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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

der vierte Stand aus der Volksvertretung ausgesperrt sein oder nur noch eine
ganz uuliedeutende Zahl von Mandaten behalten haben wird, werden sich die
Herren Sozialdemokraten vielleicht endlich dazu verstehen, vom hohen Pferde des
unfehlbaren Marxismus herabzusteigen und als Volksfreunde, die sie doch sein
Wollen, mit andern aufrichtigen Volksfreunden Hand in Hand an der Besserung der
sozialen Zustände innerhalb der gegenwärtigen schlechten Gesellschaftsordnung -- alles
Irdische ist und bleibt schlecht -- zu arbeiten.

Auch an andern idealen Zielen wird es dann nicht fehlen, über die sich der
Bürgerstand mit dem Arbeiterstande leicht einigen könnte, wenn sie dann auch, uach
erfolgter Verkürzung der Volksrechte, freilich uur noch uuter weit ungünstiger"
Bedingungen verfolgt werden können. Die bürgerlichen Kreise sind zwar nicht
satisfaktionsfähig und haben nicht die Offiziersehre, aber so unempfindlich sind sie
doch nicht, daß sie es nicht als Schmach empfinden sollten, wenn sich überall, wo
zwei oder drei Bürger zu einer Unterredung versammelt sind, ein Polizist ein¬
findet, um sie zu überwachen. In Sangerhausen hielten einige Männer zur Er¬
örterung religiöser und historischer Fragen regelmäßige Zusammenkünfte im Hause
eines Geistlichen und sind dann in eine Gastwirtschaft übergesiedelt. Kürzlich haben
der Veranstalter der Zusammenkünfte und der Wirt Strafmandate bekommen; der
Wirt erhob Widerspruch, ist aber vom Schöffengericht abgewiesen worden. Wollen
die Herren ihre kleine Akademie aufrecht erhalten, so müssen sie jede Zusammen¬
kunft vierundzwanzig Stunden vorher bei der Polizei anmelden und sich einen ehe¬
maligen Unteroffizier als Aufpasser und Wortentzieher gefallen lassen; und wenn
sich die Gesellschaft wieder in das Haus des Geistliche" zurückzieht, wer weiß, ob
ihr die Polizei nicht auch dahin nachfolgt! In Sprvttau ist die an vielen Orten
übliche Stadtverordnetenvorversammlung unter Polizeiaufsicht gestellt worden. Das¬
selbe war schon längere Zeit vorher in einer rheinischen Stadt geschehen, deren
Namen wir vergessen haben. Eine sehr verständige Entscheidung hat vor zwei
Jahren der Regierungspräsident von Bitter in Oppeln gefällt, als sich der Bürger¬
verein eines Städtchens seines Bezirks die Polizeiaufsicht nicht wollte gefallen
lassein die Polizeiverwaltung sei zwar zur Beaufsichtigung der Versammlungen
formell berechtigt gewesen; von diesem Rechte Gebrauch zu machen liege jedoch
so lange kein Anlaß vor, als nicht ganz besondre Umstände dazu zwingen sollten,
was bisher nicht der Fall gewesen sei und wohl auch künftig nicht der Fall sein
werde. Aber was hilft uns ein verständiger und wohlmeinender Regierungspräsident?
Liegt doch das Beschauende eben darin, daß die Behandlung der Bürger in dieser
Beziehung von dem größern oder geringern Verstände obrigkeitlicher Personen ab¬
hängig ist, anstatt daß ihnen ein Recht gesetzlich gewährleistet wäre, das sich für
erwachsene Menschen von selbst versteht. Was nützt es uns, daß den Deutsche"
heute i" alle" fünf Erdteilen sein viol8 Hornia-ni-w sum vor ungerechten Angriffen
und Beschimpfungen schützt, wenn er daheim zeitlebens ein aussichtsbedürftiger Schul¬
bube bleibt?

Unter diesen Umständen folgt ein großer Teil des deutschen Volks mit ängst¬
licher Spannung der Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs, von deren Ausgange
es abhängt, ob wir wenigstens ein erträgliches Vereinsrecht bekommen werden.
Im Entwürfe wird dieses Recht teils aufs äußerste beschränkt, teils dem Belieben
der Einzelstaaten anheimgegeben, und der Regierungsvertreter hat erklärt, die An¬
nahme der Änderungsvorschläge der Kommission würde dem Bundesrate das ganze
Gesetzbuch unannehmbar machen. Dieses Unglück wäre zu ertragen. Zwar die
Männer, die ein gut Stück ihrer Lebensarbeit auf den Entwurf verwendet haben,
würden einem leid thun, aber das deutsche Volk würde ihm keine Thräne nach-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

der vierte Stand aus der Volksvertretung ausgesperrt sein oder nur noch eine
ganz uuliedeutende Zahl von Mandaten behalten haben wird, werden sich die
Herren Sozialdemokraten vielleicht endlich dazu verstehen, vom hohen Pferde des
unfehlbaren Marxismus herabzusteigen und als Volksfreunde, die sie doch sein
Wollen, mit andern aufrichtigen Volksfreunden Hand in Hand an der Besserung der
sozialen Zustände innerhalb der gegenwärtigen schlechten Gesellschaftsordnung — alles
Irdische ist und bleibt schlecht — zu arbeiten.

Auch an andern idealen Zielen wird es dann nicht fehlen, über die sich der
Bürgerstand mit dem Arbeiterstande leicht einigen könnte, wenn sie dann auch, uach
erfolgter Verkürzung der Volksrechte, freilich uur noch uuter weit ungünstiger»
Bedingungen verfolgt werden können. Die bürgerlichen Kreise sind zwar nicht
satisfaktionsfähig und haben nicht die Offiziersehre, aber so unempfindlich sind sie
doch nicht, daß sie es nicht als Schmach empfinden sollten, wenn sich überall, wo
zwei oder drei Bürger zu einer Unterredung versammelt sind, ein Polizist ein¬
findet, um sie zu überwachen. In Sangerhausen hielten einige Männer zur Er¬
örterung religiöser und historischer Fragen regelmäßige Zusammenkünfte im Hause
eines Geistlichen und sind dann in eine Gastwirtschaft übergesiedelt. Kürzlich haben
der Veranstalter der Zusammenkünfte und der Wirt Strafmandate bekommen; der
Wirt erhob Widerspruch, ist aber vom Schöffengericht abgewiesen worden. Wollen
die Herren ihre kleine Akademie aufrecht erhalten, so müssen sie jede Zusammen¬
kunft vierundzwanzig Stunden vorher bei der Polizei anmelden und sich einen ehe¬
maligen Unteroffizier als Aufpasser und Wortentzieher gefallen lassen; und wenn
sich die Gesellschaft wieder in das Haus des Geistliche» zurückzieht, wer weiß, ob
ihr die Polizei nicht auch dahin nachfolgt! In Sprvttau ist die an vielen Orten
übliche Stadtverordnetenvorversammlung unter Polizeiaufsicht gestellt worden. Das¬
selbe war schon längere Zeit vorher in einer rheinischen Stadt geschehen, deren
Namen wir vergessen haben. Eine sehr verständige Entscheidung hat vor zwei
Jahren der Regierungspräsident von Bitter in Oppeln gefällt, als sich der Bürger¬
verein eines Städtchens seines Bezirks die Polizeiaufsicht nicht wollte gefallen
lassein die Polizeiverwaltung sei zwar zur Beaufsichtigung der Versammlungen
formell berechtigt gewesen; von diesem Rechte Gebrauch zu machen liege jedoch
so lange kein Anlaß vor, als nicht ganz besondre Umstände dazu zwingen sollten,
was bisher nicht der Fall gewesen sei und wohl auch künftig nicht der Fall sein
werde. Aber was hilft uns ein verständiger und wohlmeinender Regierungspräsident?
Liegt doch das Beschauende eben darin, daß die Behandlung der Bürger in dieser
Beziehung von dem größern oder geringern Verstände obrigkeitlicher Personen ab¬
hängig ist, anstatt daß ihnen ein Recht gesetzlich gewährleistet wäre, das sich für
erwachsene Menschen von selbst versteht. Was nützt es uns, daß den Deutsche»
heute i» alle» fünf Erdteilen sein viol8 Hornia-ni-w sum vor ungerechten Angriffen
und Beschimpfungen schützt, wenn er daheim zeitlebens ein aussichtsbedürftiger Schul¬
bube bleibt?

Unter diesen Umständen folgt ein großer Teil des deutschen Volks mit ängst¬
licher Spannung der Beratung des bürgerlichen Gesetzbuchs, von deren Ausgange
es abhängt, ob wir wenigstens ein erträgliches Vereinsrecht bekommen werden.
Im Entwürfe wird dieses Recht teils aufs äußerste beschränkt, teils dem Belieben
der Einzelstaaten anheimgegeben, und der Regierungsvertreter hat erklärt, die An¬
nahme der Änderungsvorschläge der Kommission würde dem Bundesrate das ganze
Gesetzbuch unannehmbar machen. Dieses Unglück wäre zu ertragen. Zwar die
Männer, die ein gut Stück ihrer Lebensarbeit auf den Entwurf verwendet haben,
würden einem leid thun, aber das deutsche Volk würde ihm keine Thräne nach-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/500>, abgerufen am 25.11.2024.