Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Drittes Vierteljahr.Zur Irrenpflege n den letzten Jahren hat sich über Deutschland eine Flut von Die Frage nach der Beaufsichtigung der Irrenanstalten, die ja auch Grenzbotcn III 1896 43
Zur Irrenpflege n den letzten Jahren hat sich über Deutschland eine Flut von Die Frage nach der Beaufsichtigung der Irrenanstalten, die ja auch Grenzbotcn III 1896 43
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Zur Irrenpflege
n den letzten Jahren hat sich über Deutschland eine Flut von
Schriften ergossen, die über unser Jrrenwesen Beschwerde
führen und Vorschläge zu seiner Verbesserung machen. Aber
während man anfangs fast nur Leute lärmen hörte, die von der
Sache herzlich wenig verstanden, beginnen jetzt auch die Stimmen
erfahrner Männer laut zu werden. Vor uns liegt ein neu erschienenes Buch
von I)r. Albrecht Erlenmeher in Vendvrf: Unser Jrrenwesen. Studien
und Vorschläge zu seiner Reorganisation. (Wiesbaden, Bergmann, 1896.) Das
Buch beschäftigt sich nicht mit dem gesamten Jrrenwesen, denn dieses hat
zwei Seiten, eine rechtliche und eine medizinische. Das Gebiet des Irrenarztes
ist die Behandlung der Geisteskranken und die Organisation der Irrenanstalten,
und auf dieses Gebiet sucht sich Erlenmeher möglichst zu beschränken. Wir
bedauern das, denn die beiden Seiten der Frage lassen sich nicht völlig scheiden.
Dem Juristen muß darum zu thun sein, den Bürger vor widerrechtlicher
Freiheitsbeschränkung zu bewahren; der Jrrenarzt wird im Interresse seiner
Kranken auf eine möglichste Vereinfachung des Verfahrens dringen, zumal für
die Unterbringung in einer Anstalt. Denn erfahrungsgemäß stehen die Heilungs¬
aussichten in einem ganz bestimmten Verhältnis zu der Beschleunigung des
Eintritts in eine kunstgerechte Pflege. Der Gesetzgeber muß daher auch in
scheinbar überwiegend rechtlichen Angelegenheiten auf den Jrrenarzt hören.
Die Frage nach der Beaufsichtigung der Irrenanstalten, die ja auch
beide Seiten in sich vereinigt, ist denn anch von Erlenmeyer nicht übergangen,
im Gegenteil in den Mittelpunkt der Erörterung gestellt worden. Seine Haupt¬
forderung ist die einer zentralisirten Staatsaufsicht, die sich über alle Geistes¬
kranken ausdehnen soll, sie mögen nun in öffentlichen oder in Unternehmer-
Grenzbotcn III 1896 43
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