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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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Litteratur

Leitfaden zur Arbeiterversicheruug des deutschen Reichs. Zusammengestellt für
die Weltausstellung in Chicago von Reichsdersicherungsnmt in Berlin, 189!!

Es versteht sich von selbst, daß diese von der allerzustäudigsteu Behörde
herausgegebue Schrift in Anordnung lind Darstellung mustergiltig ist lind ihren
Z>>vent, den Amerikanern vou unsern Leistungen für die Arbeiter den höchste" Be¬
griff beizubringen, muss vollkommenste erfüllt. Wenn aber die Verfasser darauf
gerechnet haben sollten, das; ihre glänzende Beleuchtung des großen Gesetzgebungs¬
werkes die deutschen Reichsbürger mit seinen anerkannten Mängeln versöhnen werde,
dann täusche" sie sich. Die bairischen Bauern werden sich in ihrer stürmischen
Agitation gegen das "Wapperlgesetz" nicht irre machen lassen, und andre Inter¬
essenten in ihren Beschwerden auch nicht. Wenn das deutsche Reich die Fürsorge
für 18 Millionen seiner "Reichsbürgcr" und deren Angehörige in allerlei Nöten
auf sich nimmt, so müssen freilich imposante Zahlen herauskommen; es braucht nur
vollends die Fürsorge für alle 50 Millionen, und zwar nicht bloß in Notfällen,
sondern im arbeitsfähigen Zustande auf sich zu nehmen, so werden die Zahlen noch
weit imposanter. Danken wir Gott, basi heilte immer noch ein bedeutender Teil
der Leistungen unsers Volkes aus wenig imposanten Privntleistuugcu besteht! Zu
einer grundsätzlichen Beurteilung unsrer Versicheruugsgesetzgebung werden wohl über
kurz oder lang die Anträge auf Abänderung und Verbesserung einmal Anlaß geben.
Für heute nur einige Bemerkungen, die uns einzelne Stellen des amtlichen Schrift-
chens nahe legen.

Die Freude aller historisch und volkswirtschaftlich unterrichtete" Menschen¬
freunde über die kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 war wohlbegründet;
verhieß doch dieser berühmte Erlaß die Zusammenfassung der "reale" .Kräfte"
unsers Volkslebens in der Form korporativer Genossenschaften nnter staatlichem
Schutz und staatlicher Förderung. Was uns die Versicherungsgesctze gebracht haben,
ist jedoch leider das gerade Gegenteil des Verheißncin ein ungeheuer großer, schwer¬
fälliger bürcnukratischer Apparat. An Korporationen erinnert nur das einzige Wort
"Verufsgeuvsseuschaft," und diese Berufsgenossenschaften sind die merkwürdigste"
Gebilde vo" der Welt. "Was die Beteiligung der versicherten Arbeiter an der
berufsgcuosseuschaftlicheu Organisation anlangt -- heißt es auf S. 13 -- so sind sie
weder Mitglieder der Berufsgenossenschaften noch tragen sie zu deren Lasten etwas
bei." Also Berufsgenossenschaften ohne Beteiligung der Berufsgenossen! Korpo-
rationen sind Verbände vo" Ber"fsgenosse" zu Schutz und Trutz und zur wechsel¬
seitige" Selbsthilfe in alle" Lebenslagen.

"Hiernach -- heißt es im Anschluß an deu Wortlaut der kaiserlichen Botschaft --
sollte deu Arbeitern in . . . Notlage" el" Anrecht auf eine standesgemäße, vor der
Armenpflege bewahrende Fürsorge gesetzlich sichergestellt werden. Dies ließ sich
uur durch allgemeine Zwangsversichernng auf öffentlich rechtlicher Grundlage er¬
reichen." Nur dnrch Zwaugsversicheruug? O nein, es giebt weit wirksamere Mittel.
Eine Wendung auf S. 10 weist uus auf el" solches hin, indem da vo" der Über¬
zeugung gesprochen wird, "daß es die pflichtmäßige Aufgabe eines christlichen Stnats-
wesens sei, für die Besitzlosen, die zugleich deu größte" und der Hilfe bedürftigsten
Bestandteil der Bevölkerung bilden, dnrch positive Maßregeln zu sorgen." Pflicht-


Litteratur

Leitfaden zur Arbeiterversicheruug des deutschen Reichs. Zusammengestellt für
die Weltausstellung in Chicago von Reichsdersicherungsnmt in Berlin, 189!!

Es versteht sich von selbst, daß diese von der allerzustäudigsteu Behörde
herausgegebue Schrift in Anordnung lind Darstellung mustergiltig ist lind ihren
Z>>vent, den Amerikanern vou unsern Leistungen für die Arbeiter den höchste» Be¬
griff beizubringen, muss vollkommenste erfüllt. Wenn aber die Verfasser darauf
gerechnet haben sollten, das; ihre glänzende Beleuchtung des großen Gesetzgebungs¬
werkes die deutschen Reichsbürger mit seinen anerkannten Mängeln versöhnen werde,
dann täusche» sie sich. Die bairischen Bauern werden sich in ihrer stürmischen
Agitation gegen das „Wapperlgesetz" nicht irre machen lassen, und andre Inter¬
essenten in ihren Beschwerden auch nicht. Wenn das deutsche Reich die Fürsorge
für 18 Millionen seiner „Reichsbürgcr" und deren Angehörige in allerlei Nöten
auf sich nimmt, so müssen freilich imposante Zahlen herauskommen; es braucht nur
vollends die Fürsorge für alle 50 Millionen, und zwar nicht bloß in Notfällen,
sondern im arbeitsfähigen Zustande auf sich zu nehmen, so werden die Zahlen noch
weit imposanter. Danken wir Gott, basi heilte immer noch ein bedeutender Teil
der Leistungen unsers Volkes aus wenig imposanten Privntleistuugcu besteht! Zu
einer grundsätzlichen Beurteilung unsrer Versicheruugsgesetzgebung werden wohl über
kurz oder lang die Anträge auf Abänderung und Verbesserung einmal Anlaß geben.
Für heute nur einige Bemerkungen, die uns einzelne Stellen des amtlichen Schrift-
chens nahe legen.

Die Freude aller historisch und volkswirtschaftlich unterrichtete» Menschen¬
freunde über die kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 war wohlbegründet;
verhieß doch dieser berühmte Erlaß die Zusammenfassung der „reale» .Kräfte"
unsers Volkslebens in der Form korporativer Genossenschaften nnter staatlichem
Schutz und staatlicher Förderung. Was uns die Versicherungsgesctze gebracht haben,
ist jedoch leider das gerade Gegenteil des Verheißncin ein ungeheuer großer, schwer¬
fälliger bürcnukratischer Apparat. An Korporationen erinnert nur das einzige Wort
„Verufsgeuvsseuschaft," und diese Berufsgenossenschaften sind die merkwürdigste»
Gebilde vo» der Welt. „Was die Beteiligung der versicherten Arbeiter an der
berufsgcuosseuschaftlicheu Organisation anlangt — heißt es auf S. 13 — so sind sie
weder Mitglieder der Berufsgenossenschaften noch tragen sie zu deren Lasten etwas
bei." Also Berufsgenossenschaften ohne Beteiligung der Berufsgenossen! Korpo-
rationen sind Verbände vo» Ber»fsgenosse» zu Schutz und Trutz und zur wechsel¬
seitige« Selbsthilfe in alle» Lebenslagen.

„Hiernach — heißt es im Anschluß an deu Wortlaut der kaiserlichen Botschaft —
sollte deu Arbeitern in . . . Notlage» el» Anrecht auf eine standesgemäße, vor der
Armenpflege bewahrende Fürsorge gesetzlich sichergestellt werden. Dies ließ sich
uur durch allgemeine Zwangsversichernng auf öffentlich rechtlicher Grundlage er¬
reichen." Nur dnrch Zwaugsversicheruug? O nein, es giebt weit wirksamere Mittel.
Eine Wendung auf S. 10 weist uus auf el» solches hin, indem da vo» der Über¬
zeugung gesprochen wird, „daß es die pflichtmäßige Aufgabe eines christlichen Stnats-
wesens sei, für die Besitzlosen, die zugleich deu größte» und der Hilfe bedürftigsten
Bestandteil der Bevölkerung bilden, dnrch positive Maßregeln zu sorgen." Pflicht-


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[0439] Litteratur Leitfaden zur Arbeiterversicheruug des deutschen Reichs. Zusammengestellt für die Weltausstellung in Chicago von Reichsdersicherungsnmt in Berlin, 189!! Es versteht sich von selbst, daß diese von der allerzustäudigsteu Behörde herausgegebue Schrift in Anordnung lind Darstellung mustergiltig ist lind ihren Z>>vent, den Amerikanern vou unsern Leistungen für die Arbeiter den höchste» Be¬ griff beizubringen, muss vollkommenste erfüllt. Wenn aber die Verfasser darauf gerechnet haben sollten, das; ihre glänzende Beleuchtung des großen Gesetzgebungs¬ werkes die deutschen Reichsbürger mit seinen anerkannten Mängeln versöhnen werde, dann täusche» sie sich. Die bairischen Bauern werden sich in ihrer stürmischen Agitation gegen das „Wapperlgesetz" nicht irre machen lassen, und andre Inter¬ essenten in ihren Beschwerden auch nicht. Wenn das deutsche Reich die Fürsorge für 18 Millionen seiner „Reichsbürgcr" und deren Angehörige in allerlei Nöten auf sich nimmt, so müssen freilich imposante Zahlen herauskommen; es braucht nur vollends die Fürsorge für alle 50 Millionen, und zwar nicht bloß in Notfällen, sondern im arbeitsfähigen Zustande auf sich zu nehmen, so werden die Zahlen noch weit imposanter. Danken wir Gott, basi heilte immer noch ein bedeutender Teil der Leistungen unsers Volkes aus wenig imposanten Privntleistuugcu besteht! Zu einer grundsätzlichen Beurteilung unsrer Versicheruugsgesetzgebung werden wohl über kurz oder lang die Anträge auf Abänderung und Verbesserung einmal Anlaß geben. Für heute nur einige Bemerkungen, die uns einzelne Stellen des amtlichen Schrift- chens nahe legen. Die Freude aller historisch und volkswirtschaftlich unterrichtete» Menschen¬ freunde über die kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 war wohlbegründet; verhieß doch dieser berühmte Erlaß die Zusammenfassung der „reale» .Kräfte" unsers Volkslebens in der Form korporativer Genossenschaften nnter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung. Was uns die Versicherungsgesctze gebracht haben, ist jedoch leider das gerade Gegenteil des Verheißncin ein ungeheuer großer, schwer¬ fälliger bürcnukratischer Apparat. An Korporationen erinnert nur das einzige Wort „Verufsgeuvsseuschaft," und diese Berufsgenossenschaften sind die merkwürdigste» Gebilde vo» der Welt. „Was die Beteiligung der versicherten Arbeiter an der berufsgcuosseuschaftlicheu Organisation anlangt — heißt es auf S. 13 — so sind sie weder Mitglieder der Berufsgenossenschaften noch tragen sie zu deren Lasten etwas bei." Also Berufsgenossenschaften ohne Beteiligung der Berufsgenossen! Korpo- rationen sind Verbände vo» Ber»fsgenosse» zu Schutz und Trutz und zur wechsel¬ seitige« Selbsthilfe in alle» Lebenslagen. „Hiernach — heißt es im Anschluß an deu Wortlaut der kaiserlichen Botschaft — sollte deu Arbeitern in . . . Notlage» el» Anrecht auf eine standesgemäße, vor der Armenpflege bewahrende Fürsorge gesetzlich sichergestellt werden. Dies ließ sich uur durch allgemeine Zwangsversichernng auf öffentlich rechtlicher Grundlage er¬ reichen." Nur dnrch Zwaugsversicheruug? O nein, es giebt weit wirksamere Mittel. Eine Wendung auf S. 10 weist uus auf el» solches hin, indem da vo» der Über¬ zeugung gesprochen wird, „daß es die pflichtmäßige Aufgabe eines christlichen Stnats- wesens sei, für die Besitzlosen, die zugleich deu größte» und der Hilfe bedürftigsten Bestandteil der Bevölkerung bilden, dnrch positive Maßregeln zu sorgen." Pflicht-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/439>, abgerufen am 03.07.2024.