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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nicht ein Wort davon, daß die preußische Regierung entschlossen sei, noch vor In¬
krafttreten des bürgerlichen Gesetzbuchs das Verbindungsverbot der Verordnung
vom 11, März 1850 aufzuheben, ohne zugleich eine nach ihrer Pflichtmäßigen
Überzeugung bessere Fassung des mangelhaften sonstigen Inhalts dieser Verordnung
zu versuchen. Der für das Klopffechtertum unsers Parlamentarismus bezeichnende
Kniff des Abgeordneten Rickert. die Worte des Reichskanzlers ihrem Inhalt ent¬
gegen sofort dahin auszulegen, daß, wenn nicht vom Regiernugstische aus wider¬
sprochen werde, die preußische Regierung damit die "unbedingte Verbindlichkeit"'
übernehme, vor Ablauf des Jahrhunderts das Verbindungsverbot zu beseitigen, ohne
an die Aufhebung dieses Verbots Bedingungen zu knüpfe", die eine Verschärfung des
gegenwärtigen Rechtsznstands enthielten, hat in die Erklärung des Reichskanzlers
niemals einen Sinn hineinbringen können, der nicht darin lag, am allerwenigsten
wie Herr Rickert sehr wohl wußte, einen völlig unmöglichen, unvernünftigen Sinn,
schon weil ein Entschluß der preußischen Regierung damals gar nicht vorlag. Und
nun wagt man auf diesen Fechtereoup Rickerts hin den Reichskanzler vor dem
Volke des Wortbrnchs zu zeihen, nur um den Entrüstungsschwiudel noch wirksamer,
noch pikanter zu machen durch persönliches Gift!

Doch der Entrüstungsschwindel hat uns die Parteien, die ihn für angebracht
halten, nicht von einer neuen Seite gezeigt, sie haben sich eine Gelegenheit dazu
nie entgehen lassen. Auch die Stellung der Mtrmnontanen zur Vorlage -- an
dem Entrüstnngsschwindel sind diese klugen Herren kaum beteiligt -- kann uns
nicht verwundern, Sie bekämpfen immer und überall den starken Staat; das
weltliche Schwert muß stumpf sein auch gegen Vereins- und Versannuluugsniißbrauch,
solange es uicht ganz dem Dienste Roms geweiht ist. Ist das erreicht, dann
freilich werden die ultramontanen Grundsätze über Vereins- und Versammlungs¬
freiheit eine andre Gestalt gewinnen. Eine neue Erscheinung dagegen von besonders
lehrreicher Bedeutung, der sich im Interesse einer gedeihlichen Fortentwicklung
der politischen und sozialen Zustände nicht nur in Preußen, sondern in ganz
Deutschland die preußische Regierung nicht verschließen sollte, ist die Haltung
der uatioualliberalen Partei gegenüber der Vorlage. Bei ihr kann Nieder ein
agitatorisches Entrnstungsbedürfnis, noch irgend welche andre parteitnktische Rück¬
sicht die so scharfe Ablehnung jeder Stärkung der staatlichen Vollmachten erklären,
anch ist an ein ernsthaftes grundsätzliches Bedenken nicht zu glauben. Gewiß
bot die Dehnbarkeit, die Kantschnkuntur der vorgeschlngneu neuen Bestimmungen
dem Juristen vortreffliche Angriffspunkte, aber die Nationalliberalen waren
darüber sicher nicht im Zweifel, daß diese Dehnbarkeit in den Paragraphen
eines Vereins- und Versammluugsgesetzes schwer zu vermeide" ist; jedenfalls
hat sie in keinem der anch außerhalb Preußens geltenden derartigen Gesetze
vermieden werden können. Die Nationalliberalen mußten sich darüber klar sein,
daß es, wenn auf irgend einem Gebiete der politischen Verwaltung, dann gerade
bei der staatlichen Überwachung des Vereins- und Versammlungswesens nicht
>ins einen der richterlichen Entscheidung zu Grunde zu legenden scharf formulirten
Gesetzesparagraphen ankommt, sondern auf Verwaltungsgrundsätze, die der Gerechtig¬
keit und dem Gemeinwohl entsprechen und auf ihre gewissenhafte Beobachtung
durch die Verwaltungsbehörden, Wir meinen, die Nationnlliberalen im preußischen
Abgeordnetenhause hätten richtiger und offner gehandelt, wenn sie, wie das der
konservative Herr von Heydebraud und der Lasa schon am ersten Verhandlnngs-
tage höhnend ihrem Redner, dem Abgeordneten Krause, als seine eigentliche Meinung
unterstellte, rundweg erklärt hätten: wir stimmen gegen das Gesetz nicht wegen


Grenzboten II 1897
Maßgebliches und Unmaßgebliches

nicht ein Wort davon, daß die preußische Regierung entschlossen sei, noch vor In¬
krafttreten des bürgerlichen Gesetzbuchs das Verbindungsverbot der Verordnung
vom 11, März 1850 aufzuheben, ohne zugleich eine nach ihrer Pflichtmäßigen
Überzeugung bessere Fassung des mangelhaften sonstigen Inhalts dieser Verordnung
zu versuchen. Der für das Klopffechtertum unsers Parlamentarismus bezeichnende
Kniff des Abgeordneten Rickert. die Worte des Reichskanzlers ihrem Inhalt ent¬
gegen sofort dahin auszulegen, daß, wenn nicht vom Regiernugstische aus wider¬
sprochen werde, die preußische Regierung damit die „unbedingte Verbindlichkeit"'
übernehme, vor Ablauf des Jahrhunderts das Verbindungsverbot zu beseitigen, ohne
an die Aufhebung dieses Verbots Bedingungen zu knüpfe«, die eine Verschärfung des
gegenwärtigen Rechtsznstands enthielten, hat in die Erklärung des Reichskanzlers
niemals einen Sinn hineinbringen können, der nicht darin lag, am allerwenigsten
wie Herr Rickert sehr wohl wußte, einen völlig unmöglichen, unvernünftigen Sinn,
schon weil ein Entschluß der preußischen Regierung damals gar nicht vorlag. Und
nun wagt man auf diesen Fechtereoup Rickerts hin den Reichskanzler vor dem
Volke des Wortbrnchs zu zeihen, nur um den Entrüstungsschwiudel noch wirksamer,
noch pikanter zu machen durch persönliches Gift!

Doch der Entrüstungsschwindel hat uns die Parteien, die ihn für angebracht
halten, nicht von einer neuen Seite gezeigt, sie haben sich eine Gelegenheit dazu
nie entgehen lassen. Auch die Stellung der Mtrmnontanen zur Vorlage — an
dem Entrüstnngsschwindel sind diese klugen Herren kaum beteiligt — kann uns
nicht verwundern, Sie bekämpfen immer und überall den starken Staat; das
weltliche Schwert muß stumpf sein auch gegen Vereins- und Versannuluugsniißbrauch,
solange es uicht ganz dem Dienste Roms geweiht ist. Ist das erreicht, dann
freilich werden die ultramontanen Grundsätze über Vereins- und Versammlungs¬
freiheit eine andre Gestalt gewinnen. Eine neue Erscheinung dagegen von besonders
lehrreicher Bedeutung, der sich im Interesse einer gedeihlichen Fortentwicklung
der politischen und sozialen Zustände nicht nur in Preußen, sondern in ganz
Deutschland die preußische Regierung nicht verschließen sollte, ist die Haltung
der uatioualliberalen Partei gegenüber der Vorlage. Bei ihr kann Nieder ein
agitatorisches Entrnstungsbedürfnis, noch irgend welche andre parteitnktische Rück¬
sicht die so scharfe Ablehnung jeder Stärkung der staatlichen Vollmachten erklären,
anch ist an ein ernsthaftes grundsätzliches Bedenken nicht zu glauben. Gewiß
bot die Dehnbarkeit, die Kantschnkuntur der vorgeschlngneu neuen Bestimmungen
dem Juristen vortreffliche Angriffspunkte, aber die Nationalliberalen waren
darüber sicher nicht im Zweifel, daß diese Dehnbarkeit in den Paragraphen
eines Vereins- und Versammluugsgesetzes schwer zu vermeide» ist; jedenfalls
hat sie in keinem der anch außerhalb Preußens geltenden derartigen Gesetze
vermieden werden können. Die Nationalliberalen mußten sich darüber klar sein,
daß es, wenn auf irgend einem Gebiete der politischen Verwaltung, dann gerade
bei der staatlichen Überwachung des Vereins- und Versammlungswesens nicht
>ins einen der richterlichen Entscheidung zu Grunde zu legenden scharf formulirten
Gesetzesparagraphen ankommt, sondern auf Verwaltungsgrundsätze, die der Gerechtig¬
keit und dem Gemeinwohl entsprechen und auf ihre gewissenhafte Beobachtung
durch die Verwaltungsbehörden, Wir meinen, die Nationnlliberalen im preußischen
Abgeordnetenhause hätten richtiger und offner gehandelt, wenn sie, wie das der
konservative Herr von Heydebraud und der Lasa schon am ersten Verhandlnngs-
tage höhnend ihrem Redner, dem Abgeordneten Krause, als seine eigentliche Meinung
unterstellte, rundweg erklärt hätten: wir stimmen gegen das Gesetz nicht wegen


Grenzboten II 1897
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[0545] Maßgebliches und Unmaßgebliches nicht ein Wort davon, daß die preußische Regierung entschlossen sei, noch vor In¬ krafttreten des bürgerlichen Gesetzbuchs das Verbindungsverbot der Verordnung vom 11, März 1850 aufzuheben, ohne zugleich eine nach ihrer Pflichtmäßigen Überzeugung bessere Fassung des mangelhaften sonstigen Inhalts dieser Verordnung zu versuchen. Der für das Klopffechtertum unsers Parlamentarismus bezeichnende Kniff des Abgeordneten Rickert. die Worte des Reichskanzlers ihrem Inhalt ent¬ gegen sofort dahin auszulegen, daß, wenn nicht vom Regiernugstische aus wider¬ sprochen werde, die preußische Regierung damit die „unbedingte Verbindlichkeit"' übernehme, vor Ablauf des Jahrhunderts das Verbindungsverbot zu beseitigen, ohne an die Aufhebung dieses Verbots Bedingungen zu knüpfe«, die eine Verschärfung des gegenwärtigen Rechtsznstands enthielten, hat in die Erklärung des Reichskanzlers niemals einen Sinn hineinbringen können, der nicht darin lag, am allerwenigsten wie Herr Rickert sehr wohl wußte, einen völlig unmöglichen, unvernünftigen Sinn, schon weil ein Entschluß der preußischen Regierung damals gar nicht vorlag. Und nun wagt man auf diesen Fechtereoup Rickerts hin den Reichskanzler vor dem Volke des Wortbrnchs zu zeihen, nur um den Entrüstungsschwiudel noch wirksamer, noch pikanter zu machen durch persönliches Gift! Doch der Entrüstungsschwindel hat uns die Parteien, die ihn für angebracht halten, nicht von einer neuen Seite gezeigt, sie haben sich eine Gelegenheit dazu nie entgehen lassen. Auch die Stellung der Mtrmnontanen zur Vorlage — an dem Entrüstnngsschwindel sind diese klugen Herren kaum beteiligt — kann uns nicht verwundern, Sie bekämpfen immer und überall den starken Staat; das weltliche Schwert muß stumpf sein auch gegen Vereins- und Versannuluugsniißbrauch, solange es uicht ganz dem Dienste Roms geweiht ist. Ist das erreicht, dann freilich werden die ultramontanen Grundsätze über Vereins- und Versammlungs¬ freiheit eine andre Gestalt gewinnen. Eine neue Erscheinung dagegen von besonders lehrreicher Bedeutung, der sich im Interesse einer gedeihlichen Fortentwicklung der politischen und sozialen Zustände nicht nur in Preußen, sondern in ganz Deutschland die preußische Regierung nicht verschließen sollte, ist die Haltung der uatioualliberalen Partei gegenüber der Vorlage. Bei ihr kann Nieder ein agitatorisches Entrnstungsbedürfnis, noch irgend welche andre parteitnktische Rück¬ sicht die so scharfe Ablehnung jeder Stärkung der staatlichen Vollmachten erklären, anch ist an ein ernsthaftes grundsätzliches Bedenken nicht zu glauben. Gewiß bot die Dehnbarkeit, die Kantschnkuntur der vorgeschlngneu neuen Bestimmungen dem Juristen vortreffliche Angriffspunkte, aber die Nationalliberalen waren darüber sicher nicht im Zweifel, daß diese Dehnbarkeit in den Paragraphen eines Vereins- und Versammluugsgesetzes schwer zu vermeide» ist; jedenfalls hat sie in keinem der anch außerhalb Preußens geltenden derartigen Gesetze vermieden werden können. Die Nationalliberalen mußten sich darüber klar sein, daß es, wenn auf irgend einem Gebiete der politischen Verwaltung, dann gerade bei der staatlichen Überwachung des Vereins- und Versammlungswesens nicht >ins einen der richterlichen Entscheidung zu Grunde zu legenden scharf formulirten Gesetzesparagraphen ankommt, sondern auf Verwaltungsgrundsätze, die der Gerechtig¬ keit und dem Gemeinwohl entsprechen und auf ihre gewissenhafte Beobachtung durch die Verwaltungsbehörden, Wir meinen, die Nationnlliberalen im preußischen Abgeordnetenhause hätten richtiger und offner gehandelt, wenn sie, wie das der konservative Herr von Heydebraud und der Lasa schon am ersten Verhandlnngs- tage höhnend ihrem Redner, dem Abgeordneten Krause, als seine eigentliche Meinung unterstellte, rundweg erklärt hätten: wir stimmen gegen das Gesetz nicht wegen Grenzboten II 1897

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/545>, abgerufen am 23.07.2024.