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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

nimmt, wie er sagt, ausdrücklich zu betone", daß "gute" Koalitionen von Arbeit¬
gebern sozialpolitisch genau ebenso wünschenswert seien wie solche der Arbeiter, so
gilt doch für das Prinzip der Kampfvrganisation erst recht, was Karl Jentsch
kürzlich in der Zeit geschrieben hat! "Das si vis pacem, para, bellum hat nur den
Sinn, daß eine vorübergehende Kriegsgefahr durch rechtzeitige Rüstung abgewendet
werden könne, aber dauernde Rüstungen bilden eine dauernde Kriegsgefahr." Die
täglichen, ja stündlichen Beziehungen der wirtschaftlichen Parteien innerhalb eines
Volkes sind so eng und lebhast, daß die dauernde Kriegsbereitschaft hier sehr leicht
zu einem dauernden Kriegszustande wird, der zwar nicht immer im Gefechtszustande
zu bestehen braucht, aber jede gedeihliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf
die Dauer in ihr Gegenteil verwandeln muß. Das ist eben nach unsrer Auffassung
der Fluch des manchesterlichen Untergrundes, auf dem unsre moderne" Sozial-
Politiker fast ausnahmslos noch immer stehen, daß sie die Organisation nur kennen
zum Zweck des Kampfes, zum Zweck einseitiger Verfechtung von Sonderinteressen
ohne jedes Verständnis für ihre Bedeutung für die eigne soziale Pflichterfüllung.
Solange die Organisationen auf diesem Untergrunde aufgebaut werden, der allem
echten, gefunden Sozialismus schnurstracks widerspricht, gefährden sie den sozialen
Frieden mehr, als sie ihn sichern. Das gilt nicht allein von den sozialdemokra-
tischen Organisationen der Arbeiter, sondern auch von den gepriesenen Arbeitgeber-
vcrbäudeu, den Zunftbestrebungen, den agrarischen Kampfgenossenschaftcu usw.

Als eine weitere Lehre, die aus dem Hamburger Aufstand zu ziehen sei,
nennt Jastrow "die Notwendigkeit von Schiedsgerichten und Einigungsämtern."
Wir konnten fast jedes Wort unterschreiben, wenn er dazu bemerkt, daß mau die
Frage, ob in gewerblichen Streitigkeiten "verhandelt" werden soll oder nicht, un¬
möglich -- wenigstens nicht in dem Maße wie bisher -- dem Belieben Einzelner über¬
lassen könne, ohne dadurch die gesamte Volkswirtschaft aufs schwerste zu schädigen.
Es handle sich dabei, fügt er ganz richtig hinzu, keineswegs notwendig um ein
Schiedsgericht, das mit zwingendem Spruch dem Aufstand ein Ende mache,
schon ein bloßes "Einignngsamt" sei sehr wirksam. Es sei doch ein sonderbarer
Zustand, daß ein "Staat," der bei der geringfügigsten Streitigkeit um wenige
Mark das Recht für sich in Anspruch nehme, beide Teile vor sein Gericht zu
laden, ein solches Recht nicht haben solle, wo tausende von Personen gegenein¬
ander streiten und unzählige Millionen auf dem Spiele stünden. Wie gesagt,
das konnten wir fast alles unterschreiben, wenn uur nickt Jastrow mit seinen An¬
schauungen über das Wesen eines solchen staatlichen Eingreifens und die dazu be¬
rufnen Organe schon so ganz und gar ans Irrwege geraten wäre. Was soll man
dazu sagen, daß dieser deutsche Jurist einerseits die bisherigen "Gewerbegerichte"
als die "zur Wahrung des sozialen Friedens eingesetzten Behörden" anpreist, ob¬
gleich sie doch als Einigungsämtcr wahrhaftig die Probe herzlich schlecht bestanden
haben, und auf der andern Seite den "Gerichten" des Staats das Vertrauen des
Volks abspricht, weil "die Richter ausschließlich und die Schöffen überwiegend aus
den besitzende" Klassen genommen" seien? So wirksam ein solcher Appell an die
landläufige Gedankenlosigkeit vielleicht hente auch sein mag, wo die Untergrnbnng
des Vertrauens zu den deutschen Richtern Mode ist, wir hätte" dem Juristen
Jastrow solche" Widersi"" nicht zugetraut. Es ist doch der helle Unsiu", wen"
der heutige Pseudosozialismus davon ausgeht, daß immer und überall nur die
Geltendmachung von Sonderinteressen die staatlichen Einrichtungen beherrsche und
beherrschen könne. Wie sollen denn in aller Welt die nach diesen Vorstellungen
vertrauenswürdiger Gerichtshöfe zusammengesetzt sein? Wie soll denn in ihnen das


Maßgebliches und Unmaßgebliches

nimmt, wie er sagt, ausdrücklich zu betone», daß „gute" Koalitionen von Arbeit¬
gebern sozialpolitisch genau ebenso wünschenswert seien wie solche der Arbeiter, so
gilt doch für das Prinzip der Kampfvrganisation erst recht, was Karl Jentsch
kürzlich in der Zeit geschrieben hat! „Das si vis pacem, para, bellum hat nur den
Sinn, daß eine vorübergehende Kriegsgefahr durch rechtzeitige Rüstung abgewendet
werden könne, aber dauernde Rüstungen bilden eine dauernde Kriegsgefahr." Die
täglichen, ja stündlichen Beziehungen der wirtschaftlichen Parteien innerhalb eines
Volkes sind so eng und lebhast, daß die dauernde Kriegsbereitschaft hier sehr leicht
zu einem dauernden Kriegszustande wird, der zwar nicht immer im Gefechtszustande
zu bestehen braucht, aber jede gedeihliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf
die Dauer in ihr Gegenteil verwandeln muß. Das ist eben nach unsrer Auffassung
der Fluch des manchesterlichen Untergrundes, auf dem unsre moderne» Sozial-
Politiker fast ausnahmslos noch immer stehen, daß sie die Organisation nur kennen
zum Zweck des Kampfes, zum Zweck einseitiger Verfechtung von Sonderinteressen
ohne jedes Verständnis für ihre Bedeutung für die eigne soziale Pflichterfüllung.
Solange die Organisationen auf diesem Untergrunde aufgebaut werden, der allem
echten, gefunden Sozialismus schnurstracks widerspricht, gefährden sie den sozialen
Frieden mehr, als sie ihn sichern. Das gilt nicht allein von den sozialdemokra-
tischen Organisationen der Arbeiter, sondern auch von den gepriesenen Arbeitgeber-
vcrbäudeu, den Zunftbestrebungen, den agrarischen Kampfgenossenschaftcu usw.

Als eine weitere Lehre, die aus dem Hamburger Aufstand zu ziehen sei,
nennt Jastrow „die Notwendigkeit von Schiedsgerichten und Einigungsämtern."
Wir konnten fast jedes Wort unterschreiben, wenn er dazu bemerkt, daß mau die
Frage, ob in gewerblichen Streitigkeiten „verhandelt" werden soll oder nicht, un¬
möglich — wenigstens nicht in dem Maße wie bisher — dem Belieben Einzelner über¬
lassen könne, ohne dadurch die gesamte Volkswirtschaft aufs schwerste zu schädigen.
Es handle sich dabei, fügt er ganz richtig hinzu, keineswegs notwendig um ein
Schiedsgericht, das mit zwingendem Spruch dem Aufstand ein Ende mache,
schon ein bloßes „Einignngsamt" sei sehr wirksam. Es sei doch ein sonderbarer
Zustand, daß ein „Staat," der bei der geringfügigsten Streitigkeit um wenige
Mark das Recht für sich in Anspruch nehme, beide Teile vor sein Gericht zu
laden, ein solches Recht nicht haben solle, wo tausende von Personen gegenein¬
ander streiten und unzählige Millionen auf dem Spiele stünden. Wie gesagt,
das konnten wir fast alles unterschreiben, wenn uur nickt Jastrow mit seinen An¬
schauungen über das Wesen eines solchen staatlichen Eingreifens und die dazu be¬
rufnen Organe schon so ganz und gar ans Irrwege geraten wäre. Was soll man
dazu sagen, daß dieser deutsche Jurist einerseits die bisherigen „Gewerbegerichte"
als die „zur Wahrung des sozialen Friedens eingesetzten Behörden" anpreist, ob¬
gleich sie doch als Einigungsämtcr wahrhaftig die Probe herzlich schlecht bestanden
haben, und auf der andern Seite den „Gerichten" des Staats das Vertrauen des
Volks abspricht, weil „die Richter ausschließlich und die Schöffen überwiegend aus
den besitzende» Klassen genommen" seien? So wirksam ein solcher Appell an die
landläufige Gedankenlosigkeit vielleicht hente auch sein mag, wo die Untergrnbnng
des Vertrauens zu den deutschen Richtern Mode ist, wir hätte» dem Juristen
Jastrow solche» Widersi»» nicht zugetraut. Es ist doch der helle Unsiu», wen»
der heutige Pseudosozialismus davon ausgeht, daß immer und überall nur die
Geltendmachung von Sonderinteressen die staatlichen Einrichtungen beherrsche und
beherrschen könne. Wie sollen denn in aller Welt die nach diesen Vorstellungen
vertrauenswürdiger Gerichtshöfe zusammengesetzt sein? Wie soll denn in ihnen das


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[0414] Maßgebliches und Unmaßgebliches nimmt, wie er sagt, ausdrücklich zu betone», daß „gute" Koalitionen von Arbeit¬ gebern sozialpolitisch genau ebenso wünschenswert seien wie solche der Arbeiter, so gilt doch für das Prinzip der Kampfvrganisation erst recht, was Karl Jentsch kürzlich in der Zeit geschrieben hat! „Das si vis pacem, para, bellum hat nur den Sinn, daß eine vorübergehende Kriegsgefahr durch rechtzeitige Rüstung abgewendet werden könne, aber dauernde Rüstungen bilden eine dauernde Kriegsgefahr." Die täglichen, ja stündlichen Beziehungen der wirtschaftlichen Parteien innerhalb eines Volkes sind so eng und lebhast, daß die dauernde Kriegsbereitschaft hier sehr leicht zu einem dauernden Kriegszustande wird, der zwar nicht immer im Gefechtszustande zu bestehen braucht, aber jede gedeihliche wirtschaftliche und soziale Entwicklung auf die Dauer in ihr Gegenteil verwandeln muß. Das ist eben nach unsrer Auffassung der Fluch des manchesterlichen Untergrundes, auf dem unsre moderne» Sozial- Politiker fast ausnahmslos noch immer stehen, daß sie die Organisation nur kennen zum Zweck des Kampfes, zum Zweck einseitiger Verfechtung von Sonderinteressen ohne jedes Verständnis für ihre Bedeutung für die eigne soziale Pflichterfüllung. Solange die Organisationen auf diesem Untergrunde aufgebaut werden, der allem echten, gefunden Sozialismus schnurstracks widerspricht, gefährden sie den sozialen Frieden mehr, als sie ihn sichern. Das gilt nicht allein von den sozialdemokra- tischen Organisationen der Arbeiter, sondern auch von den gepriesenen Arbeitgeber- vcrbäudeu, den Zunftbestrebungen, den agrarischen Kampfgenossenschaftcu usw. Als eine weitere Lehre, die aus dem Hamburger Aufstand zu ziehen sei, nennt Jastrow „die Notwendigkeit von Schiedsgerichten und Einigungsämtern." Wir konnten fast jedes Wort unterschreiben, wenn er dazu bemerkt, daß mau die Frage, ob in gewerblichen Streitigkeiten „verhandelt" werden soll oder nicht, un¬ möglich — wenigstens nicht in dem Maße wie bisher — dem Belieben Einzelner über¬ lassen könne, ohne dadurch die gesamte Volkswirtschaft aufs schwerste zu schädigen. Es handle sich dabei, fügt er ganz richtig hinzu, keineswegs notwendig um ein Schiedsgericht, das mit zwingendem Spruch dem Aufstand ein Ende mache, schon ein bloßes „Einignngsamt" sei sehr wirksam. Es sei doch ein sonderbarer Zustand, daß ein „Staat," der bei der geringfügigsten Streitigkeit um wenige Mark das Recht für sich in Anspruch nehme, beide Teile vor sein Gericht zu laden, ein solches Recht nicht haben solle, wo tausende von Personen gegenein¬ ander streiten und unzählige Millionen auf dem Spiele stünden. Wie gesagt, das konnten wir fast alles unterschreiben, wenn uur nickt Jastrow mit seinen An¬ schauungen über das Wesen eines solchen staatlichen Eingreifens und die dazu be¬ rufnen Organe schon so ganz und gar ans Irrwege geraten wäre. Was soll man dazu sagen, daß dieser deutsche Jurist einerseits die bisherigen „Gewerbegerichte" als die „zur Wahrung des sozialen Friedens eingesetzten Behörden" anpreist, ob¬ gleich sie doch als Einigungsämtcr wahrhaftig die Probe herzlich schlecht bestanden haben, und auf der andern Seite den „Gerichten" des Staats das Vertrauen des Volks abspricht, weil „die Richter ausschließlich und die Schöffen überwiegend aus den besitzende» Klassen genommen" seien? So wirksam ein solcher Appell an die landläufige Gedankenlosigkeit vielleicht hente auch sein mag, wo die Untergrnbnng des Vertrauens zu den deutschen Richtern Mode ist, wir hätte» dem Juristen Jastrow solche» Widersi»» nicht zugetraut. Es ist doch der helle Unsiu», wen» der heutige Pseudosozialismus davon ausgeht, daß immer und überall nur die Geltendmachung von Sonderinteressen die staatlichen Einrichtungen beherrsche und beherrschen könne. Wie sollen denn in aller Welt die nach diesen Vorstellungen vertrauenswürdiger Gerichtshöfe zusammengesetzt sein? Wie soll denn in ihnen das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/414>, abgerufen am 27.09.2024.