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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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dem Bürgermeister und seinen Geschäften als Standesbeamter u. s. w. Beim
Ministerium des öffentlichen Unterrichts werden die Volksschulen, die Mittel¬
schulen und der höhere Unterricht mit den verschiednen Prüfungen besprochen:
dem col'tilioiit, äVituclöL, dem l>!>.ooitliiur6at, der Lizenz und dem Doktorat. Auch
hier wird wieder der Republik reiches Lob gespendet. Es sei ihr Vorteil,
gebildete und fähige Bürger zu haben; deshalb sei der Vvlksschulunterricht
seit 1881 unentgeltlich, seit 1882 obligatorisch. Der Unterricht in der Mittel¬
schule söools 8vo0iula.ir6) sei zwar uoch nicht unentgeltlich, aber die Republik
habe für fleißige Schüler viele Freistellen (vourses) errichtet; daher könne jeder
Arme, wenn er nur fleißig arbeite, anch diesen Unterricht unentgeltlich ge¬
nießen. Der höhere Unterricht mit seinen Einrichtungen, das völlig <Jo
n. s. w. werden nur erwähnt. Auch das Kultusministerium wird
besprochen, namentlich die Beamten (Geistlichen) der katholischen Kirche; die
der protestantischen Kirche und der Juden werden wenigstens kurz erwähnt.
Vom Justizministerium ist schon bei der Gerichtsbarkeit die Rede gewesen;
deshalb werden hier die Beamten nur kurz aufgezählt. Beim Kriegs- und
beim Marineministerium lernt der Schüler, wieviel Regimenter das aktive
Heer und die Landwehr hat, es werden die verschiednen Arten der Kriegs¬
schiffe genannt und die Schulen erwähnt die unter dem Kriegsministerium
stehen, die 6vo1v as Le. (^r für die Offiziere der Infanterie und Kavallerie,
die vools pol^wolluiquö für die Artillerie und das Genie und die veols
NÄVÄls (Seemauusschule) in Brest. Das Finanzministerium ist schon bei der
Besprechung der Steuern dagewesen und wird deshalb mit seinen Beamten
kurz abgethan. Dann folgt das Ministerium der öffentlichen Arbeiten und
der Posten und Telegraphen mit den Beamten, bis zu deu Straßenwärtern
und Briefträgern herab. Dies ist das einzige Ministerium, das auch Frauen
unter seinen Angestellten hat. Beim Ministerium des Ackerbaus, des Handels, der
Kolonien und der schönen Künste kommen die Ackerbauschulen, der Wettbewerb für
Ackerbau, die landwirtschaftlichen Versammlungen, die Forstschule, das Ge¬
werbemuseum, die Kunstschule u. ni. zur Sprache. Beim Ministerium der aus¬
wärtigen Angelegenheiten ist die Rede von den diplomatischen Beamten. Be¬
zeichnend ist dabei folgender Satz: "Gesandte nennt man diese, wenn es sich um
ein großes Volk handelt, wie z. B. England, Italien, die Vereinigten Staaten,
Nußland." Deutschland wird nicht mit aufgeführt. Dann folgen die Konsuln
und ihre Befugnisse: "Jeder, der einen Vertreter Frankreichs beleidigt oder
sich weigert, einem Franzosen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nachdem
er ihn mißhandelt hat, beleidigt Frankreich." Erheiternd wirkt der Zusatz:
"Natürlich schulden wir bei uns den Fremden dieselbe Achtung und Gerechtigkeit,
die wir bei ihnen für die Franzosen verlangen." Schließlich werden noch ein¬
mal die drei Arten der Verwaltung zusammengefaßt: die Gemeinde, das De¬
partement und der Staat.


dem Bürgermeister und seinen Geschäften als Standesbeamter u. s. w. Beim
Ministerium des öffentlichen Unterrichts werden die Volksschulen, die Mittel¬
schulen und der höhere Unterricht mit den verschiednen Prüfungen besprochen:
dem col'tilioiit, äVituclöL, dem l>!>.ooitliiur6at, der Lizenz und dem Doktorat. Auch
hier wird wieder der Republik reiches Lob gespendet. Es sei ihr Vorteil,
gebildete und fähige Bürger zu haben; deshalb sei der Vvlksschulunterricht
seit 1881 unentgeltlich, seit 1882 obligatorisch. Der Unterricht in der Mittel¬
schule söools 8vo0iula.ir6) sei zwar uoch nicht unentgeltlich, aber die Republik
habe für fleißige Schüler viele Freistellen (vourses) errichtet; daher könne jeder
Arme, wenn er nur fleißig arbeite, anch diesen Unterricht unentgeltlich ge¬
nießen. Der höhere Unterricht mit seinen Einrichtungen, das völlig <Jo
n. s. w. werden nur erwähnt. Auch das Kultusministerium wird
besprochen, namentlich die Beamten (Geistlichen) der katholischen Kirche; die
der protestantischen Kirche und der Juden werden wenigstens kurz erwähnt.
Vom Justizministerium ist schon bei der Gerichtsbarkeit die Rede gewesen;
deshalb werden hier die Beamten nur kurz aufgezählt. Beim Kriegs- und
beim Marineministerium lernt der Schüler, wieviel Regimenter das aktive
Heer und die Landwehr hat, es werden die verschiednen Arten der Kriegs¬
schiffe genannt und die Schulen erwähnt die unter dem Kriegsministerium
stehen, die 6vo1v as Le. (^r für die Offiziere der Infanterie und Kavallerie,
die vools pol^wolluiquö für die Artillerie und das Genie und die veols
NÄVÄls (Seemauusschule) in Brest. Das Finanzministerium ist schon bei der
Besprechung der Steuern dagewesen und wird deshalb mit seinen Beamten
kurz abgethan. Dann folgt das Ministerium der öffentlichen Arbeiten und
der Posten und Telegraphen mit den Beamten, bis zu deu Straßenwärtern
und Briefträgern herab. Dies ist das einzige Ministerium, das auch Frauen
unter seinen Angestellten hat. Beim Ministerium des Ackerbaus, des Handels, der
Kolonien und der schönen Künste kommen die Ackerbauschulen, der Wettbewerb für
Ackerbau, die landwirtschaftlichen Versammlungen, die Forstschule, das Ge¬
werbemuseum, die Kunstschule u. ni. zur Sprache. Beim Ministerium der aus¬
wärtigen Angelegenheiten ist die Rede von den diplomatischen Beamten. Be¬
zeichnend ist dabei folgender Satz: „Gesandte nennt man diese, wenn es sich um
ein großes Volk handelt, wie z. B. England, Italien, die Vereinigten Staaten,
Nußland." Deutschland wird nicht mit aufgeführt. Dann folgen die Konsuln
und ihre Befugnisse: „Jeder, der einen Vertreter Frankreichs beleidigt oder
sich weigert, einem Franzosen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nachdem
er ihn mißhandelt hat, beleidigt Frankreich." Erheiternd wirkt der Zusatz:
"Natürlich schulden wir bei uns den Fremden dieselbe Achtung und Gerechtigkeit,
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partement und der Staat.


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[0261] dem Bürgermeister und seinen Geschäften als Standesbeamter u. s. w. Beim Ministerium des öffentlichen Unterrichts werden die Volksschulen, die Mittel¬ schulen und der höhere Unterricht mit den verschiednen Prüfungen besprochen: dem col'tilioiit, äVituclöL, dem l>!>.ooitliiur6at, der Lizenz und dem Doktorat. Auch hier wird wieder der Republik reiches Lob gespendet. Es sei ihr Vorteil, gebildete und fähige Bürger zu haben; deshalb sei der Vvlksschulunterricht seit 1881 unentgeltlich, seit 1882 obligatorisch. Der Unterricht in der Mittel¬ schule söools 8vo0iula.ir6) sei zwar uoch nicht unentgeltlich, aber die Republik habe für fleißige Schüler viele Freistellen (vourses) errichtet; daher könne jeder Arme, wenn er nur fleißig arbeite, anch diesen Unterricht unentgeltlich ge¬ nießen. Der höhere Unterricht mit seinen Einrichtungen, das völlig <Jo n. s. w. werden nur erwähnt. Auch das Kultusministerium wird besprochen, namentlich die Beamten (Geistlichen) der katholischen Kirche; die der protestantischen Kirche und der Juden werden wenigstens kurz erwähnt. Vom Justizministerium ist schon bei der Gerichtsbarkeit die Rede gewesen; deshalb werden hier die Beamten nur kurz aufgezählt. Beim Kriegs- und beim Marineministerium lernt der Schüler, wieviel Regimenter das aktive Heer und die Landwehr hat, es werden die verschiednen Arten der Kriegs¬ schiffe genannt und die Schulen erwähnt die unter dem Kriegsministerium stehen, die 6vo1v as Le. (^r für die Offiziere der Infanterie und Kavallerie, die vools pol^wolluiquö für die Artillerie und das Genie und die veols NÄVÄls (Seemauusschule) in Brest. Das Finanzministerium ist schon bei der Besprechung der Steuern dagewesen und wird deshalb mit seinen Beamten kurz abgethan. Dann folgt das Ministerium der öffentlichen Arbeiten und der Posten und Telegraphen mit den Beamten, bis zu deu Straßenwärtern und Briefträgern herab. Dies ist das einzige Ministerium, das auch Frauen unter seinen Angestellten hat. Beim Ministerium des Ackerbaus, des Handels, der Kolonien und der schönen Künste kommen die Ackerbauschulen, der Wettbewerb für Ackerbau, die landwirtschaftlichen Versammlungen, die Forstschule, das Ge¬ werbemuseum, die Kunstschule u. ni. zur Sprache. Beim Ministerium der aus¬ wärtigen Angelegenheiten ist die Rede von den diplomatischen Beamten. Be¬ zeichnend ist dabei folgender Satz: „Gesandte nennt man diese, wenn es sich um ein großes Volk handelt, wie z. B. England, Italien, die Vereinigten Staaten, Nußland." Deutschland wird nicht mit aufgeführt. Dann folgen die Konsuln und ihre Befugnisse: „Jeder, der einen Vertreter Frankreichs beleidigt oder sich weigert, einem Franzosen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, nachdem er ihn mißhandelt hat, beleidigt Frankreich." Erheiternd wirkt der Zusatz: "Natürlich schulden wir bei uns den Fremden dieselbe Achtung und Gerechtigkeit, die wir bei ihnen für die Franzosen verlangen." Schließlich werden noch ein¬ mal die drei Arten der Verwaltung zusammengefaßt: die Gemeinde, das De¬ partement und der Staat.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/261>, abgerufen am 25.08.2024.