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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sind. Abgesehen davon, daß viele Bücher ganz fehlen, müßten auch manche Bücher,
die nur einfach vorhanden sind, doppelt vorhanden sein, um den jetzigen Anforde¬
rungen zu genügen. Die musterhafte Einrichtung des großen Lesezimmers hat die
Zahl der Bibliotheksbenutzer und der Bücherbestellungen überhaupt vermehrt. Kaum
glaublich ist es, daß das Publikum der königlichen Bibliothek nicht durchgängig an¬
ständig ist. Aber das Beschmieren von Orten, um denen anständige Menschen sich
nieder gern lange aufhalten, noch andre zum Verweilen veranlassen, beweist es,
weis ich bloß deshalb erwähne, weil die letzte große Reinigungswoche, in der die
Bibliothek geschlossen war, hier nicht einmal die Reinheit wieder hergestellt hat.
Man sollte doch denken, daß durch folgende Borschriften von 1887 für die Benutzung
des Lesesaales (in der Bücheransgabe wird sogar ein Bürgschnftsschein verlangt)
dergleichen schon ausgeschlossen wäre: "Die Lesezimmerknrten werden an alle die¬
jenigen ausgestellt, die sich dem Vorsteher der Ausleihestelleu über ihre Person,
beziehentlich den Zweck des Besuches, genügend ausweisen. Für Studirende der
hiesigen Hochschulen gelten die Erkennungskarten zugleich als Lesekarten. Zu einem
einmaligen Besuche der Lesezimmer genügt die Erlaubnis des ausfiihrenden
Beamten."

Vielen Gelehrten Berlins war es zum Bedürfnis geworden, neben der könig¬
lichen Bibliothek die Universitätsbibliothek zu benutzen. Die liebenswürdige Per¬
sönlichkeit des Geheimen Rates Koner, der die Universitätsbibliothek leitete, schien
dies zu begünstigen. Die Bibliotheken Müllenhvffs, Barnhagens von Ense, der
Brüder Grimm, Bethmann-Hollwegs und eines Breslauers, die ihr während der
Zeit der Konerschen Leitung einverleibt worden find, geben ihr noch einen beson¬
dern Wert. Doch ist der Gedanke, sie immer mehr der Universität anzupassen, in
den Vordergrund getreten, und die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek
sagt: "Zur Benutzung der Bibliothek im Lesesaal und zum Entleihen sind zugelassen
1. ohne weiteres n) die Lehrer und Beamten der Universität und des Universiläts-
iustitttts, >>) die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften und des Senats der
Akademie der Künste, 2. gegen Vorzeigung der studentischen Erkennungskarte,
welche bei dem ersten Besuche der Bibliothek mit dein Stempel der Bibliothek
zu Versehen ist: die Studirenden der Universität -- gegen besondre von dem
Direktor nach dessen Ermesse" aufzustellende Erkennungskarten a.) die zum Hören
an der Universität berechtigten, >>) frühere Studiren.de der Universität, welche sich
ans Prüfungen vorbereiten." Dn die Universitätsbibliothek die brandenburgischen
Pflichtexemplare von Büchern bezieht, und da die königliche Bibliothek, ehe sie z. B.
ein Buch an einen namhaften Gelehrten in Quedlinburg versendet, genötigt ist,
den Nachweis zu verlangen, daß dieses Buch in der Provinzial- und Universitäts¬
bibliothek zu Halle nicht vorhanden sei, so wäre es wohl billig und würde auch
einigermaßen zur Entlastung der königlichen Bibliothek dienen, wenn der Herr
Minister verfügen wollte, daß die durch Einverleibung vbengennnnter Bibliotheken
immer wichtiger gewordene Universitätsbibliothek so ixso auch allen, denen das
Journallesezimmcr der königlichen Bibliothek von selbst offen steht, zugänglich sein
solle. Eine weitere Entlastung der' königlichen Bibliothek würde es sein, wenn
emeritirte Beamte das Recht erhielten., die von ihnen bisher benutzten Schnl-
bibliolhekeu u. dergl. unter denselben Bedingungen wie bisher bis zu ihrem Tode
zu benutzen. Vielleicht ist eine solche Bestimmung schon vorhanden. Wenn sie
als selbstverständlich betrachtet würde, so könnte daS freilich nicht viel nützen.

Unter den Berliner Bibliotheken, die zur Entlastung der königlichen Bibliothek
dienen können, folgt, wenn es sich um deutsche Litteratur handelt, die schon er-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sind. Abgesehen davon, daß viele Bücher ganz fehlen, müßten auch manche Bücher,
die nur einfach vorhanden sind, doppelt vorhanden sein, um den jetzigen Anforde¬
rungen zu genügen. Die musterhafte Einrichtung des großen Lesezimmers hat die
Zahl der Bibliotheksbenutzer und der Bücherbestellungen überhaupt vermehrt. Kaum
glaublich ist es, daß das Publikum der königlichen Bibliothek nicht durchgängig an¬
ständig ist. Aber das Beschmieren von Orten, um denen anständige Menschen sich
nieder gern lange aufhalten, noch andre zum Verweilen veranlassen, beweist es,
weis ich bloß deshalb erwähne, weil die letzte große Reinigungswoche, in der die
Bibliothek geschlossen war, hier nicht einmal die Reinheit wieder hergestellt hat.
Man sollte doch denken, daß durch folgende Borschriften von 1887 für die Benutzung
des Lesesaales (in der Bücheransgabe wird sogar ein Bürgschnftsschein verlangt)
dergleichen schon ausgeschlossen wäre: „Die Lesezimmerknrten werden an alle die¬
jenigen ausgestellt, die sich dem Vorsteher der Ausleihestelleu über ihre Person,
beziehentlich den Zweck des Besuches, genügend ausweisen. Für Studirende der
hiesigen Hochschulen gelten die Erkennungskarten zugleich als Lesekarten. Zu einem
einmaligen Besuche der Lesezimmer genügt die Erlaubnis des ausfiihrenden
Beamten."

Vielen Gelehrten Berlins war es zum Bedürfnis geworden, neben der könig¬
lichen Bibliothek die Universitätsbibliothek zu benutzen. Die liebenswürdige Per¬
sönlichkeit des Geheimen Rates Koner, der die Universitätsbibliothek leitete, schien
dies zu begünstigen. Die Bibliotheken Müllenhvffs, Barnhagens von Ense, der
Brüder Grimm, Bethmann-Hollwegs und eines Breslauers, die ihr während der
Zeit der Konerschen Leitung einverleibt worden find, geben ihr noch einen beson¬
dern Wert. Doch ist der Gedanke, sie immer mehr der Universität anzupassen, in
den Vordergrund getreten, und die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek
sagt: „Zur Benutzung der Bibliothek im Lesesaal und zum Entleihen sind zugelassen
1. ohne weiteres n) die Lehrer und Beamten der Universität und des Universiläts-
iustitttts, >>) die Mitglieder der Akademie der Wissenschaften und des Senats der
Akademie der Künste, 2. gegen Vorzeigung der studentischen Erkennungskarte,
welche bei dem ersten Besuche der Bibliothek mit dein Stempel der Bibliothek
zu Versehen ist: die Studirenden der Universität — gegen besondre von dem
Direktor nach dessen Ermesse» aufzustellende Erkennungskarten a.) die zum Hören
an der Universität berechtigten, >>) frühere Studiren.de der Universität, welche sich
ans Prüfungen vorbereiten." Dn die Universitätsbibliothek die brandenburgischen
Pflichtexemplare von Büchern bezieht, und da die königliche Bibliothek, ehe sie z. B.
ein Buch an einen namhaften Gelehrten in Quedlinburg versendet, genötigt ist,
den Nachweis zu verlangen, daß dieses Buch in der Provinzial- und Universitäts¬
bibliothek zu Halle nicht vorhanden sei, so wäre es wohl billig und würde auch
einigermaßen zur Entlastung der königlichen Bibliothek dienen, wenn der Herr
Minister verfügen wollte, daß die durch Einverleibung vbengennnnter Bibliotheken
immer wichtiger gewordene Universitätsbibliothek so ixso auch allen, denen das
Journallesezimmcr der königlichen Bibliothek von selbst offen steht, zugänglich sein
solle. Eine weitere Entlastung der' königlichen Bibliothek würde es sein, wenn
emeritirte Beamte das Recht erhielten., die von ihnen bisher benutzten Schnl-
bibliolhekeu u. dergl. unter denselben Bedingungen wie bisher bis zu ihrem Tode
zu benutzen. Vielleicht ist eine solche Bestimmung schon vorhanden. Wenn sie
als selbstverständlich betrachtet würde, so könnte daS freilich nicht viel nützen.

Unter den Berliner Bibliotheken, die zur Entlastung der königlichen Bibliothek
dienen können, folgt, wenn es sich um deutsche Litteratur handelt, die schon er-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_208578/96>, abgerufen am 23.07.2024.