Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite

andres, aber der spreche sich wenigstens deutlich aus und verberge sich nicht hinter
christlichen Redensarten. Bebel sei ihm viel lieber, als so ein Talmi-Bebel.

Dieser Zeitnngsstreit, der sich noch eine Weile fortspann, machte großes Auf¬
sehen. Herr Leberecht Lamm rieb sich vergnügt die Hände. So ein Streit brachte
Leben in die Bude und half die Abonnenten mehren. Die Weizendorfer Bauern,
die ihre Seeleuruhe bewahrt hatten, solange der Herr Pastor seineu Sozialismus
aus der Kanzel zum besten gegeben hatte, wurden aufmerksam und unruhig, als
der Herr Pastor seine Stimme in der Zeitung erhob. Denn was in der Zeitung
steht, ist in viel praktischer"! Sinne wahr, als was gepredigt wird. Also von
Haus und Hof sollten sie gebracht werden! Den Boden, an dem sie sich angewachsen
fühlten, wollte man ihnen nehmen, und das beabsichtigte ihr eigner Pastor zu thun!
Man redete nicht viel, man Wiegte den Kopf und machte eine kurze Bemerkung,
aber man war mit dem Manne fertig. Die Bezeichnung Talmi-Bebel wurde zum
geflügelten Worte. Wo sich der Herr Pastor Schlehmil zeigte, begegnete er
beredtem Schweigen und hochgezogncn Augenbrauen, aber hinter seinem Rücken
hieß es: Talmi-Bebel! Das gereichte den einen zum Vergnügen und den andern
zum Ärgernis. Selbst der Herr Superintendent hörte von der Sache und machte
eine bedenkliche Miene. Bruder Gnmeberg aber, der vou jeher von dem neu¬
modischen Unsinn nichts hatte wissen wollen, schimpfte, was er konnte: so etwas
sei ein Skandal und kompromittire den geistlichen Stand. Es war auch arg,
was alles geredet und in die Zeitung gebracht wurde.

Herr Pastor Schlehmil sah endlich selber ein, daß es so nicht weiter gehen
könne. Er entschloß sich kurz, ging zum Staatsanwalt und verklagte Herrn Kräuter
wegen Beleidigung im Amte. Der Herr Stacitsauwalt nahm die Klage an. Wenn
es beleidigend ist, einen Geistlichen als Sozialdemokraten zu bezeichnen, so war es
doppelt beleidigend, ihn Talmi-Bebel zu nennen und ihn dem Hasse und der Ver¬
achtung der Mitwelt zu überantworten.

Als der Herr Pastor, als Zeuge vorgeladen, das Gerichtsgebäude betrat, ge¬
schah es mit dem Bewußtsein, daß ihm die Gerechtigkeit des Staates eine glänzende
Genugthuung schulde. Aber seine Zuversicht wurde merklich herabgestimmt, als er
seine Gegner, den Herrn Gutsbesitzer Kräuter und dessen Anwalt, den Rechts-
anwalt Philippsohn erblickte. Diese Herren waren keineswegs zerknirscht, sie waren
nicht einmal feierlich ernst gestimmt, wozu doch jeder gute Bürger dem Walten der
bürgerlichen Gerechtigkeit gegenüber verpflichtet ist, sondern machten die Miene von
Leuten, die sich auf einen Spaß freuen.

Der Angeklagte bestritt nicht, den Ausdruck gebraucht und auf deu Kläger
gemünzt zu haben, aber eine Beleidigung sei in der Bezeichnung "Talmi-Bebel"
nicht zu finden. Der Rechtsanwalt Philippsohn erklärte sich bereit, den Beweis
der Wahrheit anzutreten. Dieser Beweis bestand darin, daß er die Amtsführung
des Herrn Pastor Schlehmil einer scharfen Kritik unterzog. Dabei wurde jedes
Vorkommnis in der jetzigen wie in der frühern Gemeinde vorgebracht und in
gehässiger Weise breitgetreten. Jedes von Hinz oder Kurz ausgesprochue Urteil,
jeder Klatsch wurde als vollwichtiges Beweismittel gegen den Kläger verwertet.
Der Herr Rechtsanwalt war sogar geneigt, seinem Vortrage den Charakter eines
Verhörs zu geben, indem er seine Sätze mit: Ich frage den Herrn Pastor, ob es
nicht wahr ist -- der Herr Pcistor wird nicht leugnen können -- und ähnlichen
Wendungen begann.

Der Herr Pastor war entrüstet und rief: Ich bitte den Herrn Amtsrichter,
mich vor einer solchen unerhörten Behandlung zu schützen. Der Herr Amtsrichter


andres, aber der spreche sich wenigstens deutlich aus und verberge sich nicht hinter
christlichen Redensarten. Bebel sei ihm viel lieber, als so ein Talmi-Bebel.

Dieser Zeitnngsstreit, der sich noch eine Weile fortspann, machte großes Auf¬
sehen. Herr Leberecht Lamm rieb sich vergnügt die Hände. So ein Streit brachte
Leben in die Bude und half die Abonnenten mehren. Die Weizendorfer Bauern,
die ihre Seeleuruhe bewahrt hatten, solange der Herr Pastor seineu Sozialismus
aus der Kanzel zum besten gegeben hatte, wurden aufmerksam und unruhig, als
der Herr Pastor seine Stimme in der Zeitung erhob. Denn was in der Zeitung
steht, ist in viel praktischer»! Sinne wahr, als was gepredigt wird. Also von
Haus und Hof sollten sie gebracht werden! Den Boden, an dem sie sich angewachsen
fühlten, wollte man ihnen nehmen, und das beabsichtigte ihr eigner Pastor zu thun!
Man redete nicht viel, man Wiegte den Kopf und machte eine kurze Bemerkung,
aber man war mit dem Manne fertig. Die Bezeichnung Talmi-Bebel wurde zum
geflügelten Worte. Wo sich der Herr Pastor Schlehmil zeigte, begegnete er
beredtem Schweigen und hochgezogncn Augenbrauen, aber hinter seinem Rücken
hieß es: Talmi-Bebel! Das gereichte den einen zum Vergnügen und den andern
zum Ärgernis. Selbst der Herr Superintendent hörte von der Sache und machte
eine bedenkliche Miene. Bruder Gnmeberg aber, der vou jeher von dem neu¬
modischen Unsinn nichts hatte wissen wollen, schimpfte, was er konnte: so etwas
sei ein Skandal und kompromittire den geistlichen Stand. Es war auch arg,
was alles geredet und in die Zeitung gebracht wurde.

Herr Pastor Schlehmil sah endlich selber ein, daß es so nicht weiter gehen
könne. Er entschloß sich kurz, ging zum Staatsanwalt und verklagte Herrn Kräuter
wegen Beleidigung im Amte. Der Herr Stacitsauwalt nahm die Klage an. Wenn
es beleidigend ist, einen Geistlichen als Sozialdemokraten zu bezeichnen, so war es
doppelt beleidigend, ihn Talmi-Bebel zu nennen und ihn dem Hasse und der Ver¬
achtung der Mitwelt zu überantworten.

Als der Herr Pastor, als Zeuge vorgeladen, das Gerichtsgebäude betrat, ge¬
schah es mit dem Bewußtsein, daß ihm die Gerechtigkeit des Staates eine glänzende
Genugthuung schulde. Aber seine Zuversicht wurde merklich herabgestimmt, als er
seine Gegner, den Herrn Gutsbesitzer Kräuter und dessen Anwalt, den Rechts-
anwalt Philippsohn erblickte. Diese Herren waren keineswegs zerknirscht, sie waren
nicht einmal feierlich ernst gestimmt, wozu doch jeder gute Bürger dem Walten der
bürgerlichen Gerechtigkeit gegenüber verpflichtet ist, sondern machten die Miene von
Leuten, die sich auf einen Spaß freuen.

Der Angeklagte bestritt nicht, den Ausdruck gebraucht und auf deu Kläger
gemünzt zu haben, aber eine Beleidigung sei in der Bezeichnung „Talmi-Bebel"
nicht zu finden. Der Rechtsanwalt Philippsohn erklärte sich bereit, den Beweis
der Wahrheit anzutreten. Dieser Beweis bestand darin, daß er die Amtsführung
des Herrn Pastor Schlehmil einer scharfen Kritik unterzog. Dabei wurde jedes
Vorkommnis in der jetzigen wie in der frühern Gemeinde vorgebracht und in
gehässiger Weise breitgetreten. Jedes von Hinz oder Kurz ausgesprochue Urteil,
jeder Klatsch wurde als vollwichtiges Beweismittel gegen den Kläger verwertet.
Der Herr Rechtsanwalt war sogar geneigt, seinem Vortrage den Charakter eines
Verhörs zu geben, indem er seine Sätze mit: Ich frage den Herrn Pastor, ob es
nicht wahr ist — der Herr Pcistor wird nicht leugnen können — und ähnlichen
Wendungen begann.

Der Herr Pastor war entrüstet und rief: Ich bitte den Herrn Amtsrichter,
mich vor einer solchen unerhörten Behandlung zu schützen. Der Herr Amtsrichter


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0246" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/223830"/>
          <fw type="header" place="top"/><lb/>
          <p xml:id="ID_749" prev="#ID_748"> andres, aber der spreche sich wenigstens deutlich aus und verberge sich nicht hinter<lb/>
christlichen Redensarten.  Bebel sei ihm viel lieber, als so ein Talmi-Bebel.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_750"> Dieser Zeitnngsstreit, der sich noch eine Weile fortspann, machte großes Auf¬<lb/>
sehen. Herr Leberecht Lamm rieb sich vergnügt die Hände. So ein Streit brachte<lb/>
Leben in die Bude und half die Abonnenten mehren. Die Weizendorfer Bauern,<lb/>
die ihre Seeleuruhe bewahrt hatten, solange der Herr Pastor seineu Sozialismus<lb/>
aus der Kanzel zum besten gegeben hatte, wurden aufmerksam und unruhig, als<lb/>
der Herr Pastor seine Stimme in der Zeitung erhob. Denn was in der Zeitung<lb/>
steht, ist in viel praktischer»! Sinne wahr, als was gepredigt wird. Also von<lb/>
Haus und Hof sollten sie gebracht werden! Den Boden, an dem sie sich angewachsen<lb/>
fühlten, wollte man ihnen nehmen, und das beabsichtigte ihr eigner Pastor zu thun!<lb/>
Man redete nicht viel, man Wiegte den Kopf und machte eine kurze Bemerkung,<lb/>
aber man war mit dem Manne fertig. Die Bezeichnung Talmi-Bebel wurde zum<lb/>
geflügelten Worte. Wo sich der Herr Pastor Schlehmil zeigte, begegnete er<lb/>
beredtem Schweigen und hochgezogncn Augenbrauen, aber hinter seinem Rücken<lb/>
hieß es: Talmi-Bebel! Das gereichte den einen zum Vergnügen und den andern<lb/>
zum Ärgernis. Selbst der Herr Superintendent hörte von der Sache und machte<lb/>
eine bedenkliche Miene. Bruder Gnmeberg aber, der vou jeher von dem neu¬<lb/>
modischen Unsinn nichts hatte wissen wollen, schimpfte, was er konnte: so etwas<lb/>
sei ein Skandal und kompromittire den geistlichen Stand. Es war auch arg,<lb/>
was alles geredet und in die Zeitung gebracht wurde.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_751"> Herr Pastor Schlehmil sah endlich selber ein, daß es so nicht weiter gehen<lb/>
könne. Er entschloß sich kurz, ging zum Staatsanwalt und verklagte Herrn Kräuter<lb/>
wegen Beleidigung im Amte. Der Herr Stacitsauwalt nahm die Klage an. Wenn<lb/>
es beleidigend ist, einen Geistlichen als Sozialdemokraten zu bezeichnen, so war es<lb/>
doppelt beleidigend, ihn Talmi-Bebel zu nennen und ihn dem Hasse und der Ver¬<lb/>
achtung der Mitwelt zu überantworten.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_752"> Als der Herr Pastor, als Zeuge vorgeladen, das Gerichtsgebäude betrat, ge¬<lb/>
schah es mit dem Bewußtsein, daß ihm die Gerechtigkeit des Staates eine glänzende<lb/>
Genugthuung schulde. Aber seine Zuversicht wurde merklich herabgestimmt, als er<lb/>
seine Gegner, den Herrn Gutsbesitzer Kräuter und dessen Anwalt, den Rechts-<lb/>
anwalt Philippsohn erblickte. Diese Herren waren keineswegs zerknirscht, sie waren<lb/>
nicht einmal feierlich ernst gestimmt, wozu doch jeder gute Bürger dem Walten der<lb/>
bürgerlichen Gerechtigkeit gegenüber verpflichtet ist, sondern machten die Miene von<lb/>
Leuten, die sich auf einen Spaß freuen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_753"> Der Angeklagte bestritt nicht, den Ausdruck gebraucht und auf deu Kläger<lb/>
gemünzt zu haben, aber eine Beleidigung sei in der Bezeichnung &#x201E;Talmi-Bebel"<lb/>
nicht zu finden. Der Rechtsanwalt Philippsohn erklärte sich bereit, den Beweis<lb/>
der Wahrheit anzutreten. Dieser Beweis bestand darin, daß er die Amtsführung<lb/>
des Herrn Pastor Schlehmil einer scharfen Kritik unterzog. Dabei wurde jedes<lb/>
Vorkommnis in der jetzigen wie in der frühern Gemeinde vorgebracht und in<lb/>
gehässiger Weise breitgetreten. Jedes von Hinz oder Kurz ausgesprochue Urteil,<lb/>
jeder Klatsch wurde als vollwichtiges Beweismittel gegen den Kläger verwertet.<lb/>
Der Herr Rechtsanwalt war sogar geneigt, seinem Vortrage den Charakter eines<lb/>
Verhörs zu geben, indem er seine Sätze mit: Ich frage den Herrn Pastor, ob es<lb/>
nicht wahr ist &#x2014; der Herr Pcistor wird nicht leugnen können &#x2014; und ähnlichen<lb/>
Wendungen begann.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_754" next="#ID_755"> Der Herr Pastor war entrüstet und rief: Ich bitte den Herrn Amtsrichter,<lb/>
mich vor einer solchen unerhörten Behandlung zu schützen. Der Herr Amtsrichter</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0246] andres, aber der spreche sich wenigstens deutlich aus und verberge sich nicht hinter christlichen Redensarten. Bebel sei ihm viel lieber, als so ein Talmi-Bebel. Dieser Zeitnngsstreit, der sich noch eine Weile fortspann, machte großes Auf¬ sehen. Herr Leberecht Lamm rieb sich vergnügt die Hände. So ein Streit brachte Leben in die Bude und half die Abonnenten mehren. Die Weizendorfer Bauern, die ihre Seeleuruhe bewahrt hatten, solange der Herr Pastor seineu Sozialismus aus der Kanzel zum besten gegeben hatte, wurden aufmerksam und unruhig, als der Herr Pastor seine Stimme in der Zeitung erhob. Denn was in der Zeitung steht, ist in viel praktischer»! Sinne wahr, als was gepredigt wird. Also von Haus und Hof sollten sie gebracht werden! Den Boden, an dem sie sich angewachsen fühlten, wollte man ihnen nehmen, und das beabsichtigte ihr eigner Pastor zu thun! Man redete nicht viel, man Wiegte den Kopf und machte eine kurze Bemerkung, aber man war mit dem Manne fertig. Die Bezeichnung Talmi-Bebel wurde zum geflügelten Worte. Wo sich der Herr Pastor Schlehmil zeigte, begegnete er beredtem Schweigen und hochgezogncn Augenbrauen, aber hinter seinem Rücken hieß es: Talmi-Bebel! Das gereichte den einen zum Vergnügen und den andern zum Ärgernis. Selbst der Herr Superintendent hörte von der Sache und machte eine bedenkliche Miene. Bruder Gnmeberg aber, der vou jeher von dem neu¬ modischen Unsinn nichts hatte wissen wollen, schimpfte, was er konnte: so etwas sei ein Skandal und kompromittire den geistlichen Stand. Es war auch arg, was alles geredet und in die Zeitung gebracht wurde. Herr Pastor Schlehmil sah endlich selber ein, daß es so nicht weiter gehen könne. Er entschloß sich kurz, ging zum Staatsanwalt und verklagte Herrn Kräuter wegen Beleidigung im Amte. Der Herr Stacitsauwalt nahm die Klage an. Wenn es beleidigend ist, einen Geistlichen als Sozialdemokraten zu bezeichnen, so war es doppelt beleidigend, ihn Talmi-Bebel zu nennen und ihn dem Hasse und der Ver¬ achtung der Mitwelt zu überantworten. Als der Herr Pastor, als Zeuge vorgeladen, das Gerichtsgebäude betrat, ge¬ schah es mit dem Bewußtsein, daß ihm die Gerechtigkeit des Staates eine glänzende Genugthuung schulde. Aber seine Zuversicht wurde merklich herabgestimmt, als er seine Gegner, den Herrn Gutsbesitzer Kräuter und dessen Anwalt, den Rechts- anwalt Philippsohn erblickte. Diese Herren waren keineswegs zerknirscht, sie waren nicht einmal feierlich ernst gestimmt, wozu doch jeder gute Bürger dem Walten der bürgerlichen Gerechtigkeit gegenüber verpflichtet ist, sondern machten die Miene von Leuten, die sich auf einen Spaß freuen. Der Angeklagte bestritt nicht, den Ausdruck gebraucht und auf deu Kläger gemünzt zu haben, aber eine Beleidigung sei in der Bezeichnung „Talmi-Bebel" nicht zu finden. Der Rechtsanwalt Philippsohn erklärte sich bereit, den Beweis der Wahrheit anzutreten. Dieser Beweis bestand darin, daß er die Amtsführung des Herrn Pastor Schlehmil einer scharfen Kritik unterzog. Dabei wurde jedes Vorkommnis in der jetzigen wie in der frühern Gemeinde vorgebracht und in gehässiger Weise breitgetreten. Jedes von Hinz oder Kurz ausgesprochue Urteil, jeder Klatsch wurde als vollwichtiges Beweismittel gegen den Kläger verwertet. Der Herr Rechtsanwalt war sogar geneigt, seinem Vortrage den Charakter eines Verhörs zu geben, indem er seine Sätze mit: Ich frage den Herrn Pastor, ob es nicht wahr ist — der Herr Pcistor wird nicht leugnen können — und ähnlichen Wendungen begann. Der Herr Pastor war entrüstet und rief: Ich bitte den Herrn Amtsrichter, mich vor einer solchen unerhörten Behandlung zu schützen. Der Herr Amtsrichter

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/246
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/246>, abgerufen am 08.01.2025.