Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

lebhaft die Monopolisirung des Getreidehandels empfohlen; doch soll daneben,
meinen die Befürworter des Projekts, der freie Handel fortbestehen. Der West-
fale, der richtig erkennt, daß neben dem Monopol nicht nnr kein freier Handel
fortbestehen könnte, sondern daß dadurch auch die Kontingentirnng, die Beaufsich¬
tigung des Anbaues usw. notwendig werden würde, schreibt: "Monopol und frei¬
händiger Verkauf schließen einander aus. Wir westfälischen Bauern wollen freie,
selbständige Bauern auf unsrer freien Hufe bleiben, ohne Staatsaufsicht säen und
ernten und verkaufen; lieber wollen wir uns einschränken und noch mehr quälen
und arbeiten und hoffen auf bessere Zeiten, als den ersten Schritt mitmachen zur
Verstaatlichung des Grund und Bodens."


Das bürgerliche Gesetzbuch.

Daß der Aufsatz: "Was verlangen wir von
einem bürgerliche" Gesetzbuche?", den wir in Ur. 44 und 45 des vorigen Jahr¬
gangs gebracht haben, und der inzwischen in etwas erweiteter Form auch im Buch¬
handel erschienen ist, nicht ohne Erwiderung bleiben würde, haben wir erwartet.
Unsre Leser werden es bei der hohen Bedeutung der Frage für unser Volksleben
begreiflich finden, wenn wir selbst in diesem Hefte einer Erwiderung Raum gebe",
um so mehr, als sie von einem Mitgliede der Redaktionskommission, also von be¬
rufenster Seite, ausgeht. Nur ein paar Worte seien uns hierzu noch gestattet.
Als der Entwurf der zweiten Kommission beendet war und seine Vorlegung an
den Reichstag unmittelbar bevorstand, wurde in der Presse und durch Ver¬
anstaltung von Versammlungen eine Bewegung hervorgerufen, die den Zweck hatte,
den Reichstag zu bestimmen, den ihm vorgelegten Entwurf unverändert und ohne
nochmalige Prüfung anzunehmen. Wir verkennen nicht, daß dieses Streben aus
patriotischem und nationalem Gefühl entsprang. Wünschen wir doch selbst nichts
sehnlicher, als das baldige Zustandekommen eines gemeinsamen deutsche" Rechts.
Partikulciristischer Bestrebungen hat uus wohl noch niemand zeihen können. Von
vielen aber, die in Versammlungen Resolutionen faßten und in der Tagespresse
auf unveränderte Annahme des Entwurfs hinwirkten, mochte wohl gelten: sie
kannten den Entwurf zwar nicht, aber sie billigten ihn. Nur dieser Zumutung,
den Entwurf unbesehen hinzunehmen, wollte" wir entgegentreten. Wir hielten und
halten es noch für notwendig, daß der Reichstag den Entwurf zunächst prüfe, und
lediglich um dies zu erleichtern, wiesen wir auf die wichtigste" Erfordernisse eines
guten Gesetzbuchs hin, ohne uns darüber auszusprechen, inwieweit der Entwurf
diesen Erfordernissen entspreche oder nicht. Damit haben wir aber nicht versucht,
deu Reichstag "auf Wege zu drängen, die voraussichtlich das Zustandekommen des
bürgerlichen Gesetzbuchs für unabsehbare Zeit verhindern würden," ebensowenig
wie wir eine "vollständige Umarbeitung des Entwurfs durch eine Reichstagskom¬
mission dringend befürwortet" haben. Nur eine Prüfung des Entwurfs, sei es
im Plenum des Reichstags oder durch eine Kommission, im Hinblick auf die von
uns hervorgehobncn wichtigsten gar nicht juristischen Erfordernisse eines Gesetzbuchs,
das ists, was wir zunächst wallen. Ob diese Prüfung zu Abänderungen des Ent¬
wurfs überhaupt und zu welchen Abänderungen sie führen wird, steht noch dahin.
Der einzige Weg aber, der jetzt noch offen steht, den Entwurf in dieser oder jener
Richtung wenn nötig zu verbessern, darf nicht verschlossen werden. Daß damit
das ganze große Werk scheitre und auf unabsehbare Zeit verhindert werde, ist
doch wahrlich nicht notwendig, sobald nnr bei beiden Gesetzgebuugsfaktvren gegen-
seitiges Nachgeben und guter Wille vorhanden ist. Es ist auch keineswegs not¬
wendig und vielleicht nicht einmal wünschenswert, daß der Reichstag oder seine


Maßgebliches und Unmaßgebliches

lebhaft die Monopolisirung des Getreidehandels empfohlen; doch soll daneben,
meinen die Befürworter des Projekts, der freie Handel fortbestehen. Der West-
fale, der richtig erkennt, daß neben dem Monopol nicht nnr kein freier Handel
fortbestehen könnte, sondern daß dadurch auch die Kontingentirnng, die Beaufsich¬
tigung des Anbaues usw. notwendig werden würde, schreibt: „Monopol und frei¬
händiger Verkauf schließen einander aus. Wir westfälischen Bauern wollen freie,
selbständige Bauern auf unsrer freien Hufe bleiben, ohne Staatsaufsicht säen und
ernten und verkaufen; lieber wollen wir uns einschränken und noch mehr quälen
und arbeiten und hoffen auf bessere Zeiten, als den ersten Schritt mitmachen zur
Verstaatlichung des Grund und Bodens."


Das bürgerliche Gesetzbuch.

Daß der Aufsatz: „Was verlangen wir von
einem bürgerliche» Gesetzbuche?", den wir in Ur. 44 und 45 des vorigen Jahr¬
gangs gebracht haben, und der inzwischen in etwas erweiteter Form auch im Buch¬
handel erschienen ist, nicht ohne Erwiderung bleiben würde, haben wir erwartet.
Unsre Leser werden es bei der hohen Bedeutung der Frage für unser Volksleben
begreiflich finden, wenn wir selbst in diesem Hefte einer Erwiderung Raum gebe»,
um so mehr, als sie von einem Mitgliede der Redaktionskommission, also von be¬
rufenster Seite, ausgeht. Nur ein paar Worte seien uns hierzu noch gestattet.
Als der Entwurf der zweiten Kommission beendet war und seine Vorlegung an
den Reichstag unmittelbar bevorstand, wurde in der Presse und durch Ver¬
anstaltung von Versammlungen eine Bewegung hervorgerufen, die den Zweck hatte,
den Reichstag zu bestimmen, den ihm vorgelegten Entwurf unverändert und ohne
nochmalige Prüfung anzunehmen. Wir verkennen nicht, daß dieses Streben aus
patriotischem und nationalem Gefühl entsprang. Wünschen wir doch selbst nichts
sehnlicher, als das baldige Zustandekommen eines gemeinsamen deutsche» Rechts.
Partikulciristischer Bestrebungen hat uus wohl noch niemand zeihen können. Von
vielen aber, die in Versammlungen Resolutionen faßten und in der Tagespresse
auf unveränderte Annahme des Entwurfs hinwirkten, mochte wohl gelten: sie
kannten den Entwurf zwar nicht, aber sie billigten ihn. Nur dieser Zumutung,
den Entwurf unbesehen hinzunehmen, wollte» wir entgegentreten. Wir hielten und
halten es noch für notwendig, daß der Reichstag den Entwurf zunächst prüfe, und
lediglich um dies zu erleichtern, wiesen wir auf die wichtigste» Erfordernisse eines
guten Gesetzbuchs hin, ohne uns darüber auszusprechen, inwieweit der Entwurf
diesen Erfordernissen entspreche oder nicht. Damit haben wir aber nicht versucht,
deu Reichstag „auf Wege zu drängen, die voraussichtlich das Zustandekommen des
bürgerlichen Gesetzbuchs für unabsehbare Zeit verhindern würden," ebensowenig
wie wir eine „vollständige Umarbeitung des Entwurfs durch eine Reichstagskom¬
mission dringend befürwortet" haben. Nur eine Prüfung des Entwurfs, sei es
im Plenum des Reichstags oder durch eine Kommission, im Hinblick auf die von
uns hervorgehobncn wichtigsten gar nicht juristischen Erfordernisse eines Gesetzbuchs,
das ists, was wir zunächst wallen. Ob diese Prüfung zu Abänderungen des Ent¬
wurfs überhaupt und zu welchen Abänderungen sie führen wird, steht noch dahin.
Der einzige Weg aber, der jetzt noch offen steht, den Entwurf in dieser oder jener
Richtung wenn nötig zu verbessern, darf nicht verschlossen werden. Daß damit
das ganze große Werk scheitre und auf unabsehbare Zeit verhindert werde, ist
doch wahrlich nicht notwendig, sobald nnr bei beiden Gesetzgebuugsfaktvren gegen-
seitiges Nachgeben und guter Wille vorhanden ist. Es ist auch keineswegs not¬
wendig und vielleicht nicht einmal wünschenswert, daß der Reichstag oder seine


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0158" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/221804"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_477" prev="#ID_476"> lebhaft die Monopolisirung des Getreidehandels empfohlen; doch soll daneben,<lb/>
meinen die Befürworter des Projekts, der freie Handel fortbestehen. Der West-<lb/>
fale, der richtig erkennt, daß neben dem Monopol nicht nnr kein freier Handel<lb/>
fortbestehen könnte, sondern daß dadurch auch die Kontingentirnng, die Beaufsich¬<lb/>
tigung des Anbaues usw. notwendig werden würde, schreibt: &#x201E;Monopol und frei¬<lb/>
händiger Verkauf schließen einander aus. Wir westfälischen Bauern wollen freie,<lb/>
selbständige Bauern auf unsrer freien Hufe bleiben, ohne Staatsaufsicht säen und<lb/>
ernten und verkaufen; lieber wollen wir uns einschränken und noch mehr quälen<lb/>
und arbeiten und hoffen auf bessere Zeiten, als den ersten Schritt mitmachen zur<lb/>
Verstaatlichung des Grund und Bodens."</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Das bürgerliche Gesetzbuch.</head>
            <p xml:id="ID_478" next="#ID_479"> Daß der Aufsatz: &#x201E;Was verlangen wir von<lb/>
einem bürgerliche» Gesetzbuche?", den wir in Ur. 44 und 45 des vorigen Jahr¬<lb/>
gangs gebracht haben, und der inzwischen in etwas erweiteter Form auch im Buch¬<lb/>
handel erschienen ist, nicht ohne Erwiderung bleiben würde, haben wir erwartet.<lb/>
Unsre Leser werden es bei der hohen Bedeutung der Frage für unser Volksleben<lb/>
begreiflich finden, wenn wir selbst in diesem Hefte einer Erwiderung Raum gebe»,<lb/>
um so mehr, als sie von einem Mitgliede der Redaktionskommission, also von be¬<lb/>
rufenster Seite, ausgeht. Nur ein paar Worte seien uns hierzu noch gestattet.<lb/>
Als der Entwurf der zweiten Kommission beendet war und seine Vorlegung an<lb/>
den Reichstag unmittelbar bevorstand, wurde in der Presse und durch Ver¬<lb/>
anstaltung von Versammlungen eine Bewegung hervorgerufen, die den Zweck hatte,<lb/>
den Reichstag zu bestimmen, den ihm vorgelegten Entwurf unverändert und ohne<lb/>
nochmalige Prüfung anzunehmen. Wir verkennen nicht, daß dieses Streben aus<lb/>
patriotischem und nationalem Gefühl entsprang. Wünschen wir doch selbst nichts<lb/>
sehnlicher, als das baldige Zustandekommen eines gemeinsamen deutsche» Rechts.<lb/>
Partikulciristischer Bestrebungen hat uus wohl noch niemand zeihen können. Von<lb/>
vielen aber, die in Versammlungen Resolutionen faßten und in der Tagespresse<lb/>
auf unveränderte Annahme des Entwurfs hinwirkten, mochte wohl gelten: sie<lb/>
kannten den Entwurf zwar nicht, aber sie billigten ihn. Nur dieser Zumutung,<lb/>
den Entwurf unbesehen hinzunehmen, wollte» wir entgegentreten. Wir hielten und<lb/>
halten es noch für notwendig, daß der Reichstag den Entwurf zunächst prüfe, und<lb/>
lediglich um dies zu erleichtern, wiesen wir auf die wichtigste» Erfordernisse eines<lb/>
guten Gesetzbuchs hin, ohne uns darüber auszusprechen, inwieweit der Entwurf<lb/>
diesen Erfordernissen entspreche oder nicht. Damit haben wir aber nicht versucht,<lb/>
deu Reichstag &#x201E;auf Wege zu drängen, die voraussichtlich das Zustandekommen des<lb/>
bürgerlichen Gesetzbuchs für unabsehbare Zeit verhindern würden," ebensowenig<lb/>
wie wir eine &#x201E;vollständige Umarbeitung des Entwurfs durch eine Reichstagskom¬<lb/>
mission dringend befürwortet" haben. Nur eine Prüfung des Entwurfs, sei es<lb/>
im Plenum des Reichstags oder durch eine Kommission, im Hinblick auf die von<lb/>
uns hervorgehobncn wichtigsten gar nicht juristischen Erfordernisse eines Gesetzbuchs,<lb/>
das ists, was wir zunächst wallen. Ob diese Prüfung zu Abänderungen des Ent¬<lb/>
wurfs überhaupt und zu welchen Abänderungen sie führen wird, steht noch dahin.<lb/>
Der einzige Weg aber, der jetzt noch offen steht, den Entwurf in dieser oder jener<lb/>
Richtung wenn nötig zu verbessern, darf nicht verschlossen werden. Daß damit<lb/>
das ganze große Werk scheitre und auf unabsehbare Zeit verhindert werde, ist<lb/>
doch wahrlich nicht notwendig, sobald nnr bei beiden Gesetzgebuugsfaktvren gegen-<lb/>
seitiges Nachgeben und guter Wille vorhanden ist. Es ist auch keineswegs not¬<lb/>
wendig und vielleicht nicht einmal wünschenswert, daß der Reichstag oder seine</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0158] Maßgebliches und Unmaßgebliches lebhaft die Monopolisirung des Getreidehandels empfohlen; doch soll daneben, meinen die Befürworter des Projekts, der freie Handel fortbestehen. Der West- fale, der richtig erkennt, daß neben dem Monopol nicht nnr kein freier Handel fortbestehen könnte, sondern daß dadurch auch die Kontingentirnng, die Beaufsich¬ tigung des Anbaues usw. notwendig werden würde, schreibt: „Monopol und frei¬ händiger Verkauf schließen einander aus. Wir westfälischen Bauern wollen freie, selbständige Bauern auf unsrer freien Hufe bleiben, ohne Staatsaufsicht säen und ernten und verkaufen; lieber wollen wir uns einschränken und noch mehr quälen und arbeiten und hoffen auf bessere Zeiten, als den ersten Schritt mitmachen zur Verstaatlichung des Grund und Bodens." Das bürgerliche Gesetzbuch. Daß der Aufsatz: „Was verlangen wir von einem bürgerliche» Gesetzbuche?", den wir in Ur. 44 und 45 des vorigen Jahr¬ gangs gebracht haben, und der inzwischen in etwas erweiteter Form auch im Buch¬ handel erschienen ist, nicht ohne Erwiderung bleiben würde, haben wir erwartet. Unsre Leser werden es bei der hohen Bedeutung der Frage für unser Volksleben begreiflich finden, wenn wir selbst in diesem Hefte einer Erwiderung Raum gebe», um so mehr, als sie von einem Mitgliede der Redaktionskommission, also von be¬ rufenster Seite, ausgeht. Nur ein paar Worte seien uns hierzu noch gestattet. Als der Entwurf der zweiten Kommission beendet war und seine Vorlegung an den Reichstag unmittelbar bevorstand, wurde in der Presse und durch Ver¬ anstaltung von Versammlungen eine Bewegung hervorgerufen, die den Zweck hatte, den Reichstag zu bestimmen, den ihm vorgelegten Entwurf unverändert und ohne nochmalige Prüfung anzunehmen. Wir verkennen nicht, daß dieses Streben aus patriotischem und nationalem Gefühl entsprang. Wünschen wir doch selbst nichts sehnlicher, als das baldige Zustandekommen eines gemeinsamen deutsche» Rechts. Partikulciristischer Bestrebungen hat uus wohl noch niemand zeihen können. Von vielen aber, die in Versammlungen Resolutionen faßten und in der Tagespresse auf unveränderte Annahme des Entwurfs hinwirkten, mochte wohl gelten: sie kannten den Entwurf zwar nicht, aber sie billigten ihn. Nur dieser Zumutung, den Entwurf unbesehen hinzunehmen, wollte» wir entgegentreten. Wir hielten und halten es noch für notwendig, daß der Reichstag den Entwurf zunächst prüfe, und lediglich um dies zu erleichtern, wiesen wir auf die wichtigste» Erfordernisse eines guten Gesetzbuchs hin, ohne uns darüber auszusprechen, inwieweit der Entwurf diesen Erfordernissen entspreche oder nicht. Damit haben wir aber nicht versucht, deu Reichstag „auf Wege zu drängen, die voraussichtlich das Zustandekommen des bürgerlichen Gesetzbuchs für unabsehbare Zeit verhindern würden," ebensowenig wie wir eine „vollständige Umarbeitung des Entwurfs durch eine Reichstagskom¬ mission dringend befürwortet" haben. Nur eine Prüfung des Entwurfs, sei es im Plenum des Reichstags oder durch eine Kommission, im Hinblick auf die von uns hervorgehobncn wichtigsten gar nicht juristischen Erfordernisse eines Gesetzbuchs, das ists, was wir zunächst wallen. Ob diese Prüfung zu Abänderungen des Ent¬ wurfs überhaupt und zu welchen Abänderungen sie führen wird, steht noch dahin. Der einzige Weg aber, der jetzt noch offen steht, den Entwurf in dieser oder jener Richtung wenn nötig zu verbessern, darf nicht verschlossen werden. Daß damit das ganze große Werk scheitre und auf unabsehbare Zeit verhindert werde, ist doch wahrlich nicht notwendig, sobald nnr bei beiden Gesetzgebuugsfaktvren gegen- seitiges Nachgeben und guter Wille vorhanden ist. Es ist auch keineswegs not¬ wendig und vielleicht nicht einmal wünschenswert, daß der Reichstag oder seine

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/158
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/158>, abgerufen am 25.11.2024.