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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

bewegung noch der Bodenbesitzreform sind, sofern sich diese uns erreichbare Ziele
wie eine verständige Grundstückpolitik der Stadtverwaltungen, gute Bauordnungen und
Bekämpfung des Bodeuwuchers und Bauschwiudels beschränkt. Wir wünschen beiden
Parteien besten Erfolg ihrer Bestrebungen und werden jeden Versuch, sie auf dem
Wege der Gesetzgebung zu unterdrücken, entschieden bekämpfen. Aber wir leugnen,
daß die Hcmdelsgewiuue und die überflüssige" Handelsunkosten eine so ausschlag¬
gebende Rolle in der Volkswirtschaft spielen, wie die ersten behaupten, wir be¬
zweifeln, daß das letzte Ziel der zweiten, die Bodenverstaatlichung, erreichbar sei
und wenn es erreicht werden konnte, den Völkern das Heil bringen würde, und
wir halten beiden Parteien gegenüber daran fest, daß den aus einem höchst ver¬
wickelten Gesellschaftszustande entspringenden Übeln überhaupt nicht durch eine einzige
Maßregel, welche es auch sei, abgeholfen werden könne. Vor allem erwarten wir
keine grundstürzende Änderung und Besserung von der Gesetzgebung und Justiz.
Wir nehmen uns die Freiheit, über die Unbeholfenheit dieser ehrwürdigen Damen
zu spotten, die einen hausgroßen Betrug weder zu scheu noch zu fassen vermögen,
aber wir sind überzeugt, daß auch nicht viel dabei herauskommen würde, wenn sie
bedeutend geschickter wären. Wo die Bedingungen eines gesunden Gesellschafts¬
lebens vorhanden sind, da bedarf es keiner Eingriffe von Gesetz und Justiz, und
wo sie nicht vorhanden sind, nützen solche Eingriffe nicht viel. Der Bauschwindel
beschränkt sich auf einige wenige Orte, die zusammen vielleicht kaum zehn Quadrat¬
meilen bedecken, also etwa ein Tausendstel des deutschen Bodens. Es Wäre zu
wünschen, daß man dem groben Schwindel mit dem gemeinen Recht beikommen
könnte; aber wenn das nicht möglich sein sollte, so ist es bedenklich, das Hypotheken-
recht fürs ganze Reich zu ändern oder ein Spezialgesctz zu machen um eines
Unfugs willen, der nur auf einem so winzigen Teile des deutschen Bodens verübt
wird. Was ihn möglich macht, das ist die Konkurrenz um den Boden, die an
den Mittelpunkten des Verkehrs am schärfsten ist, also die Bodenknappheit. So
kommen wir denn immer wieder darauf zurück, daß Bodenknappheit, das Fehlen
freien Bodens, das Grundübel ist, an dem wir leide". Freiland ist das Losungs¬
wort der Bodeubesitzrefvrmer. Es ist auch das unsre, aber die Gesetzgebungs-
maschine und die Justiz werden uns schwerlich zu freiem Lande verhelfen.


Zum Schutze der Bauhandwerker.

Unter dieser Überschrift befindet sich
in Heft 49 der vorjährigen Grenzboten ein sehr beachtenswerter Aufsatz; der Ver¬
fasser beweist darin die Notwendigkeit, die Bauunternehmer und die beim Baue
beteiligten Handwerker, Arbeiter und Lieferanten mit Hilfe der Gesetzgebung gegen
die Verluste zu schützen, die sie bei Bauten, insbesondre bei Neubauten in großen
Städten, durch Bauschwiudel vielfach erleiden, prüft dann die bisher gemachten
Borschläge zur Abhilfe dieses Übelstandes, trägt seine Bedenken gegen diese Vor¬
schläge vor und bringt schließlich folgende Gesetze in Vorschlag. Die Baupolizei¬
behörde soll verpflichtet werden, von jedem Neubau dem Grundbnchrichter Anzeige
zu machen, dieser soll hierauf auf dem Grnndbuchblatte der Baustelle einen Sperr-



*) Die Bodenbesitzrcsormcr nehmen es uns übel, daß wir sie gelegentlich einmal Halb¬
sozialisten genannt habe"; sie versichern, daß sie Individualisten seien und durch das von
ihnen erstrebte Obereigentum des Staats oder seine Schutzherrschaft dem Einzelnen gerade den
Vollgenuß seiner Scholle und der darauf verwendeten Arbeit sichern wollen. Es ist eben die
Frage, ob daS gelingen würde, und ob nicht die Bodenverstaatlichung, die doch wenigstens
sozialistisch aussieht, auch zuletzt sozialistisch, das heißt die Verfügung des Nutznießers über
sein Grundstück übermäßig beschränkend, ausfallen würde.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

bewegung noch der Bodenbesitzreform sind, sofern sich diese uns erreichbare Ziele
wie eine verständige Grundstückpolitik der Stadtverwaltungen, gute Bauordnungen und
Bekämpfung des Bodeuwuchers und Bauschwiudels beschränkt. Wir wünschen beiden
Parteien besten Erfolg ihrer Bestrebungen und werden jeden Versuch, sie auf dem
Wege der Gesetzgebung zu unterdrücken, entschieden bekämpfen. Aber wir leugnen,
daß die Hcmdelsgewiuue und die überflüssige» Handelsunkosten eine so ausschlag¬
gebende Rolle in der Volkswirtschaft spielen, wie die ersten behaupten, wir be¬
zweifeln, daß das letzte Ziel der zweiten, die Bodenverstaatlichung, erreichbar sei
und wenn es erreicht werden konnte, den Völkern das Heil bringen würde, und
wir halten beiden Parteien gegenüber daran fest, daß den aus einem höchst ver¬
wickelten Gesellschaftszustande entspringenden Übeln überhaupt nicht durch eine einzige
Maßregel, welche es auch sei, abgeholfen werden könne. Vor allem erwarten wir
keine grundstürzende Änderung und Besserung von der Gesetzgebung und Justiz.
Wir nehmen uns die Freiheit, über die Unbeholfenheit dieser ehrwürdigen Damen
zu spotten, die einen hausgroßen Betrug weder zu scheu noch zu fassen vermögen,
aber wir sind überzeugt, daß auch nicht viel dabei herauskommen würde, wenn sie
bedeutend geschickter wären. Wo die Bedingungen eines gesunden Gesellschafts¬
lebens vorhanden sind, da bedarf es keiner Eingriffe von Gesetz und Justiz, und
wo sie nicht vorhanden sind, nützen solche Eingriffe nicht viel. Der Bauschwindel
beschränkt sich auf einige wenige Orte, die zusammen vielleicht kaum zehn Quadrat¬
meilen bedecken, also etwa ein Tausendstel des deutschen Bodens. Es Wäre zu
wünschen, daß man dem groben Schwindel mit dem gemeinen Recht beikommen
könnte; aber wenn das nicht möglich sein sollte, so ist es bedenklich, das Hypotheken-
recht fürs ganze Reich zu ändern oder ein Spezialgesctz zu machen um eines
Unfugs willen, der nur auf einem so winzigen Teile des deutschen Bodens verübt
wird. Was ihn möglich macht, das ist die Konkurrenz um den Boden, die an
den Mittelpunkten des Verkehrs am schärfsten ist, also die Bodenknappheit. So
kommen wir denn immer wieder darauf zurück, daß Bodenknappheit, das Fehlen
freien Bodens, das Grundübel ist, an dem wir leide». Freiland ist das Losungs¬
wort der Bodeubesitzrefvrmer. Es ist auch das unsre, aber die Gesetzgebungs-
maschine und die Justiz werden uns schwerlich zu freiem Lande verhelfen.


Zum Schutze der Bauhandwerker.

Unter dieser Überschrift befindet sich
in Heft 49 der vorjährigen Grenzboten ein sehr beachtenswerter Aufsatz; der Ver¬
fasser beweist darin die Notwendigkeit, die Bauunternehmer und die beim Baue
beteiligten Handwerker, Arbeiter und Lieferanten mit Hilfe der Gesetzgebung gegen
die Verluste zu schützen, die sie bei Bauten, insbesondre bei Neubauten in großen
Städten, durch Bauschwiudel vielfach erleiden, prüft dann die bisher gemachten
Borschläge zur Abhilfe dieses Übelstandes, trägt seine Bedenken gegen diese Vor¬
schläge vor und bringt schließlich folgende Gesetze in Vorschlag. Die Baupolizei¬
behörde soll verpflichtet werden, von jedem Neubau dem Grundbnchrichter Anzeige
zu machen, dieser soll hierauf auf dem Grnndbuchblatte der Baustelle einen Sperr-



*) Die Bodenbesitzrcsormcr nehmen es uns übel, daß wir sie gelegentlich einmal Halb¬
sozialisten genannt habe»; sie versichern, daß sie Individualisten seien und durch das von
ihnen erstrebte Obereigentum des Staats oder seine Schutzherrschaft dem Einzelnen gerade den
Vollgenuß seiner Scholle und der darauf verwendeten Arbeit sichern wollen. Es ist eben die
Frage, ob daS gelingen würde, und ob nicht die Bodenverstaatlichung, die doch wenigstens
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sein Grundstück übermäßig beschränkend, ausfallen würde.
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[0254] Maßgebliches und Unmaßgebliches bewegung noch der Bodenbesitzreform sind, sofern sich diese uns erreichbare Ziele wie eine verständige Grundstückpolitik der Stadtverwaltungen, gute Bauordnungen und Bekämpfung des Bodeuwuchers und Bauschwiudels beschränkt. Wir wünschen beiden Parteien besten Erfolg ihrer Bestrebungen und werden jeden Versuch, sie auf dem Wege der Gesetzgebung zu unterdrücken, entschieden bekämpfen. Aber wir leugnen, daß die Hcmdelsgewiuue und die überflüssige» Handelsunkosten eine so ausschlag¬ gebende Rolle in der Volkswirtschaft spielen, wie die ersten behaupten, wir be¬ zweifeln, daß das letzte Ziel der zweiten, die Bodenverstaatlichung, erreichbar sei und wenn es erreicht werden konnte, den Völkern das Heil bringen würde, und wir halten beiden Parteien gegenüber daran fest, daß den aus einem höchst ver¬ wickelten Gesellschaftszustande entspringenden Übeln überhaupt nicht durch eine einzige Maßregel, welche es auch sei, abgeholfen werden könne. Vor allem erwarten wir keine grundstürzende Änderung und Besserung von der Gesetzgebung und Justiz. Wir nehmen uns die Freiheit, über die Unbeholfenheit dieser ehrwürdigen Damen zu spotten, die einen hausgroßen Betrug weder zu scheu noch zu fassen vermögen, aber wir sind überzeugt, daß auch nicht viel dabei herauskommen würde, wenn sie bedeutend geschickter wären. Wo die Bedingungen eines gesunden Gesellschafts¬ lebens vorhanden sind, da bedarf es keiner Eingriffe von Gesetz und Justiz, und wo sie nicht vorhanden sind, nützen solche Eingriffe nicht viel. Der Bauschwindel beschränkt sich auf einige wenige Orte, die zusammen vielleicht kaum zehn Quadrat¬ meilen bedecken, also etwa ein Tausendstel des deutschen Bodens. Es Wäre zu wünschen, daß man dem groben Schwindel mit dem gemeinen Recht beikommen könnte; aber wenn das nicht möglich sein sollte, so ist es bedenklich, das Hypotheken- recht fürs ganze Reich zu ändern oder ein Spezialgesctz zu machen um eines Unfugs willen, der nur auf einem so winzigen Teile des deutschen Bodens verübt wird. Was ihn möglich macht, das ist die Konkurrenz um den Boden, die an den Mittelpunkten des Verkehrs am schärfsten ist, also die Bodenknappheit. So kommen wir denn immer wieder darauf zurück, daß Bodenknappheit, das Fehlen freien Bodens, das Grundübel ist, an dem wir leide». Freiland ist das Losungs¬ wort der Bodeubesitzrefvrmer. Es ist auch das unsre, aber die Gesetzgebungs- maschine und die Justiz werden uns schwerlich zu freiem Lande verhelfen. Zum Schutze der Bauhandwerker. Unter dieser Überschrift befindet sich in Heft 49 der vorjährigen Grenzboten ein sehr beachtenswerter Aufsatz; der Ver¬ fasser beweist darin die Notwendigkeit, die Bauunternehmer und die beim Baue beteiligten Handwerker, Arbeiter und Lieferanten mit Hilfe der Gesetzgebung gegen die Verluste zu schützen, die sie bei Bauten, insbesondre bei Neubauten in großen Städten, durch Bauschwiudel vielfach erleiden, prüft dann die bisher gemachten Borschläge zur Abhilfe dieses Übelstandes, trägt seine Bedenken gegen diese Vor¬ schläge vor und bringt schließlich folgende Gesetze in Vorschlag. Die Baupolizei¬ behörde soll verpflichtet werden, von jedem Neubau dem Grundbnchrichter Anzeige zu machen, dieser soll hierauf auf dem Grnndbuchblatte der Baustelle einen Sperr- *) Die Bodenbesitzrcsormcr nehmen es uns übel, daß wir sie gelegentlich einmal Halb¬ sozialisten genannt habe»; sie versichern, daß sie Individualisten seien und durch das von ihnen erstrebte Obereigentum des Staats oder seine Schutzherrschaft dem Einzelnen gerade den Vollgenuß seiner Scholle und der darauf verwendeten Arbeit sichern wollen. Es ist eben die Frage, ob daS gelingen würde, und ob nicht die Bodenverstaatlichung, die doch wenigstens sozialistisch aussieht, auch zuletzt sozialistisch, das heißt die Verfügung des Nutznießers über sein Grundstück übermäßig beschränkend, ausfallen würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/254>, abgerufen am 01.09.2024.