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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

darnach gemeinsam, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie vom heutigen Staat
erzwingen soll, ist keine erkennbare Schranke gezogen; die Reformen, die erstrebt
werden sollen, sind so dehnbar, daß es nichts weiter als ein müßiges Spiel mit
Worten ist, wenn man zwischen den dazu unerläßlichen Umwälzungen und der Auf¬
hebung des modernen Staats einen Unterschied aufrecht erhalten will. Die Frage
des "Mehr oder Weniger" ist offen gelassen oder, besser gesagt, im Sinne eines
unabsehbar weiter wachsenden "Mehr" beantwortet. Daß der Verfasser, der in
der Schweiz wirkt, den Unterschied von der Sozinldemvkraktie nicht aus nationalen
oder gar monarchistischen Gefühlen herholen zu können glaubt, wie unsre National-
Sozialen, kann uur als ein Vorzug seiner Theorien im Interesse verminderter
Unklarheit oder größere Ehrlichkeit bezeichnet werden. Wenn die bürgerlichen
Sozialreformer den unabsehbare" Marsch ans dem sozialpolitischen Kriegsschauplatz,
wie er von ihnen verlangt wird, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie zurück¬
gelegt haben würden, könnte von Idealen sür Thron und Vaterland, die sie im
Entscheidungskampfe begeistern sollen, bei ihren Heerhaufen überhaupt nicht mehr,
bei deu Führern wohl nnr noch als unpraktische Marotte und Selbsttäuschung die
Rede sein.

Herr Dr. Reichesberg geht bei seiner Theorie des Arbeiterschutzes oder der
Sozialreform im eigentlichen Sinne des Worts gleich unsern National-Sozialen
von dein Satze aus: die Veräußerung seiner Arbeitskraft bedeute für den Arbeiter
zugleich "das Eintreten in ein Dienstverhältnis, die Beschränkung seines freien
Willens und seiner freien Bethätigung, das Anerkennen einer äußern Gewalt
während der ganzen Dauer des Vertragsverhnltnisses." Dazu komme die regel¬
mäßige Zwangslage des Arbeiters zur Veräußerung seiner Arbeitskraft, wodurch die
Vertragsfreiheit gänzlich zur Illusion werde: "der Vertrag zwischen Arbeiter und
Unternehmer gestaltet sich zu einem Unterthauenverhältnis, wo der eine die Be¬
dingungen diktirt, während der andre dieselben zu befolgen hat." Hier müsse vor
allem die schützende Hand des Staats eingreifen, "um die verfassungsmäßig garan-
tirte Freiheit und Gleichberechtigung jedes einzelnen zur Wirklichkeit zu macheu."
Das ists. was des Verfassers Ausführungen als das nebelhafte Ziel des Marsches
erkennen läßt. Die Vorschläge für einzelne Arbeiterschutzmaßregeln, die er außer¬
dem macht, siud, einen so breiten Raum sie anch einnehmen, doch nnr Etappen
auf dem Marsch von nebensächlicher Bedeutung und in sich selbst meist von un¬
begrenzter Ausdehnungsfähigkeit und Unbestimmtheit. So die Einschränkung der
Arbeitszeit, die Höhe des Lohnes, die hygienische Fürsorge bei der Arbeit, die
Schaffung von Wohnungen, selbst die Ergänzung des Koalitions- und Ansstnnds-
schutzcs und der Gewcrbcaufsicht, wie sie der Verfasser verlangt. Wir haben im
zwölften Heft der Grenzboten bei Besprechung der Sohmschen Auffassung der
Stellung der National-sozialen zur Sozinldemvkratie darauf hingewiesen, daß die
Sozialdemokraten Recht haben, wenn sie darüber lache", daß die National-Sozialen
vorgeben, das Ziel, wie es nun auch Reichesberger zu bezeichnen versucht hat, durch
die Koalition ohne Umsturz der bestehenden Rechts- und Staatsordnung erreichen
zu wollen. Daß Reichesberger dieses "Problem des Jahrhunderts" auch noch zu
einer staatsrechtlichen Frage im Sinne der geltenden Verfassung stempeln möchte,
ändert daran nichts, sondern zeigt uur, bis zu welchem Grade von Weltentrücktheit
es die graue Theorie unsrer modernen Sozialpolitiker zu bringen vermag. Es ist
hohe Zeit, daß die gebildeten Männer aller Stände diesem Problem des Jahr¬
hunderts ihr volles, eingehendes Interesse zuwenden. Nur die Oberflächlichkeit,
mit der man sich bisher darum gekümmert hat, konnte es zuwege bringen, daß
man die Möglichkeit und Zulässigkeit des "Vereintmarschirens" mit der Sozial-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

darnach gemeinsam, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie vom heutigen Staat
erzwingen soll, ist keine erkennbare Schranke gezogen; die Reformen, die erstrebt
werden sollen, sind so dehnbar, daß es nichts weiter als ein müßiges Spiel mit
Worten ist, wenn man zwischen den dazu unerläßlichen Umwälzungen und der Auf¬
hebung des modernen Staats einen Unterschied aufrecht erhalten will. Die Frage
des „Mehr oder Weniger" ist offen gelassen oder, besser gesagt, im Sinne eines
unabsehbar weiter wachsenden „Mehr" beantwortet. Daß der Verfasser, der in
der Schweiz wirkt, den Unterschied von der Sozinldemvkraktie nicht aus nationalen
oder gar monarchistischen Gefühlen herholen zu können glaubt, wie unsre National-
Sozialen, kann uur als ein Vorzug seiner Theorien im Interesse verminderter
Unklarheit oder größere Ehrlichkeit bezeichnet werden. Wenn die bürgerlichen
Sozialreformer den unabsehbare» Marsch ans dem sozialpolitischen Kriegsschauplatz,
wie er von ihnen verlangt wird, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie zurück¬
gelegt haben würden, könnte von Idealen sür Thron und Vaterland, die sie im
Entscheidungskampfe begeistern sollen, bei ihren Heerhaufen überhaupt nicht mehr,
bei deu Führern wohl nnr noch als unpraktische Marotte und Selbsttäuschung die
Rede sein.

Herr Dr. Reichesberg geht bei seiner Theorie des Arbeiterschutzes oder der
Sozialreform im eigentlichen Sinne des Worts gleich unsern National-Sozialen
von dein Satze aus: die Veräußerung seiner Arbeitskraft bedeute für den Arbeiter
zugleich „das Eintreten in ein Dienstverhältnis, die Beschränkung seines freien
Willens und seiner freien Bethätigung, das Anerkennen einer äußern Gewalt
während der ganzen Dauer des Vertragsverhnltnisses." Dazu komme die regel¬
mäßige Zwangslage des Arbeiters zur Veräußerung seiner Arbeitskraft, wodurch die
Vertragsfreiheit gänzlich zur Illusion werde: „der Vertrag zwischen Arbeiter und
Unternehmer gestaltet sich zu einem Unterthauenverhältnis, wo der eine die Be¬
dingungen diktirt, während der andre dieselben zu befolgen hat." Hier müsse vor
allem die schützende Hand des Staats eingreifen, „um die verfassungsmäßig garan-
tirte Freiheit und Gleichberechtigung jedes einzelnen zur Wirklichkeit zu macheu."
Das ists. was des Verfassers Ausführungen als das nebelhafte Ziel des Marsches
erkennen läßt. Die Vorschläge für einzelne Arbeiterschutzmaßregeln, die er außer¬
dem macht, siud, einen so breiten Raum sie anch einnehmen, doch nnr Etappen
auf dem Marsch von nebensächlicher Bedeutung und in sich selbst meist von un¬
begrenzter Ausdehnungsfähigkeit und Unbestimmtheit. So die Einschränkung der
Arbeitszeit, die Höhe des Lohnes, die hygienische Fürsorge bei der Arbeit, die
Schaffung von Wohnungen, selbst die Ergänzung des Koalitions- und Ansstnnds-
schutzcs und der Gewcrbcaufsicht, wie sie der Verfasser verlangt. Wir haben im
zwölften Heft der Grenzboten bei Besprechung der Sohmschen Auffassung der
Stellung der National-sozialen zur Sozinldemvkratie darauf hingewiesen, daß die
Sozialdemokraten Recht haben, wenn sie darüber lache«, daß die National-Sozialen
vorgeben, das Ziel, wie es nun auch Reichesberger zu bezeichnen versucht hat, durch
die Koalition ohne Umsturz der bestehenden Rechts- und Staatsordnung erreichen
zu wollen. Daß Reichesberger dieses „Problem des Jahrhunderts" auch noch zu
einer staatsrechtlichen Frage im Sinne der geltenden Verfassung stempeln möchte,
ändert daran nichts, sondern zeigt uur, bis zu welchem Grade von Weltentrücktheit
es die graue Theorie unsrer modernen Sozialpolitiker zu bringen vermag. Es ist
hohe Zeit, daß die gebildeten Männer aller Stände diesem Problem des Jahr¬
hunderts ihr volles, eingehendes Interesse zuwenden. Nur die Oberflächlichkeit,
mit der man sich bisher darum gekümmert hat, konnte es zuwege bringen, daß
man die Möglichkeit und Zulässigkeit des „Vereintmarschirens" mit der Sozial-


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[0158] Maßgebliches und Unmaßgebliches darnach gemeinsam, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie vom heutigen Staat erzwingen soll, ist keine erkennbare Schranke gezogen; die Reformen, die erstrebt werden sollen, sind so dehnbar, daß es nichts weiter als ein müßiges Spiel mit Worten ist, wenn man zwischen den dazu unerläßlichen Umwälzungen und der Auf¬ hebung des modernen Staats einen Unterschied aufrecht erhalten will. Die Frage des „Mehr oder Weniger" ist offen gelassen oder, besser gesagt, im Sinne eines unabsehbar weiter wachsenden „Mehr" beantwortet. Daß der Verfasser, der in der Schweiz wirkt, den Unterschied von der Sozinldemvkraktie nicht aus nationalen oder gar monarchistischen Gefühlen herholen zu können glaubt, wie unsre National- Sozialen, kann uur als ein Vorzug seiner Theorien im Interesse verminderter Unklarheit oder größere Ehrlichkeit bezeichnet werden. Wenn die bürgerlichen Sozialreformer den unabsehbare» Marsch ans dem sozialpolitischen Kriegsschauplatz, wie er von ihnen verlangt wird, Hand in Hand mit der Sozialdemokratie zurück¬ gelegt haben würden, könnte von Idealen sür Thron und Vaterland, die sie im Entscheidungskampfe begeistern sollen, bei ihren Heerhaufen überhaupt nicht mehr, bei deu Führern wohl nnr noch als unpraktische Marotte und Selbsttäuschung die Rede sein. Herr Dr. Reichesberg geht bei seiner Theorie des Arbeiterschutzes oder der Sozialreform im eigentlichen Sinne des Worts gleich unsern National-Sozialen von dein Satze aus: die Veräußerung seiner Arbeitskraft bedeute für den Arbeiter zugleich „das Eintreten in ein Dienstverhältnis, die Beschränkung seines freien Willens und seiner freien Bethätigung, das Anerkennen einer äußern Gewalt während der ganzen Dauer des Vertragsverhnltnisses." Dazu komme die regel¬ mäßige Zwangslage des Arbeiters zur Veräußerung seiner Arbeitskraft, wodurch die Vertragsfreiheit gänzlich zur Illusion werde: „der Vertrag zwischen Arbeiter und Unternehmer gestaltet sich zu einem Unterthauenverhältnis, wo der eine die Be¬ dingungen diktirt, während der andre dieselben zu befolgen hat." Hier müsse vor allem die schützende Hand des Staats eingreifen, „um die verfassungsmäßig garan- tirte Freiheit und Gleichberechtigung jedes einzelnen zur Wirklichkeit zu macheu." Das ists. was des Verfassers Ausführungen als das nebelhafte Ziel des Marsches erkennen läßt. Die Vorschläge für einzelne Arbeiterschutzmaßregeln, die er außer¬ dem macht, siud, einen so breiten Raum sie anch einnehmen, doch nnr Etappen auf dem Marsch von nebensächlicher Bedeutung und in sich selbst meist von un¬ begrenzter Ausdehnungsfähigkeit und Unbestimmtheit. So die Einschränkung der Arbeitszeit, die Höhe des Lohnes, die hygienische Fürsorge bei der Arbeit, die Schaffung von Wohnungen, selbst die Ergänzung des Koalitions- und Ansstnnds- schutzcs und der Gewcrbcaufsicht, wie sie der Verfasser verlangt. Wir haben im zwölften Heft der Grenzboten bei Besprechung der Sohmschen Auffassung der Stellung der National-sozialen zur Sozinldemvkratie darauf hingewiesen, daß die Sozialdemokraten Recht haben, wenn sie darüber lache«, daß die National-Sozialen vorgeben, das Ziel, wie es nun auch Reichesberger zu bezeichnen versucht hat, durch die Koalition ohne Umsturz der bestehenden Rechts- und Staatsordnung erreichen zu wollen. Daß Reichesberger dieses „Problem des Jahrhunderts" auch noch zu einer staatsrechtlichen Frage im Sinne der geltenden Verfassung stempeln möchte, ändert daran nichts, sondern zeigt uur, bis zu welchem Grade von Weltentrücktheit es die graue Theorie unsrer modernen Sozialpolitiker zu bringen vermag. Es ist hohe Zeit, daß die gebildeten Männer aller Stände diesem Problem des Jahr¬ hunderts ihr volles, eingehendes Interesse zuwenden. Nur die Oberflächlichkeit, mit der man sich bisher darum gekümmert hat, konnte es zuwege bringen, daß man die Möglichkeit und Zulässigkeit des „Vereintmarschirens" mit der Sozial-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/158>, abgerufen am 23.07.2024.