Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen stellen und Bureaus auf dem von ihnen gewählten besondern Verwaltuugs- Nach der Staatsprüfung wird die Verarbeitung der theoretischen Kennt- Für die Übergangszeit, wo keine Gerichtsasfessoren mehr einberufen werden, Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen stellen und Bureaus auf dem von ihnen gewählten besondern Verwaltuugs- Nach der Staatsprüfung wird die Verarbeitung der theoretischen Kennt- Für die Übergangszeit, wo keine Gerichtsasfessoren mehr einberufen werden, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0271" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223855"/> <fw type="header" place="top"> Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen</fw><lb/> <p xml:id="ID_852" prev="#ID_851"> stellen und Bureaus auf dem von ihnen gewählten besondern Verwaltuugs-<lb/> gebiet praktisch weiter zu beschäftigen. Für den Techniker wird eine ein- bis<lb/> zweijährige praktische Thätigkeit auf größern Stationen oder in den Betriebs-,<lb/> Maschinen- und Werkstätteuinspektionen das geeignetste sein. Hieran schließt<lb/> sich dann das eigentliche Studium auf einer technischen Hochschule, über dessen<lb/> Grundzüge man sich wohl ohne Schwierigkeit einigen wird. Die weitere Be¬<lb/> schäftigung der Verwaltungs- und Verkehrsbeamten auf zwei Jahre wird für<lb/> die erstern in dem Zentral- und Rechnungsbüreau, für die letztern in einer<lb/> größern Güterabfertigungsstelle liegen. Bei normaler Befähigung werden dann<lb/> die Anwärter einer Eisenbahnfachschule überwiesen oder bis zur Errichtung<lb/> einer solchen zum Besuch einer oder höchstens zweier Universitäten verpflichtet.<lb/> Natürlich müßten dort besondre Lehrstühle sür das Eiscnbahnfach errichtet<lb/> werden. Das Studium hat sich aus allgemeine Staats- und Fincmzwisfen-<lb/> schaften, auf Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, auf Volkswirtschaftslehre,<lb/> auf allgemeine Rechts begriffe aus dem Privat- und Strafrecht, auf das Eisen¬<lb/> bahnrecht, auf Verkehrs- und Tariflehre, sowie auf Warenknnde mit Inbegriff<lb/> der mechanischen und chemischen Technologie zu erstrecken. Das Ziel läßt sich —<lb/> wenn mau die praktischen Vorkenntnisse in Betracht zieht — in zwei Jahren<lb/> erreichen. Den Schluß bildet die Staatsprüfung. Als Ausgleichung für die<lb/> Weiterzahlung des Gehalts während dieser Studienzeit, die wir dringend befür¬<lb/> worten, halten wir einen gewissen Zwang zum Hören der Vorlesungen für<lb/> angebracht, umso mehr, als eine maßvolle Beeinträchtigung der studentischen<lb/> Freiheit im Hinblick auf die Richtung, die sie heute genommen hat, mehr ein<lb/> Segen als ein Übel sein würde.</p><lb/> <p xml:id="ID_853"> Nach der Staatsprüfung wird die Verarbeitung der theoretischen Kennt-<lb/> '"sse und das Eindringen in die einzelnen Verwaltungsgebiete am besten durch<lb/> Weiterbeschäftigung in höhern Subaltcrnstellen der leitenden Direktionsbüreaus<lb/> ^reicht werden, aus denen die Beamten dann nach ihrem Dienstalter in leitende<lb/> Stellungen einrücken. Als solche sind anzusehen die der Betriebs-, Maschinen-,<lb/> Werkstätten- und Verkehrsinspektoren, der Hauptkassenrendanten, der Rechnnngs-<lb/> u»d Verwaltnngsdirektoren. Tarif- und Verkehrsdezernenten. Hervorragend<lb/> befähigte Beamte werden zur weitern Beschäftigung in das Ministerium be¬<lb/> rufen. Aus diesen Beamten gehen später die Beiräte der Präsidenten und<lb/> °'ehe selbst hervor. Die Thätigkeit der Beiräte soll sich hauptsächlich auf die<lb/> Oberaufsicht über die allgemeine und Verkehrsverwaltung und die Bau- und<lb/> Betriebsverwaltung erstrecken. Andre werden außerdem ersprießliche Thätigkeit<lb/> als Dozenten der Eisenbahnfachschuleli finden.</p><lb/> <p xml:id="ID_854" next="#ID_855"> Für die Übergangszeit, wo keine Gerichtsasfessoren mehr einberufen werden,<lb/> ^ße sich der erforderliche Nachwuchs für die Stellen der Verkehrsinspektoren,<lb/> der Verkehrs- und Tnrifdezernenten, sowie der Nechnungsdirektoren aus der<lb/> Zahl der Subalternbeamten nehmen, die mit dem früheren Primanerzeugnis</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0271]
Die Juristen in der Verwaltung der Staatseisenbahnen
stellen und Bureaus auf dem von ihnen gewählten besondern Verwaltuugs-
gebiet praktisch weiter zu beschäftigen. Für den Techniker wird eine ein- bis
zweijährige praktische Thätigkeit auf größern Stationen oder in den Betriebs-,
Maschinen- und Werkstätteuinspektionen das geeignetste sein. Hieran schließt
sich dann das eigentliche Studium auf einer technischen Hochschule, über dessen
Grundzüge man sich wohl ohne Schwierigkeit einigen wird. Die weitere Be¬
schäftigung der Verwaltungs- und Verkehrsbeamten auf zwei Jahre wird für
die erstern in dem Zentral- und Rechnungsbüreau, für die letztern in einer
größern Güterabfertigungsstelle liegen. Bei normaler Befähigung werden dann
die Anwärter einer Eisenbahnfachschule überwiesen oder bis zur Errichtung
einer solchen zum Besuch einer oder höchstens zweier Universitäten verpflichtet.
Natürlich müßten dort besondre Lehrstühle sür das Eiscnbahnfach errichtet
werden. Das Studium hat sich aus allgemeine Staats- und Fincmzwisfen-
schaften, auf Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, auf Volkswirtschaftslehre,
auf allgemeine Rechts begriffe aus dem Privat- und Strafrecht, auf das Eisen¬
bahnrecht, auf Verkehrs- und Tariflehre, sowie auf Warenknnde mit Inbegriff
der mechanischen und chemischen Technologie zu erstrecken. Das Ziel läßt sich —
wenn mau die praktischen Vorkenntnisse in Betracht zieht — in zwei Jahren
erreichen. Den Schluß bildet die Staatsprüfung. Als Ausgleichung für die
Weiterzahlung des Gehalts während dieser Studienzeit, die wir dringend befür¬
worten, halten wir einen gewissen Zwang zum Hören der Vorlesungen für
angebracht, umso mehr, als eine maßvolle Beeinträchtigung der studentischen
Freiheit im Hinblick auf die Richtung, die sie heute genommen hat, mehr ein
Segen als ein Übel sein würde.
Nach der Staatsprüfung wird die Verarbeitung der theoretischen Kennt-
'"sse und das Eindringen in die einzelnen Verwaltungsgebiete am besten durch
Weiterbeschäftigung in höhern Subaltcrnstellen der leitenden Direktionsbüreaus
^reicht werden, aus denen die Beamten dann nach ihrem Dienstalter in leitende
Stellungen einrücken. Als solche sind anzusehen die der Betriebs-, Maschinen-,
Werkstätten- und Verkehrsinspektoren, der Hauptkassenrendanten, der Rechnnngs-
u»d Verwaltnngsdirektoren. Tarif- und Verkehrsdezernenten. Hervorragend
befähigte Beamte werden zur weitern Beschäftigung in das Ministerium be¬
rufen. Aus diesen Beamten gehen später die Beiräte der Präsidenten und
°'ehe selbst hervor. Die Thätigkeit der Beiräte soll sich hauptsächlich auf die
Oberaufsicht über die allgemeine und Verkehrsverwaltung und die Bau- und
Betriebsverwaltung erstrecken. Andre werden außerdem ersprießliche Thätigkeit
als Dozenten der Eisenbahnfachschuleli finden.
Für die Übergangszeit, wo keine Gerichtsasfessoren mehr einberufen werden,
^ße sich der erforderliche Nachwuchs für die Stellen der Verkehrsinspektoren,
der Verkehrs- und Tnrifdezernenten, sowie der Nechnungsdirektoren aus der
Zahl der Subalternbeamten nehmen, die mit dem früheren Primanerzeugnis
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