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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Die Lürgerlmide in der französische" Volksschule

Gewiß, und deshalb hat die Republik das alles gelindert. Die militärische
Stellvertretung, dieser schändliche Handel mit der menschlichen Person, hat, mehr
oder weniger verbürgen, bis zum Jahre 1872 gedauert, bis vor kurzem also, wie
ihr seht. Damals hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, das; alle jungen Bürger
im Alter von zwanzig Jahren drei Jahre dein Vaterland unter der Fahne dienen
sollten, und daß im Kriegsfall jedermann bis zum Alter von fünfundvierzig
Jahren nnter die Waffen gerufen werden konnte. Nur die Schwachen sind aus¬
genommen.

Und auch die Lehrer und die Pfarrer, nicht wahr, Herr Lehrer?

Nein, mein Kind. Die Lehrer und Pfarrer sind bis in die jüngste Zeit
ausgenommen gewesen, aber das Gesetz vom 16. Juli 1889 ruft jeden unter die
Fahnen; es giebt keine Ausnahme" mehr.

Das ist die erste Stunde, die die Überschrift trägt: "Jeder muß Soldat
werden." Die zweite Stunde behandelt nun die Ausnahmen vom dreijährige"
Kriegsdienst. Da heißt es:

Du willst etwas sagen, Ludwig. Sprich, mein Kind!

Aber, Herr Lehrer, nicht alle jungen Leute dienen drei Jahre. Mein Better
Matthias ist nach Verlauf eines Jahres vom Heere zurückgekehrt, und gegenwärtig
dient er seine achtundzwanzig Tage.

Das ist richtig, mein Kind. Es giebt eine gewisse Zahl junger Leute, die
nnr ein Jahr dienen; und ihr werdet gleich sehen, daß das gerecht ist. Erstens
mußte man auf die Bedürfnisse gewisser armer Familien Rücksicht nehmen, die
der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen würden, wenn man ihnen einen
Sohn, der ihre unbedingt notwendige Stütze ist, allzu lange entzöge u. s. w.

Und nun zählt er alle andern Ausnahmen auf. Und nachdem er so von
den jungen Leuten gesprochen hat, die nnr ein Jahr zu dienen brauchen, be¬
handelt er in den folgenden Stunden die Reserve und die Landwehr, die Lovs-
ziehung, die Wehrstener, den Nutzen des Kriegsdiensts, die Gleichheit im Heer,
die Einteilung des Heeres, die Mannszucht, durch wen der Krieg beschlossen
wird, und endlich die Frage: "Kann es noch Kriege geben?"

Es liegt in der Natur der Sache, daß sich hier dem Verfasser mannig¬
fache Gelegenheit bietet, auch deutsche Verhältnisse heranzuziehen. Daß es
hierbei nicht ohne Hiebe gegen Deutschland, oder wie fast überall hier noch
gesagt wird: Preußen, abgeht, ist selbstverständlich. So heißt es z. B. bei
der Landwehr: "Demnach dauert der Kriegsdienst fünfundzwanzig Jahre, d. h.
Frankreich könnte im Notfall alle seine kräftigen Männer ans die Beine bringen.
Das wäre nicht zu viel, um uns zu verteidigen, da ja Deutschland in der
Lage ist, drei Millionen Soldaten auf uns zu werfen." Dann läßt er einen
Jungen auf die Frage des Lehrers: "Nun, findest du es noch unrecht, daß
es Ausnahmen von der dreijährigen Dienstzeit giebt?" antworten: "O nein,
Herr Lehrer, da ja das Gesetz für alle gleich ist, und dn es uns ja ein ebenso
starkes Heer verschafft, wie das der Deutschen, so ist es ein gutes Gesetz."
An einer andern Stelle heißt es: "Für jeden guten Franzosen giebt es keine
Altersgrenze, und wenn der Feind den Boden des Vaterlandes betritt, so


Die Lürgerlmide in der französische» Volksschule

Gewiß, und deshalb hat die Republik das alles gelindert. Die militärische
Stellvertretung, dieser schändliche Handel mit der menschlichen Person, hat, mehr
oder weniger verbürgen, bis zum Jahre 1872 gedauert, bis vor kurzem also, wie
ihr seht. Damals hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, das; alle jungen Bürger
im Alter von zwanzig Jahren drei Jahre dein Vaterland unter der Fahne dienen
sollten, und daß im Kriegsfall jedermann bis zum Alter von fünfundvierzig
Jahren nnter die Waffen gerufen werden konnte. Nur die Schwachen sind aus¬
genommen.

Und auch die Lehrer und die Pfarrer, nicht wahr, Herr Lehrer?

Nein, mein Kind. Die Lehrer und Pfarrer sind bis in die jüngste Zeit
ausgenommen gewesen, aber das Gesetz vom 16. Juli 1889 ruft jeden unter die
Fahnen; es giebt keine Ausnahme» mehr.

Das ist die erste Stunde, die die Überschrift trägt: „Jeder muß Soldat
werden." Die zweite Stunde behandelt nun die Ausnahmen vom dreijährige»
Kriegsdienst. Da heißt es:

Du willst etwas sagen, Ludwig. Sprich, mein Kind!

Aber, Herr Lehrer, nicht alle jungen Leute dienen drei Jahre. Mein Better
Matthias ist nach Verlauf eines Jahres vom Heere zurückgekehrt, und gegenwärtig
dient er seine achtundzwanzig Tage.

Das ist richtig, mein Kind. Es giebt eine gewisse Zahl junger Leute, die
nnr ein Jahr dienen; und ihr werdet gleich sehen, daß das gerecht ist. Erstens
mußte man auf die Bedürfnisse gewisser armer Familien Rücksicht nehmen, die
der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen würden, wenn man ihnen einen
Sohn, der ihre unbedingt notwendige Stütze ist, allzu lange entzöge u. s. w.

Und nun zählt er alle andern Ausnahmen auf. Und nachdem er so von
den jungen Leuten gesprochen hat, die nnr ein Jahr zu dienen brauchen, be¬
handelt er in den folgenden Stunden die Reserve und die Landwehr, die Lovs-
ziehung, die Wehrstener, den Nutzen des Kriegsdiensts, die Gleichheit im Heer,
die Einteilung des Heeres, die Mannszucht, durch wen der Krieg beschlossen
wird, und endlich die Frage: „Kann es noch Kriege geben?"

Es liegt in der Natur der Sache, daß sich hier dem Verfasser mannig¬
fache Gelegenheit bietet, auch deutsche Verhältnisse heranzuziehen. Daß es
hierbei nicht ohne Hiebe gegen Deutschland, oder wie fast überall hier noch
gesagt wird: Preußen, abgeht, ist selbstverständlich. So heißt es z. B. bei
der Landwehr: „Demnach dauert der Kriegsdienst fünfundzwanzig Jahre, d. h.
Frankreich könnte im Notfall alle seine kräftigen Männer ans die Beine bringen.
Das wäre nicht zu viel, um uns zu verteidigen, da ja Deutschland in der
Lage ist, drei Millionen Soldaten auf uns zu werfen." Dann läßt er einen
Jungen auf die Frage des Lehrers: „Nun, findest du es noch unrecht, daß
es Ausnahmen von der dreijährigen Dienstzeit giebt?" antworten: „O nein,
Herr Lehrer, da ja das Gesetz für alle gleich ist, und dn es uns ja ein ebenso
starkes Heer verschafft, wie das der Deutschen, so ist es ein gutes Gesetz."
An einer andern Stelle heißt es: „Für jeden guten Franzosen giebt es keine
Altersgrenze, und wenn der Feind den Boden des Vaterlandes betritt, so


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[0256] Die Lürgerlmide in der französische» Volksschule Gewiß, und deshalb hat die Republik das alles gelindert. Die militärische Stellvertretung, dieser schändliche Handel mit der menschlichen Person, hat, mehr oder weniger verbürgen, bis zum Jahre 1872 gedauert, bis vor kurzem also, wie ihr seht. Damals hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, das; alle jungen Bürger im Alter von zwanzig Jahren drei Jahre dein Vaterland unter der Fahne dienen sollten, und daß im Kriegsfall jedermann bis zum Alter von fünfundvierzig Jahren nnter die Waffen gerufen werden konnte. Nur die Schwachen sind aus¬ genommen. Und auch die Lehrer und die Pfarrer, nicht wahr, Herr Lehrer? Nein, mein Kind. Die Lehrer und Pfarrer sind bis in die jüngste Zeit ausgenommen gewesen, aber das Gesetz vom 16. Juli 1889 ruft jeden unter die Fahnen; es giebt keine Ausnahme» mehr. Das ist die erste Stunde, die die Überschrift trägt: „Jeder muß Soldat werden." Die zweite Stunde behandelt nun die Ausnahmen vom dreijährige» Kriegsdienst. Da heißt es: Du willst etwas sagen, Ludwig. Sprich, mein Kind! Aber, Herr Lehrer, nicht alle jungen Leute dienen drei Jahre. Mein Better Matthias ist nach Verlauf eines Jahres vom Heere zurückgekehrt, und gegenwärtig dient er seine achtundzwanzig Tage. Das ist richtig, mein Kind. Es giebt eine gewisse Zahl junger Leute, die nnr ein Jahr dienen; und ihr werdet gleich sehen, daß das gerecht ist. Erstens mußte man auf die Bedürfnisse gewisser armer Familien Rücksicht nehmen, die der öffentlichen Wohlthätigkeit zur Last fallen würden, wenn man ihnen einen Sohn, der ihre unbedingt notwendige Stütze ist, allzu lange entzöge u. s. w. Und nun zählt er alle andern Ausnahmen auf. Und nachdem er so von den jungen Leuten gesprochen hat, die nnr ein Jahr zu dienen brauchen, be¬ handelt er in den folgenden Stunden die Reserve und die Landwehr, die Lovs- ziehung, die Wehrstener, den Nutzen des Kriegsdiensts, die Gleichheit im Heer, die Einteilung des Heeres, die Mannszucht, durch wen der Krieg beschlossen wird, und endlich die Frage: „Kann es noch Kriege geben?" Es liegt in der Natur der Sache, daß sich hier dem Verfasser mannig¬ fache Gelegenheit bietet, auch deutsche Verhältnisse heranzuziehen. Daß es hierbei nicht ohne Hiebe gegen Deutschland, oder wie fast überall hier noch gesagt wird: Preußen, abgeht, ist selbstverständlich. So heißt es z. B. bei der Landwehr: „Demnach dauert der Kriegsdienst fünfundzwanzig Jahre, d. h. Frankreich könnte im Notfall alle seine kräftigen Männer ans die Beine bringen. Das wäre nicht zu viel, um uns zu verteidigen, da ja Deutschland in der Lage ist, drei Millionen Soldaten auf uns zu werfen." Dann läßt er einen Jungen auf die Frage des Lehrers: „Nun, findest du es noch unrecht, daß es Ausnahmen von der dreijährigen Dienstzeit giebt?" antworten: „O nein, Herr Lehrer, da ja das Gesetz für alle gleich ist, und dn es uns ja ein ebenso starkes Heer verschafft, wie das der Deutschen, so ist es ein gutes Gesetz." An einer andern Stelle heißt es: „Für jeden guten Franzosen giebt es keine Altersgrenze, und wenn der Feind den Boden des Vaterlandes betritt, so

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/256>, abgerufen am 22.07.2024.