Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.Zur Assessorenfrage in Preußen le Grundsätze, die der Gesetzentwurf über die Regelung der Richter¬ Die Notwendigkeit des dritten Grundsatzes wird aus seinem engen Zu¬ Es ist nicht geradezu ausgesprochen worden, aber jeder, der die Motive Grenzboten II 13W ig
Zur Assessorenfrage in Preußen le Grundsätze, die der Gesetzentwurf über die Regelung der Richter¬ Die Notwendigkeit des dritten Grundsatzes wird aus seinem engen Zu¬ Es ist nicht geradezu ausgesprochen worden, aber jeder, der die Motive Grenzboten II 13W ig
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0105" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222409"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341863_222303/figures/grenzboten_341863_222303_222409_000.jpg"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Zur Assessorenfrage in Preußen</head><lb/> <p xml:id="ID_318"> le Grundsätze, die der Gesetzentwurf über die Regelung der Richter¬<lb/> gehalte und die Ernennung der Gerichtsassessoren enthält, können<lb/> so zusammengefaßt werden: 1. der Gehalt der Richter steigt in<lb/> Stufen von je drei Jahren; 2. das Besoldungsdienstalter beginnt<lb/> mit der Anstellung; 3. der Justizminister wählt von den Re¬<lb/> ferendaren, die die große Staatsprüfung bestanden haben, die zu Gcrichts-<lb/> nssessoren aus, die ihm als die geeignetsten erscheinen.</p><lb/> <p xml:id="ID_319"> Die Notwendigkeit des dritten Grundsatzes wird aus seinem engen Zu¬<lb/> sammenhange mit dem zweiten abgeleitet, weil die Justizverwaltung bei den<lb/> Vorschlägen zur Ernennung der Landrichter und Amtsrichter in höherm Maße<lb/> als bisher dem Dienstalter als Assessor Rechnung zu tragen haben werde, eine<lb/> solche Rücksichtnahme aber unmöglich sei, wenn wie bisher der Kreis der An¬<lb/> wärter für die Richterstellen alle die umfaßt, die durch Ablegung der vor-<lb/> geschriebnen Prüfungen ihre Befähigung nachgewiesen haben. Als wesentliche<lb/> Vorteile des Auswahlrechts wird die Beseitigung der Überzahl von Justiz-<lb/> anwürtern und vor allem durch Auswahl der geeignetsten Kräfte und durch<lb/> Ausscheidung „minderwertiger Elemente" eine größere Gewähr für eine sach¬<lb/> entsprechende Handhabung des Richteramts gehofft. Der erste Grund ver¬<lb/> liert seine Stütze, wenn sich die Zeit der Anstellung als Anfang des Be¬<lb/> soldungsdienstalters nicht empfehlen sollte; der zweite Grund ist unumwunden<lb/> anzuerkennen; über den dritten soll hier zunächst gesprochen werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_320" next="#ID_321"> Es ist nicht geradezu ausgesprochen worden, aber jeder, der die Motive<lb/> des Gesetzentwurfs liest, wird sich sagen, daß man meint, durch die Auswahl<lb/> der Referendare zu Gerichtsassefforen dem vielbehaupteten Niedergange der<lb/> Justiz vorbeugen zu können. „Es ist hier nicht der Ort, heißt es in den<lb/> Motiven, zu untersuchen, ob das Ansehen der Gerichtspflege und die Autorität</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten II 13W ig</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0105]
[Abbildung]
Zur Assessorenfrage in Preußen
le Grundsätze, die der Gesetzentwurf über die Regelung der Richter¬
gehalte und die Ernennung der Gerichtsassessoren enthält, können
so zusammengefaßt werden: 1. der Gehalt der Richter steigt in
Stufen von je drei Jahren; 2. das Besoldungsdienstalter beginnt
mit der Anstellung; 3. der Justizminister wählt von den Re¬
ferendaren, die die große Staatsprüfung bestanden haben, die zu Gcrichts-
nssessoren aus, die ihm als die geeignetsten erscheinen.
Die Notwendigkeit des dritten Grundsatzes wird aus seinem engen Zu¬
sammenhange mit dem zweiten abgeleitet, weil die Justizverwaltung bei den
Vorschlägen zur Ernennung der Landrichter und Amtsrichter in höherm Maße
als bisher dem Dienstalter als Assessor Rechnung zu tragen haben werde, eine
solche Rücksichtnahme aber unmöglich sei, wenn wie bisher der Kreis der An¬
wärter für die Richterstellen alle die umfaßt, die durch Ablegung der vor-
geschriebnen Prüfungen ihre Befähigung nachgewiesen haben. Als wesentliche
Vorteile des Auswahlrechts wird die Beseitigung der Überzahl von Justiz-
anwürtern und vor allem durch Auswahl der geeignetsten Kräfte und durch
Ausscheidung „minderwertiger Elemente" eine größere Gewähr für eine sach¬
entsprechende Handhabung des Richteramts gehofft. Der erste Grund ver¬
liert seine Stütze, wenn sich die Zeit der Anstellung als Anfang des Be¬
soldungsdienstalters nicht empfehlen sollte; der zweite Grund ist unumwunden
anzuerkennen; über den dritten soll hier zunächst gesprochen werden.
Es ist nicht geradezu ausgesprochen worden, aber jeder, der die Motive
des Gesetzentwurfs liest, wird sich sagen, daß man meint, durch die Auswahl
der Referendare zu Gerichtsassefforen dem vielbehaupteten Niedergange der
Justiz vorbeugen zu können. „Es ist hier nicht der Ort, heißt es in den
Motiven, zu untersuchen, ob das Ansehen der Gerichtspflege und die Autorität
Grenzboten II 13W ig
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |