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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr.

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Agrarisches Ziinftlertum

daß der Verkaufspreis der Güter, die zum Verkauf kämen, durch diese künst¬
liche Steigerung des Monopolcharaktcrs des Bodens enorm in die Höhe ge¬
trieben werde, und zwar umso höher, je mehr die Bevölkerung und der Reich¬
tum zunehme.

Es ist eine den englischen Nationalökonomen, fährt unser Gewährsmann fort,
geläufige Thatsache, daß nichts so sehr zu dem Verschwinden des englischen Bauern¬
standes beigetragen hat, als gerade die künstliche Steigerung der Bodenpreise durch
fideikommissarische Substitutionen (enteis) und eine Jntestcüerbfolge, die den
ältesten Sohn zum einzigen Erben des gesamten Grundbesitzes macht. Diese Art
der Vererbung war ungefährlich, solange es einerseits keine großen in Handel und
Industrie erworbnen Reichtümer gab, deren Inhaber durch Auslaufen von Grund¬
besitz das, was man eine Familie gründen nennt, erstrebten, und andrerseits an
die Landwirtschaft keine Anforderungen, die Intensität des Betriebs zu steigern,
erhoben wurden. Sobald aber die wirtschaftliche Entwicklung eine Anzahl von
Iwininss novi aufbrachte, die angesichts der mit dem Grundbesitz verbundnen ge¬
sellschaftlichen und politischen Vorzüge keinen andern Ehrgeiz kannten, als den,
Grundbesitz auszulaufen, um Fideikommisse zu gründen, und denen zu diesem Zwecke
kein Preis zu hoch war, stiegen die Bodenwerte ganz unerhört. Dazu kam, daß
die Notwendigkeit intensiverer Wirtschaft Veränderungen -- namentlich Flurbereini¬
gungen und Gemeinheitsteilungen -- mit sich brachte, die ihrerseits wiederum Ver-
änderniigcn in dem landwirtschaftlichen Betriebe erheischten, denen viele Bauern
nicht gewachsen waren. Sie wurden bankerott. Die durch die Erbfolgcorduung
hoch getriebnen Preise aber machten es dem kleinen und mittlern Besitz unmöglich,
mit denen, die nach Land um des gesellschaftlichen und politischen Einflusses willen
begehrten, zu konkurriren. So traten an Stelle der zu Grunde gegcmgnen Bauern
keine neuen Bauern, sondern Großgrundbesitzer. . . . Der englische Bauernstand
aber verschwand, und zwar ist es charakteristisch, daß dieser ganze Prozeß in der
Zeit des Hochschutzzolls sür agrarische Produkte vor sich ging. Als die englischen
Kornzölle 1846 beseitigt wurden, gab es längst keine Bauern mehr.

Nur würde Brentano, obgleich sich, wie er sagt, die Erhaltung eines
freien Bauernstandes und ein auf Fideikommissen und Anerberccht beruhendes
Erbfolgesystem in unsrer Zeit gegenseitig ausschließen, die dadurch bewirkte
Steigerung des Monopolcharakters des Bodens für ebenso gerechtfertigt er¬
klären, "wie die, die mit der Anerkennung des Grundeigentums stattfand,"
wenn sie nur auch die unentbehrliche Voraussetzung wäre "für eine Steigerung
der mechanischen und chemischen Vvdcncigenschaften, wie sie die Ernährung
einer zunehmenden Bevölkerung erheischt." Wäre sie, meint er, die unent¬
behrliche Vorbedingung für eine intensivere Bestellung des Bodens, so wäre
sie ebenso berechtigt wie das Grundeigentum überhaupt. Aber es ist das Gegen¬
teil der Fall. Fideikommisse und Anerbcnrecht halten den Besitzer ab, reichliche
Verwendungen für sein Gut zu macheu. Jeder darauf verwendete Pfennig
wird den übrigen Kindern zu Gunsten des ohnedies begünstigten Fidcikommiß
als Anerben entzogen. Die Erfahrungen lassen in dieser Beziehung gar keinen
Zweifel übrig.


Agrarisches Ziinftlertum

daß der Verkaufspreis der Güter, die zum Verkauf kämen, durch diese künst¬
liche Steigerung des Monopolcharaktcrs des Bodens enorm in die Höhe ge¬
trieben werde, und zwar umso höher, je mehr die Bevölkerung und der Reich¬
tum zunehme.

Es ist eine den englischen Nationalökonomen, fährt unser Gewährsmann fort,
geläufige Thatsache, daß nichts so sehr zu dem Verschwinden des englischen Bauern¬
standes beigetragen hat, als gerade die künstliche Steigerung der Bodenpreise durch
fideikommissarische Substitutionen (enteis) und eine Jntestcüerbfolge, die den
ältesten Sohn zum einzigen Erben des gesamten Grundbesitzes macht. Diese Art
der Vererbung war ungefährlich, solange es einerseits keine großen in Handel und
Industrie erworbnen Reichtümer gab, deren Inhaber durch Auslaufen von Grund¬
besitz das, was man eine Familie gründen nennt, erstrebten, und andrerseits an
die Landwirtschaft keine Anforderungen, die Intensität des Betriebs zu steigern,
erhoben wurden. Sobald aber die wirtschaftliche Entwicklung eine Anzahl von
Iwininss novi aufbrachte, die angesichts der mit dem Grundbesitz verbundnen ge¬
sellschaftlichen und politischen Vorzüge keinen andern Ehrgeiz kannten, als den,
Grundbesitz auszulaufen, um Fideikommisse zu gründen, und denen zu diesem Zwecke
kein Preis zu hoch war, stiegen die Bodenwerte ganz unerhört. Dazu kam, daß
die Notwendigkeit intensiverer Wirtschaft Veränderungen — namentlich Flurbereini¬
gungen und Gemeinheitsteilungen — mit sich brachte, die ihrerseits wiederum Ver-
änderniigcn in dem landwirtschaftlichen Betriebe erheischten, denen viele Bauern
nicht gewachsen waren. Sie wurden bankerott. Die durch die Erbfolgcorduung
hoch getriebnen Preise aber machten es dem kleinen und mittlern Besitz unmöglich,
mit denen, die nach Land um des gesellschaftlichen und politischen Einflusses willen
begehrten, zu konkurriren. So traten an Stelle der zu Grunde gegcmgnen Bauern
keine neuen Bauern, sondern Großgrundbesitzer. . . . Der englische Bauernstand
aber verschwand, und zwar ist es charakteristisch, daß dieser ganze Prozeß in der
Zeit des Hochschutzzolls sür agrarische Produkte vor sich ging. Als die englischen
Kornzölle 1846 beseitigt wurden, gab es längst keine Bauern mehr.

Nur würde Brentano, obgleich sich, wie er sagt, die Erhaltung eines
freien Bauernstandes und ein auf Fideikommissen und Anerberccht beruhendes
Erbfolgesystem in unsrer Zeit gegenseitig ausschließen, die dadurch bewirkte
Steigerung des Monopolcharakters des Bodens für ebenso gerechtfertigt er¬
klären, „wie die, die mit der Anerkennung des Grundeigentums stattfand,"
wenn sie nur auch die unentbehrliche Voraussetzung wäre „für eine Steigerung
der mechanischen und chemischen Vvdcncigenschaften, wie sie die Ernährung
einer zunehmenden Bevölkerung erheischt." Wäre sie, meint er, die unent¬
behrliche Vorbedingung für eine intensivere Bestellung des Bodens, so wäre
sie ebenso berechtigt wie das Grundeigentum überhaupt. Aber es ist das Gegen¬
teil der Fall. Fideikommisse und Anerbcnrecht halten den Besitzer ab, reichliche
Verwendungen für sein Gut zu macheu. Jeder darauf verwendete Pfennig
wird den übrigen Kindern zu Gunsten des ohnedies begünstigten Fidcikommiß
als Anerben entzogen. Die Erfahrungen lassen in dieser Beziehung gar keinen
Zweifel übrig.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224927/123>, abgerufen am 23.07.2024.