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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

fmignen "hausvrdnungsmiißiges" Bett, ebensolche Kost und das Tageslicht gewährt
werde". Der Raum, den die jungen Verbrecher während dieses strengen Arrestes
bewohnen, ist eine dumpfige Zelle im Erdgeschoß des Gefängnisses; wenn die
Läden vorschriftsmäßig geschlossen sind, herrscht, wie ich mich überzeugt habe, voll¬
ständige Dunkelheit; irgend eine Klingel giebt es nicht.

Diese Art der Bestrnfnng ist -- namentlich bei jungen Verbrechern oder
verwahrlosten Knaben -- eine unerhörte Grausamkeit, die geradezu geeignet ist, die
Gesundheit zu zerstören. Die Irrenärzte haben seit langer Zeit festgestellt, daß
eine Anzahl von gesund eingelieferten Gefangnen bei einsamer Absperrung geistes¬
krank wird und bei krankhaft Veranlagten hierdurch eine Seelenstörung zum Aus¬
bruch kommt (Gutsch, Kiru, Schule, Kraepelin, Günther und viele andre haben
dies auch wiederholt veröffentlicht). Die Gefahr ist besonders groß bei Ver¬
dunkelung, ucuueutlich bei vollständiger Verdunkelung der Zelle. Die in der Einzel¬
haft vorkommende Geistesstörung besteht in schreckhaften Sinnestäuschungen, na¬
mentlich ans den Gebieten des Gesichts und des Gehörs, in schweren Verfolgungs¬
und ungerechtfertigten Versüudiguugsideeu, in entsetzlicher Angst und Aufregung
(akuten hallucinatorischen Wahnsinn). Wenn die Krankheit rechtzeitig erkannt wird
und sofort behandelt, wenigstens die Einzelhaft aufgehoben wird, ist meist noch
Heilung möglich. Bleiben aber die Kranken weiter eingesperrt, so treten oft reli¬
giöse Größenideen und später unheilbare Verblödung ein. Die Zahl der Er¬
krankungen infolge der Einzelhaft, namentlich der Einzelhaft im dunkeln Naum, ist
nicht gering. In jede größere Irrenanstalt kommen alljährlich solche Fälle; ein
beträchtlicher Prozentsatz davon kommt leider zu spät.

Junge Verbrecher fügen sich natürlich besonders schwer in die strenge Ordnung
des Gefängnisses, fallen also oft in Strafe. Aber gerade bei Knaben, die in der
Entwicklung begriffen sind, ist die Gefahr, bei längerer einsamer Einsperrung geistes¬
krank zu werden, sehr groß, namentlich wenn ihnen die Arbeit (!), die Lektüre und
das schon an und sür sich harte Bett entzogen, wenn zugleich die magere, doch
wahrhaftig mir die notwendigsten Nährstoffe enthaltende Gefängniskvst geschmälert,
wenn ihnen endlich auch noch das all ihren Jammer bescheinende Himmelslicht ge¬
nommen wird. Das ist zu arg. Besonders die letztgenannte Bestimmung ist ganz
verderblich. Tiere und Pflanzen, die ans Licht gewöhnt sind, gehen ohne Licht
zu Grunde. Aber auch der Mensch muß geistig lind körperlich verkümmern, wenn
ihm -- wie es hier auf Befehl der preußischen Jnstizverwaltung geschieht -- die
Sonne, die doch Gott täglich über Gerechte und Ungerechte aufgehn läßt, an dreißig
Tagen nur sieben mal leuchte" darf. Es ist nicht zu verwundern, wenn dann so
ein junger Mensch, der infolge der Einzelhaft mehr oder minder schwachsinnig ge¬
worden ist, im spätern Leben Gut und Böse nicht mehr klar zu unterscheiden weiß
und immer und immer wieder rückfällig wird.

Strafen sind unter den angeführten Umständen gewiß nicht zu vermeiden. Sie
sollen aber doch vor allen Dingen bessernd und erziehend wirken. Der Staat mag
andre Mittel wählen, um die Ordnung im Gefängnis aufrecht zu halten. Unter
keinen Umständen darf er eine Maßregel weiter anwenden lassen, von der nach¬
gewiesen ist, daß sie die körperliche und vor allem die geistige Gesundheit für
immer schädigen kann.

Übrigens dürfte auch eine genaue Zusanimenstellnng der etwa im Laufe eines
Jahrzehnts in irgend einem Armeekorps infolge strengen Arrestes geistig erkrankten
Soldaten geeignet sei", das Interesse der Militärbehörden zu erregen.


Georg Jlberg
Maßgebliches und Unmaßgebliches

fmignen „hausvrdnungsmiißiges" Bett, ebensolche Kost und das Tageslicht gewährt
werde». Der Raum, den die jungen Verbrecher während dieses strengen Arrestes
bewohnen, ist eine dumpfige Zelle im Erdgeschoß des Gefängnisses; wenn die
Läden vorschriftsmäßig geschlossen sind, herrscht, wie ich mich überzeugt habe, voll¬
ständige Dunkelheit; irgend eine Klingel giebt es nicht.

Diese Art der Bestrnfnng ist — namentlich bei jungen Verbrechern oder
verwahrlosten Knaben — eine unerhörte Grausamkeit, die geradezu geeignet ist, die
Gesundheit zu zerstören. Die Irrenärzte haben seit langer Zeit festgestellt, daß
eine Anzahl von gesund eingelieferten Gefangnen bei einsamer Absperrung geistes¬
krank wird und bei krankhaft Veranlagten hierdurch eine Seelenstörung zum Aus¬
bruch kommt (Gutsch, Kiru, Schule, Kraepelin, Günther und viele andre haben
dies auch wiederholt veröffentlicht). Die Gefahr ist besonders groß bei Ver¬
dunkelung, ucuueutlich bei vollständiger Verdunkelung der Zelle. Die in der Einzel¬
haft vorkommende Geistesstörung besteht in schreckhaften Sinnestäuschungen, na¬
mentlich ans den Gebieten des Gesichts und des Gehörs, in schweren Verfolgungs¬
und ungerechtfertigten Versüudiguugsideeu, in entsetzlicher Angst und Aufregung
(akuten hallucinatorischen Wahnsinn). Wenn die Krankheit rechtzeitig erkannt wird
und sofort behandelt, wenigstens die Einzelhaft aufgehoben wird, ist meist noch
Heilung möglich. Bleiben aber die Kranken weiter eingesperrt, so treten oft reli¬
giöse Größenideen und später unheilbare Verblödung ein. Die Zahl der Er¬
krankungen infolge der Einzelhaft, namentlich der Einzelhaft im dunkeln Naum, ist
nicht gering. In jede größere Irrenanstalt kommen alljährlich solche Fälle; ein
beträchtlicher Prozentsatz davon kommt leider zu spät.

Junge Verbrecher fügen sich natürlich besonders schwer in die strenge Ordnung
des Gefängnisses, fallen also oft in Strafe. Aber gerade bei Knaben, die in der
Entwicklung begriffen sind, ist die Gefahr, bei längerer einsamer Einsperrung geistes¬
krank zu werden, sehr groß, namentlich wenn ihnen die Arbeit (!), die Lektüre und
das schon an und sür sich harte Bett entzogen, wenn zugleich die magere, doch
wahrhaftig mir die notwendigsten Nährstoffe enthaltende Gefängniskvst geschmälert,
wenn ihnen endlich auch noch das all ihren Jammer bescheinende Himmelslicht ge¬
nommen wird. Das ist zu arg. Besonders die letztgenannte Bestimmung ist ganz
verderblich. Tiere und Pflanzen, die ans Licht gewöhnt sind, gehen ohne Licht
zu Grunde. Aber auch der Mensch muß geistig lind körperlich verkümmern, wenn
ihm — wie es hier auf Befehl der preußischen Jnstizverwaltung geschieht — die
Sonne, die doch Gott täglich über Gerechte und Ungerechte aufgehn läßt, an dreißig
Tagen nur sieben mal leuchte» darf. Es ist nicht zu verwundern, wenn dann so
ein junger Mensch, der infolge der Einzelhaft mehr oder minder schwachsinnig ge¬
worden ist, im spätern Leben Gut und Böse nicht mehr klar zu unterscheiden weiß
und immer und immer wieder rückfällig wird.

Strafen sind unter den angeführten Umständen gewiß nicht zu vermeiden. Sie
sollen aber doch vor allen Dingen bessernd und erziehend wirken. Der Staat mag
andre Mittel wählen, um die Ordnung im Gefängnis aufrecht zu halten. Unter
keinen Umständen darf er eine Maßregel weiter anwenden lassen, von der nach¬
gewiesen ist, daß sie die körperliche und vor allem die geistige Gesundheit für
immer schädigen kann.

Übrigens dürfte auch eine genaue Zusanimenstellnng der etwa im Laufe eines
Jahrzehnts in irgend einem Armeekorps infolge strengen Arrestes geistig erkrankten
Soldaten geeignet sei», das Interesse der Militärbehörden zu erregen.


Georg Jlberg
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215089/436>, abgerufen am 01.09.2024.