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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

die Deutschen aller Klassen noch vermissen können, um die bürgerliche Rechtsgleichheit,
die öMlitö nie etroit, im vollsten Umfange verwirklicht zu sehen/' Als ob der ge-
schrielme Buchstabe des Gesetzes schon seine Verwirklichung und nicht eben das
die Klage nicht allein der Arbeiter, sondern überhaupt der Angehörigen sowohl
der Oppositionsparteien wie der weniger angesehenen Stände wäre, daß das ge-
schriebne Recht eben nur zum Teil verwirklicht wird! Ein dickes Buch würde dazu
gehören, alle die Fälle aufzuzählen, die das beweisen. Heute wollen wir nur
eiuen Fall anführen, der mit Arbeiterfragen und Sozialdemokratie gar nicht zu¬
sammenhängt. In der Gegend von Annaberg im Erzgebirge kommen etwa zwanzig
Mitglieder einer Sekte im Hause eines Genossen zusammen und halten da Gottes¬
dienst. Auf Antrag der Polizei wird gegen den Inhaber der Wohnung nud gegen
deu Prediger der Sekte eine Klage eingeleitet wegen Übertretung des Vereins-
und Versammlungsgesetzes. Das Schöffengericht spricht die Leute frei, das Ober¬
landesgericht jedoch weist die Sache an das Chemnitzer Landgericht zurück, das die
Leute zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt (Frankfurter Zeitung vom 19. Dezember,
drittes Morgenblatt). Die norddeutsche Allgemeine wird sich einer berühmt ge-
wordnen Versammlung beim Grafen Waldersee erinnern. Wir wissen nicht, ob
dort gebetet, also Gottesdienst gehalten worden ist, aber bei dem Geiste, der die
Versammlung beseelte, wäre das doch sehr möglich. Daß einem kleinen frommen
Konventikel armer Leute im Erzgebirge irgend welche politische Bedeutung bei-
zumessen wäre, kann kein vernünftiger Mensch behaupten; dagegen wurde der
Walderseeversammlung von maßgebenden Personen, denen die norddeutsche All¬
gemeine Zeitung sehr nahe stand, die allerhöchste Bedeutung beigemessen. Nun
fragen wir diese Zeitung: Ist es deutbar, daß ein Polizeibeamter in diese Ver¬
sammlung hätte eindringen wollen, um sie zu beaufsichtigen, oder daß Graf Waldersee
und Stöcker in Anklagezustand versetzt worden wären? Nein, das ist nicht denkbar.
Woher der Unterschied? Nicht von der Sache kommt er, sondern ganz allein daher,
daß die Versammelten einer andern Gesellschaftsschicht angehörten. Wenn man
sagt, es giebt eine Schicht, die über der Polizei, und eine, die unter der Polizei
stehen muß, so antworten wir darauf: Gut, das mag richtig sein; aber dann
erkläre man das auch ausdrücklich in der Verfassung! Wenn man, fährt die nord¬
deutsche Allgemeine fort, die Rechtsgleichheit als ein erst zu verwirklichendes Ziel
hinstelle, so könne man doch nichts andres meinen, "als die oxalito als kalt, den
Kommunismus, der Kommunismus aber ist die Revolution." Es ist stark, ge¬
bildeten Lesern zuzutrauen, daß sie nicht merken werden, wie hier der thatsäch¬
lichen Rechtsgleichheit die Vermögensgleichheit untergeschoben wird, die übrigens
an sich noch lange nicht der Kommunismus ist. Unsre Leser wissen, wie sehr uns
alle Gleichmacherei zuwider ist, aber so weit sind wir doch nicht, daß uns die
Liebe zur Ungleichheit nud Mannichfaltigkeit närrisch machte, und närrisch müßten
wir sein, wenn wir in einer Vereins-, Versammlnngs-, Kvalitions-, Rede- und
Preßfreiheit, wie sie der Engländer genießt, oder in der gleichen Behandlung aller
vor Gerichtschon den Kommunismus sehen sollten.

Das schönste an jenem Artikel der Norddeutschen ist aber, daß er Herrn
Stöcker gilt, der samt allen Christlich-Sozialen als Sprößling Babeufs und Ge¬
schwister der Kommunisten und Anarchisten gebrandmarkt wird. Darüber, daß die



") Das Duo quum iaciunt lasen, mein oft lava, ist nicht, wie der Herr Justizminister
meint, "ein alter Grundsatz in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft," sondern ein
Vers aus einer Komödie des Terenz, der keiner Erläuterung bedarf.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

die Deutschen aller Klassen noch vermissen können, um die bürgerliche Rechtsgleichheit,
die öMlitö nie etroit, im vollsten Umfange verwirklicht zu sehen/' Als ob der ge-
schrielme Buchstabe des Gesetzes schon seine Verwirklichung und nicht eben das
die Klage nicht allein der Arbeiter, sondern überhaupt der Angehörigen sowohl
der Oppositionsparteien wie der weniger angesehenen Stände wäre, daß das ge-
schriebne Recht eben nur zum Teil verwirklicht wird! Ein dickes Buch würde dazu
gehören, alle die Fälle aufzuzählen, die das beweisen. Heute wollen wir nur
eiuen Fall anführen, der mit Arbeiterfragen und Sozialdemokratie gar nicht zu¬
sammenhängt. In der Gegend von Annaberg im Erzgebirge kommen etwa zwanzig
Mitglieder einer Sekte im Hause eines Genossen zusammen und halten da Gottes¬
dienst. Auf Antrag der Polizei wird gegen den Inhaber der Wohnung nud gegen
deu Prediger der Sekte eine Klage eingeleitet wegen Übertretung des Vereins-
und Versammlungsgesetzes. Das Schöffengericht spricht die Leute frei, das Ober¬
landesgericht jedoch weist die Sache an das Chemnitzer Landgericht zurück, das die
Leute zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt (Frankfurter Zeitung vom 19. Dezember,
drittes Morgenblatt). Die norddeutsche Allgemeine wird sich einer berühmt ge-
wordnen Versammlung beim Grafen Waldersee erinnern. Wir wissen nicht, ob
dort gebetet, also Gottesdienst gehalten worden ist, aber bei dem Geiste, der die
Versammlung beseelte, wäre das doch sehr möglich. Daß einem kleinen frommen
Konventikel armer Leute im Erzgebirge irgend welche politische Bedeutung bei-
zumessen wäre, kann kein vernünftiger Mensch behaupten; dagegen wurde der
Walderseeversammlung von maßgebenden Personen, denen die norddeutsche All¬
gemeine Zeitung sehr nahe stand, die allerhöchste Bedeutung beigemessen. Nun
fragen wir diese Zeitung: Ist es deutbar, daß ein Polizeibeamter in diese Ver¬
sammlung hätte eindringen wollen, um sie zu beaufsichtigen, oder daß Graf Waldersee
und Stöcker in Anklagezustand versetzt worden wären? Nein, das ist nicht denkbar.
Woher der Unterschied? Nicht von der Sache kommt er, sondern ganz allein daher,
daß die Versammelten einer andern Gesellschaftsschicht angehörten. Wenn man
sagt, es giebt eine Schicht, die über der Polizei, und eine, die unter der Polizei
stehen muß, so antworten wir darauf: Gut, das mag richtig sein; aber dann
erkläre man das auch ausdrücklich in der Verfassung! Wenn man, fährt die nord¬
deutsche Allgemeine fort, die Rechtsgleichheit als ein erst zu verwirklichendes Ziel
hinstelle, so könne man doch nichts andres meinen, „als die oxalito als kalt, den
Kommunismus, der Kommunismus aber ist die Revolution." Es ist stark, ge¬
bildeten Lesern zuzutrauen, daß sie nicht merken werden, wie hier der thatsäch¬
lichen Rechtsgleichheit die Vermögensgleichheit untergeschoben wird, die übrigens
an sich noch lange nicht der Kommunismus ist. Unsre Leser wissen, wie sehr uns
alle Gleichmacherei zuwider ist, aber so weit sind wir doch nicht, daß uns die
Liebe zur Ungleichheit nud Mannichfaltigkeit närrisch machte, und närrisch müßten
wir sein, wenn wir in einer Vereins-, Versammlnngs-, Kvalitions-, Rede- und
Preßfreiheit, wie sie der Engländer genießt, oder in der gleichen Behandlung aller
vor Gerichtschon den Kommunismus sehen sollten.

Das schönste an jenem Artikel der Norddeutschen ist aber, daß er Herrn
Stöcker gilt, der samt allen Christlich-Sozialen als Sprößling Babeufs und Ge¬
schwister der Kommunisten und Anarchisten gebrandmarkt wird. Darüber, daß die



") Das Duo quum iaciunt lasen, mein oft lava, ist nicht, wie der Herr Justizminister
meint, „ein alter Grundsatz in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft," sondern ein
Vers aus einer Komödie des Terenz, der keiner Erläuterung bedarf.
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[0103] Maßgebliches und Unmaßgebliches die Deutschen aller Klassen noch vermissen können, um die bürgerliche Rechtsgleichheit, die öMlitö nie etroit, im vollsten Umfange verwirklicht zu sehen/' Als ob der ge- schrielme Buchstabe des Gesetzes schon seine Verwirklichung und nicht eben das die Klage nicht allein der Arbeiter, sondern überhaupt der Angehörigen sowohl der Oppositionsparteien wie der weniger angesehenen Stände wäre, daß das ge- schriebne Recht eben nur zum Teil verwirklicht wird! Ein dickes Buch würde dazu gehören, alle die Fälle aufzuzählen, die das beweisen. Heute wollen wir nur eiuen Fall anführen, der mit Arbeiterfragen und Sozialdemokratie gar nicht zu¬ sammenhängt. In der Gegend von Annaberg im Erzgebirge kommen etwa zwanzig Mitglieder einer Sekte im Hause eines Genossen zusammen und halten da Gottes¬ dienst. Auf Antrag der Polizei wird gegen den Inhaber der Wohnung nud gegen deu Prediger der Sekte eine Klage eingeleitet wegen Übertretung des Vereins- und Versammlungsgesetzes. Das Schöffengericht spricht die Leute frei, das Ober¬ landesgericht jedoch weist die Sache an das Chemnitzer Landgericht zurück, das die Leute zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt (Frankfurter Zeitung vom 19. Dezember, drittes Morgenblatt). Die norddeutsche Allgemeine wird sich einer berühmt ge- wordnen Versammlung beim Grafen Waldersee erinnern. Wir wissen nicht, ob dort gebetet, also Gottesdienst gehalten worden ist, aber bei dem Geiste, der die Versammlung beseelte, wäre das doch sehr möglich. Daß einem kleinen frommen Konventikel armer Leute im Erzgebirge irgend welche politische Bedeutung bei- zumessen wäre, kann kein vernünftiger Mensch behaupten; dagegen wurde der Walderseeversammlung von maßgebenden Personen, denen die norddeutsche All¬ gemeine Zeitung sehr nahe stand, die allerhöchste Bedeutung beigemessen. Nun fragen wir diese Zeitung: Ist es deutbar, daß ein Polizeibeamter in diese Ver¬ sammlung hätte eindringen wollen, um sie zu beaufsichtigen, oder daß Graf Waldersee und Stöcker in Anklagezustand versetzt worden wären? Nein, das ist nicht denkbar. Woher der Unterschied? Nicht von der Sache kommt er, sondern ganz allein daher, daß die Versammelten einer andern Gesellschaftsschicht angehörten. Wenn man sagt, es giebt eine Schicht, die über der Polizei, und eine, die unter der Polizei stehen muß, so antworten wir darauf: Gut, das mag richtig sein; aber dann erkläre man das auch ausdrücklich in der Verfassung! Wenn man, fährt die nord¬ deutsche Allgemeine fort, die Rechtsgleichheit als ein erst zu verwirklichendes Ziel hinstelle, so könne man doch nichts andres meinen, „als die oxalito als kalt, den Kommunismus, der Kommunismus aber ist die Revolution." Es ist stark, ge¬ bildeten Lesern zuzutrauen, daß sie nicht merken werden, wie hier der thatsäch¬ lichen Rechtsgleichheit die Vermögensgleichheit untergeschoben wird, die übrigens an sich noch lange nicht der Kommunismus ist. Unsre Leser wissen, wie sehr uns alle Gleichmacherei zuwider ist, aber so weit sind wir doch nicht, daß uns die Liebe zur Ungleichheit nud Mannichfaltigkeit närrisch machte, und närrisch müßten wir sein, wenn wir in einer Vereins-, Versammlnngs-, Kvalitions-, Rede- und Preßfreiheit, wie sie der Engländer genießt, oder in der gleichen Behandlung aller vor Gerichtschon den Kommunismus sehen sollten. Das schönste an jenem Artikel der Norddeutschen ist aber, daß er Herrn Stöcker gilt, der samt allen Christlich-Sozialen als Sprößling Babeufs und Ge¬ schwister der Kommunisten und Anarchisten gebrandmarkt wird. Darüber, daß die ") Das Duo quum iaciunt lasen, mein oft lava, ist nicht, wie der Herr Justizminister meint, „ein alter Grundsatz in der Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaft," sondern ein Vers aus einer Komödie des Terenz, der keiner Erläuterung bedarf.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/103>, abgerufen am 01.09.2024.