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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

damit angefangen, daß die Unterdrückten, denen kein gesetzliches Mittel zur Ver¬
tretung ihrer Interessen zur Verfügung secirt, Gewaltsamkeiten begangen haben,
und daß dann ein Teil der bürgerlichen Klassen, die ebenfalls von der mörderischen
Steuerschraube erdrückt werden, und hervorragende Gelehrte die Arbeitersache zu
der ihrige" gemacht und ihr zu einer uicht ganz unansehnlichen Vertretung im Par¬
lament verholfen haben. Allerdings bestehen in Italien auch ganz unpolitische Ar¬
beiterverbände. Über eine sehr merkwürdige Art, die Arbeitsgenossenschaften, be¬
richtet L. Albertini in Ur. 33 der Sozialen Praxis. Sie gleichen den russischen
Urteilen, unterscheiden sich aber von diesen dadurch, daß sie grundsätzlich den Unter¬
nehmer ausschalten; sie unternehmen Erd-, Bau- und landwirtschaftliche Arbeiten
un Auftrage des Staates oder von Kommunen und Privatleuten und haben sich
w der Form vou Aktiengesellschaften orgmnsirt, beziehen außer dem bedungueu
^ohn eine kleine Dividende von ihrer Aktie und sammeln einen Fonds fiir Not¬
falle an. Die Beharrlichkeit, Umsicht, brüderliche Gesinnung und Opferwilligkeit,
die diese wackern Leute in ihren Genossenschaften beweisen, ist bewunderungswürdig;
°ber mit alledem bringen sie es doch nicht höher als auf einen Tagelohn, der sich
Zwischen 1,60 und 4 Lire bewegt, und ihr Haupterfolg besteht darin, daß in
arbeitslosen Zeiten kein Mitglied Hungers zu sterben braucht, da sie sich bei brüder¬
licher Teilung des Verdienstes der Beschäftigten gemeinsam durchhungern. Eine
Hebung der Lage der Arbeiter ist also mit solchen Genossenschaften, fo löblich sie
kein mögen, nicht zu erreichen, und es bleibt ihnen nichts übrig, als es mit der
Politik zu versuche".

Übrigens, was heißt denn politisch? Man versteht darunter alles, was den
^>tant angeht, und dn heute der Staat behauptet, daß ihn alles eingehe, was in
vorgeht, so sind im Grunde genommen alle öffentlichen Angelegenheiten und
^lie Dinge vo" allgemeinem Interesse politischer Natur. Wenn sich der Staat um
'e Angelegenheiten der Kirchen, Gemeinden und Korporationen bekümmert, so
werde" diese Angelegenheiten politisch genannt, im andern Falle nicht. Aber diese
Unterscheidung ist ganz willkürlich. Im Mittelalter waren eben die Gemeinden
und die Körperschaften selbst kleine Staaten, und wenn die Zünfte die Geschlechter
nrzten ""d wenn sich dann die Lohnarbeiter gege" die Zünfte auflehnten, so
arm das so gut politische Handlungen, wie wenn heute bei uns die Landwirte,
'e Kaufleute, die Handwerker, die Fabrikbesitzer Gesetze machen, die den Zweck
'^folgen, ihre Einkünfte zu erhöhen, also ganz denselben Zweck, den die Streiks
labe". Die englischen Gewerkvereine können demnach ebenso gut politische Vereine
genannt werden wie irgend einer unsrer politischen Vereine; daß sie von der Staats-
^gieruug nicht belästigt werden, das ändert ihr Wesen nicht. Nach nnserm heutigen
Sprachgebrauch bezeichnet also das Wort politisch weiter nichts als die Zuständig¬
st des Staates. Zieht der Staat eiuen Gegenstand in seinen Bereich, so ist der
egenstand politisch, wenn nicht, nicht. An sich sind alle Gegenstände von allge-
meinen Interesse politisch. Die Staatsanwälte haben also ganz Recht, wenn sie
^ es, was in einem Verein oder in einer Versammlung besprochen wird, sofern
^ über die eignen Hühneraugen oder den eignen Bierdnrst der einzelnen Mit-
^.^.^ hinausgeht, für öffentliche Angelegenheiten erklären und auf jeden solchen
^ ereii, die für politische Vereine geltenden Gesetze umwenden; es sehlt nur an der
"°lgerichtigkeit; entweder müßten alle Vereinigungen aller Berufsstände denselben
mun "w^'d^" unterworfen oder es müßte allen dieselbe Bewegungsfreiheit einge-




Maßgebliches und Unmaßgebliches

damit angefangen, daß die Unterdrückten, denen kein gesetzliches Mittel zur Ver¬
tretung ihrer Interessen zur Verfügung secirt, Gewaltsamkeiten begangen haben,
und daß dann ein Teil der bürgerlichen Klassen, die ebenfalls von der mörderischen
Steuerschraube erdrückt werden, und hervorragende Gelehrte die Arbeitersache zu
der ihrige» gemacht und ihr zu einer uicht ganz unansehnlichen Vertretung im Par¬
lament verholfen haben. Allerdings bestehen in Italien auch ganz unpolitische Ar¬
beiterverbände. Über eine sehr merkwürdige Art, die Arbeitsgenossenschaften, be¬
richtet L. Albertini in Ur. 33 der Sozialen Praxis. Sie gleichen den russischen
Urteilen, unterscheiden sich aber von diesen dadurch, daß sie grundsätzlich den Unter¬
nehmer ausschalten; sie unternehmen Erd-, Bau- und landwirtschaftliche Arbeiten
un Auftrage des Staates oder von Kommunen und Privatleuten und haben sich
w der Form vou Aktiengesellschaften orgmnsirt, beziehen außer dem bedungueu
^ohn eine kleine Dividende von ihrer Aktie und sammeln einen Fonds fiir Not¬
falle an. Die Beharrlichkeit, Umsicht, brüderliche Gesinnung und Opferwilligkeit,
die diese wackern Leute in ihren Genossenschaften beweisen, ist bewunderungswürdig;
°ber mit alledem bringen sie es doch nicht höher als auf einen Tagelohn, der sich
Zwischen 1,60 und 4 Lire bewegt, und ihr Haupterfolg besteht darin, daß in
arbeitslosen Zeiten kein Mitglied Hungers zu sterben braucht, da sie sich bei brüder¬
licher Teilung des Verdienstes der Beschäftigten gemeinsam durchhungern. Eine
Hebung der Lage der Arbeiter ist also mit solchen Genossenschaften, fo löblich sie
kein mögen, nicht zu erreichen, und es bleibt ihnen nichts übrig, als es mit der
Politik zu versuche».

Übrigens, was heißt denn politisch? Man versteht darunter alles, was den
^>tant angeht, und dn heute der Staat behauptet, daß ihn alles eingehe, was in
vorgeht, so sind im Grunde genommen alle öffentlichen Angelegenheiten und
^lie Dinge vo» allgemeinem Interesse politischer Natur. Wenn sich der Staat um
'e Angelegenheiten der Kirchen, Gemeinden und Korporationen bekümmert, so
werde» diese Angelegenheiten politisch genannt, im andern Falle nicht. Aber diese
Unterscheidung ist ganz willkürlich. Im Mittelalter waren eben die Gemeinden
und die Körperschaften selbst kleine Staaten, und wenn die Zünfte die Geschlechter
nrzten »»d wenn sich dann die Lohnarbeiter gege» die Zünfte auflehnten, so
arm das so gut politische Handlungen, wie wenn heute bei uns die Landwirte,
'e Kaufleute, die Handwerker, die Fabrikbesitzer Gesetze machen, die den Zweck
'^folgen, ihre Einkünfte zu erhöhen, also ganz denselben Zweck, den die Streiks
labe». Die englischen Gewerkvereine können demnach ebenso gut politische Vereine
genannt werden wie irgend einer unsrer politischen Vereine; daß sie von der Staats-
^gieruug nicht belästigt werden, das ändert ihr Wesen nicht. Nach nnserm heutigen
Sprachgebrauch bezeichnet also das Wort politisch weiter nichts als die Zuständig¬
st des Staates. Zieht der Staat eiuen Gegenstand in seinen Bereich, so ist der
egenstand politisch, wenn nicht, nicht. An sich sind alle Gegenstände von allge-
meinen Interesse politisch. Die Staatsanwälte haben also ganz Recht, wenn sie
^ es, was in einem Verein oder in einer Versammlung besprochen wird, sofern
^ über die eignen Hühneraugen oder den eignen Bierdnrst der einzelnen Mit-
^.^.^ hinausgeht, für öffentliche Angelegenheiten erklären und auf jeden solchen
^ ereii, die für politische Vereine geltenden Gesetze umwenden; es sehlt nur an der
«°lgerichtigkeit; entweder müßten alle Vereinigungen aller Berufsstände denselben
mun "w^'d^" unterworfen oder es müßte allen dieselbe Bewegungsfreiheit einge-




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[0391] Maßgebliches und Unmaßgebliches damit angefangen, daß die Unterdrückten, denen kein gesetzliches Mittel zur Ver¬ tretung ihrer Interessen zur Verfügung secirt, Gewaltsamkeiten begangen haben, und daß dann ein Teil der bürgerlichen Klassen, die ebenfalls von der mörderischen Steuerschraube erdrückt werden, und hervorragende Gelehrte die Arbeitersache zu der ihrige» gemacht und ihr zu einer uicht ganz unansehnlichen Vertretung im Par¬ lament verholfen haben. Allerdings bestehen in Italien auch ganz unpolitische Ar¬ beiterverbände. Über eine sehr merkwürdige Art, die Arbeitsgenossenschaften, be¬ richtet L. Albertini in Ur. 33 der Sozialen Praxis. Sie gleichen den russischen Urteilen, unterscheiden sich aber von diesen dadurch, daß sie grundsätzlich den Unter¬ nehmer ausschalten; sie unternehmen Erd-, Bau- und landwirtschaftliche Arbeiten un Auftrage des Staates oder von Kommunen und Privatleuten und haben sich w der Form vou Aktiengesellschaften orgmnsirt, beziehen außer dem bedungueu ^ohn eine kleine Dividende von ihrer Aktie und sammeln einen Fonds fiir Not¬ falle an. Die Beharrlichkeit, Umsicht, brüderliche Gesinnung und Opferwilligkeit, die diese wackern Leute in ihren Genossenschaften beweisen, ist bewunderungswürdig; °ber mit alledem bringen sie es doch nicht höher als auf einen Tagelohn, der sich Zwischen 1,60 und 4 Lire bewegt, und ihr Haupterfolg besteht darin, daß in arbeitslosen Zeiten kein Mitglied Hungers zu sterben braucht, da sie sich bei brüder¬ licher Teilung des Verdienstes der Beschäftigten gemeinsam durchhungern. Eine Hebung der Lage der Arbeiter ist also mit solchen Genossenschaften, fo löblich sie kein mögen, nicht zu erreichen, und es bleibt ihnen nichts übrig, als es mit der Politik zu versuche». Übrigens, was heißt denn politisch? Man versteht darunter alles, was den ^>tant angeht, und dn heute der Staat behauptet, daß ihn alles eingehe, was in vorgeht, so sind im Grunde genommen alle öffentlichen Angelegenheiten und ^lie Dinge vo» allgemeinem Interesse politischer Natur. Wenn sich der Staat um 'e Angelegenheiten der Kirchen, Gemeinden und Korporationen bekümmert, so werde» diese Angelegenheiten politisch genannt, im andern Falle nicht. Aber diese Unterscheidung ist ganz willkürlich. Im Mittelalter waren eben die Gemeinden und die Körperschaften selbst kleine Staaten, und wenn die Zünfte die Geschlechter nrzten »»d wenn sich dann die Lohnarbeiter gege» die Zünfte auflehnten, so arm das so gut politische Handlungen, wie wenn heute bei uns die Landwirte, 'e Kaufleute, die Handwerker, die Fabrikbesitzer Gesetze machen, die den Zweck '^folgen, ihre Einkünfte zu erhöhen, also ganz denselben Zweck, den die Streiks labe». Die englischen Gewerkvereine können demnach ebenso gut politische Vereine genannt werden wie irgend einer unsrer politischen Vereine; daß sie von der Staats- ^gieruug nicht belästigt werden, das ändert ihr Wesen nicht. Nach nnserm heutigen Sprachgebrauch bezeichnet also das Wort politisch weiter nichts als die Zuständig¬ st des Staates. Zieht der Staat eiuen Gegenstand in seinen Bereich, so ist der egenstand politisch, wenn nicht, nicht. An sich sind alle Gegenstände von allge- meinen Interesse politisch. Die Staatsanwälte haben also ganz Recht, wenn sie ^ es, was in einem Verein oder in einer Versammlung besprochen wird, sofern ^ über die eignen Hühneraugen oder den eignen Bierdnrst der einzelnen Mit- ^.^.^ hinausgeht, für öffentliche Angelegenheiten erklären und auf jeden solchen ^ ereii, die für politische Vereine geltenden Gesetze umwenden; es sehlt nur an der «°lgerichtigkeit; entweder müßten alle Vereinigungen aller Berufsstände denselben mun "w^'d^" unterworfen oder es müßte allen dieselbe Bewegungsfreiheit einge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/391>, abgerufen am 24.08.2024.