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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

geschossenen Gelder wirklich zur Bezahlung der Bauhandwerker verwendet werden.
Jedenfalls weiß der Darlehusgeber im voraus, beiß er ein wirksames Hypotheken¬
recht an der suporlieiös nur erwirbt, wenn und soweit die darauf eingetragnen
oder noch einzutragenden Forderungen der Baugläubiger befriedigt werden.

Der gewünschte Schutz der Bauhandwerker wäre aber mit der vorgeschlagnen
Maßregel erreicht; die ganze suxsrliciss, die sie mit ihren Arbeiten und Ma¬
terialien hergestellt hätten (und nicht bloß der Wert der aus dem Abbruch zu ge¬
winnenden Materialien), haftete für ihre Forderungen, sodaß sie hoffen konnten, daß
diese bei einer Zwangsversteigerung der suveMeiss ganz oder doch zum größten
Teil befriedigt würden.

Endlich würden auch nicht die Polizei- und Gerichtsbehörden mit unnützen
Arbeiten belastet werden; nur in solchen Fällen, wo Bauhandwerker usw, die
Einrichtung eines Grnndbuchblatts für die suportioiizs und die Eintragung ihrer
Baufordernngen darauf beantragten, hätte der Gruudbuchrichter einzuschreiten und
von Amts wegen das Grundbuchblatt für die snpörüeiss auf den Namen des
Eigentümers der Baustelle oder des von ihm zu benennenden Superfiziars ein¬
zutragen; in allen andern Fällen -- und das wären bei weitem die meisten --
wäre das unnötig. Ju der Abteilung II des Grundbnchblatts über die Baustelle
würde dann noch zu vermerken sein, daß auf dieser die Grundgerechtigkeit der suxsr-
tieiös richte, und das hätte die Wirkung, daß alle vor und nach eingetragnen Hypo-
thekengläubiger sich mit ihren Forderungen zunächst nur an die Baustelle, an die
hupe-rüoiös aber nur dann halten können, wenn zuvor die darin eingetragnen
Bangläubiger befriedigt wären. Daß dadurch reelle Hypothekengläubiger nicht ge¬
schädigt werden könnten, ist schon oben dargelegt.

Auch diese Vorschläge werdeu noch verbesseruugsfähig sein, wir glauben aber,
daß sie über alle bisher gemachten einen Schritt weiterführen, und möchten sie
deshalb allen denen zur geneigten Erwägung empfehlen, die den Bauhandwerkern
gegen unredliche Leute zu ihrem Rechte zu verhelfen wünschen.


Vom Getreidehandel.

Ei
n sachkundiger schreibt uns: In Ihrem Artikel
vom 14. November v. I. "Börse, Getreidehandel und Schutzzölle" wird der
Wunsch ausgesprochen, eine Aufklärung über die Ursachen der Preisbewegungen im
Getreidehandel zu erhalte". Obgleich ich nicht um einem Börsenplätze wohne, so
glaube ich mir doch durch meine langjährigen Erfahrungen -- da ich seit 1379
selbständig einen ziemlich umfangreichen Handel mit Getreide und Biehfntter mit
sehr schwankendem Erfolg betreibe -- ein ziemlich zutreffendes Urteil erworben zu
haben, und erlaube nur, es Ihnen in Nachfolgendem zu unterbreiten.

Die Preise für Getreide bilden sich im allgemeinen, wie bei allen sonstigen
Waren, durch Nachfrage und Angebot, weniger durch den Willen oder die Macht
eines Spekulanten oder einer Gruppe von Spekulanten. Wenn die Getreidepreise
niedrig sind, so kommt die Mehrzahl der Kornhnndler. Müller, Bäcker und be¬
sonders der Landleute zu der Ansicht, es müsse notwendig bald eine Steigerung
eintreten. Diese Meinung verbreitet sich um so leichter, je weniger ergiebig die
Ernte im Inland ausgefallen ist oder auszufüllen droht. Denn denken die meisten
Interessenten, es sei nun Zeit, Korn anzukaufen, nud decken infolge dessen ihren
voraussichtliche" Bedarf auf längere Zeit im voraus. Da der Landmann wenig
Korn auf die Märkte bringt, so sieht sich der Aufkäufer und Händler veranlaßt,
seinen Bedarf an der Börse zu decken. Dies kann nur geschehen, indem er wirk¬
lich lieferbare Ware auf sofortige oder spätere Abnahme vom Importeur kauft, oder


Grenzboten I 1896 32
Maßgebliches und Unmaßgebliches

geschossenen Gelder wirklich zur Bezahlung der Bauhandwerker verwendet werden.
Jedenfalls weiß der Darlehusgeber im voraus, beiß er ein wirksames Hypotheken¬
recht an der suporlieiös nur erwirbt, wenn und soweit die darauf eingetragnen
oder noch einzutragenden Forderungen der Baugläubiger befriedigt werden.

Der gewünschte Schutz der Bauhandwerker wäre aber mit der vorgeschlagnen
Maßregel erreicht; die ganze suxsrliciss, die sie mit ihren Arbeiten und Ma¬
terialien hergestellt hätten (und nicht bloß der Wert der aus dem Abbruch zu ge¬
winnenden Materialien), haftete für ihre Forderungen, sodaß sie hoffen konnten, daß
diese bei einer Zwangsversteigerung der suveMeiss ganz oder doch zum größten
Teil befriedigt würden.

Endlich würden auch nicht die Polizei- und Gerichtsbehörden mit unnützen
Arbeiten belastet werden; nur in solchen Fällen, wo Bauhandwerker usw, die
Einrichtung eines Grnndbuchblatts für die suportioiizs und die Eintragung ihrer
Baufordernngen darauf beantragten, hätte der Gruudbuchrichter einzuschreiten und
von Amts wegen das Grundbuchblatt für die snpörüeiss auf den Namen des
Eigentümers der Baustelle oder des von ihm zu benennenden Superfiziars ein¬
zutragen; in allen andern Fällen — und das wären bei weitem die meisten —
wäre das unnötig. Ju der Abteilung II des Grundbnchblatts über die Baustelle
würde dann noch zu vermerken sein, daß auf dieser die Grundgerechtigkeit der suxsr-
tieiös richte, und das hätte die Wirkung, daß alle vor und nach eingetragnen Hypo-
thekengläubiger sich mit ihren Forderungen zunächst nur an die Baustelle, an die
hupe-rüoiös aber nur dann halten können, wenn zuvor die darin eingetragnen
Bangläubiger befriedigt wären. Daß dadurch reelle Hypothekengläubiger nicht ge¬
schädigt werden könnten, ist schon oben dargelegt.

Auch diese Vorschläge werdeu noch verbesseruugsfähig sein, wir glauben aber,
daß sie über alle bisher gemachten einen Schritt weiterführen, und möchten sie
deshalb allen denen zur geneigten Erwägung empfehlen, die den Bauhandwerkern
gegen unredliche Leute zu ihrem Rechte zu verhelfen wünschen.


Vom Getreidehandel.

Ei
n sachkundiger schreibt uns: In Ihrem Artikel
vom 14. November v. I. »Börse, Getreidehandel und Schutzzölle" wird der
Wunsch ausgesprochen, eine Aufklärung über die Ursachen der Preisbewegungen im
Getreidehandel zu erhalte». Obgleich ich nicht um einem Börsenplätze wohne, so
glaube ich mir doch durch meine langjährigen Erfahrungen — da ich seit 1379
selbständig einen ziemlich umfangreichen Handel mit Getreide und Biehfntter mit
sehr schwankendem Erfolg betreibe — ein ziemlich zutreffendes Urteil erworben zu
haben, und erlaube nur, es Ihnen in Nachfolgendem zu unterbreiten.

Die Preise für Getreide bilden sich im allgemeinen, wie bei allen sonstigen
Waren, durch Nachfrage und Angebot, weniger durch den Willen oder die Macht
eines Spekulanten oder einer Gruppe von Spekulanten. Wenn die Getreidepreise
niedrig sind, so kommt die Mehrzahl der Kornhnndler. Müller, Bäcker und be¬
sonders der Landleute zu der Ansicht, es müsse notwendig bald eine Steigerung
eintreten. Diese Meinung verbreitet sich um so leichter, je weniger ergiebig die
Ernte im Inland ausgefallen ist oder auszufüllen droht. Denn denken die meisten
Interessenten, es sei nun Zeit, Korn anzukaufen, nud decken infolge dessen ihren
voraussichtliche» Bedarf auf längere Zeit im voraus. Da der Landmann wenig
Korn auf die Märkte bringt, so sieht sich der Aufkäufer und Händler veranlaßt,
seinen Bedarf an der Börse zu decken. Dies kann nur geschehen, indem er wirk¬
lich lieferbare Ware auf sofortige oder spätere Abnahme vom Importeur kauft, oder


Grenzboten I 1896 32
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[0257] Maßgebliches und Unmaßgebliches geschossenen Gelder wirklich zur Bezahlung der Bauhandwerker verwendet werden. Jedenfalls weiß der Darlehusgeber im voraus, beiß er ein wirksames Hypotheken¬ recht an der suporlieiös nur erwirbt, wenn und soweit die darauf eingetragnen oder noch einzutragenden Forderungen der Baugläubiger befriedigt werden. Der gewünschte Schutz der Bauhandwerker wäre aber mit der vorgeschlagnen Maßregel erreicht; die ganze suxsrliciss, die sie mit ihren Arbeiten und Ma¬ terialien hergestellt hätten (und nicht bloß der Wert der aus dem Abbruch zu ge¬ winnenden Materialien), haftete für ihre Forderungen, sodaß sie hoffen konnten, daß diese bei einer Zwangsversteigerung der suveMeiss ganz oder doch zum größten Teil befriedigt würden. Endlich würden auch nicht die Polizei- und Gerichtsbehörden mit unnützen Arbeiten belastet werden; nur in solchen Fällen, wo Bauhandwerker usw, die Einrichtung eines Grnndbuchblatts für die suportioiizs und die Eintragung ihrer Baufordernngen darauf beantragten, hätte der Gruudbuchrichter einzuschreiten und von Amts wegen das Grundbuchblatt für die snpörüeiss auf den Namen des Eigentümers der Baustelle oder des von ihm zu benennenden Superfiziars ein¬ zutragen; in allen andern Fällen — und das wären bei weitem die meisten — wäre das unnötig. Ju der Abteilung II des Grundbnchblatts über die Baustelle würde dann noch zu vermerken sein, daß auf dieser die Grundgerechtigkeit der suxsr- tieiös richte, und das hätte die Wirkung, daß alle vor und nach eingetragnen Hypo- thekengläubiger sich mit ihren Forderungen zunächst nur an die Baustelle, an die hupe-rüoiös aber nur dann halten können, wenn zuvor die darin eingetragnen Bangläubiger befriedigt wären. Daß dadurch reelle Hypothekengläubiger nicht ge¬ schädigt werden könnten, ist schon oben dargelegt. Auch diese Vorschläge werdeu noch verbesseruugsfähig sein, wir glauben aber, daß sie über alle bisher gemachten einen Schritt weiterführen, und möchten sie deshalb allen denen zur geneigten Erwägung empfehlen, die den Bauhandwerkern gegen unredliche Leute zu ihrem Rechte zu verhelfen wünschen. Vom Getreidehandel. Ei n sachkundiger schreibt uns: In Ihrem Artikel vom 14. November v. I. »Börse, Getreidehandel und Schutzzölle" wird der Wunsch ausgesprochen, eine Aufklärung über die Ursachen der Preisbewegungen im Getreidehandel zu erhalte». Obgleich ich nicht um einem Börsenplätze wohne, so glaube ich mir doch durch meine langjährigen Erfahrungen — da ich seit 1379 selbständig einen ziemlich umfangreichen Handel mit Getreide und Biehfntter mit sehr schwankendem Erfolg betreibe — ein ziemlich zutreffendes Urteil erworben zu haben, und erlaube nur, es Ihnen in Nachfolgendem zu unterbreiten. Die Preise für Getreide bilden sich im allgemeinen, wie bei allen sonstigen Waren, durch Nachfrage und Angebot, weniger durch den Willen oder die Macht eines Spekulanten oder einer Gruppe von Spekulanten. Wenn die Getreidepreise niedrig sind, so kommt die Mehrzahl der Kornhnndler. Müller, Bäcker und be¬ sonders der Landleute zu der Ansicht, es müsse notwendig bald eine Steigerung eintreten. Diese Meinung verbreitet sich um so leichter, je weniger ergiebig die Ernte im Inland ausgefallen ist oder auszufüllen droht. Denn denken die meisten Interessenten, es sei nun Zeit, Korn anzukaufen, nud decken infolge dessen ihren voraussichtliche» Bedarf auf längere Zeit im voraus. Da der Landmann wenig Korn auf die Märkte bringt, so sieht sich der Aufkäufer und Händler veranlaßt, seinen Bedarf an der Börse zu decken. Dies kann nur geschehen, indem er wirk¬ lich lieferbare Ware auf sofortige oder spätere Abnahme vom Importeur kauft, oder Grenzboten I 1896 32

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/257>, abgerufen am 24.11.2024.