Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

jDie Erfüllung der Wünsche jener bedrängten Volksschichtenj ist innerhalb der gel¬
tenden Staats- und Gesellschaftsordnung möglich, während die sozialistischen Forde¬
rungen im gegenwärtigen Staate nnnusführbar sind und dessen Beseitigung zur
Voraussetzung haben." Zunächst ist es ein gefährlicher Irrtum, die Krisen des
ländlichen Grundbesitzes ("notleidende Landwirtschaft" ist Unsinn) und des Hand¬
werks für vorübergehend zu halten. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist eine
unvermeidliche Wirkung der Volkszunahme und muß mit jeden weitern hundert-
tausend Seelen stetig wachsen. Diese Not kann zwar innerhalb der heutigen Staats¬
ordnung, aber nicht innerhalb der Grenzen des heutigen Staates gehoben werden.
Noch weniger handelt es sich beim Handwerk um eine vorübergehende Krise; nicht
alle Handwerke, aber mehrere der wichtigsten sind dem Untergange rettungslos ver¬
sallen. Dann aber ist es gar nicht wahr, daß die Lohnarbeiter revolutionäre
Forderungen stellten; ihre sozialistischen Träume sind keine Forderungen. Was sie
fordern, das ist Arbeiterschutz und Koalitionsfreiheit. Beides mag man verweigern,
aber revolutionär und verfassungswidrig kann man es nicht nennen. Dagegen ver¬
läßt der Antrag Kanitz, der den Großgrundbesitzern ihre Grundrente von Staats
wegen sichern soll, den Boden unsrer auf die freie Konkurrenz gegründeten Gesell¬
schaftsordnung und begiebt sich auf eine Bahn, die je nachdem vorwärts zum Kom-
munismus oder zurück zu den Standesprivilegien führt. Das nämliche gilt von
den Zwangsinnuugeu, wie sie die Handwerksmeister forder"; daß auch Fürst Bis-
marck diese Forderung mißbilligt, haben die Herren dieser Tage vernehmen müssen.
Diese beiden Forderungen bilden also in der That ein Präjudiz und berechtigen
die Lohnarbeiter, die kommunistische Forderung eines staatlich garantirten Mindest¬
lohns zu stellen, was sie aber bis jetzt noch nicht gethan haben.

"Wer, wie die Grenzboten und der Professorensozialismns thun, Veränderungen
des Eigentumsrechts fordert, "weil dieses sich immer mehr in ein Recht der wenigen
verwandle, den vielen den Zugang zum Eigentum zu sperren," der fördert die
Sache der Sozialdemokratie und gefährdet Staat und Gesellschaft." Umgekehrt
wird ein Schuh draus! Ein Eigentumsrecht, unter dessen Schutze Bauern von
Magnaten ausgekauft und Bauerugemeiuden des letzten Nestes ihrer Waldrechte
beraubt, Bauschwindler durch die Beraubung von Handwerkern Millionäre werden
können, die Zwangsarbeit von Nähterinnen, die zwischen Auszehrung und Pro¬
stitution zu wählen haben, nicht allein die Fabrikanten zu Millionären macht,
sondern, in Berlin wenigstens, auch die Besitzer der Häuser, in denen Konfektions¬
geschäfte betrieben werden, ein solches Eigentumsrecht schafft täglich mehrere hundert
Revolutionäre, und wer deren Zahl vermindern will, muß Reformen des Eigentums¬
rechts fordern. Früher war es Bürgerlichen nicht erlaubt, Rittergüter zu kaufen.
Der preußische Staat ist nicht zusammengebrochen, als dieses Eigentumsprivileg des
Adels aufgehoben wurde, er wird noch weniger einfallen, wenn das Zusammen¬
laufen von Grundstücken über ein gewisses Maß hinaus verboten und Naboths
Weinberg gesetzlich geschützt wird. Am Is. April hat der Junuugsverbandstag
des Regierungsbezirks Oppeln eine Resolution gegen die Konsumvereine angenommen,
in der es heißt: "Insbesondre beklagt er den Umstand, daß in ihrer Existenz ge¬
schützte Stände: Beamte und Offiziere, deren Beruf es sein sollte, Eigentum und
Erwerb der ans ihren Gewerbfleiß angewiesenen zu schützen, in einen delvynlen
Wettkampf mit jenen eintreten und so, bewußt oder unbewußt, zur Zerstörung des
gewerblichen Mittelstandes beitragen, dessen Erhaltung als eines unentbehrlichen
Gliedes unsers Staatslebens unerläßlich ist." Wir nehmen nicht Partei in dem
Kampfe um die Konsumvereine; wir führen diesen Satz nur an als einen der un-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

jDie Erfüllung der Wünsche jener bedrängten Volksschichtenj ist innerhalb der gel¬
tenden Staats- und Gesellschaftsordnung möglich, während die sozialistischen Forde¬
rungen im gegenwärtigen Staate nnnusführbar sind und dessen Beseitigung zur
Voraussetzung haben." Zunächst ist es ein gefährlicher Irrtum, die Krisen des
ländlichen Grundbesitzes („notleidende Landwirtschaft" ist Unsinn) und des Hand¬
werks für vorübergehend zu halten. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist eine
unvermeidliche Wirkung der Volkszunahme und muß mit jeden weitern hundert-
tausend Seelen stetig wachsen. Diese Not kann zwar innerhalb der heutigen Staats¬
ordnung, aber nicht innerhalb der Grenzen des heutigen Staates gehoben werden.
Noch weniger handelt es sich beim Handwerk um eine vorübergehende Krise; nicht
alle Handwerke, aber mehrere der wichtigsten sind dem Untergange rettungslos ver¬
sallen. Dann aber ist es gar nicht wahr, daß die Lohnarbeiter revolutionäre
Forderungen stellten; ihre sozialistischen Träume sind keine Forderungen. Was sie
fordern, das ist Arbeiterschutz und Koalitionsfreiheit. Beides mag man verweigern,
aber revolutionär und verfassungswidrig kann man es nicht nennen. Dagegen ver¬
läßt der Antrag Kanitz, der den Großgrundbesitzern ihre Grundrente von Staats
wegen sichern soll, den Boden unsrer auf die freie Konkurrenz gegründeten Gesell¬
schaftsordnung und begiebt sich auf eine Bahn, die je nachdem vorwärts zum Kom-
munismus oder zurück zu den Standesprivilegien führt. Das nämliche gilt von
den Zwangsinnuugeu, wie sie die Handwerksmeister forder»; daß auch Fürst Bis-
marck diese Forderung mißbilligt, haben die Herren dieser Tage vernehmen müssen.
Diese beiden Forderungen bilden also in der That ein Präjudiz und berechtigen
die Lohnarbeiter, die kommunistische Forderung eines staatlich garantirten Mindest¬
lohns zu stellen, was sie aber bis jetzt noch nicht gethan haben.

„Wer, wie die Grenzboten und der Professorensozialismns thun, Veränderungen
des Eigentumsrechts fordert, »weil dieses sich immer mehr in ein Recht der wenigen
verwandle, den vielen den Zugang zum Eigentum zu sperren,« der fördert die
Sache der Sozialdemokratie und gefährdet Staat und Gesellschaft." Umgekehrt
wird ein Schuh draus! Ein Eigentumsrecht, unter dessen Schutze Bauern von
Magnaten ausgekauft und Bauerugemeiuden des letzten Nestes ihrer Waldrechte
beraubt, Bauschwindler durch die Beraubung von Handwerkern Millionäre werden
können, die Zwangsarbeit von Nähterinnen, die zwischen Auszehrung und Pro¬
stitution zu wählen haben, nicht allein die Fabrikanten zu Millionären macht,
sondern, in Berlin wenigstens, auch die Besitzer der Häuser, in denen Konfektions¬
geschäfte betrieben werden, ein solches Eigentumsrecht schafft täglich mehrere hundert
Revolutionäre, und wer deren Zahl vermindern will, muß Reformen des Eigentums¬
rechts fordern. Früher war es Bürgerlichen nicht erlaubt, Rittergüter zu kaufen.
Der preußische Staat ist nicht zusammengebrochen, als dieses Eigentumsprivileg des
Adels aufgehoben wurde, er wird noch weniger einfallen, wenn das Zusammen¬
laufen von Grundstücken über ein gewisses Maß hinaus verboten und Naboths
Weinberg gesetzlich geschützt wird. Am Is. April hat der Junuugsverbandstag
des Regierungsbezirks Oppeln eine Resolution gegen die Konsumvereine angenommen,
in der es heißt: „Insbesondre beklagt er den Umstand, daß in ihrer Existenz ge¬
schützte Stände: Beamte und Offiziere, deren Beruf es sein sollte, Eigentum und
Erwerb der ans ihren Gewerbfleiß angewiesenen zu schützen, in einen delvynlen
Wettkampf mit jenen eintreten und so, bewußt oder unbewußt, zur Zerstörung des
gewerblichen Mittelstandes beitragen, dessen Erhaltung als eines unentbehrlichen
Gliedes unsers Staatslebens unerläßlich ist." Wir nehmen nicht Partei in dem
Kampfe um die Konsumvereine; wir führen diesen Satz nur an als einen der un-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0206" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/219882"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_746" prev="#ID_745"> jDie Erfüllung der Wünsche jener bedrängten Volksschichtenj ist innerhalb der gel¬<lb/>
tenden Staats- und Gesellschaftsordnung möglich, während die sozialistischen Forde¬<lb/>
rungen im gegenwärtigen Staate nnnusführbar sind und dessen Beseitigung zur<lb/>
Voraussetzung haben." Zunächst ist es ein gefährlicher Irrtum, die Krisen des<lb/>
ländlichen Grundbesitzes (&#x201E;notleidende Landwirtschaft" ist Unsinn) und des Hand¬<lb/>
werks für vorübergehend zu halten. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist eine<lb/>
unvermeidliche Wirkung der Volkszunahme und muß mit jeden weitern hundert-<lb/>
tausend Seelen stetig wachsen. Diese Not kann zwar innerhalb der heutigen Staats¬<lb/>
ordnung, aber nicht innerhalb der Grenzen des heutigen Staates gehoben werden.<lb/>
Noch weniger handelt es sich beim Handwerk um eine vorübergehende Krise; nicht<lb/>
alle Handwerke, aber mehrere der wichtigsten sind dem Untergange rettungslos ver¬<lb/>
sallen. Dann aber ist es gar nicht wahr, daß die Lohnarbeiter revolutionäre<lb/>
Forderungen stellten; ihre sozialistischen Träume sind keine Forderungen. Was sie<lb/>
fordern, das ist Arbeiterschutz und Koalitionsfreiheit. Beides mag man verweigern,<lb/>
aber revolutionär und verfassungswidrig kann man es nicht nennen. Dagegen ver¬<lb/>
läßt der Antrag Kanitz, der den Großgrundbesitzern ihre Grundrente von Staats<lb/>
wegen sichern soll, den Boden unsrer auf die freie Konkurrenz gegründeten Gesell¬<lb/>
schaftsordnung und begiebt sich auf eine Bahn, die je nachdem vorwärts zum Kom-<lb/>
munismus oder zurück zu den Standesprivilegien führt. Das nämliche gilt von<lb/>
den Zwangsinnuugeu, wie sie die Handwerksmeister forder»; daß auch Fürst Bis-<lb/>
marck diese Forderung mißbilligt, haben die Herren dieser Tage vernehmen müssen.<lb/>
Diese beiden Forderungen bilden also in der That ein Präjudiz und berechtigen<lb/>
die Lohnarbeiter, die kommunistische Forderung eines staatlich garantirten Mindest¬<lb/>
lohns zu stellen, was sie aber bis jetzt noch nicht gethan haben.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_747" next="#ID_748"> &#x201E;Wer, wie die Grenzboten und der Professorensozialismns thun, Veränderungen<lb/>
des Eigentumsrechts fordert, »weil dieses sich immer mehr in ein Recht der wenigen<lb/>
verwandle, den vielen den Zugang zum Eigentum zu sperren,« der fördert die<lb/>
Sache der Sozialdemokratie und gefährdet Staat und Gesellschaft." Umgekehrt<lb/>
wird ein Schuh draus! Ein Eigentumsrecht, unter dessen Schutze Bauern von<lb/>
Magnaten ausgekauft und Bauerugemeiuden des letzten Nestes ihrer Waldrechte<lb/>
beraubt, Bauschwindler durch die Beraubung von Handwerkern Millionäre werden<lb/>
können, die Zwangsarbeit von Nähterinnen, die zwischen Auszehrung und Pro¬<lb/>
stitution zu wählen haben, nicht allein die Fabrikanten zu Millionären macht,<lb/>
sondern, in Berlin wenigstens, auch die Besitzer der Häuser, in denen Konfektions¬<lb/>
geschäfte betrieben werden, ein solches Eigentumsrecht schafft täglich mehrere hundert<lb/>
Revolutionäre, und wer deren Zahl vermindern will, muß Reformen des Eigentums¬<lb/>
rechts fordern. Früher war es Bürgerlichen nicht erlaubt, Rittergüter zu kaufen.<lb/>
Der preußische Staat ist nicht zusammengebrochen, als dieses Eigentumsprivileg des<lb/>
Adels aufgehoben wurde, er wird noch weniger einfallen, wenn das Zusammen¬<lb/>
laufen von Grundstücken über ein gewisses Maß hinaus verboten und Naboths<lb/>
Weinberg gesetzlich geschützt wird. Am Is. April hat der Junuugsverbandstag<lb/>
des Regierungsbezirks Oppeln eine Resolution gegen die Konsumvereine angenommen,<lb/>
in der es heißt: &#x201E;Insbesondre beklagt er den Umstand, daß in ihrer Existenz ge¬<lb/>
schützte Stände: Beamte und Offiziere, deren Beruf es sein sollte, Eigentum und<lb/>
Erwerb der ans ihren Gewerbfleiß angewiesenen zu schützen, in einen delvynlen<lb/>
Wettkampf mit jenen eintreten und so, bewußt oder unbewußt, zur Zerstörung des<lb/>
gewerblichen Mittelstandes beitragen, dessen Erhaltung als eines unentbehrlichen<lb/>
Gliedes unsers Staatslebens unerläßlich ist." Wir nehmen nicht Partei in dem<lb/>
Kampfe um die Konsumvereine; wir führen diesen Satz nur an als einen der un-</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0206] Maßgebliches und Unmaßgebliches jDie Erfüllung der Wünsche jener bedrängten Volksschichtenj ist innerhalb der gel¬ tenden Staats- und Gesellschaftsordnung möglich, während die sozialistischen Forde¬ rungen im gegenwärtigen Staate nnnusführbar sind und dessen Beseitigung zur Voraussetzung haben." Zunächst ist es ein gefährlicher Irrtum, die Krisen des ländlichen Grundbesitzes („notleidende Landwirtschaft" ist Unsinn) und des Hand¬ werks für vorübergehend zu halten. Die Verschuldung des Grundbesitzes ist eine unvermeidliche Wirkung der Volkszunahme und muß mit jeden weitern hundert- tausend Seelen stetig wachsen. Diese Not kann zwar innerhalb der heutigen Staats¬ ordnung, aber nicht innerhalb der Grenzen des heutigen Staates gehoben werden. Noch weniger handelt es sich beim Handwerk um eine vorübergehende Krise; nicht alle Handwerke, aber mehrere der wichtigsten sind dem Untergange rettungslos ver¬ sallen. Dann aber ist es gar nicht wahr, daß die Lohnarbeiter revolutionäre Forderungen stellten; ihre sozialistischen Träume sind keine Forderungen. Was sie fordern, das ist Arbeiterschutz und Koalitionsfreiheit. Beides mag man verweigern, aber revolutionär und verfassungswidrig kann man es nicht nennen. Dagegen ver¬ läßt der Antrag Kanitz, der den Großgrundbesitzern ihre Grundrente von Staats wegen sichern soll, den Boden unsrer auf die freie Konkurrenz gegründeten Gesell¬ schaftsordnung und begiebt sich auf eine Bahn, die je nachdem vorwärts zum Kom- munismus oder zurück zu den Standesprivilegien führt. Das nämliche gilt von den Zwangsinnuugeu, wie sie die Handwerksmeister forder»; daß auch Fürst Bis- marck diese Forderung mißbilligt, haben die Herren dieser Tage vernehmen müssen. Diese beiden Forderungen bilden also in der That ein Präjudiz und berechtigen die Lohnarbeiter, die kommunistische Forderung eines staatlich garantirten Mindest¬ lohns zu stellen, was sie aber bis jetzt noch nicht gethan haben. „Wer, wie die Grenzboten und der Professorensozialismns thun, Veränderungen des Eigentumsrechts fordert, »weil dieses sich immer mehr in ein Recht der wenigen verwandle, den vielen den Zugang zum Eigentum zu sperren,« der fördert die Sache der Sozialdemokratie und gefährdet Staat und Gesellschaft." Umgekehrt wird ein Schuh draus! Ein Eigentumsrecht, unter dessen Schutze Bauern von Magnaten ausgekauft und Bauerugemeiuden des letzten Nestes ihrer Waldrechte beraubt, Bauschwindler durch die Beraubung von Handwerkern Millionäre werden können, die Zwangsarbeit von Nähterinnen, die zwischen Auszehrung und Pro¬ stitution zu wählen haben, nicht allein die Fabrikanten zu Millionären macht, sondern, in Berlin wenigstens, auch die Besitzer der Häuser, in denen Konfektions¬ geschäfte betrieben werden, ein solches Eigentumsrecht schafft täglich mehrere hundert Revolutionäre, und wer deren Zahl vermindern will, muß Reformen des Eigentums¬ rechts fordern. Früher war es Bürgerlichen nicht erlaubt, Rittergüter zu kaufen. Der preußische Staat ist nicht zusammengebrochen, als dieses Eigentumsprivileg des Adels aufgehoben wurde, er wird noch weniger einfallen, wenn das Zusammen¬ laufen von Grundstücken über ein gewisses Maß hinaus verboten und Naboths Weinberg gesetzlich geschützt wird. Am Is. April hat der Junuugsverbandstag des Regierungsbezirks Oppeln eine Resolution gegen die Konsumvereine angenommen, in der es heißt: „Insbesondre beklagt er den Umstand, daß in ihrer Existenz ge¬ schützte Stände: Beamte und Offiziere, deren Beruf es sein sollte, Eigentum und Erwerb der ans ihren Gewerbfleiß angewiesenen zu schützen, in einen delvynlen Wettkampf mit jenen eintreten und so, bewußt oder unbewußt, zur Zerstörung des gewerblichen Mittelstandes beitragen, dessen Erhaltung als eines unentbehrlichen Gliedes unsers Staatslebens unerläßlich ist." Wir nehmen nicht Partei in dem Kampfe um die Konsumvereine; wir führen diesen Satz nur an als einen der un-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675/206
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675/206>, abgerufen am 24.08.2024.