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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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gemacht haben oder erwarten, mit ihren Angeboten kommen, und gewiß
würde dann die Verwaltung unter sonst gleichen Umstünden ihnen den Vorzug
vor den Ausländern einräumen.

Alle Angebote an die Monopvlverwaltung wären so zu stellen, daß der
Verkäufer das Getreide frei und auf eigne Gefahr nach einem bestimmten
Platze lieferte, wo ein Magazin der Mvnopolverwaltnng bestünde. Selbst¬
verständlich ist es, daß für jeden Platz uur so große Lieferungen angenommen
werden würde", als von dort ans weiter zu verwerten wären. Mit dem
Hin- und Herschieben von Vorräten zwischen den verschiednen Magazinorten
könnte sich die Verwaltung nicht befassen. Der Verkäufer, der sich davor
schützen wollte, daß sein Angebot nur deshalb unberücksichtigt bliebe, weil es
auf Lieferung nach einem Magazinvrt lautete, dessen Bedarf vorläufig gedeckt
wäre, könnte ja der Verwaltung unter Angabe verschiedner Preise die Wahl
zwischen verschiednen Liefcrungsorteu freistellen.

Als Orte, wo Magazine zu errichten wären und wo somit auch die
Abnahme gelieferter Ware stattfinden könnte, würden vorwiegend solche aus-
zulesen sein, die schon heute im Getreideeinfuhrhandel eine Rolle spielen.
Natürlich könnte nicht jede kleine Zollstativn berücksichtigt werden, über die
heute vielleicht kleine Mengen Getreide eingehen. Dagegen würden große Ge-
trcidehandelsplätzc, wie z. B. Berlin und Mannheim, selbstverständlich ihre
Magazine erhalten, und der ausländische Lieferant würde der Monopvlver¬
waltung unmittelbar nach diese" Plätzen liefern, obwohl sie nicht an der Grenze
liege". Die Ware würde eben von der Grenze ab unter amtlicher Aufsicht
stehen, aber erst "ach ihrer Ankunft an Ort und Stelle in das Eigentum der
Monvpolverwaltnng übernommen werden. Es bedarf wohl kaum der Er¬
wähnung, daß ich, wenn ich empfehle, vorwiegend solche Orte auszuwählen,
die schon heute der Getreideeinfuhr in hervorragender Weise dienen, in erster
Linie die billige Rücksicht auf gewisse Teile der Bevölkerung im Auge habe,
die ihren Lebensunterhalt mittelbar oder unmittelbar aus dem Getreidegeschnft
ziehen. Aber auch die Monvpolverwaltnng selbst würde ihren Vorteil dabei
finde", denn sie würde in solchen Plätzen fast alle Einrichtungen, deren sie
bedürfte, vorfinden und sie ankaufen oder miete" können, je nachdem sich das
eine oder das andre als zweckmüßiger erweisen würde. Insbesondre dürften
die erforderlichen Gebäude in vielen Füllen billiger zu mieten als man zu
erbauen sei".

Was nnn den Verkauf des eingeführten Getreides anlangt, so würe der
Grundsatz maßgebend, daß sich die Thätigkeit der Mvnopolverwaltnng nicht
weiter erstrecken dürfte, als zur Erreichung ihrer Zwecke unbedingt nötig wäre.
Jede weitere Ausdehnung würde als eine nicht zu rechtfertigende Beein¬
trächtigung des Privathandels zu betrachten sein.

Ihre", Hauptzwecke würde aber die Mvnopolverwaltnng schon genügen,


Vas Getreideeinfichrmoiwpol

gemacht haben oder erwarten, mit ihren Angeboten kommen, und gewiß
würde dann die Verwaltung unter sonst gleichen Umstünden ihnen den Vorzug
vor den Ausländern einräumen.

Alle Angebote an die Monopvlverwaltung wären so zu stellen, daß der
Verkäufer das Getreide frei und auf eigne Gefahr nach einem bestimmten
Platze lieferte, wo ein Magazin der Mvnopolverwaltnng bestünde. Selbst¬
verständlich ist es, daß für jeden Platz uur so große Lieferungen angenommen
werden würde», als von dort ans weiter zu verwerten wären. Mit dem
Hin- und Herschieben von Vorräten zwischen den verschiednen Magazinorten
könnte sich die Verwaltung nicht befassen. Der Verkäufer, der sich davor
schützen wollte, daß sein Angebot nur deshalb unberücksichtigt bliebe, weil es
auf Lieferung nach einem Magazinvrt lautete, dessen Bedarf vorläufig gedeckt
wäre, könnte ja der Verwaltung unter Angabe verschiedner Preise die Wahl
zwischen verschiednen Liefcrungsorteu freistellen.

Als Orte, wo Magazine zu errichten wären und wo somit auch die
Abnahme gelieferter Ware stattfinden könnte, würden vorwiegend solche aus-
zulesen sein, die schon heute im Getreideeinfuhrhandel eine Rolle spielen.
Natürlich könnte nicht jede kleine Zollstativn berücksichtigt werden, über die
heute vielleicht kleine Mengen Getreide eingehen. Dagegen würden große Ge-
trcidehandelsplätzc, wie z. B. Berlin und Mannheim, selbstverständlich ihre
Magazine erhalten, und der ausländische Lieferant würde der Monopvlver¬
waltung unmittelbar nach diese» Plätzen liefern, obwohl sie nicht an der Grenze
liege». Die Ware würde eben von der Grenze ab unter amtlicher Aufsicht
stehen, aber erst »ach ihrer Ankunft an Ort und Stelle in das Eigentum der
Monvpolverwaltnng übernommen werden. Es bedarf wohl kaum der Er¬
wähnung, daß ich, wenn ich empfehle, vorwiegend solche Orte auszuwählen,
die schon heute der Getreideeinfuhr in hervorragender Weise dienen, in erster
Linie die billige Rücksicht auf gewisse Teile der Bevölkerung im Auge habe,
die ihren Lebensunterhalt mittelbar oder unmittelbar aus dem Getreidegeschnft
ziehen. Aber auch die Monvpolverwaltnng selbst würde ihren Vorteil dabei
finde», denn sie würde in solchen Plätzen fast alle Einrichtungen, deren sie
bedürfte, vorfinden und sie ankaufen oder miete» können, je nachdem sich das
eine oder das andre als zweckmüßiger erweisen würde. Insbesondre dürften
die erforderlichen Gebäude in vielen Füllen billiger zu mieten als man zu
erbauen sei».

Was nnn den Verkauf des eingeführten Getreides anlangt, so würe der
Grundsatz maßgebend, daß sich die Thätigkeit der Mvnopolverwaltnng nicht
weiter erstrecken dürfte, als zur Erreichung ihrer Zwecke unbedingt nötig wäre.
Jede weitere Ausdehnung würde als eine nicht zu rechtfertigende Beein¬
trächtigung des Privathandels zu betrachten sein.

Ihre», Hauptzwecke würde aber die Mvnopolverwaltnng schon genügen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/156>, abgerufen am 26.08.2024.