Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr.Kontrahent, Kategorie, Konsequenz (in den verschiednen Bedeutungen: Folge, Da muß man sich doch wirklich fragen: Welches ist denn nun das wahre Die Sache hat eine sehr ernste Bedeutung. Wären die "Motive" in rein¬ Kontrahent, Kategorie, Konsequenz (in den verschiednen Bedeutungen: Folge, Da muß man sich doch wirklich fragen: Welches ist denn nun das wahre Die Sache hat eine sehr ernste Bedeutung. Wären die „Motive" in rein¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0247" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/214039"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_808" prev="#ID_807"> Kontrahent, Kategorie, Konsequenz (in den verschiednen Bedeutungen: Folge,<lb/> Folgerung, Fvlgezustaud, Folgesatz, Folgerichtigkeit, Beständigkeit), Detail,<lb/> substitue, die Religiösem (soll bedeuten: Bekenner eines Glanliens), der Konsens<lb/> des Tradenteu. Da lesen wir: fundiren, präzisiren, präjndiziren, liberiren,<lb/> kollidiren, involviren, eximircn, normiren, kvrrespoudiren (in der Bedeutung<lb/> von entsprechen), konferiren, harmoniren, realisiren, sueeediren, suspendiren,<lb/> reproduziren. Wir werden überschüttet mit: konstant, generell, definitiv, sus-<lb/> peusiv, rcsolutiv, exzessiv, deklarativ, konstitutiv, präsnmtiv, antiqnirt, zessibel,<lb/> prinzipiell, destitut, normal, lokal. Dann kommen die beliebten Mischlinge:<lb/> Rechtsposition, Rechtssphäre, Partikularrccht, Prnklusivfrist, Jntcrpretations-<lb/> regel, Restittttiousgegenstand, Parteiintention, Zessionsvertrag, Nichtzessibilitnt,<lb/> Dispositivnsbeschränkung, Neparaturbedürftigkeit, Kontraktsklage, Remissions-<lb/> ansprnch, Zeitperiode, Garantieversprechen, Naturalteilung, Kailsalzusammen-<lb/> hang. Weiter geht es in reines Latein über: clolus, van-r und mala lisls«,<lb/> tiulpa, intvru8nriunr, intar p!rrtk8, nrorsr ltLditaris se (zrvilltori8, morg, 8vio«zu6i<lb/> se avoixienäi, pnrg'irtio mvrao, auium8 donanüi, opportuuo temporo »t looo,<lb/> in. 8U8PLN80, in 8ni)8i6inen, Plzr8vn!i6 IIVN rsi, vu8toclia, 0ÜU8Ä0 vo^unio,<lb/> su8 vin'iunäi, el!rü8nig. Fonerli,Il8, eontrarin8 von8LN8U8, g.rg'um<zue,nur 0 eon-<lb/> triu-lo, in vonvreto (bald für Vorliegendenfalls, bald für Vorkommendenfalls).<lb/> Ferner begegnen uns die übelklingenden Zusammenstellungen: der im8<zit.um8,<lb/> die xrotöstMo, die ratio, die adsvwtoria, das rö8iänrun, die nsgotiorinm M8dio,<lb/> die (küchenlateinische) xln8potitill, je nach vitU8!i der Übertragung. Der Ent¬<lb/> wurf sagt: Erfordernis, Auslegung, Gewährleistung, Sonderuachfolge, Aus¬<lb/> besserung, Hinterlegung, Bruchteil; die „Motive" nennen es öfter: Requisit,<lb/> Interpretation, Garantie, Reparatur, Depositum, Quote. Der Entwurf be¬<lb/> dient sich der klaren Ausdrücke: zwingende und nachgiebige Vorschriften; die<lb/> „Motive" führen die nicht so klaren: absolute und dispositive Vorschriften<lb/> wieder ein. Und wiederum in den „Motiven" erblicken wir zwar um Rande<lb/> die Stichwörter: Offenbarungscid, Nnterhaltsauspruch, Sicherheit, Aufrechnung;<lb/> drinnen aber heißt es: Mauifestiruug, AlimeutationSpflicht, Kaution, Kompen¬<lb/> sation. Und so weiter, und so weiter. Alles entbehrlich — Stück für Stück.</p><lb/> <p xml:id="ID_809"> Da muß man sich doch wirklich fragen: Welches ist denn nun das wahre<lb/> Gesicht des Gesetzgebers? Will er gegen die Verwelschung der deutscheu Sprache<lb/> ankämpfen, oder ist der Entwurf nur ein Schaugericht, ein widerwilliges Zu¬<lb/> geständnis an die Zeitströmung, die auf allen Gebieten gebieterisch Beseitigung<lb/> der Zunftsprache fordert?</p><lb/> <p xml:id="ID_810" next="#ID_811"> Die Sache hat eine sehr ernste Bedeutung. Wären die „Motive" in rein¬<lb/> lichem Deutsch geschrieben, so könnte man wohl erwarten, daß auch die, die<lb/> mit dem Gesetz und seiner Begründung zu arbeiten berufen sind, an ihre<lb/> Brust schlügen und bei sich dächten: Wie klingt es doch edel, dieses reine<lb/> Deutsch! und daß sie hingingen und ein schlichtes, ehrliches Deutsch schrieben.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0247]
Kontrahent, Kategorie, Konsequenz (in den verschiednen Bedeutungen: Folge,
Folgerung, Fvlgezustaud, Folgesatz, Folgerichtigkeit, Beständigkeit), Detail,
substitue, die Religiösem (soll bedeuten: Bekenner eines Glanliens), der Konsens
des Tradenteu. Da lesen wir: fundiren, präzisiren, präjndiziren, liberiren,
kollidiren, involviren, eximircn, normiren, kvrrespoudiren (in der Bedeutung
von entsprechen), konferiren, harmoniren, realisiren, sueeediren, suspendiren,
reproduziren. Wir werden überschüttet mit: konstant, generell, definitiv, sus-
peusiv, rcsolutiv, exzessiv, deklarativ, konstitutiv, präsnmtiv, antiqnirt, zessibel,
prinzipiell, destitut, normal, lokal. Dann kommen die beliebten Mischlinge:
Rechtsposition, Rechtssphäre, Partikularrccht, Prnklusivfrist, Jntcrpretations-
regel, Restittttiousgegenstand, Parteiintention, Zessionsvertrag, Nichtzessibilitnt,
Dispositivnsbeschränkung, Neparaturbedürftigkeit, Kontraktsklage, Remissions-
ansprnch, Zeitperiode, Garantieversprechen, Naturalteilung, Kailsalzusammen-
hang. Weiter geht es in reines Latein über: clolus, van-r und mala lisls«,
tiulpa, intvru8nriunr, intar p!rrtk8, nrorsr ltLditaris se (zrvilltori8, morg, 8vio«zu6i
se avoixienäi, pnrg'irtio mvrao, auium8 donanüi, opportuuo temporo »t looo,
in. 8U8PLN80, in 8ni)8i6inen, Plzr8vn!i6 IIVN rsi, vu8toclia, 0ÜU8Ä0 vo^unio,
su8 vin'iunäi, el!rü8nig. Fonerli,Il8, eontrarin8 von8LN8U8, g.rg'um<zue,nur 0 eon-
triu-lo, in vonvreto (bald für Vorliegendenfalls, bald für Vorkommendenfalls).
Ferner begegnen uns die übelklingenden Zusammenstellungen: der im8<zit.um8,
die xrotöstMo, die ratio, die adsvwtoria, das rö8iänrun, die nsgotiorinm M8dio,
die (küchenlateinische) xln8potitill, je nach vitU8!i der Übertragung. Der Ent¬
wurf sagt: Erfordernis, Auslegung, Gewährleistung, Sonderuachfolge, Aus¬
besserung, Hinterlegung, Bruchteil; die „Motive" nennen es öfter: Requisit,
Interpretation, Garantie, Reparatur, Depositum, Quote. Der Entwurf be¬
dient sich der klaren Ausdrücke: zwingende und nachgiebige Vorschriften; die
„Motive" führen die nicht so klaren: absolute und dispositive Vorschriften
wieder ein. Und wiederum in den „Motiven" erblicken wir zwar um Rande
die Stichwörter: Offenbarungscid, Nnterhaltsauspruch, Sicherheit, Aufrechnung;
drinnen aber heißt es: Mauifestiruug, AlimeutationSpflicht, Kaution, Kompen¬
sation. Und so weiter, und so weiter. Alles entbehrlich — Stück für Stück.
Da muß man sich doch wirklich fragen: Welches ist denn nun das wahre
Gesicht des Gesetzgebers? Will er gegen die Verwelschung der deutscheu Sprache
ankämpfen, oder ist der Entwurf nur ein Schaugericht, ein widerwilliges Zu¬
geständnis an die Zeitströmung, die auf allen Gebieten gebieterisch Beseitigung
der Zunftsprache fordert?
Die Sache hat eine sehr ernste Bedeutung. Wären die „Motive" in rein¬
lichem Deutsch geschrieben, so könnte man wohl erwarten, daß auch die, die
mit dem Gesetz und seiner Begründung zu arbeiten berufen sind, an ihre
Brust schlügen und bei sich dächten: Wie klingt es doch edel, dieses reine
Deutsch! und daß sie hingingen und ein schlichtes, ehrliches Deutsch schrieben.
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