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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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der gleichen Ausnutzung des günstigen Augenblickes zu machen, wie der Privat¬
handel, wäre sie möglichst nnnbhängig zu stellen, und es dürfte ihr weder
von unten noch von oben in ihre Thätigkeit hineingeredet werden. Natürlich
müßte sie nachträglich ihre Maßnahmen gegenüber der Reichsregierung und
durch deren Vermittlung anch gegenüber der Volksvertretung verantworten.
Der Leiter der kaufmännischen Abteilung dürfte also auch nicht allzu sehr an
den Rat seiner Mitarbeiter gebunden sein, sondern müßte im Notfalle dikta¬
torische Befugnisse haben.

Unter die kaufmännische Abteilung würden da, wo das Reich Magazine
unterhielte, Ortsbeamte zu stellen sein, und zwar dürfte in den meisten
Fällen je ein Magazinverwalter und ein Aufseher genügen. Das Geschäft
des Einspeichcrns u. s. w. könnte mit Lohnarbeitern bewerkstelligt werden.

Die Mitglieder der kaufmännischen Abteilung der Hauptverwaltung würden
unbedingt dein Kaufmannsstande zu entnehmen sein, während die Magazin-
Verwalter und die Aufseher zweckmäßigerweise dem Stande der Militärmagazin¬
beamten zu entnehmen sein würden. Agenten für den Einkauf im Auslande
wie für den Verkauf im Inlande würden nicht erforderlich sein. Dagegen
müßte die statistische Abteilung im Auslande ihre Vertrauensmänner haben
und wohl auch im Inlande, soweit die betreffenden Auskunftserteiluugen uicht
von den staatlichen Behörden zu beschaffen wären.

Als leitender Gesichtspunkt für den Einkauf Hütte zu gelten, daß für
die Deckung des Bedarfs stets so reichlich gesorgt sein müßte, daß auch dnrch
unvorhergesehene Ereignisse eine Knappheit der Vorräte oder gar ein eigentlicher
Notstand nicht leicht herbeigeführt werden könnte, daß aber auch ein Überschuß
von Vorräte", dessen Umfang Verlegenheiten hinsichtlich der Einspeicherung
bereiten könnte, vermieden würde. Dazu dürfte es sich empfehlen, einen an¬
gemessenen eisernen Bestand zu halten, auf den im Notfall zurückgegriffen
werden könnte, für gewöhnlich aber Lieferungen nur in solchem Maße heran¬
zuziehen, daß sie sofort, ohne eingespeichert zu werden, abgesetzt werden könnten.
Wie schon erwähnt, Hütte die Verwaltung im Auslande keine Agenten zu
unterhalte". Man kann wohl überzeugt sein, daß die Konkurrenz der aus¬
ländischen Verkäufer ihr Angebote in reicher Auswahl ins Haus tragen würde,
und an der Hand der Feststellungen ihrer statistischen Abteilung, an der Hand
von Proben u. s. w. würde sie vollauf befähigt sein, diese Angebote zu be¬
urteilen. Außerdem würde" sich die Verkäufer von einer so großen und
unbedingt sichern Abnehmern: scharfe Liefernngsbedingnngen und nötigenfalls
Zurückweisung oder Preisminderung uicht ganz probemäßiger Ware willig
gefallen lassen.

Natürlich ist durchaus nicht gesagt, daß nur ausländische Erzeuger oder
Händler der Monopolverwaltuug Angebote machen könnten. Im Gegenteil,
es würden auch inländische Händler, gestützt auf Käufe, die sie im Auslande


Das Getrcldeei»flchrmonopol

der gleichen Ausnutzung des günstigen Augenblickes zu machen, wie der Privat¬
handel, wäre sie möglichst nnnbhängig zu stellen, und es dürfte ihr weder
von unten noch von oben in ihre Thätigkeit hineingeredet werden. Natürlich
müßte sie nachträglich ihre Maßnahmen gegenüber der Reichsregierung und
durch deren Vermittlung anch gegenüber der Volksvertretung verantworten.
Der Leiter der kaufmännischen Abteilung dürfte also auch nicht allzu sehr an
den Rat seiner Mitarbeiter gebunden sein, sondern müßte im Notfalle dikta¬
torische Befugnisse haben.

Unter die kaufmännische Abteilung würden da, wo das Reich Magazine
unterhielte, Ortsbeamte zu stellen sein, und zwar dürfte in den meisten
Fällen je ein Magazinverwalter und ein Aufseher genügen. Das Geschäft
des Einspeichcrns u. s. w. könnte mit Lohnarbeitern bewerkstelligt werden.

Die Mitglieder der kaufmännischen Abteilung der Hauptverwaltung würden
unbedingt dein Kaufmannsstande zu entnehmen sein, während die Magazin-
Verwalter und die Aufseher zweckmäßigerweise dem Stande der Militärmagazin¬
beamten zu entnehmen sein würden. Agenten für den Einkauf im Auslande
wie für den Verkauf im Inlande würden nicht erforderlich sein. Dagegen
müßte die statistische Abteilung im Auslande ihre Vertrauensmänner haben
und wohl auch im Inlande, soweit die betreffenden Auskunftserteiluugen uicht
von den staatlichen Behörden zu beschaffen wären.

Als leitender Gesichtspunkt für den Einkauf Hütte zu gelten, daß für
die Deckung des Bedarfs stets so reichlich gesorgt sein müßte, daß auch dnrch
unvorhergesehene Ereignisse eine Knappheit der Vorräte oder gar ein eigentlicher
Notstand nicht leicht herbeigeführt werden könnte, daß aber auch ein Überschuß
von Vorräte», dessen Umfang Verlegenheiten hinsichtlich der Einspeicherung
bereiten könnte, vermieden würde. Dazu dürfte es sich empfehlen, einen an¬
gemessenen eisernen Bestand zu halten, auf den im Notfall zurückgegriffen
werden könnte, für gewöhnlich aber Lieferungen nur in solchem Maße heran¬
zuziehen, daß sie sofort, ohne eingespeichert zu werden, abgesetzt werden könnten.
Wie schon erwähnt, Hütte die Verwaltung im Auslande keine Agenten zu
unterhalte«. Man kann wohl überzeugt sein, daß die Konkurrenz der aus¬
ländischen Verkäufer ihr Angebote in reicher Auswahl ins Haus tragen würde,
und an der Hand der Feststellungen ihrer statistischen Abteilung, an der Hand
von Proben u. s. w. würde sie vollauf befähigt sein, diese Angebote zu be¬
urteilen. Außerdem würde» sich die Verkäufer von einer so großen und
unbedingt sichern Abnehmern: scharfe Liefernngsbedingnngen und nötigenfalls
Zurückweisung oder Preisminderung uicht ganz probemäßiger Ware willig
gefallen lassen.

Natürlich ist durchaus nicht gesagt, daß nur ausländische Erzeuger oder
Händler der Monopolverwaltuug Angebote machen könnten. Im Gegenteil,
es würden auch inländische Händler, gestützt auf Käufe, die sie im Auslande


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[0155] Das Getrcldeei»flchrmonopol der gleichen Ausnutzung des günstigen Augenblickes zu machen, wie der Privat¬ handel, wäre sie möglichst nnnbhängig zu stellen, und es dürfte ihr weder von unten noch von oben in ihre Thätigkeit hineingeredet werden. Natürlich müßte sie nachträglich ihre Maßnahmen gegenüber der Reichsregierung und durch deren Vermittlung anch gegenüber der Volksvertretung verantworten. Der Leiter der kaufmännischen Abteilung dürfte also auch nicht allzu sehr an den Rat seiner Mitarbeiter gebunden sein, sondern müßte im Notfalle dikta¬ torische Befugnisse haben. Unter die kaufmännische Abteilung würden da, wo das Reich Magazine unterhielte, Ortsbeamte zu stellen sein, und zwar dürfte in den meisten Fällen je ein Magazinverwalter und ein Aufseher genügen. Das Geschäft des Einspeichcrns u. s. w. könnte mit Lohnarbeitern bewerkstelligt werden. Die Mitglieder der kaufmännischen Abteilung der Hauptverwaltung würden unbedingt dein Kaufmannsstande zu entnehmen sein, während die Magazin- Verwalter und die Aufseher zweckmäßigerweise dem Stande der Militärmagazin¬ beamten zu entnehmen sein würden. Agenten für den Einkauf im Auslande wie für den Verkauf im Inlande würden nicht erforderlich sein. Dagegen müßte die statistische Abteilung im Auslande ihre Vertrauensmänner haben und wohl auch im Inlande, soweit die betreffenden Auskunftserteiluugen uicht von den staatlichen Behörden zu beschaffen wären. Als leitender Gesichtspunkt für den Einkauf Hütte zu gelten, daß für die Deckung des Bedarfs stets so reichlich gesorgt sein müßte, daß auch dnrch unvorhergesehene Ereignisse eine Knappheit der Vorräte oder gar ein eigentlicher Notstand nicht leicht herbeigeführt werden könnte, daß aber auch ein Überschuß von Vorräte», dessen Umfang Verlegenheiten hinsichtlich der Einspeicherung bereiten könnte, vermieden würde. Dazu dürfte es sich empfehlen, einen an¬ gemessenen eisernen Bestand zu halten, auf den im Notfall zurückgegriffen werden könnte, für gewöhnlich aber Lieferungen nur in solchem Maße heran¬ zuziehen, daß sie sofort, ohne eingespeichert zu werden, abgesetzt werden könnten. Wie schon erwähnt, Hütte die Verwaltung im Auslande keine Agenten zu unterhalte«. Man kann wohl überzeugt sein, daß die Konkurrenz der aus¬ ländischen Verkäufer ihr Angebote in reicher Auswahl ins Haus tragen würde, und an der Hand der Feststellungen ihrer statistischen Abteilung, an der Hand von Proben u. s. w. würde sie vollauf befähigt sein, diese Angebote zu be¬ urteilen. Außerdem würde» sich die Verkäufer von einer so großen und unbedingt sichern Abnehmern: scharfe Liefernngsbedingnngen und nötigenfalls Zurückweisung oder Preisminderung uicht ganz probemäßiger Ware willig gefallen lassen. Natürlich ist durchaus nicht gesagt, daß nur ausländische Erzeuger oder Händler der Monopolverwaltuug Angebote machen könnten. Im Gegenteil, es würden auch inländische Händler, gestützt auf Käufe, die sie im Auslande

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/155>, abgerufen am 26.08.2024.