Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.gesetzt worden sei, dieser aber nichts davon habe müssen wollen. -- Staatsanwalt: Hatte wohl der Vorsitzende den Beruf, sich hier zu Gunsten der Behörden Als zwei Arbeiter über die Abstempeluug der Gewehre neu vernommen Wiederum eine nicht veranlaßte und den wirklichen Lebensverhältnissen Der Angeklagte sagte dann noch: Die treuen Arbeiter hat mau in der Löwescheu Warum sollte er sie unterlassen? Es war zur Sprache gekommen, daß in einer Restauration Löwe und Kühne gesetzt worden sei, dieser aber nichts davon habe müssen wollen. — Staatsanwalt: Hatte wohl der Vorsitzende den Beruf, sich hier zu Gunsten der Behörden Als zwei Arbeiter über die Abstempeluug der Gewehre neu vernommen Wiederum eine nicht veranlaßte und den wirklichen Lebensverhältnissen Der Angeklagte sagte dann noch: Die treuen Arbeiter hat mau in der Löwescheu Warum sollte er sie unterlassen? Es war zur Sprache gekommen, daß in einer Restauration Löwe und Kühne <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0624" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213738"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_1984" prev="#ID_1983"> gesetzt worden sei, dieser aber nichts davon habe müssen wollen. — Staatsanwalt:<lb/> Ich muß den Herrn Polizeipräsidenten entschieden in Schutz nehmen. Der Herr<lb/> hatte keine Ahnung von. dein Inhalt der Broschüre, wollte auch keine Kenntnis<lb/> davon nehmen. — Vors.: Ich bin auch der Meinung, daß weder eine schriftliche<lb/> noch eine mündliche Anzeige vorliegt. In, dem fraglichen Schriftstück sind nicht<lb/> einmal die Personen benannt, die sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht<lb/> haben sollten. Der Polizeipräsident hatte eben so wenig auf Grund des zwischen<lb/> ihm und Herrn von Langen geführten Gesprächs zu einem Einschreiten Veran¬<lb/> lassung. Der Angeklagte hätte sich durch seinen Verteidiger eine Anzeige machen<lb/> lassen können. — Angell.: Damals wollte kein Anwalt in Berlin etwas von<lb/> mir wissen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1985"> Hatte wohl der Vorsitzende den Beruf, sich hier zu Gunsten der Behörden<lb/> (die, anscheinend aus formellen Gründen, auf die Sache nicht eingehn wollten)<lb/> zu entscheiden und damit diese Verteidigung des Angeklagten abzuschneiden?<lb/> Auffüllig ist es auch, wie das Arten über diese Verteidigung hinweggeht, und<lb/> daß es namentlich den durch den Angeklagten veranlaßten Besuch des Herrn<lb/> von Langen bei dem Polizeipräsidenten mit der Bemerkung erledigt, es<lb/> scheine, daß der Angeklagte Herrn von Langen düpirt habe. (So berichtet<lb/> wenigstens die National-Zeitung.)</p><lb/> <p xml:id="ID_1986"> Als zwei Arbeiter über die Abstempeluug der Gewehre neu vernommen<lb/> werden sollten, erklärt der Verteidiger: Ich lege auf diese Zeugen keinen Wert,<lb/> da sie noch bei Löwe in Arbeit stehn. — Vors.: Ich habe schon einmal gesagt:<lb/> der Herr Verteidiger scheint eine seltsame Vorstellung von der Heiligkeit des Eides<lb/> zu haben. Es wäre traurig, wenn wir eine Arbeiterschaft hätten, die aus Angst,<lb/> sich aus der Arbeit zu bringen, hier den schnödesten Meineid leisteten. Außerdem<lb/> ladet nicht der Verteidiger die Zeugen, sondern ich! — Berl.: Es zeigt sich doch<lb/> täglich, daß wir zwei diametral entgegengesetzte Aussagen haben. Mir gehn täg¬<lb/> lich zahlreiche Briefe von Arbeitern zu, daß sie gern die Wahrheit sagen würden,<lb/> aber nicht dürften, da Brot süß schmecke. — Vors.: Ich halte es für sehr traurig,<lb/> daß jemand eine solche Ansicht über die Arbeiterschaft haben kann.</p><lb/> <p xml:id="ID_1987"> Wiederum eine nicht veranlaßte und den wirklichen Lebensverhältnissen<lb/> wenig entsprechende Auslassung des Vorsitzenden über die Heiligkeit des Eides,<lb/> die die Verteidigung herabwürdigen sollte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1988"> Der Angeklagte sagte dann noch: Die treuen Arbeiter hat mau in der Löwescheu<lb/> Fabrik entlassen, und die untreuen hat man behalten. — Vors.: Unterlassen Sie<lb/> diese Art von Bemerkungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1989"> Warum sollte er sie unterlassen?</p><lb/> <p xml:id="ID_1990" next="#ID_1991"> Es war zur Sprache gekommen, daß in einer Restauration Löwe und Kühne<lb/> mit einem Dritten ein Gespräch über Armeelieferungen geführt hatten, das zufällig<lb/> Graf Hohenthal angehört und das diesen veranlaßt hatte, zum Kriegsminister zu<lb/> gehen, um diesen: die Sache anzuzeigen. Er war aber dort nicht vorgekommen.<lb/> Graf Hohenthal, über das gehörte Gespräch vernommen, wußte sich nun dessen<lb/> Einzelheiten nicht mehr zu erinnern. — Vors.: Ich werde hierüber den Oberstleutnant<lb/> Kühne als Zeugen vernehmen. — Berl.: Ich prvtestire dagegen, da Herr Kühne<lb/> als Mitschuldiger in dieser Frage verdächtig ist. — Vors.: Aber Herr Verteidiger,<lb/> wissen Sie denn nicht, daß man in jedem Prozeß, sei es im Beleidigungsver-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0624]
gesetzt worden sei, dieser aber nichts davon habe müssen wollen. — Staatsanwalt:
Ich muß den Herrn Polizeipräsidenten entschieden in Schutz nehmen. Der Herr
hatte keine Ahnung von. dein Inhalt der Broschüre, wollte auch keine Kenntnis
davon nehmen. — Vors.: Ich bin auch der Meinung, daß weder eine schriftliche
noch eine mündliche Anzeige vorliegt. In, dem fraglichen Schriftstück sind nicht
einmal die Personen benannt, die sich einer strafbaren Handlung schuldig gemacht
haben sollten. Der Polizeipräsident hatte eben so wenig auf Grund des zwischen
ihm und Herrn von Langen geführten Gesprächs zu einem Einschreiten Veran¬
lassung. Der Angeklagte hätte sich durch seinen Verteidiger eine Anzeige machen
lassen können. — Angell.: Damals wollte kein Anwalt in Berlin etwas von
mir wissen.
Hatte wohl der Vorsitzende den Beruf, sich hier zu Gunsten der Behörden
(die, anscheinend aus formellen Gründen, auf die Sache nicht eingehn wollten)
zu entscheiden und damit diese Verteidigung des Angeklagten abzuschneiden?
Auffüllig ist es auch, wie das Arten über diese Verteidigung hinweggeht, und
daß es namentlich den durch den Angeklagten veranlaßten Besuch des Herrn
von Langen bei dem Polizeipräsidenten mit der Bemerkung erledigt, es
scheine, daß der Angeklagte Herrn von Langen düpirt habe. (So berichtet
wenigstens die National-Zeitung.)
Als zwei Arbeiter über die Abstempeluug der Gewehre neu vernommen
werden sollten, erklärt der Verteidiger: Ich lege auf diese Zeugen keinen Wert,
da sie noch bei Löwe in Arbeit stehn. — Vors.: Ich habe schon einmal gesagt:
der Herr Verteidiger scheint eine seltsame Vorstellung von der Heiligkeit des Eides
zu haben. Es wäre traurig, wenn wir eine Arbeiterschaft hätten, die aus Angst,
sich aus der Arbeit zu bringen, hier den schnödesten Meineid leisteten. Außerdem
ladet nicht der Verteidiger die Zeugen, sondern ich! — Berl.: Es zeigt sich doch
täglich, daß wir zwei diametral entgegengesetzte Aussagen haben. Mir gehn täg¬
lich zahlreiche Briefe von Arbeitern zu, daß sie gern die Wahrheit sagen würden,
aber nicht dürften, da Brot süß schmecke. — Vors.: Ich halte es für sehr traurig,
daß jemand eine solche Ansicht über die Arbeiterschaft haben kann.
Wiederum eine nicht veranlaßte und den wirklichen Lebensverhältnissen
wenig entsprechende Auslassung des Vorsitzenden über die Heiligkeit des Eides,
die die Verteidigung herabwürdigen sollte.
Der Angeklagte sagte dann noch: Die treuen Arbeiter hat mau in der Löwescheu
Fabrik entlassen, und die untreuen hat man behalten. — Vors.: Unterlassen Sie
diese Art von Bemerkungen.
Warum sollte er sie unterlassen?
Es war zur Sprache gekommen, daß in einer Restauration Löwe und Kühne
mit einem Dritten ein Gespräch über Armeelieferungen geführt hatten, das zufällig
Graf Hohenthal angehört und das diesen veranlaßt hatte, zum Kriegsminister zu
gehen, um diesen: die Sache anzuzeigen. Er war aber dort nicht vorgekommen.
Graf Hohenthal, über das gehörte Gespräch vernommen, wußte sich nun dessen
Einzelheiten nicht mehr zu erinnern. — Vors.: Ich werde hierüber den Oberstleutnant
Kühne als Zeugen vernehmen. — Berl.: Ich prvtestire dagegen, da Herr Kühne
als Mitschuldiger in dieser Frage verdächtig ist. — Vors.: Aber Herr Verteidiger,
wissen Sie denn nicht, daß man in jedem Prozeß, sei es im Beleidigungsver-
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