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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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nachzudenken, ob nicht andre Mittel und Wege gefunden werden können, die Übel¬
stande zu beseitigen, die in der Beschäftigung der Arbeiter in dieser Branche zu
Tage getreten sind. In dieser Hinsicht wäre unter anderm zu Prüfen, ob man
nicht gesetzliche Ermächtigungen für den Bundesrat vorsehen soll, wonach der Ab¬
schluß der Arbeitsverträge für gewisse Industriezweige schriftlich erfolgen muß, eine
Vorschrift, die, wenn sie erlassen wird, den Arbeitgeber verpflichtet, ganz genau
das Maß der geforderten Arbeitsleistung und das Maß des Entgelts schriftlich zu
fixivcn und namentlich -- was für die in Frage kommende Branche außerordentlich
wichtig ist -- auch zu fixiren, zu welchen Preisen die Materialien, die dem Arbeiter
übergeben werden, ihm anzurechnen sind. Eine zweite gesetzliche Vorschrift, die zu
prüfen wäre, betrifft deu Schutz gegen Gefahren für die Sittlichkeit und konnte
vielleicht dahin in Aussicht genommen werden, daß Personen, gegen welche That¬
sachen vorliegen, die sie in sittlicher Beziehung zur Annahme oder Beaufsichtigung
oder zur Vermittlung der Beschäftigung von Arbeiterinnen ungeeignet erscheinen
lassen, die Befugnis zu dieser Thätigkeit zu entziehen ist. Die Ausdehnung der
Vorschriften über die Arbeitszeit in deu Werkstätten nach 154 der Gewerbe¬
ordnung kann dnrch Kaiserliche Verordnung schon jetzt jederzeit in Angriff genommen
werden, und in dieser Beziehung siud auch bereits kommissarische Verhandlungen
zwischen dem Reichsamt des Innern und dem preußischen Handelsministerium ein¬
geleitet.

Herr von Boetticher schloß mit den Worten:

Ich glaube sür sämtliche Verbündete Regierungen versichern zu können, daß
sie bemüht sein werden, und zwar eifrig bemüht, an der Hebung der schweren
Mißstände, die auf diesem Gebiete vorliegen, mitzuwirken, aber ich darf auch ihre
Überzeugung aussprechen, daß die volle Beseitigung dieser Mißstände nnr dann zu
erhoffen ist, wenn auch der Arbeitgeber sich der Pflicht bewußt wird, die er dem
Arbeitnehmer gegenüber zu erfülle" hat. Nur bei einer Mitwirkung aller der-
leuigeu Personen, die Arbeiter in diesen Branchen beschäftigen, läßt sich die Her¬
stellung menschenwiirdiger Zustände erhoffen.

Diese Erklärungen des Staatssekretärs des Innern sind von großer Be¬
deutung sür die Frage, in welcher Weise und in welchem Maße wohl die ver¬
bündeten Regierungen bereit sein dürften, auf etwaige Vorschläge von gesetz¬
lichen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mißstände einzugehen. Nicht
weniger aber sind die Äußerungen von Interesse, zu denen sich der damalige
preußische Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Vcrlepsch. dnrch
die Besprechung der Anfrage veranlaßt sah. zumal da vielfach von dessen in¬
zwischen erfolgten: Rücktritt ein die Bereitwilligkeit der Regierungen zu gesetz¬
geberischen Eingriffen beeinträchtigender Einfluß erwartet worden ist.

Freiherr von Verlepsch erklärte sich wörtlich dahin, daß die Gesetz¬
gebung ans diesem Gebiete allerdings noch manches thun könne; aber sie werde
schwerlich in der Lage sein, den tiefsten Gründen der Lage der genannten
Arbeiterinnen beizukommen. Die Gründe sür die bestehenden Zustände lägen
"Erstens in einem überreichen Angebot weiblicher Arbeitskräfte, zweitens
"> dem System der Zwischenmeister und drittens in dem Umstände, daß


nachzudenken, ob nicht andre Mittel und Wege gefunden werden können, die Übel¬
stande zu beseitigen, die in der Beschäftigung der Arbeiter in dieser Branche zu
Tage getreten sind. In dieser Hinsicht wäre unter anderm zu Prüfen, ob man
nicht gesetzliche Ermächtigungen für den Bundesrat vorsehen soll, wonach der Ab¬
schluß der Arbeitsverträge für gewisse Industriezweige schriftlich erfolgen muß, eine
Vorschrift, die, wenn sie erlassen wird, den Arbeitgeber verpflichtet, ganz genau
das Maß der geforderten Arbeitsleistung und das Maß des Entgelts schriftlich zu
fixivcn und namentlich — was für die in Frage kommende Branche außerordentlich
wichtig ist — auch zu fixiren, zu welchen Preisen die Materialien, die dem Arbeiter
übergeben werden, ihm anzurechnen sind. Eine zweite gesetzliche Vorschrift, die zu
prüfen wäre, betrifft deu Schutz gegen Gefahren für die Sittlichkeit und konnte
vielleicht dahin in Aussicht genommen werden, daß Personen, gegen welche That¬
sachen vorliegen, die sie in sittlicher Beziehung zur Annahme oder Beaufsichtigung
oder zur Vermittlung der Beschäftigung von Arbeiterinnen ungeeignet erscheinen
lassen, die Befugnis zu dieser Thätigkeit zu entziehen ist. Die Ausdehnung der
Vorschriften über die Arbeitszeit in deu Werkstätten nach 154 der Gewerbe¬
ordnung kann dnrch Kaiserliche Verordnung schon jetzt jederzeit in Angriff genommen
werden, und in dieser Beziehung siud auch bereits kommissarische Verhandlungen
zwischen dem Reichsamt des Innern und dem preußischen Handelsministerium ein¬
geleitet.

Herr von Boetticher schloß mit den Worten:

Ich glaube sür sämtliche Verbündete Regierungen versichern zu können, daß
sie bemüht sein werden, und zwar eifrig bemüht, an der Hebung der schweren
Mißstände, die auf diesem Gebiete vorliegen, mitzuwirken, aber ich darf auch ihre
Überzeugung aussprechen, daß die volle Beseitigung dieser Mißstände nnr dann zu
erhoffen ist, wenn auch der Arbeitgeber sich der Pflicht bewußt wird, die er dem
Arbeitnehmer gegenüber zu erfülle» hat. Nur bei einer Mitwirkung aller der-
leuigeu Personen, die Arbeiter in diesen Branchen beschäftigen, läßt sich die Her¬
stellung menschenwiirdiger Zustände erhoffen.

Diese Erklärungen des Staatssekretärs des Innern sind von großer Be¬
deutung sür die Frage, in welcher Weise und in welchem Maße wohl die ver¬
bündeten Regierungen bereit sein dürften, auf etwaige Vorschläge von gesetz¬
lichen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mißstände einzugehen. Nicht
weniger aber sind die Äußerungen von Interesse, zu denen sich der damalige
preußische Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Vcrlepsch. dnrch
die Besprechung der Anfrage veranlaßt sah. zumal da vielfach von dessen in¬
zwischen erfolgten: Rücktritt ein die Bereitwilligkeit der Regierungen zu gesetz¬
geberischen Eingriffen beeinträchtigender Einfluß erwartet worden ist.

Freiherr von Verlepsch erklärte sich wörtlich dahin, daß die Gesetz¬
gebung ans diesem Gebiete allerdings noch manches thun könne; aber sie werde
schwerlich in der Lage sein, den tiefsten Gründen der Lage der genannten
Arbeiterinnen beizukommen. Die Gründe sür die bestehenden Zustände lägen
"Erstens in einem überreichen Angebot weiblicher Arbeitskräfte, zweitens
"> dem System der Zwischenmeister und drittens in dem Umstände, daß


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[0355] nachzudenken, ob nicht andre Mittel und Wege gefunden werden können, die Übel¬ stande zu beseitigen, die in der Beschäftigung der Arbeiter in dieser Branche zu Tage getreten sind. In dieser Hinsicht wäre unter anderm zu Prüfen, ob man nicht gesetzliche Ermächtigungen für den Bundesrat vorsehen soll, wonach der Ab¬ schluß der Arbeitsverträge für gewisse Industriezweige schriftlich erfolgen muß, eine Vorschrift, die, wenn sie erlassen wird, den Arbeitgeber verpflichtet, ganz genau das Maß der geforderten Arbeitsleistung und das Maß des Entgelts schriftlich zu fixivcn und namentlich — was für die in Frage kommende Branche außerordentlich wichtig ist — auch zu fixiren, zu welchen Preisen die Materialien, die dem Arbeiter übergeben werden, ihm anzurechnen sind. Eine zweite gesetzliche Vorschrift, die zu prüfen wäre, betrifft deu Schutz gegen Gefahren für die Sittlichkeit und konnte vielleicht dahin in Aussicht genommen werden, daß Personen, gegen welche That¬ sachen vorliegen, die sie in sittlicher Beziehung zur Annahme oder Beaufsichtigung oder zur Vermittlung der Beschäftigung von Arbeiterinnen ungeeignet erscheinen lassen, die Befugnis zu dieser Thätigkeit zu entziehen ist. Die Ausdehnung der Vorschriften über die Arbeitszeit in deu Werkstätten nach 154 der Gewerbe¬ ordnung kann dnrch Kaiserliche Verordnung schon jetzt jederzeit in Angriff genommen werden, und in dieser Beziehung siud auch bereits kommissarische Verhandlungen zwischen dem Reichsamt des Innern und dem preußischen Handelsministerium ein¬ geleitet. Herr von Boetticher schloß mit den Worten: Ich glaube sür sämtliche Verbündete Regierungen versichern zu können, daß sie bemüht sein werden, und zwar eifrig bemüht, an der Hebung der schweren Mißstände, die auf diesem Gebiete vorliegen, mitzuwirken, aber ich darf auch ihre Überzeugung aussprechen, daß die volle Beseitigung dieser Mißstände nnr dann zu erhoffen ist, wenn auch der Arbeitgeber sich der Pflicht bewußt wird, die er dem Arbeitnehmer gegenüber zu erfülle» hat. Nur bei einer Mitwirkung aller der- leuigeu Personen, die Arbeiter in diesen Branchen beschäftigen, läßt sich die Her¬ stellung menschenwiirdiger Zustände erhoffen. Diese Erklärungen des Staatssekretärs des Innern sind von großer Be¬ deutung sür die Frage, in welcher Weise und in welchem Maße wohl die ver¬ bündeten Regierungen bereit sein dürften, auf etwaige Vorschläge von gesetz¬ lichen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mißstände einzugehen. Nicht weniger aber sind die Äußerungen von Interesse, zu denen sich der damalige preußische Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Vcrlepsch. dnrch die Besprechung der Anfrage veranlaßt sah. zumal da vielfach von dessen in¬ zwischen erfolgten: Rücktritt ein die Bereitwilligkeit der Regierungen zu gesetz¬ geberischen Eingriffen beeinträchtigender Einfluß erwartet worden ist. Freiherr von Verlepsch erklärte sich wörtlich dahin, daß die Gesetz¬ gebung ans diesem Gebiete allerdings noch manches thun könne; aber sie werde schwerlich in der Lage sein, den tiefsten Gründen der Lage der genannten Arbeiterinnen beizukommen. Die Gründe sür die bestehenden Zustände lägen "Erstens in einem überreichen Angebot weiblicher Arbeitskräfte, zweitens "> dem System der Zwischenmeister und drittens in dem Umstände, daß

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/355>, abgerufen am 08.01.2025.