Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Umnaßgebliches

bewußt ist, ein rechtschaffner, pflichtgetreuer Mensch zu sein. Dus ist sie aber
eben nicht/ da sie nicht das Verhältnis des Einzelnen zu sich selbst, sondern zu
andern Menschen betrifft; sonst wäre es undenkbar, wie sie von andern verletzt
werden könnte, da die Meinung, die jeder von sich selbst hat, doch nicht durch
das beleidigende Verhalten andrer verschlimmert oder in ihr Gegenteil verkehrt
werden kann.

Auf der andern Seite soll die Ehre das Recht und die Pflicht sein, zu ver¬
lange", daß einem niemand die Achtung, die man in dem Bewußtsein seines sitt¬
lichen Wertes vor sich selbst hegt, versage, also Mißachtung zu erkennen gebe. Da¬
mit ist weiter nichts gesagt, als daß, wer solches thut, d. h. jemanden beleidigt,
Strafe verdiene, die herbeizuführen der Beleidigte nicht allein befugt, sondern sogar
seiner Ehre schuldig sei. Über das Wesen dieser Ehre aber hat der Einsender
keinerlei Aufschluß gegeben. Infolgedessen ist er natürlich auch nußer stände ge¬
wesen, den zweiten Teil des Beweisthemas -- Rechtfertigung des Zweikampfs --
zu erledigen. Was er im übrigen ausführt, beschränkt sich, soweit es den Dar¬
legungen des Aufsatzes in Heft 33 entgegensteht, auf Wiederholungen der allgemein
bekannten Sätze des ritterlichen Ehrenglaubens. Diese scheinen uns aber in jenem
Aufsatz eine erschöpfende Beurteilung erfahren zu haben.


Nochmals die pädagogischen Uuiversitätsseminare.

Da die falsche
und beschämende Voraussetzung des Aufsatzes im 39. Hefte, als ob unsre gebildeten
Väter uicht mehr Zeit und Geschick hätten, ihre Söhne zu erziehen, und deshalb
diese Aufgabe von den Lehrern der höhern Schulen mit übernommen werden müßte,
schon im vorigen Hefte gebührend zurückgewiesen worden ist, so können wir uns
das hier ersparen. Es wird heute freilich viel von "erziehenden (oder noch lieber
"erziehlichen") Unterricht" geredet, aber das ist eine Begriffsvermengnng, wie
deren heute so manche beliebt sind. Erziehung und Unterricht sind grundverschiedne
Thätigkeiten; die eine will den Charakter bilden, die andre will Kenntnisse und
Fertigkeiten übermitteln. Kein verständiger Mensch wird leugnen, daß eine charakter¬
volle Lehrerpersönlichkeit auf die Schüler auch einen gewissen erzieherischen Einfluß
ausüben kann. Aber das Haupterziehungsgcschäft fällt dem Hause zu und wird
ihm immer zufallen; was die Schule dazu beiträgt und beitragen kann, ist wenig.

Damit ist aber die Notwendigkeit Pädagogischer Universitätsseminare nicht
widerlegt. Nicht erziehen, wohl aber unterrichten sollten die Studenten in solchen
Seminaren lernen. Daß unsre Volksschullehrer deu Lehrern um den höhern Schulen
in der Unterrichtsmethode vielfach überlegen sind, darüber kann doch gnr kein Zweifel
sein. Der junge Volksschullehrer hat eben unterrichten gelernt, der junge Gym¬
nasiallehrer nicht; der knüpft, wenn er uach Abschluß seiner Universitätszeit als
Probelehrer seiue erste" Lehrversuche macht, gewöhnlich nnr an die Erinnerungen
aus seiner eignen Schulzeit an. Hat er ein gewisses natürliches Geschick, so macht
er als Lehrer leidliche Geschäfte; ist er ungeschickt, so kann er den Karren gleich
von vornherein so Verfahren, daß er ihn sein Lebtag nicht wieder ins richtige
Gleis bringt, und das bloß, weil er -- uicht unterrichten gelernt hat.

Wer als Vater gleichzeitig mehrere Söhne auf einer höhern Schule hat und
zu Ostern gewissenhaft deren öffentliche Prüfungen besucht, der kann da manchmal
merkwürdige Erfahrungen machen. Es kann ihm begegnen, daß er einen ganzen
Vormittag lauter Lehrer zu hören bekommt, die von den elementarsten Anforde¬
rungen, die an eine richtige Katechese zu stellen sind, keine Ahnung haben, die z. B.
alle mit einander den Fehler machen, erst den Jungen aufzurufen und dann die


Maßgebliches und Umnaßgebliches

bewußt ist, ein rechtschaffner, pflichtgetreuer Mensch zu sein. Dus ist sie aber
eben nicht/ da sie nicht das Verhältnis des Einzelnen zu sich selbst, sondern zu
andern Menschen betrifft; sonst wäre es undenkbar, wie sie von andern verletzt
werden könnte, da die Meinung, die jeder von sich selbst hat, doch nicht durch
das beleidigende Verhalten andrer verschlimmert oder in ihr Gegenteil verkehrt
werden kann.

Auf der andern Seite soll die Ehre das Recht und die Pflicht sein, zu ver¬
lange«, daß einem niemand die Achtung, die man in dem Bewußtsein seines sitt¬
lichen Wertes vor sich selbst hegt, versage, also Mißachtung zu erkennen gebe. Da¬
mit ist weiter nichts gesagt, als daß, wer solches thut, d. h. jemanden beleidigt,
Strafe verdiene, die herbeizuführen der Beleidigte nicht allein befugt, sondern sogar
seiner Ehre schuldig sei. Über das Wesen dieser Ehre aber hat der Einsender
keinerlei Aufschluß gegeben. Infolgedessen ist er natürlich auch nußer stände ge¬
wesen, den zweiten Teil des Beweisthemas — Rechtfertigung des Zweikampfs —
zu erledigen. Was er im übrigen ausführt, beschränkt sich, soweit es den Dar¬
legungen des Aufsatzes in Heft 33 entgegensteht, auf Wiederholungen der allgemein
bekannten Sätze des ritterlichen Ehrenglaubens. Diese scheinen uns aber in jenem
Aufsatz eine erschöpfende Beurteilung erfahren zu haben.


Nochmals die pädagogischen Uuiversitätsseminare.

Da die falsche
und beschämende Voraussetzung des Aufsatzes im 39. Hefte, als ob unsre gebildeten
Väter uicht mehr Zeit und Geschick hätten, ihre Söhne zu erziehen, und deshalb
diese Aufgabe von den Lehrern der höhern Schulen mit übernommen werden müßte,
schon im vorigen Hefte gebührend zurückgewiesen worden ist, so können wir uns
das hier ersparen. Es wird heute freilich viel von „erziehenden (oder noch lieber
»erziehlichen«) Unterricht" geredet, aber das ist eine Begriffsvermengnng, wie
deren heute so manche beliebt sind. Erziehung und Unterricht sind grundverschiedne
Thätigkeiten; die eine will den Charakter bilden, die andre will Kenntnisse und
Fertigkeiten übermitteln. Kein verständiger Mensch wird leugnen, daß eine charakter¬
volle Lehrerpersönlichkeit auf die Schüler auch einen gewissen erzieherischen Einfluß
ausüben kann. Aber das Haupterziehungsgcschäft fällt dem Hause zu und wird
ihm immer zufallen; was die Schule dazu beiträgt und beitragen kann, ist wenig.

Damit ist aber die Notwendigkeit Pädagogischer Universitätsseminare nicht
widerlegt. Nicht erziehen, wohl aber unterrichten sollten die Studenten in solchen
Seminaren lernen. Daß unsre Volksschullehrer deu Lehrern um den höhern Schulen
in der Unterrichtsmethode vielfach überlegen sind, darüber kann doch gnr kein Zweifel
sein. Der junge Volksschullehrer hat eben unterrichten gelernt, der junge Gym¬
nasiallehrer nicht; der knüpft, wenn er uach Abschluß seiner Universitätszeit als
Probelehrer seiue erste» Lehrversuche macht, gewöhnlich nnr an die Erinnerungen
aus seiner eignen Schulzeit an. Hat er ein gewisses natürliches Geschick, so macht
er als Lehrer leidliche Geschäfte; ist er ungeschickt, so kann er den Karren gleich
von vornherein so Verfahren, daß er ihn sein Lebtag nicht wieder ins richtige
Gleis bringt, und das bloß, weil er — uicht unterrichten gelernt hat.

Wer als Vater gleichzeitig mehrere Söhne auf einer höhern Schule hat und
zu Ostern gewissenhaft deren öffentliche Prüfungen besucht, der kann da manchmal
merkwürdige Erfahrungen machen. Es kann ihm begegnen, daß er einen ganzen
Vormittag lauter Lehrer zu hören bekommt, die von den elementarsten Anforde¬
rungen, die an eine richtige Katechese zu stellen sind, keine Ahnung haben, die z. B.
alle mit einander den Fehler machen, erst den Jungen aufzurufen und dann die


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0154" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/221130"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Umnaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_497" prev="#ID_496"> bewußt ist, ein rechtschaffner, pflichtgetreuer Mensch zu sein. Dus ist sie aber<lb/>
eben nicht/ da sie nicht das Verhältnis des Einzelnen zu sich selbst, sondern zu<lb/>
andern Menschen betrifft; sonst wäre es undenkbar, wie sie von andern verletzt<lb/>
werden könnte, da die Meinung, die jeder von sich selbst hat, doch nicht durch<lb/>
das beleidigende Verhalten andrer verschlimmert oder in ihr Gegenteil verkehrt<lb/>
werden kann.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_498"> Auf der andern Seite soll die Ehre das Recht und die Pflicht sein, zu ver¬<lb/>
lange«, daß einem niemand die Achtung, die man in dem Bewußtsein seines sitt¬<lb/>
lichen Wertes vor sich selbst hegt, versage, also Mißachtung zu erkennen gebe. Da¬<lb/>
mit ist weiter nichts gesagt, als daß, wer solches thut, d. h. jemanden beleidigt,<lb/>
Strafe verdiene, die herbeizuführen der Beleidigte nicht allein befugt, sondern sogar<lb/>
seiner Ehre schuldig sei. Über das Wesen dieser Ehre aber hat der Einsender<lb/>
keinerlei Aufschluß gegeben. Infolgedessen ist er natürlich auch nußer stände ge¬<lb/>
wesen, den zweiten Teil des Beweisthemas &#x2014; Rechtfertigung des Zweikampfs &#x2014;<lb/>
zu erledigen. Was er im übrigen ausführt, beschränkt sich, soweit es den Dar¬<lb/>
legungen des Aufsatzes in Heft 33 entgegensteht, auf Wiederholungen der allgemein<lb/>
bekannten Sätze des ritterlichen Ehrenglaubens. Diese scheinen uns aber in jenem<lb/>
Aufsatz eine erschöpfende Beurteilung erfahren zu haben.</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Nochmals die pädagogischen Uuiversitätsseminare.</head>
            <p xml:id="ID_499"> Da die falsche<lb/>
und beschämende Voraussetzung des Aufsatzes im 39. Hefte, als ob unsre gebildeten<lb/>
Väter uicht mehr Zeit und Geschick hätten, ihre Söhne zu erziehen, und deshalb<lb/>
diese Aufgabe von den Lehrern der höhern Schulen mit übernommen werden müßte,<lb/>
schon im vorigen Hefte gebührend zurückgewiesen worden ist, so können wir uns<lb/>
das hier ersparen. Es wird heute freilich viel von &#x201E;erziehenden (oder noch lieber<lb/>
»erziehlichen«) Unterricht" geredet, aber das ist eine Begriffsvermengnng, wie<lb/>
deren heute so manche beliebt sind. Erziehung und Unterricht sind grundverschiedne<lb/>
Thätigkeiten; die eine will den Charakter bilden, die andre will Kenntnisse und<lb/>
Fertigkeiten übermitteln. Kein verständiger Mensch wird leugnen, daß eine charakter¬<lb/>
volle Lehrerpersönlichkeit auf die Schüler auch einen gewissen erzieherischen Einfluß<lb/>
ausüben kann. Aber das Haupterziehungsgcschäft fällt dem Hause zu und wird<lb/>
ihm immer zufallen; was die Schule dazu beiträgt und beitragen kann, ist wenig.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_500"> Damit ist aber die Notwendigkeit Pädagogischer Universitätsseminare nicht<lb/>
widerlegt. Nicht erziehen, wohl aber unterrichten sollten die Studenten in solchen<lb/>
Seminaren lernen. Daß unsre Volksschullehrer deu Lehrern um den höhern Schulen<lb/>
in der Unterrichtsmethode vielfach überlegen sind, darüber kann doch gnr kein Zweifel<lb/>
sein. Der junge Volksschullehrer hat eben unterrichten gelernt, der junge Gym¬<lb/>
nasiallehrer nicht; der knüpft, wenn er uach Abschluß seiner Universitätszeit als<lb/>
Probelehrer seiue erste» Lehrversuche macht, gewöhnlich nnr an die Erinnerungen<lb/>
aus seiner eignen Schulzeit an. Hat er ein gewisses natürliches Geschick, so macht<lb/>
er als Lehrer leidliche Geschäfte; ist er ungeschickt, so kann er den Karren gleich<lb/>
von vornherein so Verfahren, daß er ihn sein Lebtag nicht wieder ins richtige<lb/>
Gleis bringt, und das bloß, weil er &#x2014; uicht unterrichten gelernt hat.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_501" next="#ID_502"> Wer als Vater gleichzeitig mehrere Söhne auf einer höhern Schule hat und<lb/>
zu Ostern gewissenhaft deren öffentliche Prüfungen besucht, der kann da manchmal<lb/>
merkwürdige Erfahrungen machen. Es kann ihm begegnen, daß er einen ganzen<lb/>
Vormittag lauter Lehrer zu hören bekommt, die von den elementarsten Anforde¬<lb/>
rungen, die an eine richtige Katechese zu stellen sind, keine Ahnung haben, die z. B.<lb/>
alle mit einander den Fehler machen, erst den Jungen aufzurufen und dann die</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0154] Maßgebliches und Umnaßgebliches bewußt ist, ein rechtschaffner, pflichtgetreuer Mensch zu sein. Dus ist sie aber eben nicht/ da sie nicht das Verhältnis des Einzelnen zu sich selbst, sondern zu andern Menschen betrifft; sonst wäre es undenkbar, wie sie von andern verletzt werden könnte, da die Meinung, die jeder von sich selbst hat, doch nicht durch das beleidigende Verhalten andrer verschlimmert oder in ihr Gegenteil verkehrt werden kann. Auf der andern Seite soll die Ehre das Recht und die Pflicht sein, zu ver¬ lange«, daß einem niemand die Achtung, die man in dem Bewußtsein seines sitt¬ lichen Wertes vor sich selbst hegt, versage, also Mißachtung zu erkennen gebe. Da¬ mit ist weiter nichts gesagt, als daß, wer solches thut, d. h. jemanden beleidigt, Strafe verdiene, die herbeizuführen der Beleidigte nicht allein befugt, sondern sogar seiner Ehre schuldig sei. Über das Wesen dieser Ehre aber hat der Einsender keinerlei Aufschluß gegeben. Infolgedessen ist er natürlich auch nußer stände ge¬ wesen, den zweiten Teil des Beweisthemas — Rechtfertigung des Zweikampfs — zu erledigen. Was er im übrigen ausführt, beschränkt sich, soweit es den Dar¬ legungen des Aufsatzes in Heft 33 entgegensteht, auf Wiederholungen der allgemein bekannten Sätze des ritterlichen Ehrenglaubens. Diese scheinen uns aber in jenem Aufsatz eine erschöpfende Beurteilung erfahren zu haben. Nochmals die pädagogischen Uuiversitätsseminare. Da die falsche und beschämende Voraussetzung des Aufsatzes im 39. Hefte, als ob unsre gebildeten Väter uicht mehr Zeit und Geschick hätten, ihre Söhne zu erziehen, und deshalb diese Aufgabe von den Lehrern der höhern Schulen mit übernommen werden müßte, schon im vorigen Hefte gebührend zurückgewiesen worden ist, so können wir uns das hier ersparen. Es wird heute freilich viel von „erziehenden (oder noch lieber »erziehlichen«) Unterricht" geredet, aber das ist eine Begriffsvermengnng, wie deren heute so manche beliebt sind. Erziehung und Unterricht sind grundverschiedne Thätigkeiten; die eine will den Charakter bilden, die andre will Kenntnisse und Fertigkeiten übermitteln. Kein verständiger Mensch wird leugnen, daß eine charakter¬ volle Lehrerpersönlichkeit auf die Schüler auch einen gewissen erzieherischen Einfluß ausüben kann. Aber das Haupterziehungsgcschäft fällt dem Hause zu und wird ihm immer zufallen; was die Schule dazu beiträgt und beitragen kann, ist wenig. Damit ist aber die Notwendigkeit Pädagogischer Universitätsseminare nicht widerlegt. Nicht erziehen, wohl aber unterrichten sollten die Studenten in solchen Seminaren lernen. Daß unsre Volksschullehrer deu Lehrern um den höhern Schulen in der Unterrichtsmethode vielfach überlegen sind, darüber kann doch gnr kein Zweifel sein. Der junge Volksschullehrer hat eben unterrichten gelernt, der junge Gym¬ nasiallehrer nicht; der knüpft, wenn er uach Abschluß seiner Universitätszeit als Probelehrer seiue erste» Lehrversuche macht, gewöhnlich nnr an die Erinnerungen aus seiner eignen Schulzeit an. Hat er ein gewisses natürliches Geschick, so macht er als Lehrer leidliche Geschäfte; ist er ungeschickt, so kann er den Karren gleich von vornherein so Verfahren, daß er ihn sein Lebtag nicht wieder ins richtige Gleis bringt, und das bloß, weil er — uicht unterrichten gelernt hat. Wer als Vater gleichzeitig mehrere Söhne auf einer höhern Schule hat und zu Ostern gewissenhaft deren öffentliche Prüfungen besucht, der kann da manchmal merkwürdige Erfahrungen machen. Es kann ihm begegnen, daß er einen ganzen Vormittag lauter Lehrer zu hören bekommt, die von den elementarsten Anforde¬ rungen, die an eine richtige Katechese zu stellen sind, keine Ahnung haben, die z. B. alle mit einander den Fehler machen, erst den Jungen aufzurufen und dann die

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/154
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220975/154>, abgerufen am 25.07.2024.