Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Ein Parfümeriehändler darf nicht mit Gewürzen handeln; man hat zwischen den Wir sind weit entfernt davon, zu behaupten, daß der Kaiser Leo durch diese Die deutsche Übervölkeruugs- und Auswanderungsfrage hat eine Ob es für das deutsche Reich nützlicher ist, daß Auswanderung stattfindet Maßgebliches und Unmaßgebliches Ein Parfümeriehändler darf nicht mit Gewürzen handeln; man hat zwischen den Wir sind weit entfernt davon, zu behaupten, daß der Kaiser Leo durch diese Die deutsche Übervölkeruugs- und Auswanderungsfrage hat eine Ob es für das deutsche Reich nützlicher ist, daß Auswanderung stattfindet <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0594" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222240"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_2139" prev="#ID_2138"> Ein Parfümeriehändler darf nicht mit Gewürzen handeln; man hat zwischen den<lb/> beiden Gewerben zu wählen und sich für das eine zu entscheiden. — Die Wachs-<lb/> zieher dürfen ihre Waren nicht zum Verkauf hernmschicken; je zwei Wachszicherlädcn<lb/> müssen mindestens dreißig Klaftern von einander entfernt sein. — Gewttrzkrmner<lb/> dürfen kein Wachs für den Wiederverkauf einkaufen. — Ein Seifensieder, der wahrend<lb/> der Fastenzeit und an Fasttagen mit tierischem Fett arbeiten läßt und so seine Ar¬<lb/> beiter besudelt, wird ausgepeitscht, geschoren und aus der Zunft ausgestoßen. —<lb/> Die Fleischer dürfen nur auf dem Strategionplatz und nicht in Nikomedien oder<lb/> sonstwo Vieh einkaufen. — Zur Ausübung der Schweinemetzgerei wird ein gutes<lb/> Leumundzengnis erfordert. — Den Bäckern wird bestimmt, wieviel sie auf die<lb/> ihnen zugewiesene Getreidemenge beim Brotverkauf an eignem Verdienst, Lohn für<lb/> die Arbeiter und sonstigen Kosten drnufschlagen dürfen.</p><lb/> <p xml:id="ID_2140"> Wir sind weit entfernt davon, zu behaupten, daß der Kaiser Leo durch diese<lb/> Gewerbeordnung den Namen des Weisen verwirkt habe. Auch die an sich unver-<lb/> nünftigsten Beschränkungen können unter Umständen notwendig und damit ver¬<lb/> nünftig werdeu, und wir kennen Byzanz nicht genau genug, um beurteilen zu<lb/> können, ob es eine solche Zunftordnung brauchte. Was wir hervorhebe» wollten,<lb/> ist nur dieses, daß es eben der letzte verkümmerte Zweig der alten Kulturwelt war,<lb/> der zur Zeit seines Absterbens eine solche Zunftpolizei brauchte, wie es dann,<lb/> sechshundert Jahre später, anch wieder das mittelalterliche Bürgertum in der Zeit<lb/> seines Niedergangs und seiner Auflösung gewesen ist, das sich selbst und dem der<lb/> Staat mit solchen Mitteln zu helfen gesucht hat.</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> Die deutsche Übervölkeruugs- und Auswanderungsfrage</head> <p xml:id="ID_2141"> hat eine<lb/> dankenswerte Behandlung erfahren in einer soeben (im 17. Heft der Statistik des<lb/> Hamburgischen Staates) veröffentlichten Arbeit des Dr. W. Nenkemcmn: Die Aus¬<lb/> wanderung über Hamburg in deu Jahren 1837 bis 1894 nebst Beiträgen zur<lb/> deutschen und internationalen Wanderung. Besonders anzuerkennen ist, daß der<lb/> Hamburgische Statistiker über dem Zahlcnwerk nicht die prinzipielle Frage der<lb/> Auswanderung mißachtet, sondern gerade ihr eine so hervorragende Stelle anweist,<lb/> wie es bei prinzipiellen Fragen in den statistischen Abhandlungen der Neuzeit leider<lb/> sehr selten geschieht.</p><lb/> <p xml:id="ID_2142" next="#ID_2143"> Ob es für das deutsche Reich nützlicher ist, daß Auswanderung stattfindet<lb/> oder nicht und in welchem Grade, hängt nach dem Verfasser in erster Linie von<lb/> dem Stande der Übervölkernngsgefahr ab, sodann aber von deu besondern kolonialen<lb/> Verhältnissen und von den fortlaufenden Beziehungen der Ausgewanderten zum<lb/> alten Heimatlande. Die Hauptsache ist die Übervöllernngsfrage. Benkemcmn will<lb/> zunächst von der beliebten Unterscheidung von „absoluter" und „relativer" Über¬<lb/> völkerung nichts wissen. Wenn „absolute" einen „Sinn" habe, meint er, so ist<lb/> es „Unsinn." „Relative" Übervölkerung dagegen sei eine bloße Tautologie, den»<lb/> wie auch die Frage der Übervölkerung im allgemeinen und im bestimmten Falle<lb/> aufgefaßt werde, in welcher Form und in welchem Grade sie auftreten möge, immer<lb/> werde darunter ein Verhältnis (eine „Relation") von Bevölkerung zu etwas anderm<lb/> verstanden: zur Fläche, zum Knltnrlande, zu den Unterhaltsmitteln, zum Volks¬<lb/> einkommen usw., und in dem Sinne, wie diese Frage vom volkswirtschaftlichen<lb/> Standpunkte der Bevölkeruugslehre zu betrachten sei, seien alle die vielfältigen Be¬<lb/> ziehungen und Bedingungen materieller, wirtschaftlicher, technischer, sittlicher, recht¬<lb/> licher und sozialer Natur zusammengenommen in Betracht zu ziehen. Die Begriffs¬<lb/> bestimmung könnte kurz gefaßt so laute«: „Übervölkerung liegt da und dann vor,</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0594]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Ein Parfümeriehändler darf nicht mit Gewürzen handeln; man hat zwischen den
beiden Gewerben zu wählen und sich für das eine zu entscheiden. — Die Wachs-
zieher dürfen ihre Waren nicht zum Verkauf hernmschicken; je zwei Wachszicherlädcn
müssen mindestens dreißig Klaftern von einander entfernt sein. — Gewttrzkrmner
dürfen kein Wachs für den Wiederverkauf einkaufen. — Ein Seifensieder, der wahrend
der Fastenzeit und an Fasttagen mit tierischem Fett arbeiten läßt und so seine Ar¬
beiter besudelt, wird ausgepeitscht, geschoren und aus der Zunft ausgestoßen. —
Die Fleischer dürfen nur auf dem Strategionplatz und nicht in Nikomedien oder
sonstwo Vieh einkaufen. — Zur Ausübung der Schweinemetzgerei wird ein gutes
Leumundzengnis erfordert. — Den Bäckern wird bestimmt, wieviel sie auf die
ihnen zugewiesene Getreidemenge beim Brotverkauf an eignem Verdienst, Lohn für
die Arbeiter und sonstigen Kosten drnufschlagen dürfen.
Wir sind weit entfernt davon, zu behaupten, daß der Kaiser Leo durch diese
Gewerbeordnung den Namen des Weisen verwirkt habe. Auch die an sich unver-
nünftigsten Beschränkungen können unter Umständen notwendig und damit ver¬
nünftig werdeu, und wir kennen Byzanz nicht genau genug, um beurteilen zu
können, ob es eine solche Zunftordnung brauchte. Was wir hervorhebe» wollten,
ist nur dieses, daß es eben der letzte verkümmerte Zweig der alten Kulturwelt war,
der zur Zeit seines Absterbens eine solche Zunftpolizei brauchte, wie es dann,
sechshundert Jahre später, anch wieder das mittelalterliche Bürgertum in der Zeit
seines Niedergangs und seiner Auflösung gewesen ist, das sich selbst und dem der
Staat mit solchen Mitteln zu helfen gesucht hat.
Die deutsche Übervölkeruugs- und Auswanderungsfrage hat eine
dankenswerte Behandlung erfahren in einer soeben (im 17. Heft der Statistik des
Hamburgischen Staates) veröffentlichten Arbeit des Dr. W. Nenkemcmn: Die Aus¬
wanderung über Hamburg in deu Jahren 1837 bis 1894 nebst Beiträgen zur
deutschen und internationalen Wanderung. Besonders anzuerkennen ist, daß der
Hamburgische Statistiker über dem Zahlcnwerk nicht die prinzipielle Frage der
Auswanderung mißachtet, sondern gerade ihr eine so hervorragende Stelle anweist,
wie es bei prinzipiellen Fragen in den statistischen Abhandlungen der Neuzeit leider
sehr selten geschieht.
Ob es für das deutsche Reich nützlicher ist, daß Auswanderung stattfindet
oder nicht und in welchem Grade, hängt nach dem Verfasser in erster Linie von
dem Stande der Übervölkernngsgefahr ab, sodann aber von deu besondern kolonialen
Verhältnissen und von den fortlaufenden Beziehungen der Ausgewanderten zum
alten Heimatlande. Die Hauptsache ist die Übervöllernngsfrage. Benkemcmn will
zunächst von der beliebten Unterscheidung von „absoluter" und „relativer" Über¬
völkerung nichts wissen. Wenn „absolute" einen „Sinn" habe, meint er, so ist
es „Unsinn." „Relative" Übervölkerung dagegen sei eine bloße Tautologie, den»
wie auch die Frage der Übervölkerung im allgemeinen und im bestimmten Falle
aufgefaßt werde, in welcher Form und in welchem Grade sie auftreten möge, immer
werde darunter ein Verhältnis (eine „Relation") von Bevölkerung zu etwas anderm
verstanden: zur Fläche, zum Knltnrlande, zu den Unterhaltsmitteln, zum Volks¬
einkommen usw., und in dem Sinne, wie diese Frage vom volkswirtschaftlichen
Standpunkte der Bevölkeruugslehre zu betrachten sei, seien alle die vielfältigen Be¬
ziehungen und Bedingungen materieller, wirtschaftlicher, technischer, sittlicher, recht¬
licher und sozialer Natur zusammengenommen in Betracht zu ziehen. Die Begriffs¬
bestimmung könnte kurz gefaßt so laute«: „Übervölkerung liegt da und dann vor,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |