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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Reichskommissar an der Elbe.

Die überall freudig begrüßte Er¬
nennung des ReiclMoinmissars Freiherrn von Richthofen ist ein so bedeutsamer
Schritt, daß es sich verlohnen dürfte, wenigstens nach einer Richtung das Feld seiner
Thätigkeit anzudeuten. Zuvor aber möchten wir es auch bei dieser Gelegenheit
betonen, daß mit deu vorhnudnen Gesetzen unendlich viel zu machen ist, wenn sie
zur rechten Zeit angewendet werden, und daß der fortwährende Ruf nach neuen
Bestimmungen gewöhnlich der Scheu vor der Ausführung des Gebotnen entspringt.

Genuß, es ist ein außerordentlich umfangreiches Gebiet, das Herr von Richt¬
hofeu übernimmt, denn es umfaßt alle die mannichfachen Anordnungen, die die
Gesundheitspflege erfordert. Geht man zunächst von Hamburg ans, so muß es
billig in Erstaunen versetzen, daß man von Not und sogar von Elend dort spricht
und öffentliche Unterstützung für nötig erachtet. Steht denn Hamburg nicht unter
dem Gesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1370? Wir deuten,
unzweifelhaft, und damit ist doch auch der K 28 dieses Gesetzes zu beachten und
auszuführen. Dieser lautet: "Jeder hilfsbedürftige norddeutsche (jetzt Deutsche)
muß vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen
Bezirk er sich bei dem Eintritte der Hilfsbedürftigkeit befindet," und H 60 schreibt
vor: "Ausländer müssen vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt
werden, in dessen Bezirk sie sich bei dem Eintritt der Hilfsbedürftigkeit befinden."
Angesichts dieser Bestimmungen ist man doch zu der Frage berechtigt: -Wie kam
Not und Elend in der Weise, wie es veröffentlicht worden ist, Platz greifen, ohne
sofort von der städtischen Armenverwaltnng Abhilfe zu erfahren? Ist es Mangel
an Ärzten oder sonstigem Personal, der dort herrscht? Nach den neuesten Mit¬
teilungen keineswegs. Der Bedarf an Pflegepersonal ist gedeckt. Es kann also
nur Mangel an Geld herrschen, und diesem kann doch sofort, nötigenfalls durch
eine Anleihe, abgeholfen werden, wenn wirklich die Hamburger Staats- oder Ge-
meindekasse nicht hinlängliche Mittel zur Verfügung hätte. Die Stadt Hamburg
bekommt jeden Augenblick Anleihen zu beliebiger Höhe, es ist also uur der Wille
der betreffenden Verwaltung und Vertretung erforderlich. Diesen Willen herbei¬
zuführen, wird wesentlich Sache des Herrn Reichslommissars sein. Die Gesundheit
erfordert bekanntlich in erster Linie die nötige Ernährung und Pflege. Die Ham¬
burger Behörden werden sich deshalb schleunigst entschließen müssen, deu Bedürf¬
tigen auf Kosten der Stadt ein gesundes Obdach und den unentbehrlichen Lebens¬
unterhalt, wozu auch Kleidung u. f. w. gehört, zu gewähre". Nimmt man die Zahl
der Hilfsbedürftigen auf 100 000 an und unterstützt man jeden mit 50 Pfennigen
täglich sechs Monate lang, so hat man neun Millionen Mark nötig, einen Betrag,
der in Hamburg nicht schwer wiegt. Wenn die Hamburger also fünfzehn Millionen
aufwenden wollen, und weshalb wollen fie nicht? so können sie noch viel über
die ersten Anforderungen, das nllernotwendigste hinaus bewirken. Die eingesandten
ein oder zwei Millionen sind ein erfreuliches Zeichen der Opferwilligkeit, aber sie
sind uur ein Wassertropfen auf deu heißen Stein, und was sind sie anders als
eine Ersparung für die guten und steuerfähigen Hamburger? Gegenüber dieser
gesetzlichen Anforderung muß selbstverständlich jeder politische Groll verstummen.
Ist auch mancher Hamburger in öffentliche" Versammlungen als Geldprotze ver-


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Der Reichskommissar an der Elbe.

Die überall freudig begrüßte Er¬
nennung des ReiclMoinmissars Freiherrn von Richthofen ist ein so bedeutsamer
Schritt, daß es sich verlohnen dürfte, wenigstens nach einer Richtung das Feld seiner
Thätigkeit anzudeuten. Zuvor aber möchten wir es auch bei dieser Gelegenheit
betonen, daß mit deu vorhnudnen Gesetzen unendlich viel zu machen ist, wenn sie
zur rechten Zeit angewendet werden, und daß der fortwährende Ruf nach neuen
Bestimmungen gewöhnlich der Scheu vor der Ausführung des Gebotnen entspringt.

Genuß, es ist ein außerordentlich umfangreiches Gebiet, das Herr von Richt¬
hofeu übernimmt, denn es umfaßt alle die mannichfachen Anordnungen, die die
Gesundheitspflege erfordert. Geht man zunächst von Hamburg ans, so muß es
billig in Erstaunen versetzen, daß man von Not und sogar von Elend dort spricht
und öffentliche Unterstützung für nötig erachtet. Steht denn Hamburg nicht unter
dem Gesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1370? Wir deuten,
unzweifelhaft, und damit ist doch auch der K 28 dieses Gesetzes zu beachten und
auszuführen. Dieser lautet: „Jeder hilfsbedürftige norddeutsche (jetzt Deutsche)
muß vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen
Bezirk er sich bei dem Eintritte der Hilfsbedürftigkeit befindet," und H 60 schreibt
vor: „Ausländer müssen vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt
werden, in dessen Bezirk sie sich bei dem Eintritt der Hilfsbedürftigkeit befinden."
Angesichts dieser Bestimmungen ist man doch zu der Frage berechtigt: -Wie kam
Not und Elend in der Weise, wie es veröffentlicht worden ist, Platz greifen, ohne
sofort von der städtischen Armenverwaltnng Abhilfe zu erfahren? Ist es Mangel
an Ärzten oder sonstigem Personal, der dort herrscht? Nach den neuesten Mit¬
teilungen keineswegs. Der Bedarf an Pflegepersonal ist gedeckt. Es kann also
nur Mangel an Geld herrschen, und diesem kann doch sofort, nötigenfalls durch
eine Anleihe, abgeholfen werden, wenn wirklich die Hamburger Staats- oder Ge-
meindekasse nicht hinlängliche Mittel zur Verfügung hätte. Die Stadt Hamburg
bekommt jeden Augenblick Anleihen zu beliebiger Höhe, es ist also uur der Wille
der betreffenden Verwaltung und Vertretung erforderlich. Diesen Willen herbei¬
zuführen, wird wesentlich Sache des Herrn Reichslommissars sein. Die Gesundheit
erfordert bekanntlich in erster Linie die nötige Ernährung und Pflege. Die Ham¬
burger Behörden werden sich deshalb schleunigst entschließen müssen, deu Bedürf¬
tigen auf Kosten der Stadt ein gesundes Obdach und den unentbehrlichen Lebens¬
unterhalt, wozu auch Kleidung u. f. w. gehört, zu gewähre». Nimmt man die Zahl
der Hilfsbedürftigen auf 100 000 an und unterstützt man jeden mit 50 Pfennigen
täglich sechs Monate lang, so hat man neun Millionen Mark nötig, einen Betrag,
der in Hamburg nicht schwer wiegt. Wenn die Hamburger also fünfzehn Millionen
aufwenden wollen, und weshalb wollen fie nicht? so können sie noch viel über
die ersten Anforderungen, das nllernotwendigste hinaus bewirken. Die eingesandten
ein oder zwei Millionen sind ein erfreuliches Zeichen der Opferwilligkeit, aber sie
sind uur ein Wassertropfen auf deu heißen Stein, und was sind sie anders als
eine Ersparung für die guten und steuerfähigen Hamburger? Gegenüber dieser
gesetzlichen Anforderung muß selbstverständlich jeder politische Groll verstummen.
Ist auch mancher Hamburger in öffentliche» Versammlungen als Geldprotze ver-


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[0042] Maßgebliches und Unmaßgebliches Der Reichskommissar an der Elbe. Die überall freudig begrüßte Er¬ nennung des ReiclMoinmissars Freiherrn von Richthofen ist ein so bedeutsamer Schritt, daß es sich verlohnen dürfte, wenigstens nach einer Richtung das Feld seiner Thätigkeit anzudeuten. Zuvor aber möchten wir es auch bei dieser Gelegenheit betonen, daß mit deu vorhnudnen Gesetzen unendlich viel zu machen ist, wenn sie zur rechten Zeit angewendet werden, und daß der fortwährende Ruf nach neuen Bestimmungen gewöhnlich der Scheu vor der Ausführung des Gebotnen entspringt. Genuß, es ist ein außerordentlich umfangreiches Gebiet, das Herr von Richt¬ hofeu übernimmt, denn es umfaßt alle die mannichfachen Anordnungen, die die Gesundheitspflege erfordert. Geht man zunächst von Hamburg ans, so muß es billig in Erstaunen versetzen, daß man von Not und sogar von Elend dort spricht und öffentliche Unterstützung für nötig erachtet. Steht denn Hamburg nicht unter dem Gesetze über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1370? Wir deuten, unzweifelhaft, und damit ist doch auch der K 28 dieses Gesetzes zu beachten und auszuführen. Dieser lautet: „Jeder hilfsbedürftige norddeutsche (jetzt Deutsche) muß vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen Bezirk er sich bei dem Eintritte der Hilfsbedürftigkeit befindet," und H 60 schreibt vor: „Ausländer müssen vorläufig von demjenigen Ortsarmenverbande unterstützt werden, in dessen Bezirk sie sich bei dem Eintritt der Hilfsbedürftigkeit befinden." Angesichts dieser Bestimmungen ist man doch zu der Frage berechtigt: -Wie kam Not und Elend in der Weise, wie es veröffentlicht worden ist, Platz greifen, ohne sofort von der städtischen Armenverwaltnng Abhilfe zu erfahren? Ist es Mangel an Ärzten oder sonstigem Personal, der dort herrscht? Nach den neuesten Mit¬ teilungen keineswegs. Der Bedarf an Pflegepersonal ist gedeckt. Es kann also nur Mangel an Geld herrschen, und diesem kann doch sofort, nötigenfalls durch eine Anleihe, abgeholfen werden, wenn wirklich die Hamburger Staats- oder Ge- meindekasse nicht hinlängliche Mittel zur Verfügung hätte. Die Stadt Hamburg bekommt jeden Augenblick Anleihen zu beliebiger Höhe, es ist also uur der Wille der betreffenden Verwaltung und Vertretung erforderlich. Diesen Willen herbei¬ zuführen, wird wesentlich Sache des Herrn Reichslommissars sein. Die Gesundheit erfordert bekanntlich in erster Linie die nötige Ernährung und Pflege. Die Ham¬ burger Behörden werden sich deshalb schleunigst entschließen müssen, deu Bedürf¬ tigen auf Kosten der Stadt ein gesundes Obdach und den unentbehrlichen Lebens¬ unterhalt, wozu auch Kleidung u. f. w. gehört, zu gewähre». Nimmt man die Zahl der Hilfsbedürftigen auf 100 000 an und unterstützt man jeden mit 50 Pfennigen täglich sechs Monate lang, so hat man neun Millionen Mark nötig, einen Betrag, der in Hamburg nicht schwer wiegt. Wenn die Hamburger also fünfzehn Millionen aufwenden wollen, und weshalb wollen fie nicht? so können sie noch viel über die ersten Anforderungen, das nllernotwendigste hinaus bewirken. Die eingesandten ein oder zwei Millionen sind ein erfreuliches Zeichen der Opferwilligkeit, aber sie sind uur ein Wassertropfen auf deu heißen Stein, und was sind sie anders als eine Ersparung für die guten und steuerfähigen Hamburger? Gegenüber dieser gesetzlichen Anforderung muß selbstverständlich jeder politische Groll verstummen. Ist auch mancher Hamburger in öffentliche» Versammlungen als Geldprotze ver-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/42>, abgerufen am 22.12.2024.