Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Die Konsumvereine die mein aus den Fesseln der Kreditgebenden erlösen und zugleich zu Wirt¬ In den ersten Jahrzehnten war die Steuergesetzgebung der meisten Staaten Schon in diesen Klagen zeigt sich eine Kleinlichkeit und ein Unverstand, Es gab ja nun Vereine, die sich gegen die Steuerzahlung sperrten, mit Die neuerdings gemachten Versuche, die Konsumvereine mit einer Gemeindeumsatzstcuer
Zu belasten, werden erst zu besprechen sein, wenn die NeichSbehorden und der Reichstag darüber entschieden haben werden. Die Konsumvereine die mein aus den Fesseln der Kreditgebenden erlösen und zugleich zu Wirt¬ In den ersten Jahrzehnten war die Steuergesetzgebung der meisten Staaten Schon in diesen Klagen zeigt sich eine Kleinlichkeit und ein Unverstand, Es gab ja nun Vereine, die sich gegen die Steuerzahlung sperrten, mit Die neuerdings gemachten Versuche, die Konsumvereine mit einer Gemeindeumsatzstcuer
Zu belasten, werden erst zu besprechen sein, wenn die NeichSbehorden und der Reichstag darüber entschieden haben werden. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0275" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223859"/> <fw type="header" place="top"> Die Konsumvereine</fw><lb/> <p xml:id="ID_867" prev="#ID_866"> die mein aus den Fesseln der Kreditgebenden erlösen und zugleich zu Wirt¬<lb/> schaftlichkeit und Sparsamkeit erziehen wollte, in jedem Falle waren alle Kauf¬<lb/> leute und Händler der neuen Konkurrenz gram. Man witterte darin weit<lb/> Schlimmeres, als wenn ein paar neue Läden von Einzelkaufleuten aufgethan<lb/> wurden, weil man hier keine Hoffnung hatte, den Konkurrenten auch als Ning-<lb/> gcnossen zu gewinnen, wenn er erst mürbe gemacht oder gesättigt worden wäre.</p><lb/> <p xml:id="ID_868"> In den ersten Jahrzehnten war die Steuergesetzgebung der meisten Staaten<lb/> noch nicht auf das Genosfenschaftswesen zugeschnitten, deshalb waren die Angriffe<lb/> gegen die Konsumvereine meist Denunziationen wegen Verletzung der Pflichten,<lb/> die etwa mit Steuerfreiheit oder auch mit niedriger Besteuerung verknüpft waren.<lb/> Wo man den Verkauf der Konsumvereine als eine Verteilung von Waren be¬<lb/> trachtete, die man gemeinsam bezogen hatte, war die Steuerfreiheit Regel, und<lb/> deshalb paßte man auf, ob nicht etwa einmal ein Nichtmitglied im Konsum¬<lb/> verein hundert Gramm Kaffee oder einen Hering kaufte. Aber auch später, als<lb/> die Steuerverhältnisse überall oder fast überall geordnet waren, richteten sich<lb/> die Klagen und Denunziationen vorzugsweise auf das Mehr oder Weniger von<lb/> Steuern, das die Vereine entrichteten oder entrichten sollten.</p><lb/> <p xml:id="ID_869"> Schon in diesen Klagen zeigt sich eine Kleinlichkeit und ein Unverstand,<lb/> wie man sie bei klugen Geschäftsleuten kaum für möglich halten sollte. Gesetzt,<lb/> ein Konsumverein verkaufte wirklich für einige hundert oder selbst tausend<lb/> Mark Waren an NichtMitglieder, wie verschwindend klein war dabei der Nach¬<lb/> teil des Einzelnen unter den Händlern, und wie wenig Einfluß auf das Ge¬<lb/> deihen und auf die Gewinuverteilnug hatte es, wenn für diesen Verkauf eine<lb/> Einkommen- oder anch noch Gewerbesteuer gezahlt wurde!</p><lb/> <p xml:id="ID_870" next="#ID_871"> Es gab ja nun Vereine, die sich gegen die Steuerzahlung sperrten, mit<lb/> Unrecht sperrten, wenn einmal die Gesetzgebung den Gewinn, der zur Ver¬<lb/> teilung kam, versteuert sehen wollte und einen Gewerbebetrieb mit Steuerpflicht<lb/> darin sah, daß man auch an solche Personen verkaufte, die nicht Mitglieder<lb/> der Genossenschaft waren und also auch keine belastende Verbindlichkeiten ein¬<lb/> gegangen waren. Aber die Mehrheit zahlte doch willig und pünktlicher die<lb/> schuldigen Steuern, als sie vielleicht von ihren Gegnern manchmal bezahlt<lb/> wurden. Schließlich war die Steuerfrage überall erledigt oder doch nen geregelt,<lb/> und die Gegner der Konsumvereine fanden hier keine Handhabe mehr zu einer<lb/> Feindseligkeit.") Schon die Verschiedenheit der Steuergesetzgebung in den einzelnen<lb/> Staaten war Ursache gewesen, sich auf andre Agitationsmittel gegen die Konsum¬<lb/> vereine umzusehen, die man in einem Neichsgesetz finden konnte. Aber die Reichs-<lb/> regierung war allen Agitationen unzugänglich, da sie den Segen, den die Konsum-</p><lb/> <note xml:id="FID_43" place="foot"> Die neuerdings gemachten Versuche, die Konsumvereine mit einer Gemeindeumsatzstcuer<lb/> Zu belasten, werden erst zu besprechen sein, wenn die NeichSbehorden und der Reichstag darüber<lb/> entschieden haben werden.</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0275]
Die Konsumvereine
die mein aus den Fesseln der Kreditgebenden erlösen und zugleich zu Wirt¬
schaftlichkeit und Sparsamkeit erziehen wollte, in jedem Falle waren alle Kauf¬
leute und Händler der neuen Konkurrenz gram. Man witterte darin weit
Schlimmeres, als wenn ein paar neue Läden von Einzelkaufleuten aufgethan
wurden, weil man hier keine Hoffnung hatte, den Konkurrenten auch als Ning-
gcnossen zu gewinnen, wenn er erst mürbe gemacht oder gesättigt worden wäre.
In den ersten Jahrzehnten war die Steuergesetzgebung der meisten Staaten
noch nicht auf das Genosfenschaftswesen zugeschnitten, deshalb waren die Angriffe
gegen die Konsumvereine meist Denunziationen wegen Verletzung der Pflichten,
die etwa mit Steuerfreiheit oder auch mit niedriger Besteuerung verknüpft waren.
Wo man den Verkauf der Konsumvereine als eine Verteilung von Waren be¬
trachtete, die man gemeinsam bezogen hatte, war die Steuerfreiheit Regel, und
deshalb paßte man auf, ob nicht etwa einmal ein Nichtmitglied im Konsum¬
verein hundert Gramm Kaffee oder einen Hering kaufte. Aber auch später, als
die Steuerverhältnisse überall oder fast überall geordnet waren, richteten sich
die Klagen und Denunziationen vorzugsweise auf das Mehr oder Weniger von
Steuern, das die Vereine entrichteten oder entrichten sollten.
Schon in diesen Klagen zeigt sich eine Kleinlichkeit und ein Unverstand,
wie man sie bei klugen Geschäftsleuten kaum für möglich halten sollte. Gesetzt,
ein Konsumverein verkaufte wirklich für einige hundert oder selbst tausend
Mark Waren an NichtMitglieder, wie verschwindend klein war dabei der Nach¬
teil des Einzelnen unter den Händlern, und wie wenig Einfluß auf das Ge¬
deihen und auf die Gewinuverteilnug hatte es, wenn für diesen Verkauf eine
Einkommen- oder anch noch Gewerbesteuer gezahlt wurde!
Es gab ja nun Vereine, die sich gegen die Steuerzahlung sperrten, mit
Unrecht sperrten, wenn einmal die Gesetzgebung den Gewinn, der zur Ver¬
teilung kam, versteuert sehen wollte und einen Gewerbebetrieb mit Steuerpflicht
darin sah, daß man auch an solche Personen verkaufte, die nicht Mitglieder
der Genossenschaft waren und also auch keine belastende Verbindlichkeiten ein¬
gegangen waren. Aber die Mehrheit zahlte doch willig und pünktlicher die
schuldigen Steuern, als sie vielleicht von ihren Gegnern manchmal bezahlt
wurden. Schließlich war die Steuerfrage überall erledigt oder doch nen geregelt,
und die Gegner der Konsumvereine fanden hier keine Handhabe mehr zu einer
Feindseligkeit.") Schon die Verschiedenheit der Steuergesetzgebung in den einzelnen
Staaten war Ursache gewesen, sich auf andre Agitationsmittel gegen die Konsum¬
vereine umzusehen, die man in einem Neichsgesetz finden konnte. Aber die Reichs-
regierung war allen Agitationen unzugänglich, da sie den Segen, den die Konsum-
Die neuerdings gemachten Versuche, die Konsumvereine mit einer Gemeindeumsatzstcuer
Zu belasten, werden erst zu besprechen sein, wenn die NeichSbehorden und der Reichstag darüber
entschieden haben werden.
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