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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Handwerks gewonnen werden. Hierzu erscheint es erforderlich, Erhebungen über
die örtliche Verteilung der Handwerksbetriebe und einige andre mit der Organi¬
sation im Zusammenhang stehende Punkte zu veranstalten." In den dem Rund¬
schreiben beigefügten "Vorschlägen für die Erhebung" ist gesagt: "Die Erhebung
hat deu Zweck, Anhaltepunkte hinsichtlich der Anzahl, des Umfangs und der ört¬
liche" Verteilung derjenigen Gewerbebetriebe zu gewinnen, die für eine allgemeine
korporative, in erster Linie mit der Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und
Gesellen zu betrauerte Organisation des Handwerks in Betracht kommen könnten."

Bestimmter konnte wohl der Reichskanzler nicht aussprechen, welch hohe prak¬
tische Bedeutung er den Ergebnissen gerade dieser Erhebung beigelegt wissen wollte.
Die Statistik sollte in der Handwerkerfrage das erste Wort haben.

Um nun dnrch die Erhebung den gewollten Zweck zu erreichen, war eine
genaue durch Zählkarten mit einer Reihe von Fragen auszuführende Zählung der
einzelnen als "handwerksmäßige" in Betracht kommende Gewerbebetriebe nicht zu
umgehen. Andrerseits aber konnte man sich mit ewer "Stichprobenerhebung" be¬
gnügen , wenn nur das Erhebungsgebiet richtig ausgewählt und groß genug war,
Schlüsse auf die Zustände des Handwerks im ganzen Reiche zuzulassen. Das Er-
hebungsgebict war folgendes: in Preußen die beiden Regierungsbezirke Danzig
(12 Kreise) und Aachen (11 Kreise), sowie die fünf einzelnen Kreise: Oberbarnim,
Waldenburg, Kalbe, Einbeck und Solingen; in Baiern die Bezirksämter Brück,
Stadtamhof und Neustadt a. S.; in Sachsen die Amtshauptmannschaften Pirna
und Zwicken; in Württemberg der Oberamtsbezirk Göppingen; in Baden der
Amtsbezirk Heidelberg; in Hessen der Kreis Friedberg und schließlich die Stadt
Lübeck mit ihren Vorstädten. Darnach stellte sich die Zahl der Erhebungsbezirke
-- als solche die preußischen Kreise und entsprechenden Verwaltungsbezirke der
andern Staaten betrachtet -- im ganzen auf siebenunddreißig. Dem Flächenraum
uach umfaßte das Erhebuugsgcbiet 18 700 Quadratkilometer, d. i. etwa den dreißigsten
Teil der Reichsstände, und etwa 2 292 525 Einwohner, d.h. etwa den zweiund-
zwanzigsten Teil der Einwohnerschaft des Reichs nach dem Stande von 1890. Das
Erhebungsgebiet wies auf: 2 Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern, 7 Städte
mit 20000 bis 100000, 17 Städte mit 10000 bis 20000, 32 Ortschaften mit
5000 bis 10000. 112 mit 2000 bis S000, 202 mit 1000 bis 2000, 513 mit
500 bis 1000, 1552 mit 50 bis 500 und 181 Ortschaften mit 50 und weniger
Einwohnern.

Innerhalb dieses Gebietes mußte alles von der Zählung erfaßt werden, was
zum "Handwerk" gehörte. Der Reichskanzler hatte deshalb angeordnet, daß in
die Erhebung einbezogen werden sollten a,) alle Betriebe, die unzweifelhaft dem
Handwerk zuzurechnen siud; b) alle Betriebe, bei denen es zweifelhaft sein kann,
ob sie dem Handwerk oder den Fabriken zuzurechnen sind; o) die Betriebe der zu
Hause für fremde Rechnung beschäftigten Personen, soweit sie als selbständige Ge¬
werbetreibende nach der Gewerbeordnung bei der Behörde anzumelden sind. Als
"Fabriken" sollten dabei solche Gewerbebetriebe gelten, bei denen "die Merkmale des
Fabrikbetriebs, insbesondre die Verwendung vou Motoren, besondre bauliche Anlage,
erhebliche Arbeiterzahl, weit getriebne Teilung der Arbeit, soziale Ungleichartig^
zwischen Unternehmer und Gehilfen entweder sämtlich vorliegen oder wenigstens
einzelne von ihnen scharf ausgeprägt siud." Außerdem war noch ein "Verzeichnis
handwerksmäßiger Gewerbe" vom Reichskanzler aufgestellt worden, ohne daß er¬
sichtlich gemacht ist, nach, welchen Grundsätzen dabei Verfahren wurde. Das Ver¬
zeichnis enthielt 70 meist althergebrachte Handwerksnamen, wozu noch 28 Bezeich¬
nungen von Spezialitäten des Schlosser-, Schmiede- und Schreinerhcmdwerks kommen,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Handwerks gewonnen werden. Hierzu erscheint es erforderlich, Erhebungen über
die örtliche Verteilung der Handwerksbetriebe und einige andre mit der Organi¬
sation im Zusammenhang stehende Punkte zu veranstalten." In den dem Rund¬
schreiben beigefügten „Vorschlägen für die Erhebung" ist gesagt: „Die Erhebung
hat deu Zweck, Anhaltepunkte hinsichtlich der Anzahl, des Umfangs und der ört¬
liche» Verteilung derjenigen Gewerbebetriebe zu gewinnen, die für eine allgemeine
korporative, in erster Linie mit der Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und
Gesellen zu betrauerte Organisation des Handwerks in Betracht kommen könnten."

Bestimmter konnte wohl der Reichskanzler nicht aussprechen, welch hohe prak¬
tische Bedeutung er den Ergebnissen gerade dieser Erhebung beigelegt wissen wollte.
Die Statistik sollte in der Handwerkerfrage das erste Wort haben.

Um nun dnrch die Erhebung den gewollten Zweck zu erreichen, war eine
genaue durch Zählkarten mit einer Reihe von Fragen auszuführende Zählung der
einzelnen als „handwerksmäßige" in Betracht kommende Gewerbebetriebe nicht zu
umgehen. Andrerseits aber konnte man sich mit ewer „Stichprobenerhebung" be¬
gnügen , wenn nur das Erhebungsgebiet richtig ausgewählt und groß genug war,
Schlüsse auf die Zustände des Handwerks im ganzen Reiche zuzulassen. Das Er-
hebungsgebict war folgendes: in Preußen die beiden Regierungsbezirke Danzig
(12 Kreise) und Aachen (11 Kreise), sowie die fünf einzelnen Kreise: Oberbarnim,
Waldenburg, Kalbe, Einbeck und Solingen; in Baiern die Bezirksämter Brück,
Stadtamhof und Neustadt a. S.; in Sachsen die Amtshauptmannschaften Pirna
und Zwicken; in Württemberg der Oberamtsbezirk Göppingen; in Baden der
Amtsbezirk Heidelberg; in Hessen der Kreis Friedberg und schließlich die Stadt
Lübeck mit ihren Vorstädten. Darnach stellte sich die Zahl der Erhebungsbezirke
— als solche die preußischen Kreise und entsprechenden Verwaltungsbezirke der
andern Staaten betrachtet — im ganzen auf siebenunddreißig. Dem Flächenraum
uach umfaßte das Erhebuugsgcbiet 18 700 Quadratkilometer, d. i. etwa den dreißigsten
Teil der Reichsstände, und etwa 2 292 525 Einwohner, d.h. etwa den zweiund-
zwanzigsten Teil der Einwohnerschaft des Reichs nach dem Stande von 1890. Das
Erhebungsgebiet wies auf: 2 Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern, 7 Städte
mit 20000 bis 100000, 17 Städte mit 10000 bis 20000, 32 Ortschaften mit
5000 bis 10000. 112 mit 2000 bis S000, 202 mit 1000 bis 2000, 513 mit
500 bis 1000, 1552 mit 50 bis 500 und 181 Ortschaften mit 50 und weniger
Einwohnern.

Innerhalb dieses Gebietes mußte alles von der Zählung erfaßt werden, was
zum „Handwerk" gehörte. Der Reichskanzler hatte deshalb angeordnet, daß in
die Erhebung einbezogen werden sollten a,) alle Betriebe, die unzweifelhaft dem
Handwerk zuzurechnen siud; b) alle Betriebe, bei denen es zweifelhaft sein kann,
ob sie dem Handwerk oder den Fabriken zuzurechnen sind; o) die Betriebe der zu
Hause für fremde Rechnung beschäftigten Personen, soweit sie als selbständige Ge¬
werbetreibende nach der Gewerbeordnung bei der Behörde anzumelden sind. Als
„Fabriken" sollten dabei solche Gewerbebetriebe gelten, bei denen „die Merkmale des
Fabrikbetriebs, insbesondre die Verwendung vou Motoren, besondre bauliche Anlage,
erhebliche Arbeiterzahl, weit getriebne Teilung der Arbeit, soziale Ungleichartig^
zwischen Unternehmer und Gehilfen entweder sämtlich vorliegen oder wenigstens
einzelne von ihnen scharf ausgeprägt siud." Außerdem war noch ein „Verzeichnis
handwerksmäßiger Gewerbe" vom Reichskanzler aufgestellt worden, ohne daß er¬
sichtlich gemacht ist, nach, welchen Grundsätzen dabei Verfahren wurde. Das Ver¬
zeichnis enthielt 70 meist althergebrachte Handwerksnamen, wozu noch 28 Bezeich¬
nungen von Spezialitäten des Schlosser-, Schmiede- und Schreinerhcmdwerks kommen,


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[0351] Maßgebliches und Unmaßgebliches Handwerks gewonnen werden. Hierzu erscheint es erforderlich, Erhebungen über die örtliche Verteilung der Handwerksbetriebe und einige andre mit der Organi¬ sation im Zusammenhang stehende Punkte zu veranstalten." In den dem Rund¬ schreiben beigefügten „Vorschlägen für die Erhebung" ist gesagt: „Die Erhebung hat deu Zweck, Anhaltepunkte hinsichtlich der Anzahl, des Umfangs und der ört¬ liche» Verteilung derjenigen Gewerbebetriebe zu gewinnen, die für eine allgemeine korporative, in erster Linie mit der Fürsorge für die Ausbildung von Lehrlingen und Gesellen zu betrauerte Organisation des Handwerks in Betracht kommen könnten." Bestimmter konnte wohl der Reichskanzler nicht aussprechen, welch hohe prak¬ tische Bedeutung er den Ergebnissen gerade dieser Erhebung beigelegt wissen wollte. Die Statistik sollte in der Handwerkerfrage das erste Wort haben. Um nun dnrch die Erhebung den gewollten Zweck zu erreichen, war eine genaue durch Zählkarten mit einer Reihe von Fragen auszuführende Zählung der einzelnen als „handwerksmäßige" in Betracht kommende Gewerbebetriebe nicht zu umgehen. Andrerseits aber konnte man sich mit ewer „Stichprobenerhebung" be¬ gnügen , wenn nur das Erhebungsgebiet richtig ausgewählt und groß genug war, Schlüsse auf die Zustände des Handwerks im ganzen Reiche zuzulassen. Das Er- hebungsgebict war folgendes: in Preußen die beiden Regierungsbezirke Danzig (12 Kreise) und Aachen (11 Kreise), sowie die fünf einzelnen Kreise: Oberbarnim, Waldenburg, Kalbe, Einbeck und Solingen; in Baiern die Bezirksämter Brück, Stadtamhof und Neustadt a. S.; in Sachsen die Amtshauptmannschaften Pirna und Zwicken; in Württemberg der Oberamtsbezirk Göppingen; in Baden der Amtsbezirk Heidelberg; in Hessen der Kreis Friedberg und schließlich die Stadt Lübeck mit ihren Vorstädten. Darnach stellte sich die Zahl der Erhebungsbezirke — als solche die preußischen Kreise und entsprechenden Verwaltungsbezirke der andern Staaten betrachtet — im ganzen auf siebenunddreißig. Dem Flächenraum uach umfaßte das Erhebuugsgcbiet 18 700 Quadratkilometer, d. i. etwa den dreißigsten Teil der Reichsstände, und etwa 2 292 525 Einwohner, d.h. etwa den zweiund- zwanzigsten Teil der Einwohnerschaft des Reichs nach dem Stande von 1890. Das Erhebungsgebiet wies auf: 2 Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern, 7 Städte mit 20000 bis 100000, 17 Städte mit 10000 bis 20000, 32 Ortschaften mit 5000 bis 10000. 112 mit 2000 bis S000, 202 mit 1000 bis 2000, 513 mit 500 bis 1000, 1552 mit 50 bis 500 und 181 Ortschaften mit 50 und weniger Einwohnern. Innerhalb dieses Gebietes mußte alles von der Zählung erfaßt werden, was zum „Handwerk" gehörte. Der Reichskanzler hatte deshalb angeordnet, daß in die Erhebung einbezogen werden sollten a,) alle Betriebe, die unzweifelhaft dem Handwerk zuzurechnen siud; b) alle Betriebe, bei denen es zweifelhaft sein kann, ob sie dem Handwerk oder den Fabriken zuzurechnen sind; o) die Betriebe der zu Hause für fremde Rechnung beschäftigten Personen, soweit sie als selbständige Ge¬ werbetreibende nach der Gewerbeordnung bei der Behörde anzumelden sind. Als „Fabriken" sollten dabei solche Gewerbebetriebe gelten, bei denen „die Merkmale des Fabrikbetriebs, insbesondre die Verwendung vou Motoren, besondre bauliche Anlage, erhebliche Arbeiterzahl, weit getriebne Teilung der Arbeit, soziale Ungleichartig^ zwischen Unternehmer und Gehilfen entweder sämtlich vorliegen oder wenigstens einzelne von ihnen scharf ausgeprägt siud." Außerdem war noch ein „Verzeichnis handwerksmäßiger Gewerbe" vom Reichskanzler aufgestellt worden, ohne daß er¬ sichtlich gemacht ist, nach, welchen Grundsätzen dabei Verfahren wurde. Das Ver¬ zeichnis enthielt 70 meist althergebrachte Handwerksnamen, wozu noch 28 Bezeich¬ nungen von Spezialitäten des Schlosser-, Schmiede- und Schreinerhcmdwerks kommen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/351>, abgerufen am 01.09.2024.