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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Arbeiterversicherung und Armenpflege

Verband, erklärt. Die drei Fragen des Reichskanzlers sind nach den Sammel¬
berichten der Landeszentralstellen, die Anfang 1896 beim Neichsmm des Innern
eingegangen waren, von etwa 1500 Armenbehörden Deutschlands, also den sach¬
kundigsten Stellen, beantwortet worden, und damit war ein immerhin wertvolles
Material gewonnen.

Die erste Frage war folgende: "Ist die Armenpflege durch die Arbeiter¬
versicherungsgesetze entlastet worden?" Darauf lauteten die Antworten nach demi
zusammenfassenden Bericht des kaiserlichen statistischen Amts dahin, daß die Versiche-
rnngsgesetzgebung in der That auf die Armenpflege entlastend gewirkt habe, aber
die Zahl der unterstützten Personen, sowie der Aufwand für sie sei keineswegs
geringer, sondern vielmehr größer geworden. Freilich würde diese Erhöhung noch
viel beträchtlicher gewesen sein, wenn die sozialen Versichcrungsgesetze nicht ein¬
geführt worden wären, da der größte Teil der durch sie unterstützten Personen
in diesem Falle der Armenpflege bedurft hätte. Zahlenmäßig könne die entlastende
Wirkung nicht nachgewiesen werde". Was die einzelnen Versicherungsarten be¬
trifft, so wird der Unfallversicherung die geringste entlastende Wirkung zuge¬
schrieben, teils weil für die Unfallsinvaliden schon früher, z. B. durch das Haft-
pflichtgesctz, Fürsorge getroffen gewesen sei, teils weil ein Teil der vou Unfällen
betroffnen Personen nur teilweise erwerbsunfähig und daher uicht so hilfsbedürftig
werde, daß er eine Armenunterstützung beanspruchen müßte. Auch wird erwähnt, daß
die Arincnbehörden nur selten von der Zuweisung einer Unfallrente Kenntnis er¬
hielten und daher häufig nicht die entsprechende Einschränkung der Armenunter¬
stützung eintreten lassen könnten. Eine größere entlastende Wirkung wird der
Krankenversicherung zugeschrieben. Am meisten macht sich diese Wirkung in den
Städten geltend, schon weil die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter meist uicht
in die Krankenversicherung einbezogen find. Der deutlichste Einfluß auf die
Armenpflege wird der Iuvnliditäts- und Altersversicherung zugeschrieben und
uoch mehr in Zukunft erwartet. Das größte Interesse bieten die Antworten
ans die zweite Frage, die dahin lautete: "Hat die Zahl der Unterstützten und der
Aufwand für dieselben sich nicht vermindert, und worauf ist dies hauptsächlich zurück¬
zuführen?" Die Antwort ans den ersten Teil der Frage ist uns schon bekannt:
die Zahl der Unterstützten und der Aufwand für Unterstützungen ist nicht nur nicht
geringer geworden, sondern es ist eine Vermehrung eingetreten, und zwar "sogar eine
beträchtliche." Die Gründe für diese Erscheinung werdeu wir nunmehr etwas ein¬
gehender betrachten. Die dritte Frage: "Ist die Armenpflege in häufigen Fällen
ergänzend neben die Leistungen der Arbeiterversicherung und vorläufig an Stelle
derselben eingetreten?" ist in bejahendem Sinne beantwortet worden. Wir sehen
von jeder Erörterung dieser Antworten im einzelnen ab. Das dabei unerläßliche
Eingehen auf die Technik der Versicherung und Armenpflege würde viel zu weit
führen.

Die Gründe dafür, daß in den, Beobachtuugszeitraum 1834 bis 1393 trotz
der in Kraft tretenden Arbeiterversicherung sowohl die Zahl der vou der Armen¬
pflege Unterstützten wie auch der Aufwand für die Armenunterstützungen im all¬
gemeinen beträchtlich zugenommen hat, sind in dem Bericht des kaiserlichen statistischen
Amts sehr kurz behandelt, vielfach nnr augedeutet. Es liegt das zum Teil in der
Sache selbst, die häufig an Stelle sichrer, auf hinreichende Erfahrungen gestützter
Urteile nur "Annahmen" gestattet, zum Teil wohl auch an dein Material der Ant¬
worten. Aber diese kurzen Andeutungen regen zu genauern Beobachtungen in
der Zukunft um und weisen den Nrmenbehördeu den Weg dazu. Sie werden


Arbeiterversicherung und Armenpflege

Verband, erklärt. Die drei Fragen des Reichskanzlers sind nach den Sammel¬
berichten der Landeszentralstellen, die Anfang 1896 beim Neichsmm des Innern
eingegangen waren, von etwa 1500 Armenbehörden Deutschlands, also den sach¬
kundigsten Stellen, beantwortet worden, und damit war ein immerhin wertvolles
Material gewonnen.

Die erste Frage war folgende: „Ist die Armenpflege durch die Arbeiter¬
versicherungsgesetze entlastet worden?" Darauf lauteten die Antworten nach demi
zusammenfassenden Bericht des kaiserlichen statistischen Amts dahin, daß die Versiche-
rnngsgesetzgebung in der That auf die Armenpflege entlastend gewirkt habe, aber
die Zahl der unterstützten Personen, sowie der Aufwand für sie sei keineswegs
geringer, sondern vielmehr größer geworden. Freilich würde diese Erhöhung noch
viel beträchtlicher gewesen sein, wenn die sozialen Versichcrungsgesetze nicht ein¬
geführt worden wären, da der größte Teil der durch sie unterstützten Personen
in diesem Falle der Armenpflege bedurft hätte. Zahlenmäßig könne die entlastende
Wirkung nicht nachgewiesen werde». Was die einzelnen Versicherungsarten be¬
trifft, so wird der Unfallversicherung die geringste entlastende Wirkung zuge¬
schrieben, teils weil für die Unfallsinvaliden schon früher, z. B. durch das Haft-
pflichtgesctz, Fürsorge getroffen gewesen sei, teils weil ein Teil der vou Unfällen
betroffnen Personen nur teilweise erwerbsunfähig und daher uicht so hilfsbedürftig
werde, daß er eine Armenunterstützung beanspruchen müßte. Auch wird erwähnt, daß
die Arincnbehörden nur selten von der Zuweisung einer Unfallrente Kenntnis er¬
hielten und daher häufig nicht die entsprechende Einschränkung der Armenunter¬
stützung eintreten lassen könnten. Eine größere entlastende Wirkung wird der
Krankenversicherung zugeschrieben. Am meisten macht sich diese Wirkung in den
Städten geltend, schon weil die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter meist uicht
in die Krankenversicherung einbezogen find. Der deutlichste Einfluß auf die
Armenpflege wird der Iuvnliditäts- und Altersversicherung zugeschrieben und
uoch mehr in Zukunft erwartet. Das größte Interesse bieten die Antworten
ans die zweite Frage, die dahin lautete: „Hat die Zahl der Unterstützten und der
Aufwand für dieselben sich nicht vermindert, und worauf ist dies hauptsächlich zurück¬
zuführen?" Die Antwort ans den ersten Teil der Frage ist uns schon bekannt:
die Zahl der Unterstützten und der Aufwand für Unterstützungen ist nicht nur nicht
geringer geworden, sondern es ist eine Vermehrung eingetreten, und zwar „sogar eine
beträchtliche." Die Gründe für diese Erscheinung werdeu wir nunmehr etwas ein¬
gehender betrachten. Die dritte Frage: „Ist die Armenpflege in häufigen Fällen
ergänzend neben die Leistungen der Arbeiterversicherung und vorläufig an Stelle
derselben eingetreten?" ist in bejahendem Sinne beantwortet worden. Wir sehen
von jeder Erörterung dieser Antworten im einzelnen ab. Das dabei unerläßliche
Eingehen auf die Technik der Versicherung und Armenpflege würde viel zu weit
führen.

Die Gründe dafür, daß in den, Beobachtuugszeitraum 1834 bis 1393 trotz
der in Kraft tretenden Arbeiterversicherung sowohl die Zahl der vou der Armen¬
pflege Unterstützten wie auch der Aufwand für die Armenunterstützungen im all¬
gemeinen beträchtlich zugenommen hat, sind in dem Bericht des kaiserlichen statistischen
Amts sehr kurz behandelt, vielfach nnr augedeutet. Es liegt das zum Teil in der
Sache selbst, die häufig an Stelle sichrer, auf hinreichende Erfahrungen gestützter
Urteile nur „Annahmen" gestattet, zum Teil wohl auch an dein Material der Ant¬
worten. Aber diese kurzen Andeutungen regen zu genauern Beobachtungen in
der Zukunft um und weisen den Nrmenbehördeu den Weg dazu. Sie werden


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[0634] Arbeiterversicherung und Armenpflege Verband, erklärt. Die drei Fragen des Reichskanzlers sind nach den Sammel¬ berichten der Landeszentralstellen, die Anfang 1896 beim Neichsmm des Innern eingegangen waren, von etwa 1500 Armenbehörden Deutschlands, also den sach¬ kundigsten Stellen, beantwortet worden, und damit war ein immerhin wertvolles Material gewonnen. Die erste Frage war folgende: „Ist die Armenpflege durch die Arbeiter¬ versicherungsgesetze entlastet worden?" Darauf lauteten die Antworten nach demi zusammenfassenden Bericht des kaiserlichen statistischen Amts dahin, daß die Versiche- rnngsgesetzgebung in der That auf die Armenpflege entlastend gewirkt habe, aber die Zahl der unterstützten Personen, sowie der Aufwand für sie sei keineswegs geringer, sondern vielmehr größer geworden. Freilich würde diese Erhöhung noch viel beträchtlicher gewesen sein, wenn die sozialen Versichcrungsgesetze nicht ein¬ geführt worden wären, da der größte Teil der durch sie unterstützten Personen in diesem Falle der Armenpflege bedurft hätte. Zahlenmäßig könne die entlastende Wirkung nicht nachgewiesen werde». Was die einzelnen Versicherungsarten be¬ trifft, so wird der Unfallversicherung die geringste entlastende Wirkung zuge¬ schrieben, teils weil für die Unfallsinvaliden schon früher, z. B. durch das Haft- pflichtgesctz, Fürsorge getroffen gewesen sei, teils weil ein Teil der vou Unfällen betroffnen Personen nur teilweise erwerbsunfähig und daher uicht so hilfsbedürftig werde, daß er eine Armenunterstützung beanspruchen müßte. Auch wird erwähnt, daß die Arincnbehörden nur selten von der Zuweisung einer Unfallrente Kenntnis er¬ hielten und daher häufig nicht die entsprechende Einschränkung der Armenunter¬ stützung eintreten lassen könnten. Eine größere entlastende Wirkung wird der Krankenversicherung zugeschrieben. Am meisten macht sich diese Wirkung in den Städten geltend, schon weil die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter meist uicht in die Krankenversicherung einbezogen find. Der deutlichste Einfluß auf die Armenpflege wird der Iuvnliditäts- und Altersversicherung zugeschrieben und uoch mehr in Zukunft erwartet. Das größte Interesse bieten die Antworten ans die zweite Frage, die dahin lautete: „Hat die Zahl der Unterstützten und der Aufwand für dieselben sich nicht vermindert, und worauf ist dies hauptsächlich zurück¬ zuführen?" Die Antwort ans den ersten Teil der Frage ist uns schon bekannt: die Zahl der Unterstützten und der Aufwand für Unterstützungen ist nicht nur nicht geringer geworden, sondern es ist eine Vermehrung eingetreten, und zwar „sogar eine beträchtliche." Die Gründe für diese Erscheinung werdeu wir nunmehr etwas ein¬ gehender betrachten. Die dritte Frage: „Ist die Armenpflege in häufigen Fällen ergänzend neben die Leistungen der Arbeiterversicherung und vorläufig an Stelle derselben eingetreten?" ist in bejahendem Sinne beantwortet worden. Wir sehen von jeder Erörterung dieser Antworten im einzelnen ab. Das dabei unerläßliche Eingehen auf die Technik der Versicherung und Armenpflege würde viel zu weit führen. Die Gründe dafür, daß in den, Beobachtuugszeitraum 1834 bis 1393 trotz der in Kraft tretenden Arbeiterversicherung sowohl die Zahl der vou der Armen¬ pflege Unterstützten wie auch der Aufwand für die Armenunterstützungen im all¬ gemeinen beträchtlich zugenommen hat, sind in dem Bericht des kaiserlichen statistischen Amts sehr kurz behandelt, vielfach nnr augedeutet. Es liegt das zum Teil in der Sache selbst, die häufig an Stelle sichrer, auf hinreichende Erfahrungen gestützter Urteile nur „Annahmen" gestattet, zum Teil wohl auch an dein Material der Ant¬ worten. Aber diese kurzen Andeutungen regen zu genauern Beobachtungen in der Zukunft um und weisen den Nrmenbehördeu den Weg dazu. Sie werden

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/634>, abgerufen am 23.07.2024.