Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Ausnahmezustand im Reichslande

ehrung und ein Vertrauen, das bei der kurzen Dürer seiner Amtszeit geradezu auf¬
fallend ist: das starke Gerechtigkeitsgefühl dieses Mannes, das wohlwollende Interesse
für das Geschick aller, mit denen er in Berührung kommt, sein schlichtes, jedem äußern
Schein abholdes Wesen haben ihm die wärmsten Sympathien aller im Fluge er¬
worben. Man weiß von ihm, daß der Diktnturparagraph auch weiterhin in der
gleichen maßvollen Weise angewendet werden wird, wie es bisher geschehen ist. In
der That spielt der Diktaturparagrnph, ebenso wie die eigentümliche staatsrechtliche
Stellung des Neichslaudes, für die Stimmung der Bevölkerung keine ausschlaggebende
Rolle. Immerhin läßt sich nicht bestreiten, daß die Aufhebung der Diktatur von
den gllustigsteu Folgen für die politische Stimmung des Landes sein würde. Der
Diktaturparagraph ist für die skrupellose Opposition eine viel zu bequeme und wirk¬
same Waffe, als daß sie es unterlassen hätte, der Bevölkerung diesen in Wirklichkeit
nur so selten angewandten Paragraphen als einen politischen Popanz hinzustellen,
ihr diese außerordentliche Gewalt des Statthalters gleichsam als die lebendigste
Verkörperung der Ausnahmegesetze einzureden, die systematischen Klagen über den
Ausnahmezustand in den aufreizenden Hinweis zuzuspitzen, daß die Elsässer nur als
Bürger zweiter Klasse behandelt würden. Mit der Aufhebung der Diktatur allein
aber würden diese Klagen keineswegs beseitigt werden, wenn nicht gleichzeitig auch
der staatsrechtliche Zustand der Reichslandes völlig abgeändert würde. In letzterer
Hinsicht aber muß jeder, der in die rechtliche Lage einigen Einblick hat, dem Staats¬
sekretär von Puttkamer beistimmen, wenn dieser immer wieder auf die groszen
Schwierigkeiten hinweist, die bei einer durchgreifenden Abänderung dieses staatsrecht¬
lichen Verhältnisses zu überwinden wären; es liegt doch vor allem klar auf der
Hand, daß die Einfügung reichsländischer Vertreter mit Stimmberechtigung in den
Bundestag weiter nichts als eine thatsächliche Verstärkung der staatsrechtlichen Stel¬
lung Preußens bedeuten würde, ohne daß sachlich für das Reichsland damit
irgendwie besser gesorgt wäre als bisher. Auch sollte mau doch der Thatsache
mehr Rechnung tragen, daß Elsaß-Lothringen nicht etwa ans einem selbständigen
Staatswesen zu einer "Reichsproviuz" degradirt, sondern aus einem in keiner
Weise bevorzugten einfachen Departement zu einem staatlichen Gebilde erhoben
worden ist, das wenigstens thatsächlich mit den übrigen Bundesstaaten in den
meisten Punkten auf gleicher Stufe steht. Was dagegen die Aufhebung der Diktatur
betrifft, so kaun in der That nicht geleugnet werden, daß die Kreise, die für diesen
berühmten § 10 schwärmen, auch uuter den Altdeutschen im Lande immer kleiner
werden; uyd selbst nnter den Verteidigern der Diktatur siud sehr viele, die sie
offen oder heinilich nur als ein bequemes Machtmittel gegen die unbequem werdende
Sozialdemokratie beibehalten wissen wollen, was jedoch mit dem eigentlichen
Sinn und Zweck des Paragraphen nicht im Einklange steht. Die Versicherung
der Regierung, sie brauche die Diktatur gegen die von außen kommenden Einflüsse,
stößt auf eine von Jahr zu Jahr wachsende Ungläubigkeit; selbst in sehr regierungs¬
freundlichen Kreisen erlangt die Ansicht immer mehr Geltung, daß der Regierung
auch so noch Machtmittel genug zu Gebote stlludcu, fremden Einflüssen zu begegnen.
Dazu kommt dann noch, daß es im Auslande, vor allem bei unsern westlichen
Nachbarn, gewiß einen tiefen Eindruck macheu würde, wenn das deutsche Reich die
Verhältnisse in der Westmark für konsolidirt genug erklärte, um mit dem gemeinen
Recht hier regiere" und der Diktatur entbehren zu können. Sollte sich aber die
Notwendigkeit herausstellen, auf die weggelegte Waffe zurückzugreifen, so würde sich
die Regierung wohl jederzeit leicht die entsprechenden Vollmachten wieder ver¬
schaffen können.


Der Ausnahmezustand im Reichslande

ehrung und ein Vertrauen, das bei der kurzen Dürer seiner Amtszeit geradezu auf¬
fallend ist: das starke Gerechtigkeitsgefühl dieses Mannes, das wohlwollende Interesse
für das Geschick aller, mit denen er in Berührung kommt, sein schlichtes, jedem äußern
Schein abholdes Wesen haben ihm die wärmsten Sympathien aller im Fluge er¬
worben. Man weiß von ihm, daß der Diktnturparagraph auch weiterhin in der
gleichen maßvollen Weise angewendet werden wird, wie es bisher geschehen ist. In
der That spielt der Diktaturparagrnph, ebenso wie die eigentümliche staatsrechtliche
Stellung des Neichslaudes, für die Stimmung der Bevölkerung keine ausschlaggebende
Rolle. Immerhin läßt sich nicht bestreiten, daß die Aufhebung der Diktatur von
den gllustigsteu Folgen für die politische Stimmung des Landes sein würde. Der
Diktaturparagraph ist für die skrupellose Opposition eine viel zu bequeme und wirk¬
same Waffe, als daß sie es unterlassen hätte, der Bevölkerung diesen in Wirklichkeit
nur so selten angewandten Paragraphen als einen politischen Popanz hinzustellen,
ihr diese außerordentliche Gewalt des Statthalters gleichsam als die lebendigste
Verkörperung der Ausnahmegesetze einzureden, die systematischen Klagen über den
Ausnahmezustand in den aufreizenden Hinweis zuzuspitzen, daß die Elsässer nur als
Bürger zweiter Klasse behandelt würden. Mit der Aufhebung der Diktatur allein
aber würden diese Klagen keineswegs beseitigt werden, wenn nicht gleichzeitig auch
der staatsrechtliche Zustand der Reichslandes völlig abgeändert würde. In letzterer
Hinsicht aber muß jeder, der in die rechtliche Lage einigen Einblick hat, dem Staats¬
sekretär von Puttkamer beistimmen, wenn dieser immer wieder auf die groszen
Schwierigkeiten hinweist, die bei einer durchgreifenden Abänderung dieses staatsrecht¬
lichen Verhältnisses zu überwinden wären; es liegt doch vor allem klar auf der
Hand, daß die Einfügung reichsländischer Vertreter mit Stimmberechtigung in den
Bundestag weiter nichts als eine thatsächliche Verstärkung der staatsrechtlichen Stel¬
lung Preußens bedeuten würde, ohne daß sachlich für das Reichsland damit
irgendwie besser gesorgt wäre als bisher. Auch sollte mau doch der Thatsache
mehr Rechnung tragen, daß Elsaß-Lothringen nicht etwa ans einem selbständigen
Staatswesen zu einer „Reichsproviuz" degradirt, sondern aus einem in keiner
Weise bevorzugten einfachen Departement zu einem staatlichen Gebilde erhoben
worden ist, das wenigstens thatsächlich mit den übrigen Bundesstaaten in den
meisten Punkten auf gleicher Stufe steht. Was dagegen die Aufhebung der Diktatur
betrifft, so kaun in der That nicht geleugnet werden, daß die Kreise, die für diesen
berühmten § 10 schwärmen, auch uuter den Altdeutschen im Lande immer kleiner
werden; uyd selbst nnter den Verteidigern der Diktatur siud sehr viele, die sie
offen oder heinilich nur als ein bequemes Machtmittel gegen die unbequem werdende
Sozialdemokratie beibehalten wissen wollen, was jedoch mit dem eigentlichen
Sinn und Zweck des Paragraphen nicht im Einklange steht. Die Versicherung
der Regierung, sie brauche die Diktatur gegen die von außen kommenden Einflüsse,
stößt auf eine von Jahr zu Jahr wachsende Ungläubigkeit; selbst in sehr regierungs¬
freundlichen Kreisen erlangt die Ansicht immer mehr Geltung, daß der Regierung
auch so noch Machtmittel genug zu Gebote stlludcu, fremden Einflüssen zu begegnen.
Dazu kommt dann noch, daß es im Auslande, vor allem bei unsern westlichen
Nachbarn, gewiß einen tiefen Eindruck macheu würde, wenn das deutsche Reich die
Verhältnisse in der Westmark für konsolidirt genug erklärte, um mit dem gemeinen
Recht hier regiere» und der Diktatur entbehren zu können. Sollte sich aber die
Notwendigkeit herausstellen, auf die weggelegte Waffe zurückzugreifen, so würde sich
die Regierung wohl jederzeit leicht die entsprechenden Vollmachten wieder ver¬
schaffen können.


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0544" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222190"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Ausnahmezustand im Reichslande</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1946" prev="#ID_1945"> ehrung und ein Vertrauen, das bei der kurzen Dürer seiner Amtszeit geradezu auf¬<lb/>
fallend ist: das starke Gerechtigkeitsgefühl dieses Mannes, das wohlwollende Interesse<lb/>
für das Geschick aller, mit denen er in Berührung kommt, sein schlichtes, jedem äußern<lb/>
Schein abholdes Wesen haben ihm die wärmsten Sympathien aller im Fluge er¬<lb/>
worben. Man weiß von ihm, daß der Diktnturparagraph auch weiterhin in der<lb/>
gleichen maßvollen Weise angewendet werden wird, wie es bisher geschehen ist. In<lb/>
der That spielt der Diktaturparagrnph, ebenso wie die eigentümliche staatsrechtliche<lb/>
Stellung des Neichslaudes, für die Stimmung der Bevölkerung keine ausschlaggebende<lb/>
Rolle. Immerhin läßt sich nicht bestreiten, daß die Aufhebung der Diktatur von<lb/>
den gllustigsteu Folgen für die politische Stimmung des Landes sein würde. Der<lb/>
Diktaturparagraph ist für die skrupellose Opposition eine viel zu bequeme und wirk¬<lb/>
same Waffe, als daß sie es unterlassen hätte, der Bevölkerung diesen in Wirklichkeit<lb/>
nur so selten angewandten Paragraphen als einen politischen Popanz hinzustellen,<lb/>
ihr diese außerordentliche Gewalt des Statthalters gleichsam als die lebendigste<lb/>
Verkörperung der Ausnahmegesetze einzureden, die systematischen Klagen über den<lb/>
Ausnahmezustand in den aufreizenden Hinweis zuzuspitzen, daß die Elsässer nur als<lb/>
Bürger zweiter Klasse behandelt würden. Mit der Aufhebung der Diktatur allein<lb/>
aber würden diese Klagen keineswegs beseitigt werden, wenn nicht gleichzeitig auch<lb/>
der staatsrechtliche Zustand der Reichslandes völlig abgeändert würde. In letzterer<lb/>
Hinsicht aber muß jeder, der in die rechtliche Lage einigen Einblick hat, dem Staats¬<lb/>
sekretär von Puttkamer beistimmen, wenn dieser immer wieder auf die groszen<lb/>
Schwierigkeiten hinweist, die bei einer durchgreifenden Abänderung dieses staatsrecht¬<lb/>
lichen Verhältnisses zu überwinden wären; es liegt doch vor allem klar auf der<lb/>
Hand, daß die Einfügung reichsländischer Vertreter mit Stimmberechtigung in den<lb/>
Bundestag weiter nichts als eine thatsächliche Verstärkung der staatsrechtlichen Stel¬<lb/>
lung Preußens bedeuten würde, ohne daß sachlich für das Reichsland damit<lb/>
irgendwie besser gesorgt wäre als bisher. Auch sollte mau doch der Thatsache<lb/>
mehr Rechnung tragen, daß Elsaß-Lothringen nicht etwa ans einem selbständigen<lb/>
Staatswesen zu einer &#x201E;Reichsproviuz" degradirt, sondern aus einem in keiner<lb/>
Weise bevorzugten einfachen Departement zu einem staatlichen Gebilde erhoben<lb/>
worden ist, das wenigstens thatsächlich mit den übrigen Bundesstaaten in den<lb/>
meisten Punkten auf gleicher Stufe steht. Was dagegen die Aufhebung der Diktatur<lb/>
betrifft, so kaun in der That nicht geleugnet werden, daß die Kreise, die für diesen<lb/>
berühmten § 10 schwärmen, auch uuter den Altdeutschen im Lande immer kleiner<lb/>
werden; uyd selbst nnter den Verteidigern der Diktatur siud sehr viele, die sie<lb/>
offen oder heinilich nur als ein bequemes Machtmittel gegen die unbequem werdende<lb/>
Sozialdemokratie beibehalten wissen wollen, was jedoch mit dem eigentlichen<lb/>
Sinn und Zweck des Paragraphen nicht im Einklange steht. Die Versicherung<lb/>
der Regierung, sie brauche die Diktatur gegen die von außen kommenden Einflüsse,<lb/>
stößt auf eine von Jahr zu Jahr wachsende Ungläubigkeit; selbst in sehr regierungs¬<lb/>
freundlichen Kreisen erlangt die Ansicht immer mehr Geltung, daß der Regierung<lb/>
auch so noch Machtmittel genug zu Gebote stlludcu, fremden Einflüssen zu begegnen.<lb/>
Dazu kommt dann noch, daß es im Auslande, vor allem bei unsern westlichen<lb/>
Nachbarn, gewiß einen tiefen Eindruck macheu würde, wenn das deutsche Reich die<lb/>
Verhältnisse in der Westmark für konsolidirt genug erklärte, um mit dem gemeinen<lb/>
Recht hier regiere» und der Diktatur entbehren zu können. Sollte sich aber die<lb/>
Notwendigkeit herausstellen, auf die weggelegte Waffe zurückzugreifen, so würde sich<lb/>
die Regierung wohl jederzeit leicht die entsprechenden Vollmachten wieder ver¬<lb/>
schaffen können.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0544] Der Ausnahmezustand im Reichslande ehrung und ein Vertrauen, das bei der kurzen Dürer seiner Amtszeit geradezu auf¬ fallend ist: das starke Gerechtigkeitsgefühl dieses Mannes, das wohlwollende Interesse für das Geschick aller, mit denen er in Berührung kommt, sein schlichtes, jedem äußern Schein abholdes Wesen haben ihm die wärmsten Sympathien aller im Fluge er¬ worben. Man weiß von ihm, daß der Diktnturparagraph auch weiterhin in der gleichen maßvollen Weise angewendet werden wird, wie es bisher geschehen ist. In der That spielt der Diktaturparagrnph, ebenso wie die eigentümliche staatsrechtliche Stellung des Neichslaudes, für die Stimmung der Bevölkerung keine ausschlaggebende Rolle. Immerhin läßt sich nicht bestreiten, daß die Aufhebung der Diktatur von den gllustigsteu Folgen für die politische Stimmung des Landes sein würde. Der Diktaturparagraph ist für die skrupellose Opposition eine viel zu bequeme und wirk¬ same Waffe, als daß sie es unterlassen hätte, der Bevölkerung diesen in Wirklichkeit nur so selten angewandten Paragraphen als einen politischen Popanz hinzustellen, ihr diese außerordentliche Gewalt des Statthalters gleichsam als die lebendigste Verkörperung der Ausnahmegesetze einzureden, die systematischen Klagen über den Ausnahmezustand in den aufreizenden Hinweis zuzuspitzen, daß die Elsässer nur als Bürger zweiter Klasse behandelt würden. Mit der Aufhebung der Diktatur allein aber würden diese Klagen keineswegs beseitigt werden, wenn nicht gleichzeitig auch der staatsrechtliche Zustand der Reichslandes völlig abgeändert würde. In letzterer Hinsicht aber muß jeder, der in die rechtliche Lage einigen Einblick hat, dem Staats¬ sekretär von Puttkamer beistimmen, wenn dieser immer wieder auf die groszen Schwierigkeiten hinweist, die bei einer durchgreifenden Abänderung dieses staatsrecht¬ lichen Verhältnisses zu überwinden wären; es liegt doch vor allem klar auf der Hand, daß die Einfügung reichsländischer Vertreter mit Stimmberechtigung in den Bundestag weiter nichts als eine thatsächliche Verstärkung der staatsrechtlichen Stel¬ lung Preußens bedeuten würde, ohne daß sachlich für das Reichsland damit irgendwie besser gesorgt wäre als bisher. Auch sollte mau doch der Thatsache mehr Rechnung tragen, daß Elsaß-Lothringen nicht etwa ans einem selbständigen Staatswesen zu einer „Reichsproviuz" degradirt, sondern aus einem in keiner Weise bevorzugten einfachen Departement zu einem staatlichen Gebilde erhoben worden ist, das wenigstens thatsächlich mit den übrigen Bundesstaaten in den meisten Punkten auf gleicher Stufe steht. Was dagegen die Aufhebung der Diktatur betrifft, so kaun in der That nicht geleugnet werden, daß die Kreise, die für diesen berühmten § 10 schwärmen, auch uuter den Altdeutschen im Lande immer kleiner werden; uyd selbst nnter den Verteidigern der Diktatur siud sehr viele, die sie offen oder heinilich nur als ein bequemes Machtmittel gegen die unbequem werdende Sozialdemokratie beibehalten wissen wollen, was jedoch mit dem eigentlichen Sinn und Zweck des Paragraphen nicht im Einklange steht. Die Versicherung der Regierung, sie brauche die Diktatur gegen die von außen kommenden Einflüsse, stößt auf eine von Jahr zu Jahr wachsende Ungläubigkeit; selbst in sehr regierungs¬ freundlichen Kreisen erlangt die Ansicht immer mehr Geltung, daß der Regierung auch so noch Machtmittel genug zu Gebote stlludcu, fremden Einflüssen zu begegnen. Dazu kommt dann noch, daß es im Auslande, vor allem bei unsern westlichen Nachbarn, gewiß einen tiefen Eindruck macheu würde, wenn das deutsche Reich die Verhältnisse in der Westmark für konsolidirt genug erklärte, um mit dem gemeinen Recht hier regiere» und der Diktatur entbehren zu können. Sollte sich aber die Notwendigkeit herausstellen, auf die weggelegte Waffe zurückzugreifen, so würde sich die Regierung wohl jederzeit leicht die entsprechenden Vollmachten wieder ver¬ schaffen können.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/544
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/544>, abgerufen am 01.09.2024.