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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaszgebliches

ganze Schule in der vorteilhaftester Weise geltend. Selbstverständlich verließen die
katholischen und jüdischen Kinder vor Beginn des Religionsunterrichts die Schule.
Auch eine vorzügliche Schule aus dem Oberbergischen im Regierungsbezirk Köln
ist mir bekannt, wo der Pfarrer zwei Jahre vor Beginn des Konfirmationsunter¬
richts den Religionsunterricht übernahm! auch hier war keine Rede davon, daß
der Lehrer "kaltgestellt" worden wtire, er hatte vielmehr eine so vorzügliche Volks¬
schule, wie ich sie kaum im Westen oder im Osten des preußischen Staates ge¬
funden habe.

In den ZZ 81 u. f. w. des Entwurfs wegen des Privatunterrichts fehlt die
Bestimmung, daß auch die unentschuldigte Schulversäumnis in Privatschulen strafbar
ist. Zu diesem Zwecke muß in jeder Privatschule eine Schulversäumnisliste geführt
werden. Läßt man die Privatschule von dem Schulzwange frei, so macht man ein
Loch in die allgemeine Schulpflicht.

Nicht ganz verständlich ist es, weshalb die Gründung von Privatschulen voll¬
ständig freigegeben werden soll. Wenn die Motive sagen, daß die Allerhöchste
Kabinettsordre vom 10. Juni 1834 (Gesetzsammlung Seite 135) und die In¬
struktion vom 31. Dezember 1839 (Ministerialblatt 1340, S. 94) die preußischen
Privatschulen so gehoben hätten, daß sie den öffentlichen Schulen würdig zur Seite
stünden, so wäre es doch gerade wünschenswert, die beiden als trefflich erprobten
Hauptbestimmnngen, anch künftig für die nenzugründenden Schulen zu erhalten.
Eine Verfassungsänderung, die sonst nicht leicht zu nehmen ist, darf dieser treff¬
lichen Einrichtungen wegen nicht gescheut werden; es sei noch darauf hingewiesen,
daß die sehr gute Preußische allgemeine Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845
im 8 43 die erwähnten Bestimmungen bewahrt hat. Man möge sich die Wichtig¬
keit des Gesetzes recht lebhaft vergegenwärtigen und keine Schwierigkeiten schaffen,
wo solche nicht vorhanden sind. Dies scheint mir auch hinsichtlich der erforderlichen
Mittel der Fall zu sein. Wenn man das Gesetz zu stände bringen will, muß
man die Mittel nehmen, wo man sie findet. In den Überschüssen, die die neue
Einkommensteuer ergiebt, sind aber die Mittel reichlich vorhanden, und es ist nicht
einzusehen, weshalb diese Mittel nicht für eine so wichtige Sache, wie die Vvls-
schule ist, Verwendung finden sollen.

Von Wichtigkeit ist es, die Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen nicht
aufzulösen. Sie ist eine gute alte preußische Einrichtung, die sich bewährt hat.
Solche Einrichtungen muß man nicht ohne zwingende Gründe beseitigen und diese
liegen nicht vor, vielmehr ist die Überlastung des Regierungspräsidenten schon jetzt
soweit gekommen, daß eine besonders tüchtige Kraft dazu gehört, die Hilfsarbeiter
zu kontroliren, und diese Überlastung würde durch die beabsichtigte Auflösung noch
wesentlich vergrößert werden.

Mochte sich die freikonservative Partei mit Eifer und gutem Willen an der
Bearbeitung des Entwurfes beteiligen und möchte die nationalliberale Partei be¬
denken, daß sie sich schon, einmal, 1879, von der Linken hat umgarnen lassen und
dieser Fehler uicht wieder gut zu machende Folgen hatte. Der Entwurf kann ein
ausgezeichnetes Gesetz werden, also frisch an die Arbeit!




Maßgebliches und Unmaszgebliches

ganze Schule in der vorteilhaftester Weise geltend. Selbstverständlich verließen die
katholischen und jüdischen Kinder vor Beginn des Religionsunterrichts die Schule.
Auch eine vorzügliche Schule aus dem Oberbergischen im Regierungsbezirk Köln
ist mir bekannt, wo der Pfarrer zwei Jahre vor Beginn des Konfirmationsunter¬
richts den Religionsunterricht übernahm! auch hier war keine Rede davon, daß
der Lehrer „kaltgestellt" worden wtire, er hatte vielmehr eine so vorzügliche Volks¬
schule, wie ich sie kaum im Westen oder im Osten des preußischen Staates ge¬
funden habe.

In den ZZ 81 u. f. w. des Entwurfs wegen des Privatunterrichts fehlt die
Bestimmung, daß auch die unentschuldigte Schulversäumnis in Privatschulen strafbar
ist. Zu diesem Zwecke muß in jeder Privatschule eine Schulversäumnisliste geführt
werden. Läßt man die Privatschule von dem Schulzwange frei, so macht man ein
Loch in die allgemeine Schulpflicht.

Nicht ganz verständlich ist es, weshalb die Gründung von Privatschulen voll¬
ständig freigegeben werden soll. Wenn die Motive sagen, daß die Allerhöchste
Kabinettsordre vom 10. Juni 1834 (Gesetzsammlung Seite 135) und die In¬
struktion vom 31. Dezember 1839 (Ministerialblatt 1340, S. 94) die preußischen
Privatschulen so gehoben hätten, daß sie den öffentlichen Schulen würdig zur Seite
stünden, so wäre es doch gerade wünschenswert, die beiden als trefflich erprobten
Hauptbestimmnngen, anch künftig für die nenzugründenden Schulen zu erhalten.
Eine Verfassungsänderung, die sonst nicht leicht zu nehmen ist, darf dieser treff¬
lichen Einrichtungen wegen nicht gescheut werden; es sei noch darauf hingewiesen,
daß die sehr gute Preußische allgemeine Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845
im 8 43 die erwähnten Bestimmungen bewahrt hat. Man möge sich die Wichtig¬
keit des Gesetzes recht lebhaft vergegenwärtigen und keine Schwierigkeiten schaffen,
wo solche nicht vorhanden sind. Dies scheint mir auch hinsichtlich der erforderlichen
Mittel der Fall zu sein. Wenn man das Gesetz zu stände bringen will, muß
man die Mittel nehmen, wo man sie findet. In den Überschüssen, die die neue
Einkommensteuer ergiebt, sind aber die Mittel reichlich vorhanden, und es ist nicht
einzusehen, weshalb diese Mittel nicht für eine so wichtige Sache, wie die Vvls-
schule ist, Verwendung finden sollen.

Von Wichtigkeit ist es, die Abteilung für das Kirchen- und Schulwesen nicht
aufzulösen. Sie ist eine gute alte preußische Einrichtung, die sich bewährt hat.
Solche Einrichtungen muß man nicht ohne zwingende Gründe beseitigen und diese
liegen nicht vor, vielmehr ist die Überlastung des Regierungspräsidenten schon jetzt
soweit gekommen, daß eine besonders tüchtige Kraft dazu gehört, die Hilfsarbeiter
zu kontroliren, und diese Überlastung würde durch die beabsichtigte Auflösung noch
wesentlich vergrößert werden.

Mochte sich die freikonservative Partei mit Eifer und gutem Willen an der
Bearbeitung des Entwurfes beteiligen und möchte die nationalliberale Partei be¬
denken, daß sie sich schon, einmal, 1879, von der Linken hat umgarnen lassen und
dieser Fehler uicht wieder gut zu machende Folgen hatte. Der Entwurf kann ein
ausgezeichnetes Gesetz werden, also frisch an die Arbeit!




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_211167/518>, abgerufen am 23.07.2024.