Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
T>as Dreiklassenwahlsystem

Moments gedenkt, daß ein sehr wichtiges Recht der Abgeordneten, um deren Wahl
es sich handelt, in der Steuerbewilligung besteht. Dessenungeachtet kann dieser
Maßstab an und für sich nur als ein sehr unbefriedigender betrachtet werden.
Dennoch ist von der Verteilung des Stimmrechts nach der Besteuerung ein richtiges
Verhältnis zu erwarten, weil die Verhältnisse im großen und ganzen so gestaltet
sind, daß, wie in den ärmern Mitgliedern der Staatsgesellschaft die größere Summe
der physischen, so in der reichern dos höhere Maß der geistigen Kräfte zu liege"
pflegt und somit dasjenige Gewicht, welches man anscheinend dem materiellen Ver¬
mögen beilegt, in der That der höhern Intelligenz zu gute kommt.

Daß außerdem die Größe des Besitzes mehr oder weniger für das Interesse
an dem diesen Besitz schützenden Staatsorganismus maßgebend ist, bedarf einer
weitern Ausführung nicht.
'

Dies sind im wesentlichen die Betrachtungen, welche die Regierung zu der
Annahme des Prinzips einer Einteilung der Wähler nach der Besteuerung bestimmt
haben. Wenn man sich hierbei zu der Dreiteilung entschlossen hat, so beruht dies
nicht allein darauf, daß sie für die am wenigsten gehässige Art der Teilung ge¬
halten wird, oder daß sie weniger als die Zweiteilung der Parteibildung Vorschub
leistet, sondern vielmehr wesentlich ans der Erfahrung, daß sich in der Regel überall
drei Hauptschichten der Bevölkerung nach dem Maße des Vermögens unterscheiden
lassen, deren Angehörige auch in den übrigen Verhältnissen am meisten mit einander
gemein zu haben pflegen. Somit ist dies System in der That organischer, als es
auf den ersten Blick erscheint.

Die Denkschrift verkennt dabei übrigens nicht, daß das Wahlsystem manche
Unvollkommenheiten habe, und führt als solche auch ein, daß die erste Ab¬
teilung nicht selten zu wenig Mitglieder habe, um als ein ordentlicher Wahl¬
körper betrachtet werden zu können, sie hofft aber später hierin durch Änderung
in der Bildung der UrWahlbezirke Besserung erlangen zu können.

Die Öffentlichkeit der Wahl begründet die Denkschrift mit dem allgemein
angenommnen Prinzip der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in den Verhand¬
lungen über öffentliche Angelegenheiten mit dem Beispiel Englands und andrer
deutscher Staaten und mit dem Krebsschaden der Intrigue, der unter dem
Deckmantel des heimlichen schriftlichen Verfahrens ungestört wuchern könne; sie
führt ferner an, daß einem freien Volke nichts so unentbehrlich sei, als der
persönliche Mut des Mannes, seine Überzeugung offen auszusprechen, daß sich
auf keinem andern Wege die Parteien besser kennen, achten und verständigen
lernen würden, und daß gerade die Wähler, die von den Gegnern der offnen
Stimmgebung vor Einflüssen geschützt werden sollen, des angeblichen Vorzugs
des geheimen schriftlichen Verfahrens am wenigsten würden teilhaftig werden,
weil die des Schreibens unkundigen Männer der ürmern Klassen doch genötigt
sein würden, ihre Abstimmung dem Wahlvorstande anzuvertrauen, das öffent¬
liche Verfahren aber alle gleichstelle und niemand der Demütigung einer
exzeptionellen Behandlung aussetze.

Gerade bei diesem Verfahren werden Wahlumtriebe, Bestechungen und sonstige
Unlanterkeiten am wenigsten verborgen bleiben. Die öffentliche Meinung wird sie
richten und die Prüfung der Wahlverhaudlungen ihre Wirkung vereiteln. Wer


T>as Dreiklassenwahlsystem

Moments gedenkt, daß ein sehr wichtiges Recht der Abgeordneten, um deren Wahl
es sich handelt, in der Steuerbewilligung besteht. Dessenungeachtet kann dieser
Maßstab an und für sich nur als ein sehr unbefriedigender betrachtet werden.
Dennoch ist von der Verteilung des Stimmrechts nach der Besteuerung ein richtiges
Verhältnis zu erwarten, weil die Verhältnisse im großen und ganzen so gestaltet
sind, daß, wie in den ärmern Mitgliedern der Staatsgesellschaft die größere Summe
der physischen, so in der reichern dos höhere Maß der geistigen Kräfte zu liege»
pflegt und somit dasjenige Gewicht, welches man anscheinend dem materiellen Ver¬
mögen beilegt, in der That der höhern Intelligenz zu gute kommt.

Daß außerdem die Größe des Besitzes mehr oder weniger für das Interesse
an dem diesen Besitz schützenden Staatsorganismus maßgebend ist, bedarf einer
weitern Ausführung nicht.
'

Dies sind im wesentlichen die Betrachtungen, welche die Regierung zu der
Annahme des Prinzips einer Einteilung der Wähler nach der Besteuerung bestimmt
haben. Wenn man sich hierbei zu der Dreiteilung entschlossen hat, so beruht dies
nicht allein darauf, daß sie für die am wenigsten gehässige Art der Teilung ge¬
halten wird, oder daß sie weniger als die Zweiteilung der Parteibildung Vorschub
leistet, sondern vielmehr wesentlich ans der Erfahrung, daß sich in der Regel überall
drei Hauptschichten der Bevölkerung nach dem Maße des Vermögens unterscheiden
lassen, deren Angehörige auch in den übrigen Verhältnissen am meisten mit einander
gemein zu haben pflegen. Somit ist dies System in der That organischer, als es
auf den ersten Blick erscheint.

Die Denkschrift verkennt dabei übrigens nicht, daß das Wahlsystem manche
Unvollkommenheiten habe, und führt als solche auch ein, daß die erste Ab¬
teilung nicht selten zu wenig Mitglieder habe, um als ein ordentlicher Wahl¬
körper betrachtet werden zu können, sie hofft aber später hierin durch Änderung
in der Bildung der UrWahlbezirke Besserung erlangen zu können.

Die Öffentlichkeit der Wahl begründet die Denkschrift mit dem allgemein
angenommnen Prinzip der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in den Verhand¬
lungen über öffentliche Angelegenheiten mit dem Beispiel Englands und andrer
deutscher Staaten und mit dem Krebsschaden der Intrigue, der unter dem
Deckmantel des heimlichen schriftlichen Verfahrens ungestört wuchern könne; sie
führt ferner an, daß einem freien Volke nichts so unentbehrlich sei, als der
persönliche Mut des Mannes, seine Überzeugung offen auszusprechen, daß sich
auf keinem andern Wege die Parteien besser kennen, achten und verständigen
lernen würden, und daß gerade die Wähler, die von den Gegnern der offnen
Stimmgebung vor Einflüssen geschützt werden sollen, des angeblichen Vorzugs
des geheimen schriftlichen Verfahrens am wenigsten würden teilhaftig werden,
weil die des Schreibens unkundigen Männer der ürmern Klassen doch genötigt
sein würden, ihre Abstimmung dem Wahlvorstande anzuvertrauen, das öffent¬
liche Verfahren aber alle gleichstelle und niemand der Demütigung einer
exzeptionellen Behandlung aussetze.

Gerade bei diesem Verfahren werden Wahlumtriebe, Bestechungen und sonstige
Unlanterkeiten am wenigsten verborgen bleiben. Die öffentliche Meinung wird sie
richten und die Prüfung der Wahlverhaudlungen ihre Wirkung vereiteln. Wer


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0320" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/225248"/>
          <fw type="header" place="top"> T&gt;as Dreiklassenwahlsystem</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1067" prev="#ID_1066"> Moments gedenkt, daß ein sehr wichtiges Recht der Abgeordneten, um deren Wahl<lb/>
es sich handelt, in der Steuerbewilligung besteht. Dessenungeachtet kann dieser<lb/>
Maßstab an und für sich nur als ein sehr unbefriedigender betrachtet werden.<lb/>
Dennoch ist von der Verteilung des Stimmrechts nach der Besteuerung ein richtiges<lb/>
Verhältnis zu erwarten, weil die Verhältnisse im großen und ganzen so gestaltet<lb/>
sind, daß, wie in den ärmern Mitgliedern der Staatsgesellschaft die größere Summe<lb/>
der physischen, so in der reichern dos höhere Maß der geistigen Kräfte zu liege»<lb/>
pflegt und somit dasjenige Gewicht, welches man anscheinend dem materiellen Ver¬<lb/>
mögen beilegt, in der That der höhern Intelligenz zu gute kommt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1068"> Daß außerdem die Größe des Besitzes mehr oder weniger für das Interesse<lb/>
an dem diesen Besitz schützenden Staatsorganismus maßgebend ist, bedarf einer<lb/>
weitern Ausführung nicht.<lb/>
'</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1069"> Dies sind im wesentlichen die Betrachtungen, welche die Regierung zu der<lb/>
Annahme des Prinzips einer Einteilung der Wähler nach der Besteuerung bestimmt<lb/>
haben. Wenn man sich hierbei zu der Dreiteilung entschlossen hat, so beruht dies<lb/>
nicht allein darauf, daß sie für die am wenigsten gehässige Art der Teilung ge¬<lb/>
halten wird, oder daß sie weniger als die Zweiteilung der Parteibildung Vorschub<lb/>
leistet, sondern vielmehr wesentlich ans der Erfahrung, daß sich in der Regel überall<lb/>
drei Hauptschichten der Bevölkerung nach dem Maße des Vermögens unterscheiden<lb/>
lassen, deren Angehörige auch in den übrigen Verhältnissen am meisten mit einander<lb/>
gemein zu haben pflegen. Somit ist dies System in der That organischer, als es<lb/>
auf den ersten Blick erscheint.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1070"> Die Denkschrift verkennt dabei übrigens nicht, daß das Wahlsystem manche<lb/>
Unvollkommenheiten habe, und führt als solche auch ein, daß die erste Ab¬<lb/>
teilung nicht selten zu wenig Mitglieder habe, um als ein ordentlicher Wahl¬<lb/>
körper betrachtet werden zu können, sie hofft aber später hierin durch Änderung<lb/>
in der Bildung der UrWahlbezirke Besserung erlangen zu können.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1071"> Die Öffentlichkeit der Wahl begründet die Denkschrift mit dem allgemein<lb/>
angenommnen Prinzip der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in den Verhand¬<lb/>
lungen über öffentliche Angelegenheiten mit dem Beispiel Englands und andrer<lb/>
deutscher Staaten und mit dem Krebsschaden der Intrigue, der unter dem<lb/>
Deckmantel des heimlichen schriftlichen Verfahrens ungestört wuchern könne; sie<lb/>
führt ferner an, daß einem freien Volke nichts so unentbehrlich sei, als der<lb/>
persönliche Mut des Mannes, seine Überzeugung offen auszusprechen, daß sich<lb/>
auf keinem andern Wege die Parteien besser kennen, achten und verständigen<lb/>
lernen würden, und daß gerade die Wähler, die von den Gegnern der offnen<lb/>
Stimmgebung vor Einflüssen geschützt werden sollen, des angeblichen Vorzugs<lb/>
des geheimen schriftlichen Verfahrens am wenigsten würden teilhaftig werden,<lb/>
weil die des Schreibens unkundigen Männer der ürmern Klassen doch genötigt<lb/>
sein würden, ihre Abstimmung dem Wahlvorstande anzuvertrauen, das öffent¬<lb/>
liche Verfahren aber alle gleichstelle und niemand der Demütigung einer<lb/>
exzeptionellen Behandlung aussetze.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1072" next="#ID_1073"> Gerade bei diesem Verfahren werden Wahlumtriebe, Bestechungen und sonstige<lb/>
Unlanterkeiten am wenigsten verborgen bleiben. Die öffentliche Meinung wird sie<lb/>
richten und die Prüfung der Wahlverhaudlungen ihre Wirkung vereiteln. Wer</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0320] T>as Dreiklassenwahlsystem Moments gedenkt, daß ein sehr wichtiges Recht der Abgeordneten, um deren Wahl es sich handelt, in der Steuerbewilligung besteht. Dessenungeachtet kann dieser Maßstab an und für sich nur als ein sehr unbefriedigender betrachtet werden. Dennoch ist von der Verteilung des Stimmrechts nach der Besteuerung ein richtiges Verhältnis zu erwarten, weil die Verhältnisse im großen und ganzen so gestaltet sind, daß, wie in den ärmern Mitgliedern der Staatsgesellschaft die größere Summe der physischen, so in der reichern dos höhere Maß der geistigen Kräfte zu liege» pflegt und somit dasjenige Gewicht, welches man anscheinend dem materiellen Ver¬ mögen beilegt, in der That der höhern Intelligenz zu gute kommt. Daß außerdem die Größe des Besitzes mehr oder weniger für das Interesse an dem diesen Besitz schützenden Staatsorganismus maßgebend ist, bedarf einer weitern Ausführung nicht. ' Dies sind im wesentlichen die Betrachtungen, welche die Regierung zu der Annahme des Prinzips einer Einteilung der Wähler nach der Besteuerung bestimmt haben. Wenn man sich hierbei zu der Dreiteilung entschlossen hat, so beruht dies nicht allein darauf, daß sie für die am wenigsten gehässige Art der Teilung ge¬ halten wird, oder daß sie weniger als die Zweiteilung der Parteibildung Vorschub leistet, sondern vielmehr wesentlich ans der Erfahrung, daß sich in der Regel überall drei Hauptschichten der Bevölkerung nach dem Maße des Vermögens unterscheiden lassen, deren Angehörige auch in den übrigen Verhältnissen am meisten mit einander gemein zu haben pflegen. Somit ist dies System in der That organischer, als es auf den ersten Blick erscheint. Die Denkschrift verkennt dabei übrigens nicht, daß das Wahlsystem manche Unvollkommenheiten habe, und führt als solche auch ein, daß die erste Ab¬ teilung nicht selten zu wenig Mitglieder habe, um als ein ordentlicher Wahl¬ körper betrachtet werden zu können, sie hofft aber später hierin durch Änderung in der Bildung der UrWahlbezirke Besserung erlangen zu können. Die Öffentlichkeit der Wahl begründet die Denkschrift mit dem allgemein angenommnen Prinzip der Öffentlichkeit und Mündlichkeit in den Verhand¬ lungen über öffentliche Angelegenheiten mit dem Beispiel Englands und andrer deutscher Staaten und mit dem Krebsschaden der Intrigue, der unter dem Deckmantel des heimlichen schriftlichen Verfahrens ungestört wuchern könne; sie führt ferner an, daß einem freien Volke nichts so unentbehrlich sei, als der persönliche Mut des Mannes, seine Überzeugung offen auszusprechen, daß sich auf keinem andern Wege die Parteien besser kennen, achten und verständigen lernen würden, und daß gerade die Wähler, die von den Gegnern der offnen Stimmgebung vor Einflüssen geschützt werden sollen, des angeblichen Vorzugs des geheimen schriftlichen Verfahrens am wenigsten würden teilhaftig werden, weil die des Schreibens unkundigen Männer der ürmern Klassen doch genötigt sein würden, ihre Abstimmung dem Wahlvorstande anzuvertrauen, das öffent¬ liche Verfahren aber alle gleichstelle und niemand der Demütigung einer exzeptionellen Behandlung aussetze. Gerade bei diesem Verfahren werden Wahlumtriebe, Bestechungen und sonstige Unlanterkeiten am wenigsten verborgen bleiben. Die öffentliche Meinung wird sie richten und die Prüfung der Wahlverhaudlungen ihre Wirkung vereiteln. Wer

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/320
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/320>, abgerufen am 23.07.2024.