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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Der Prozeß gegen Ahlwardt

Der Angeklagte begiebt sich auf ein Feld, das gar nicht zur Sache gehört, n. s. w, --
Vors.: Mir scheint mich, daß der Angeklagte wieder alles Mögliche heranzieht,
Was nicht zur Sache gehört. Er ist jetzt beim Kriege von 1870, sehr bald wird
er vielleicht beim Kriege von 1813 und 1814 sein. -- Angell.: Ich nehme nur
meine Gerechtsame wahr.

Hatte denn wirklich der Angeklagte etwas so wenig zur Sache gehöriges
vorgebracht, daß man ihn in dieser ironischen Weise abfertigen durfte? Seine
Antwort war völlig zutreffend.

Als weiter der Angeklagte einem Sachverständigen gegenüber eine (allerdings
wenig wichtige) Thatsache vorbrachte, sagte der Vorsitzende: Angeklagter, ich be¬
greife nicht, daß Sie nicht Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden tonnen.
Sie sollen "us beweisen, daß die Löweschen Gewehre triegsuubrauchbar sind, Sie
Werden aber doch einsehen müssen, daß Sie keinem Menschen diese Überzeugung
beibringen können. -- Verl.: Herr Präsident, dann könnten wir uns ja jede
weitere Beweisaufnahme ersparen. -- Vors.: Das überlasse ich Ihnen.

Auch hier greift wieder der Vorsitzende der Frage, um die es sich handelt,
in schroffer Weise vor. Vom Verteidiger erhielt er eine ganz zutreffende
Antwort.

Nach einem vom Angeklagten gestellten Beweisantrag soll der Buchhändler
Glöß in Dresden bekunden, daß die Bülowsche Expedition in Ostafrika infolge
der schlechten Löweschen Gewehre zu Grunde gegangen sei, dasselbe wird nnter Be-
rufung auf Zeugen von der Zinlgrafschen Expedition behauptet. -- Vors.: Schließlich
werden Sie uns wohl noch ganz Afrika vorführen wollen. -- Angell.: Ich halte
das für wichtig, weil allein in Afrika die Gewehre im Krieg erprobt worden sind.

Wiederum eine übel angebrachte ironische Zurückweisung.

Weiter führt der Bericht aus der Verhandlung folgendes auf. Vors.: Sie
werden doch zugeben müssen, daß beide Broschüren von gröblicher Beleidigungen
Wimmeln. -- Angeklagter giebt zu, daß harte Ausdrücke dnriu vorkomme"; er sei
eben durch die festgestellten Thatsachen sehr erregt gewesen. -- Vors.: Wenn Sie
Herrn Oberstleutnant Kühne plötzlich zu einem Juden Kohn machen, so werde,"
Sie doch nicht zweifelhaft sein, daß dies eine Beleidigung ist. -- Angell.: Die
Thatsache war mir mitgeteilt worden. Die Bezeichnung als Jude ist doch nicht
beleidigend. -- Vors.: Vielleicht kommt noch einmal die Zeit, wo jemand auch
Sie für einen Juden erklärt; das würden Sie doch gewiß als Beleidigung em¬
pfinden. -- Angell.: Ich ganz gewiß. -- Vors.: Sie verfalle" dünn wieder in
das Bestreben, den Behörden etwas am Zeuge zu flicken u. s. w.

Alle diese Vorhalte sind in der Form nicht angemessen. Das Gericht
muß zu hoch stehen, sich mit dem Angeklagten auf solche Trivialitäten, wie:
"Vielleicht kommt noch einmal die Zeit u. f. w." einzulassen.

Als ein Zeuge Unordnungen bekundet, die in der Fabrik Löwe vorgekommen
seien, meint der Vorsitzende, daß sich bei Fabriken, die viertausend Arbeiter be¬
schäftigen, Unordnungen schwerlich vermeiden ließen, wenn es nicht lauter muster¬
hafte Arbeiter seien.'

Das ist vielleicht ganz richtig. Aber hatte sich der Vorsitzende hierüber
'wszusprechen und dadurch gegen den Angeklagten Partei zu nehmen?


Der Prozeß gegen Ahlwardt

Der Angeklagte begiebt sich auf ein Feld, das gar nicht zur Sache gehört, n. s. w, —
Vors.: Mir scheint mich, daß der Angeklagte wieder alles Mögliche heranzieht,
Was nicht zur Sache gehört. Er ist jetzt beim Kriege von 1870, sehr bald wird
er vielleicht beim Kriege von 1813 und 1814 sein. — Angell.: Ich nehme nur
meine Gerechtsame wahr.

Hatte denn wirklich der Angeklagte etwas so wenig zur Sache gehöriges
vorgebracht, daß man ihn in dieser ironischen Weise abfertigen durfte? Seine
Antwort war völlig zutreffend.

Als weiter der Angeklagte einem Sachverständigen gegenüber eine (allerdings
wenig wichtige) Thatsache vorbrachte, sagte der Vorsitzende: Angeklagter, ich be¬
greife nicht, daß Sie nicht Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden tonnen.
Sie sollen »us beweisen, daß die Löweschen Gewehre triegsuubrauchbar sind, Sie
Werden aber doch einsehen müssen, daß Sie keinem Menschen diese Überzeugung
beibringen können. — Verl.: Herr Präsident, dann könnten wir uns ja jede
weitere Beweisaufnahme ersparen. — Vors.: Das überlasse ich Ihnen.

Auch hier greift wieder der Vorsitzende der Frage, um die es sich handelt,
in schroffer Weise vor. Vom Verteidiger erhielt er eine ganz zutreffende
Antwort.

Nach einem vom Angeklagten gestellten Beweisantrag soll der Buchhändler
Glöß in Dresden bekunden, daß die Bülowsche Expedition in Ostafrika infolge
der schlechten Löweschen Gewehre zu Grunde gegangen sei, dasselbe wird nnter Be-
rufung auf Zeugen von der Zinlgrafschen Expedition behauptet. — Vors.: Schließlich
werden Sie uns wohl noch ganz Afrika vorführen wollen. — Angell.: Ich halte
das für wichtig, weil allein in Afrika die Gewehre im Krieg erprobt worden sind.

Wiederum eine übel angebrachte ironische Zurückweisung.

Weiter führt der Bericht aus der Verhandlung folgendes auf. Vors.: Sie
werden doch zugeben müssen, daß beide Broschüren von gröblicher Beleidigungen
Wimmeln. — Angeklagter giebt zu, daß harte Ausdrücke dnriu vorkomme»; er sei
eben durch die festgestellten Thatsachen sehr erregt gewesen. — Vors.: Wenn Sie
Herrn Oberstleutnant Kühne plötzlich zu einem Juden Kohn machen, so werde,»
Sie doch nicht zweifelhaft sein, daß dies eine Beleidigung ist. — Angell.: Die
Thatsache war mir mitgeteilt worden. Die Bezeichnung als Jude ist doch nicht
beleidigend. — Vors.: Vielleicht kommt noch einmal die Zeit, wo jemand auch
Sie für einen Juden erklärt; das würden Sie doch gewiß als Beleidigung em¬
pfinden. — Angell.: Ich ganz gewiß. — Vors.: Sie verfalle« dünn wieder in
das Bestreben, den Behörden etwas am Zeuge zu flicken u. s. w.

Alle diese Vorhalte sind in der Form nicht angemessen. Das Gericht
muß zu hoch stehen, sich mit dem Angeklagten auf solche Trivialitäten, wie:
«Vielleicht kommt noch einmal die Zeit u. f. w." einzulassen.

Als ein Zeuge Unordnungen bekundet, die in der Fabrik Löwe vorgekommen
seien, meint der Vorsitzende, daß sich bei Fabriken, die viertausend Arbeiter be¬
schäftigen, Unordnungen schwerlich vermeiden ließen, wenn es nicht lauter muster¬
hafte Arbeiter seien.'

Das ist vielleicht ganz richtig. Aber hatte sich der Vorsitzende hierüber
'wszusprechen und dadurch gegen den Angeklagten Partei zu nehmen?


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[0621] Der Prozeß gegen Ahlwardt Der Angeklagte begiebt sich auf ein Feld, das gar nicht zur Sache gehört, n. s. w, — Vors.: Mir scheint mich, daß der Angeklagte wieder alles Mögliche heranzieht, Was nicht zur Sache gehört. Er ist jetzt beim Kriege von 1870, sehr bald wird er vielleicht beim Kriege von 1813 und 1814 sein. — Angell.: Ich nehme nur meine Gerechtsame wahr. Hatte denn wirklich der Angeklagte etwas so wenig zur Sache gehöriges vorgebracht, daß man ihn in dieser ironischen Weise abfertigen durfte? Seine Antwort war völlig zutreffend. Als weiter der Angeklagte einem Sachverständigen gegenüber eine (allerdings wenig wichtige) Thatsache vorbrachte, sagte der Vorsitzende: Angeklagter, ich be¬ greife nicht, daß Sie nicht Wesentliches von Unwesentlichen unterscheiden tonnen. Sie sollen »us beweisen, daß die Löweschen Gewehre triegsuubrauchbar sind, Sie Werden aber doch einsehen müssen, daß Sie keinem Menschen diese Überzeugung beibringen können. — Verl.: Herr Präsident, dann könnten wir uns ja jede weitere Beweisaufnahme ersparen. — Vors.: Das überlasse ich Ihnen. Auch hier greift wieder der Vorsitzende der Frage, um die es sich handelt, in schroffer Weise vor. Vom Verteidiger erhielt er eine ganz zutreffende Antwort. Nach einem vom Angeklagten gestellten Beweisantrag soll der Buchhändler Glöß in Dresden bekunden, daß die Bülowsche Expedition in Ostafrika infolge der schlechten Löweschen Gewehre zu Grunde gegangen sei, dasselbe wird nnter Be- rufung auf Zeugen von der Zinlgrafschen Expedition behauptet. — Vors.: Schließlich werden Sie uns wohl noch ganz Afrika vorführen wollen. — Angell.: Ich halte das für wichtig, weil allein in Afrika die Gewehre im Krieg erprobt worden sind. Wiederum eine übel angebrachte ironische Zurückweisung. Weiter führt der Bericht aus der Verhandlung folgendes auf. Vors.: Sie werden doch zugeben müssen, daß beide Broschüren von gröblicher Beleidigungen Wimmeln. — Angeklagter giebt zu, daß harte Ausdrücke dnriu vorkomme»; er sei eben durch die festgestellten Thatsachen sehr erregt gewesen. — Vors.: Wenn Sie Herrn Oberstleutnant Kühne plötzlich zu einem Juden Kohn machen, so werde,» Sie doch nicht zweifelhaft sein, daß dies eine Beleidigung ist. — Angell.: Die Thatsache war mir mitgeteilt worden. Die Bezeichnung als Jude ist doch nicht beleidigend. — Vors.: Vielleicht kommt noch einmal die Zeit, wo jemand auch Sie für einen Juden erklärt; das würden Sie doch gewiß als Beleidigung em¬ pfinden. — Angell.: Ich ganz gewiß. — Vors.: Sie verfalle« dünn wieder in das Bestreben, den Behörden etwas am Zeuge zu flicken u. s. w. Alle diese Vorhalte sind in der Form nicht angemessen. Das Gericht muß zu hoch stehen, sich mit dem Angeklagten auf solche Trivialitäten, wie: «Vielleicht kommt noch einmal die Zeit u. f. w." einzulassen. Als ein Zeuge Unordnungen bekundet, die in der Fabrik Löwe vorgekommen seien, meint der Vorsitzende, daß sich bei Fabriken, die viertausend Arbeiter be¬ schäftigen, Unordnungen schwerlich vermeiden ließen, wenn es nicht lauter muster¬ hafte Arbeiter seien.' Das ist vielleicht ganz richtig. Aber hatte sich der Vorsitzende hierüber 'wszusprechen und dadurch gegen den Angeklagten Partei zu nehmen?

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/621>, abgerufen am 23.07.2024.