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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

forderungen, die man ein einen ehrenwerten Staatsbürger stellt, die Eigenschaften,
die den Träger zur Übernahme einer Postagentur geeignet erscheinen lassen.

Zur Einrichtung der Agentur wird nun ein andrer Postbeamter, meist ein
Postassistent geschickt, der so lange die Geschäfte zu verrichten und dabei den Agenten
anzuweisen hat, bis dieser selbst dazu imstande ist. Das dauert Wochen, und wen"
mit der Agentur zugleich Telegraphie verbunden ist, wie es meist der Fall ist, so
dauert es Monate.

Die Poslagenten sind nun Reichsbeamte, aber doch anch wieder nicht, sie
werden mit dreimonatlicher Kündigung angestellt und sind nicht pensionsberechtigt.
In Bezug auf die monatliche Abrechnung sind sie dem nächsten Postcmite unter¬
stellt. Im übrigen haben sie vollständigen Postbetrieb, sodaß sie dem Publikum
gegenüber alle Postdienstlichen Geschäfte ebenso vollständig erledigen können, wie es
auf einem größern Postamte geschieht.

Die täglichen "Dienststunden" der Postagenten umfassen einen Zeitraum von
sechs Stunden, sie verlangen allerdings währenddessen für gewöhnlich keine ununter-
brochue Thätigkeit, sodnß der Agent auch hin und wieder Zeit findet, andre, cmßer-
postdienstliche Geschäfte zu verrichten. Dafür kommt es aber häufig vor, daß seine
Zeit außerhalb der Dienststuuden durch Postgeschäfte in Anspruch genommen wird.
Dies gilt namentlich von den größern Agenturen, bei denen täglich drei und vier
Posten ankommen und ebenso viele abgehen.

Die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung
der Postgeschäfte (einschließlich des Depeschenverkehrs), des Brief-, Packet- und
Zeitungsverkehrs, des Postanweisungsverkehrs, der Vermittlung sonstiger Wertsen¬
dungen, des Abganges der Posten u. s. w., trägt der Postageut. In Bezug auf
den direkten Bargeldverkehr, also namentlich den Postanweisungsverkehr, besteht
allerdings die Vorschrift, daß der Kassenbarbetrag einer Postagentur nicht über
sechshundert Mark betragen darf, und daß ein Mehr an das zustehende Postamt
abgeführt werden muß. Aber einerseits läßt sich diese Abführung nicht immer
sofort bewerkstelligen, da doch nicht selten Postanweisuugsbeträge eingeliefert werden,
die die Höhe vou sechshundert Mark überschreiten, und andrerseits kommen noch
viel größere Summen in Geldbriefen oder andern deklarirten Barseudungen in die
Hände des Postagenteu. Für alles das trägt der Postagent die volle Verant¬
wortung.

Und für diese durchschnittlich etwa fünf- bis sechsstündige tägliche Arbeit
eines mit guter Volksschulbildung ausgerüsteten Mannes, der die nötigen Postfach¬
kenntnisse (einschließlich der Kenntnis des Telegraphireus) erst hat erlernen müssen,
der in Hinsicht auf vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung der Post- (und
Telegraphen-) Geschäfte und in Hinsicht auf die anvertrauten Geldbeträge eine so
hohe Verantwortung trägt, der ferner ein geeignetes Postdieustzimmer ohne Extra¬
vergütung hergeben muß, der auch für Schreibuteusilien keine Vergütung bekommt,
zahlt die Postverwaltung einen jährliche" Gehalt von durchschnittlich 400 bis
450 Mark!

Noch ein Umstand kommt in Betracht. In der Regel sind bei einer Post¬
agentur ein oder mehrere Landbriefträger, auch wohl Postboten beschäftigt, die
-- wenigstens die fest angestellten Landbrieftrnger -- einen jährlichen durchschnitt¬
lichen Gehalt von etwa 800 Mark haben. Der Postagent ist diesen Unterbeamten
gegenüber Vorgesetzter, hat eine viel verantwortlichere Stellung, sein Dienst er¬
fordert viel mehr geistige Arbeit und ist in vielen Fällen nicht kürzer, aber --
sein Gehalt ist geringer als der jener Unterbeamten! Daß infolge dieser schiefen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

forderungen, die man ein einen ehrenwerten Staatsbürger stellt, die Eigenschaften,
die den Träger zur Übernahme einer Postagentur geeignet erscheinen lassen.

Zur Einrichtung der Agentur wird nun ein andrer Postbeamter, meist ein
Postassistent geschickt, der so lange die Geschäfte zu verrichten und dabei den Agenten
anzuweisen hat, bis dieser selbst dazu imstande ist. Das dauert Wochen, und wen»
mit der Agentur zugleich Telegraphie verbunden ist, wie es meist der Fall ist, so
dauert es Monate.

Die Poslagenten sind nun Reichsbeamte, aber doch anch wieder nicht, sie
werden mit dreimonatlicher Kündigung angestellt und sind nicht pensionsberechtigt.
In Bezug auf die monatliche Abrechnung sind sie dem nächsten Postcmite unter¬
stellt. Im übrigen haben sie vollständigen Postbetrieb, sodaß sie dem Publikum
gegenüber alle Postdienstlichen Geschäfte ebenso vollständig erledigen können, wie es
auf einem größern Postamte geschieht.

Die täglichen „Dienststunden" der Postagenten umfassen einen Zeitraum von
sechs Stunden, sie verlangen allerdings währenddessen für gewöhnlich keine ununter-
brochue Thätigkeit, sodnß der Agent auch hin und wieder Zeit findet, andre, cmßer-
postdienstliche Geschäfte zu verrichten. Dafür kommt es aber häufig vor, daß seine
Zeit außerhalb der Dienststuuden durch Postgeschäfte in Anspruch genommen wird.
Dies gilt namentlich von den größern Agenturen, bei denen täglich drei und vier
Posten ankommen und ebenso viele abgehen.

Die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung
der Postgeschäfte (einschließlich des Depeschenverkehrs), des Brief-, Packet- und
Zeitungsverkehrs, des Postanweisungsverkehrs, der Vermittlung sonstiger Wertsen¬
dungen, des Abganges der Posten u. s. w., trägt der Postageut. In Bezug auf
den direkten Bargeldverkehr, also namentlich den Postanweisungsverkehr, besteht
allerdings die Vorschrift, daß der Kassenbarbetrag einer Postagentur nicht über
sechshundert Mark betragen darf, und daß ein Mehr an das zustehende Postamt
abgeführt werden muß. Aber einerseits läßt sich diese Abführung nicht immer
sofort bewerkstelligen, da doch nicht selten Postanweisuugsbeträge eingeliefert werden,
die die Höhe vou sechshundert Mark überschreiten, und andrerseits kommen noch
viel größere Summen in Geldbriefen oder andern deklarirten Barseudungen in die
Hände des Postagenteu. Für alles das trägt der Postagent die volle Verant¬
wortung.

Und für diese durchschnittlich etwa fünf- bis sechsstündige tägliche Arbeit
eines mit guter Volksschulbildung ausgerüsteten Mannes, der die nötigen Postfach¬
kenntnisse (einschließlich der Kenntnis des Telegraphireus) erst hat erlernen müssen,
der in Hinsicht auf vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung der Post- (und
Telegraphen-) Geschäfte und in Hinsicht auf die anvertrauten Geldbeträge eine so
hohe Verantwortung trägt, der ferner ein geeignetes Postdieustzimmer ohne Extra¬
vergütung hergeben muß, der auch für Schreibuteusilien keine Vergütung bekommt,
zahlt die Postverwaltung einen jährliche« Gehalt von durchschnittlich 400 bis
450 Mark!

Noch ein Umstand kommt in Betracht. In der Regel sind bei einer Post¬
agentur ein oder mehrere Landbriefträger, auch wohl Postboten beschäftigt, die
— wenigstens die fest angestellten Landbrieftrnger — einen jährlichen durchschnitt¬
lichen Gehalt von etwa 800 Mark haben. Der Postagent ist diesen Unterbeamten
gegenüber Vorgesetzter, hat eine viel verantwortlichere Stellung, sein Dienst er¬
fordert viel mehr geistige Arbeit und ist in vielen Fällen nicht kürzer, aber —
sein Gehalt ist geringer als der jener Unterbeamten! Daß infolge dieser schiefen


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[0483] Maßgebliches und Unmaßgebliches forderungen, die man ein einen ehrenwerten Staatsbürger stellt, die Eigenschaften, die den Träger zur Übernahme einer Postagentur geeignet erscheinen lassen. Zur Einrichtung der Agentur wird nun ein andrer Postbeamter, meist ein Postassistent geschickt, der so lange die Geschäfte zu verrichten und dabei den Agenten anzuweisen hat, bis dieser selbst dazu imstande ist. Das dauert Wochen, und wen» mit der Agentur zugleich Telegraphie verbunden ist, wie es meist der Fall ist, so dauert es Monate. Die Poslagenten sind nun Reichsbeamte, aber doch anch wieder nicht, sie werden mit dreimonatlicher Kündigung angestellt und sind nicht pensionsberechtigt. In Bezug auf die monatliche Abrechnung sind sie dem nächsten Postcmite unter¬ stellt. Im übrigen haben sie vollständigen Postbetrieb, sodaß sie dem Publikum gegenüber alle Postdienstlichen Geschäfte ebenso vollständig erledigen können, wie es auf einem größern Postamte geschieht. Die täglichen „Dienststunden" der Postagenten umfassen einen Zeitraum von sechs Stunden, sie verlangen allerdings währenddessen für gewöhnlich keine ununter- brochue Thätigkeit, sodnß der Agent auch hin und wieder Zeit findet, andre, cmßer- postdienstliche Geschäfte zu verrichten. Dafür kommt es aber häufig vor, daß seine Zeit außerhalb der Dienststuuden durch Postgeschäfte in Anspruch genommen wird. Dies gilt namentlich von den größern Agenturen, bei denen täglich drei und vier Posten ankommen und ebenso viele abgehen. Die Verantwortung für die vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung der Postgeschäfte (einschließlich des Depeschenverkehrs), des Brief-, Packet- und Zeitungsverkehrs, des Postanweisungsverkehrs, der Vermittlung sonstiger Wertsen¬ dungen, des Abganges der Posten u. s. w., trägt der Postageut. In Bezug auf den direkten Bargeldverkehr, also namentlich den Postanweisungsverkehr, besteht allerdings die Vorschrift, daß der Kassenbarbetrag einer Postagentur nicht über sechshundert Mark betragen darf, und daß ein Mehr an das zustehende Postamt abgeführt werden muß. Aber einerseits läßt sich diese Abführung nicht immer sofort bewerkstelligen, da doch nicht selten Postanweisuugsbeträge eingeliefert werden, die die Höhe vou sechshundert Mark überschreiten, und andrerseits kommen noch viel größere Summen in Geldbriefen oder andern deklarirten Barseudungen in die Hände des Postagenteu. Für alles das trägt der Postagent die volle Verant¬ wortung. Und für diese durchschnittlich etwa fünf- bis sechsstündige tägliche Arbeit eines mit guter Volksschulbildung ausgerüsteten Mannes, der die nötigen Postfach¬ kenntnisse (einschließlich der Kenntnis des Telegraphireus) erst hat erlernen müssen, der in Hinsicht auf vorschriftsmäßige Beobachtung und Erledigung der Post- (und Telegraphen-) Geschäfte und in Hinsicht auf die anvertrauten Geldbeträge eine so hohe Verantwortung trägt, der ferner ein geeignetes Postdieustzimmer ohne Extra¬ vergütung hergeben muß, der auch für Schreibuteusilien keine Vergütung bekommt, zahlt die Postverwaltung einen jährliche« Gehalt von durchschnittlich 400 bis 450 Mark! Noch ein Umstand kommt in Betracht. In der Regel sind bei einer Post¬ agentur ein oder mehrere Landbriefträger, auch wohl Postboten beschäftigt, die — wenigstens die fest angestellten Landbrieftrnger — einen jährlichen durchschnitt¬ lichen Gehalt von etwa 800 Mark haben. Der Postagent ist diesen Unterbeamten gegenüber Vorgesetzter, hat eine viel verantwortlichere Stellung, sein Dienst er¬ fordert viel mehr geistige Arbeit und ist in vielen Fällen nicht kürzer, aber — sein Gehalt ist geringer als der jener Unterbeamten! Daß infolge dieser schiefen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/483>, abgerufen am 23.07.2024.