßiger Festhaltung an
dessen drei Aufgaben, namentlich auch an der vollen Entwicklung der Offensiv¬
kraft der Flotte. Der auf Abkürzung der zehnjährigen Periode gerichtete
Antrag der Kommissarien, den ich*) durch den Eventualantrag ergänzt hatte,
zu dem Ende einen entsprechenden Anteil aus der französischen Kriegskontri¬
bution zu entnehmen, blieb allerdings in der Minderheit, weil von dem Marine¬
minister Grafen Roon eingewandt wurde, daß sich schneller als in der bezeich¬
neten zehnjährigen Frist das Personal nicht ausbilden lassen würde. Im
übrigen aber erklärte sich auch Graf Roon für die volle Durchführung des
Plans, namentlich was die Offensive anlange, die er als die beste Defensive
bezeichnete, und Anträge, die den Plan von 1867 in dieser Richtung abzu¬
schwächen versuchten, blieben in der Minderheit. Mit großer Majorität wurde
alsdann eine Resolution angenommen, die dahin ging:

Den Reichskanzler aufzufordern: Mit dem nächsten Etat dem Reichstage eine
ausführliche Denkschrift vorzulegen, in welcher mit Bezug auf den im Jahre 1867
vorgelegten Gründungsplan namentlich erörtert wird: Wie weit derselbe bereits
ausgeführt ist, und welche Mittel zur Ausführung desselben noch erforderlich sind.

Mit Bezug auf diesen Beschluß legte Fürst Vismarck dem deutschen Reichs¬
tage am 6. Mai 1872 eine von der Kaiserlichen Admiralität aufgestellte Denk¬
schrift vor, die die Überschrift hatte: Denkschrift, betreffend eine Darlegung,



") Der Verfasser vertrat im erste» deutschen Reichstage den Wahlkreis Elberfeld-Barmer,
Grenzboten I 1398 48
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0381" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/227283"/>
          <fw type="header" place="top"> Budgetrecht und Flottengesetz</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1320" prev="#ID_1319"> genommne, sei es im Wege einer Anleihe, sei es im Wege der Steuern &#x2014; das<lb/>
ist mir ganz gleichgiltig&#x2014; bewilligen müssen, sonst, meine Herren, geben Sie die<lb/>
Marine auf!. - "--x^!","^'   / ..... '^.^&lt;"-&gt;.&gt;^^'i-^^</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1321"> Der Abgeordnete Harkort erklärte sich seinerseits auch nicht etwa gegen<lb/>
einen Plan für längere Zeit, sondern nur gegen die Art der Anleihe und ver¬<lb/>
langte statt dessen, daß die Flotte bei der Verteilung (also der Einnahmen des<lb/>
Bundes) besser bedacht werden möchte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1322"> Der Marineetat für das Jahr 1871 kam in der Sitzung vom 28. März<lb/>
1870 wiederum in Verbindung mit einem Gesetzentwurf wegen Abänderung<lb/>
des Anleihegesetzes vom 9. November 1867 zur Verhandlung, und es wurde<lb/>
auch in diesem Falle an der Grundlage des Flottengründungsplans von 1867<lb/>
unverändert festgehalten. Durch die hierbei geführte finanzpolitische Debatte<lb/>
wurden lediglich einige die Tilgung des Schuldkapitals betreffende Gesetzes¬<lb/>
paragraphen abgeändert.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1323"> Auch bei den Verhandlungen im November 1871 wurde bei der Vor-<lb/>
bereitung des Haushaltsetats des Deutschen Reichs für 1872 an dem Flotten¬<lb/>
gründungsplan von 1867 allerseits als an dem Fundament festgehalten. Die<lb/>
Mehrheit der mit dieser Vorberatung betrauten Kommissarien des Reichstags,<lb/>
als deren Wortführer Herr von Forckenbeck auftrat, erklärte sich für eine Be¬<lb/>
schleunigung des Flotteugründungsplcms unter gleichmäßiger Festhaltung an<lb/>
dessen drei Aufgaben, namentlich auch an der vollen Entwicklung der Offensiv¬<lb/>
kraft der Flotte. Der auf Abkürzung der zehnjährigen Periode gerichtete<lb/>
Antrag der Kommissarien, den ich*) durch den Eventualantrag ergänzt hatte,<lb/>
zu dem Ende einen entsprechenden Anteil aus der französischen Kriegskontri¬<lb/>
bution zu entnehmen, blieb allerdings in der Minderheit, weil von dem Marine¬<lb/>
minister Grafen Roon eingewandt wurde, daß sich schneller als in der bezeich¬<lb/>
neten zehnjährigen Frist das Personal nicht ausbilden lassen würde. Im<lb/>
übrigen aber erklärte sich auch Graf Roon für die volle Durchführung des<lb/>
Plans, namentlich was die Offensive anlange, die er als die beste Defensive<lb/>
bezeichnete, und Anträge, die den Plan von 1867 in dieser Richtung abzu¬<lb/>
schwächen versuchten, blieben in der Minderheit. Mit großer Majorität wurde<lb/>
alsdann eine Resolution angenommen, die dahin ging:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1324"> Den Reichskanzler aufzufordern: Mit dem nächsten Etat dem Reichstage eine<lb/>
ausführliche Denkschrift vorzulegen, in welcher mit Bezug auf den im Jahre 1867<lb/>
vorgelegten Gründungsplan namentlich erörtert wird: Wie weit derselbe bereits<lb/>
ausgeführt ist, und welche Mittel zur Ausführung desselben noch erforderlich sind.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1325" next="#ID_1326"> Mit Bezug auf diesen Beschluß legte Fürst Vismarck dem deutschen Reichs¬<lb/>
tage am 6. Mai 1872 eine von der Kaiserlichen Admiralität aufgestellte Denk¬<lb/>
schrift vor, die die Überschrift hatte: Denkschrift, betreffend eine Darlegung,</p><lb/>
          <note xml:id="FID_38" place="foot"> ") Der Verfasser vertrat im erste» deutschen Reichstage den Wahlkreis Elberfeld-Barmer,</note><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I 1398 48</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0381] Budgetrecht und Flottengesetz genommne, sei es im Wege einer Anleihe, sei es im Wege der Steuern — das ist mir ganz gleichgiltig— bewilligen müssen, sonst, meine Herren, geben Sie die Marine auf!. - "--x^!","^' / ..... '^.^<"->.>^^'i-^^ Der Abgeordnete Harkort erklärte sich seinerseits auch nicht etwa gegen einen Plan für längere Zeit, sondern nur gegen die Art der Anleihe und ver¬ langte statt dessen, daß die Flotte bei der Verteilung (also der Einnahmen des Bundes) besser bedacht werden möchte. Der Marineetat für das Jahr 1871 kam in der Sitzung vom 28. März 1870 wiederum in Verbindung mit einem Gesetzentwurf wegen Abänderung des Anleihegesetzes vom 9. November 1867 zur Verhandlung, und es wurde auch in diesem Falle an der Grundlage des Flottengründungsplans von 1867 unverändert festgehalten. Durch die hierbei geführte finanzpolitische Debatte wurden lediglich einige die Tilgung des Schuldkapitals betreffende Gesetzes¬ paragraphen abgeändert. Auch bei den Verhandlungen im November 1871 wurde bei der Vor- bereitung des Haushaltsetats des Deutschen Reichs für 1872 an dem Flotten¬ gründungsplan von 1867 allerseits als an dem Fundament festgehalten. Die Mehrheit der mit dieser Vorberatung betrauten Kommissarien des Reichstags, als deren Wortführer Herr von Forckenbeck auftrat, erklärte sich für eine Be¬ schleunigung des Flotteugründungsplcms unter gleichmäßiger Festhaltung an dessen drei Aufgaben, namentlich auch an der vollen Entwicklung der Offensiv¬ kraft der Flotte. Der auf Abkürzung der zehnjährigen Periode gerichtete Antrag der Kommissarien, den ich*) durch den Eventualantrag ergänzt hatte, zu dem Ende einen entsprechenden Anteil aus der französischen Kriegskontri¬ bution zu entnehmen, blieb allerdings in der Minderheit, weil von dem Marine¬ minister Grafen Roon eingewandt wurde, daß sich schneller als in der bezeich¬ neten zehnjährigen Frist das Personal nicht ausbilden lassen würde. Im übrigen aber erklärte sich auch Graf Roon für die volle Durchführung des Plans, namentlich was die Offensive anlange, die er als die beste Defensive bezeichnete, und Anträge, die den Plan von 1867 in dieser Richtung abzu¬ schwächen versuchten, blieben in der Minderheit. Mit großer Majorität wurde alsdann eine Resolution angenommen, die dahin ging: Den Reichskanzler aufzufordern: Mit dem nächsten Etat dem Reichstage eine ausführliche Denkschrift vorzulegen, in welcher mit Bezug auf den im Jahre 1867 vorgelegten Gründungsplan namentlich erörtert wird: Wie weit derselbe bereits ausgeführt ist, und welche Mittel zur Ausführung desselben noch erforderlich sind. Mit Bezug auf diesen Beschluß legte Fürst Vismarck dem deutschen Reichs¬ tage am 6. Mai 1872 eine von der Kaiserlichen Admiralität aufgestellte Denk¬ schrift vor, die die Überschrift hatte: Denkschrift, betreffend eine Darlegung, ") Der Verfasser vertrat im erste» deutschen Reichstage den Wahlkreis Elberfeld-Barmer, Grenzboten I 1398 48

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/381
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_226901/381>, abgerufen am 09.01.2025.