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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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Die Verschuldung des ländliche" Grundbesitzes und das ländliche Kreditwesen

hohe Dividenden ist es ihnen zu thun, und diese sind leichter durch Aus¬
beutung als durch Hebung der Kreditbedürftigen zu erzielen; sind doch schon
unzählige Kleinbauern von ihnen teils durch übermäßige Zinsen und unzeitige
Kündigungen, teils durch Bürgschaften zu Grunde gerichtet worden. Sie
müssen demnach den Raiffeisenschen Vereinen aus zwei Gründen in unver¬
söhnlicher Feindschaft gegenüberstehen, weil diese erstens jede Ausbeutung der
Not als unsittlich verwerfen, und weil sie zweitens den Zweck verfolgen, den
Bauernstand von den städtischen Kapitalisten nuabhüngig zu machen.

Was Jäger über den Unterschied beider Systeme ausführlich dargelegt
hat, faßt er auf S. 224 ff. in einigen kurzen Sätzen zusammen, die wir ab¬
gekürzt wiedergeben. 1. Die Vereine von Raiffeisen bleiben stets auf eine
einzige Gemeinde beschränkt und nehmen nur Landwirte als Mitglieder an;
bei Schulze ist die Mitgliedschaft räumlich und in Beziehung auf den Berufs¬
stand der Mitglieder unbegrenzt. 2. Dort verwalten alle Vereinsbeamte mit
Ausnahme des Kassirers ihre Ämter unentgeltlich, hier werden die Vorstands¬
mitglieder nicht bloß bezahlt, sondern vielfach auch noch durch Tantiemen zur
Erzielung hoher Neingewinne angespornt. 3. Naiffeiscns Vereine beschränken
sich ans Darlehen für landwirtschaftliche Zwecke, und zwar mir in der Form
des Pcrsonalkredits; die Vereine von Schulze können alle bankmüßigen Ge¬
schäfte betreiben, sodaß bei vielen von ihnen das Vorschußgeschäft schon längst
nicht mehr die Hauptsache ist. 4. Bei Raiffeisen wird die Verwendung des
Darlehns überwacht, Schutzes Vereine kümmern sich nicht darum. 5. Naiff-
eisens Vereine bewilligen lange Fristen, Schutzes leihen nur auf drei Monate.
6. Raiffeisen legt keinen Wert auf Geschäftsanteile der Mitglieder, hält solche
sogar für gefährlich, Schulze verlangt sie unbedingt. Um dem Gesetze zu ge¬
nügen, läßt Raiffeisen nur der Form wegen kleine Geschäftsanteile von etwa
30 Mark zu, deren Dividende jedoch, in Prozenten ausgedrückt, die Zinsen¬
prozente der Vereinsschuldner nicht überschreiten darf; Schutzes Vereine lassen
hohe Geschäftsanteile und unbeschränkte Höhe der Dividende zu. 7. Raiffeisen
verwirft, im Gegensatz zu Schulze, die Verteilung des Reingewinns. Ans
den Reingewinnen wird ein unteilbares Vereinsvermögen angesammelt, das
mit der Zeit die Bauern von fremdem Kapital unabhängig machen und außer¬
dem für gemeinnützige Zwecke verwendet werden soll. 8. Rcnffeisens Vereine
erheben kein Eintrittsgeld. 9. Die Darlehnskassenvereine entfalten eine viel¬
seitige Thätigkeit, durch Untergenossenschaften (Einkaufs-, Molkerei-, Kellerei-
u. f. w. Genossenschaften) und durch sonstige Einrichtungen die Lage ihrer
Mitglieder in sittlicher wie in wirtschaftlicher Beziehung zu verbessern; die
Vvrschußvereine sind nichts als Banken, sie treiben Geldgeschäfte und sonst
nichts. Der Unterschied zwischen beiden Persönlichkeiten und Systemen geht
also sehr tief und stellt einen unvereinbarer Gegensatz dar. "Es ist der
Gegensatz zwischen Stadt und Land, zwischen Handel und Landwirtschaft,


Die Verschuldung des ländliche» Grundbesitzes und das ländliche Kreditwesen

hohe Dividenden ist es ihnen zu thun, und diese sind leichter durch Aus¬
beutung als durch Hebung der Kreditbedürftigen zu erzielen; sind doch schon
unzählige Kleinbauern von ihnen teils durch übermäßige Zinsen und unzeitige
Kündigungen, teils durch Bürgschaften zu Grunde gerichtet worden. Sie
müssen demnach den Raiffeisenschen Vereinen aus zwei Gründen in unver¬
söhnlicher Feindschaft gegenüberstehen, weil diese erstens jede Ausbeutung der
Not als unsittlich verwerfen, und weil sie zweitens den Zweck verfolgen, den
Bauernstand von den städtischen Kapitalisten nuabhüngig zu machen.

Was Jäger über den Unterschied beider Systeme ausführlich dargelegt
hat, faßt er auf S. 224 ff. in einigen kurzen Sätzen zusammen, die wir ab¬
gekürzt wiedergeben. 1. Die Vereine von Raiffeisen bleiben stets auf eine
einzige Gemeinde beschränkt und nehmen nur Landwirte als Mitglieder an;
bei Schulze ist die Mitgliedschaft räumlich und in Beziehung auf den Berufs¬
stand der Mitglieder unbegrenzt. 2. Dort verwalten alle Vereinsbeamte mit
Ausnahme des Kassirers ihre Ämter unentgeltlich, hier werden die Vorstands¬
mitglieder nicht bloß bezahlt, sondern vielfach auch noch durch Tantiemen zur
Erzielung hoher Neingewinne angespornt. 3. Naiffeiscns Vereine beschränken
sich ans Darlehen für landwirtschaftliche Zwecke, und zwar mir in der Form
des Pcrsonalkredits; die Vereine von Schulze können alle bankmüßigen Ge¬
schäfte betreiben, sodaß bei vielen von ihnen das Vorschußgeschäft schon längst
nicht mehr die Hauptsache ist. 4. Bei Raiffeisen wird die Verwendung des
Darlehns überwacht, Schutzes Vereine kümmern sich nicht darum. 5. Naiff-
eisens Vereine bewilligen lange Fristen, Schutzes leihen nur auf drei Monate.
6. Raiffeisen legt keinen Wert auf Geschäftsanteile der Mitglieder, hält solche
sogar für gefährlich, Schulze verlangt sie unbedingt. Um dem Gesetze zu ge¬
nügen, läßt Raiffeisen nur der Form wegen kleine Geschäftsanteile von etwa
30 Mark zu, deren Dividende jedoch, in Prozenten ausgedrückt, die Zinsen¬
prozente der Vereinsschuldner nicht überschreiten darf; Schutzes Vereine lassen
hohe Geschäftsanteile und unbeschränkte Höhe der Dividende zu. 7. Raiffeisen
verwirft, im Gegensatz zu Schulze, die Verteilung des Reingewinns. Ans
den Reingewinnen wird ein unteilbares Vereinsvermögen angesammelt, das
mit der Zeit die Bauern von fremdem Kapital unabhängig machen und außer¬
dem für gemeinnützige Zwecke verwendet werden soll. 8. Rcnffeisens Vereine
erheben kein Eintrittsgeld. 9. Die Darlehnskassenvereine entfalten eine viel¬
seitige Thätigkeit, durch Untergenossenschaften (Einkaufs-, Molkerei-, Kellerei-
u. f. w. Genossenschaften) und durch sonstige Einrichtungen die Lage ihrer
Mitglieder in sittlicher wie in wirtschaftlicher Beziehung zu verbessern; die
Vvrschußvereine sind nichts als Banken, sie treiben Geldgeschäfte und sonst
nichts. Der Unterschied zwischen beiden Persönlichkeiten und Systemen geht
also sehr tief und stellt einen unvereinbarer Gegensatz dar. „Es ist der
Gegensatz zwischen Stadt und Land, zwischen Handel und Landwirtschaft,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/598>, abgerufen am 23.07.2024.