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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.

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Charlotte von Stein und seine Zeichnung der Frauen in Torquato Tasso, daß er
in den Frauen geistig ebenbürtige Wesen sah.

Wie stellt sich aber die Rechtsfrage bei vernünftiger Überlegung?

Daß in der Ehe, in der Familie der Mann das ausschlaggebende Wort zu
sprechen hat, also der "Herr" sein soll, ist unumstößlich, weil er oder richtiger
wenn er die Familie ernährt und in Bezug auf Geist, Charakter und Thatkraft
der Hausfrau überlegen ist. Daß diese Bedingungen nicht immer erfüllt werden,
ist aber ebenso gewiß, und ebenso klar sind dann die sich ergebenden rechtlichen
Folgen, so wenig auch die Männerwelt geneigt ist, sie anzuerkennen. Doch ist es
nicht angebracht, hierauf näher einzugehen, weil gerade für die Frauenfrage das
eheliche Verhältnis nicht im Vordergründe steht, weil auch das eheliche Verhältnis
sich nicht lediglich nach Recht und Gesetz bestimmen läßt, sondern sich von Fall zu
Fall je nach den persönlichen Beziehungen und dem Naturell der Eheleute regelt.

Bcgiebt sich aber eine Frau aus irgend welchem Grunde nicht in das eheliche
Abhängigkeitsverhältnis, so ist durchaus nicht abzusehen, warum sie lediglich aus
dem Grunde, weil sie t'siuiuini xsusris ist, dem Männergeschlecht rechtlich nachstehen
soll. Freilich sind wir durch das seit Jahrtausenden bestehende Herkommen an die
mißbräuchliche Zurücksetzung so gewöhnt, daß es uns schwer wird, uns zu dem
Standpunkt der schlichten Gerechtigkeit aufzuschwingen, zumal da die Gesetzgebung
--- die eben wieder von Männern herrührt -- den Mißbrauch stützt.

Es wird ja nun zur Begründung der Zurücksetzung viel gesprochen von körper¬
licher und geistiger Inferiorität des weiblichen Geschlechts. Von der Körperlichkeit
möchte ich ganz schweigen, es ist das etwas Individuelles; unzählige Frauen sind
unzähligen Männern an Körperkraft weit überlegen, und wenn ein weibliches Wesen
etwa erst eine höhere Töchterschule besucht und dann Hausfrau und Mutter wird
-- und das leisten viele -->, so wird von ihr an physischer Kraft und Ausdauer
mindestens ebensoviel verlangt wie von Männern, die irgend eine höhere Berufsart
ergreifen. Der Verfasser des erwähnten Aufsatzes scheint das freilich nicht an¬
zuerkennen, denn er betont u. a., daß "eine Entbindung leiten einen Aufwand von
Kraft und Selbstbeherrschung verlangt, vor dem unsre Damen erschrecken würden":
als ob nicht die Hebammen etwa dasselbe, oft noch mehr zu leisten hätten, ganz
zu schweigen von den Gebärenden selbst!

Aber auch eine geistige Inferiorität kaun ich im allgemeinen durchaus nicht
sehen: es sind mir viele Frauen näher getreten, die in der Fähigkeit logisch zu
denken -- und darum handelt sichs -- es mit vielen Männern der sogenannten
höhern Berufsarten aufnehmen können. Und selbst wenn eine solche Inferiorität
wissenschaftlich nachgewiesen würde, läge immer die Annahme nahe, daß sie nicht
anerschaffen wäre, sondern sich nur aus der Jahrtausende währenden Einengung
und Zurückdrängung ergeben hätte.

Also: gleiches Recht für das weibliche Geschlecht!

Aber -- wendet man ein -- die Natur hat den Körper des Weibes für das
Gebären und Ernährer der Kinder, d. h. nach unsern sozialen Einrichtungen das
Weib für die Ehe geschaffen. Ganz gewiß. Ebenso sicher aber hat die Natur deu
Körper des Mannes für die Erzeugung von Kindern, d. h. nach unsern sozialen
Einrichtungen sür die Ehe geschaffen. Wenn sich nun aber unzählige Männer teils
gezwungen, meist aber doch nur um ihre "Freiheit" nicht aufzugeben, sich dieser
ihrer natürlichen Aufgabe entziehen, so muß man Frauen, die uicht heiraten können
oder wollen, das gleiche Recht wie dein Manne einräumen, nämlich sich ihren
Neigungen und Fähigkeiten entsprechend eine Lebensstellung zu schaffen.


Charlotte von Stein und seine Zeichnung der Frauen in Torquato Tasso, daß er
in den Frauen geistig ebenbürtige Wesen sah.

Wie stellt sich aber die Rechtsfrage bei vernünftiger Überlegung?

Daß in der Ehe, in der Familie der Mann das ausschlaggebende Wort zu
sprechen hat, also der „Herr" sein soll, ist unumstößlich, weil er oder richtiger
wenn er die Familie ernährt und in Bezug auf Geist, Charakter und Thatkraft
der Hausfrau überlegen ist. Daß diese Bedingungen nicht immer erfüllt werden,
ist aber ebenso gewiß, und ebenso klar sind dann die sich ergebenden rechtlichen
Folgen, so wenig auch die Männerwelt geneigt ist, sie anzuerkennen. Doch ist es
nicht angebracht, hierauf näher einzugehen, weil gerade für die Frauenfrage das
eheliche Verhältnis nicht im Vordergründe steht, weil auch das eheliche Verhältnis
sich nicht lediglich nach Recht und Gesetz bestimmen läßt, sondern sich von Fall zu
Fall je nach den persönlichen Beziehungen und dem Naturell der Eheleute regelt.

Bcgiebt sich aber eine Frau aus irgend welchem Grunde nicht in das eheliche
Abhängigkeitsverhältnis, so ist durchaus nicht abzusehen, warum sie lediglich aus
dem Grunde, weil sie t'siuiuini xsusris ist, dem Männergeschlecht rechtlich nachstehen
soll. Freilich sind wir durch das seit Jahrtausenden bestehende Herkommen an die
mißbräuchliche Zurücksetzung so gewöhnt, daß es uns schwer wird, uns zu dem
Standpunkt der schlichten Gerechtigkeit aufzuschwingen, zumal da die Gesetzgebung
-— die eben wieder von Männern herrührt — den Mißbrauch stützt.

Es wird ja nun zur Begründung der Zurücksetzung viel gesprochen von körper¬
licher und geistiger Inferiorität des weiblichen Geschlechts. Von der Körperlichkeit
möchte ich ganz schweigen, es ist das etwas Individuelles; unzählige Frauen sind
unzähligen Männern an Körperkraft weit überlegen, und wenn ein weibliches Wesen
etwa erst eine höhere Töchterschule besucht und dann Hausfrau und Mutter wird
— und das leisten viele —>, so wird von ihr an physischer Kraft und Ausdauer
mindestens ebensoviel verlangt wie von Männern, die irgend eine höhere Berufsart
ergreifen. Der Verfasser des erwähnten Aufsatzes scheint das freilich nicht an¬
zuerkennen, denn er betont u. a., daß „eine Entbindung leiten einen Aufwand von
Kraft und Selbstbeherrschung verlangt, vor dem unsre Damen erschrecken würden":
als ob nicht die Hebammen etwa dasselbe, oft noch mehr zu leisten hätten, ganz
zu schweigen von den Gebärenden selbst!

Aber auch eine geistige Inferiorität kaun ich im allgemeinen durchaus nicht
sehen: es sind mir viele Frauen näher getreten, die in der Fähigkeit logisch zu
denken — und darum handelt sichs — es mit vielen Männern der sogenannten
höhern Berufsarten aufnehmen können. Und selbst wenn eine solche Inferiorität
wissenschaftlich nachgewiesen würde, läge immer die Annahme nahe, daß sie nicht
anerschaffen wäre, sondern sich nur aus der Jahrtausende währenden Einengung
und Zurückdrängung ergeben hätte.

Also: gleiches Recht für das weibliche Geschlecht!

Aber — wendet man ein — die Natur hat den Körper des Weibes für das
Gebären und Ernährer der Kinder, d. h. nach unsern sozialen Einrichtungen das
Weib für die Ehe geschaffen. Ganz gewiß. Ebenso sicher aber hat die Natur deu
Körper des Mannes für die Erzeugung von Kindern, d. h. nach unsern sozialen
Einrichtungen sür die Ehe geschaffen. Wenn sich nun aber unzählige Männer teils
gezwungen, meist aber doch nur um ihre „Freiheit" nicht aufzugeben, sich dieser
ihrer natürlichen Aufgabe entziehen, so muß man Frauen, die uicht heiraten können
oder wollen, das gleiche Recht wie dein Manne einräumen, nämlich sich ihren
Neigungen und Fähigkeiten entsprechend eine Lebensstellung zu schaffen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_225585/293>, abgerufen am 29.12.2024.