Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Zweites Vieteljahr.^us der Se^de >>>>s Reichskmnmergenchts Gerichts und tourbe hier zunächst einen? feierlichen vxiimLn Asuvr^Je! unter¬ Der äußere Glanz, deu das Reichskammergericht entwickelte, behagte deu ^us der Se^de >>>>s Reichskmnmergenchts Gerichts und tourbe hier zunächst einen? feierlichen vxiimLn Asuvr^Je! unter¬ Der äußere Glanz, deu das Reichskammergericht entwickelte, behagte deu <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0382" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/207677"/> <fw type="header" place="top"> ^us der Se^de >>>>s Reichskmnmergenchts</fw><lb/> <p xml:id="ID_1031" prev="#ID_1030"> Gerichts und tourbe hier zunächst einen? feierlichen vxiimLn Asuvr^Je! unter¬<lb/> worfen, bei dein seine Examinatoren, zwei Beisitzer des Gerichts, sich mit<lb/> bedecktem Haupt auf ihren Platz setzten, während der Examinand auf einem<lb/> niedrigen Schemel Platz nahm und nun nach Namen, Religion, Adel und ob<lb/> und wo er promovirt habe, gefragt wurden Darnach erhielt er einen „Stock"<lb/> Akten zur Relation, und das sxuurvn AsinziÄv war zu Ende. Wurde die<lb/> Relation in dem darauf folgenden öxairuzn spsomlc- für genügend erachtet, so<lb/> wurde er gewählt und einberufen, manchmal freilich erst uach Jahren. Seine<lb/> feierliche Einführung erfolgte in öffentlicher Sitzung des Gerichts: hinter dem<lb/> Pedell, der den Gerichtsstab in der erhobenen Rechten trägt, tritt der neu-<lb/> erwählte Assessor in den Saal vor das versammelte Gericht; in der Mitte sitzt<lb/> der Kammerrichter ans einem drei Stufen hohen Thron in einem rotsammtenen,<lb/> mit goldnen Tressen besetzten Armsessel, unter einem Baldachin von rotem<lb/> Seidenzeug mit goldnen Tressen; zu seiner Rechten und Linken stehen zwei<lb/> Lehnstühle für die beiden Präsidenten, daran reihen sich die rotausgeschlagnen<lb/> Bänke für die Assessoren. Sobald der Pedell vor der feierlichen Versammlung<lb/> angekommen ist, überreicht er dem Kammerrichter den Gerichtsstab, der neu¬<lb/> ernannte Beisitzer spricht dem Protvnotarius, d. h. dem ersten Gerichtsschreiber,<lb/> deu Eid nach und berührt den Gerichtsstab, während alle übrigen Mitglieder<lb/> des Gerichts, die bis dahin gesessen haben, sich erheben und das Haupt ent¬<lb/> blöße!?. Damit ist der Präsentirte ordentliches Mitglied des Gerichts<lb/> geworden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1032" next="#ID_1033"> Der äußere Glanz, deu das Reichskammergericht entwickelte, behagte deu<lb/> gewerbtreibenden Klassen der Stadt, da es ihre Einnahmen vermehrte. Sie<lb/> ließen sich deshalb das oft hochfahrende Wesen der Gerichtsmitglieder um ihres<lb/> Borteils willen gern gefallen. Die untern Stände dagegen und die Geschlechter<lb/> der.Stadt, denen das Reichskammergericht wenig eintrug, fühlten sich in ihrem<lb/> Stolz als freie Reichsbürger mehr als einmal gekränkt, und nicht immer herrschte<lb/> Friede und Eintracht zwischen dem höhern Bürgerstande und den reichskammer-<lb/> gerichtlichen Kreisen, zu denen nur der Adel Zutritt hatte. Noch zur Zeit<lb/> der französischen Revolution hielten die hohen Herren mit zähem Sinn an<lb/> ihren exklusiven Neigungen sest, und der arme Jerusalem — Goethes<lb/> Werther — hat es schwer büßen müssen, daß er sich einst in ihre Mitte gewagt<lb/> hatte. Er hatte einem der Präsidenten, an den er empfohlen war, einen<lb/> Besuch gemacht und sich dabei über den Beginn der Gesellschaftsstnnde hinaus<lb/> verspätet. Und nun erscheinen sie plötzlich einer nach dein andern und rümpfen<lb/> die Nase über den bürgerlichen Eindringling, zuerst die „übergnädige Dame von<lb/> S mit ihrem Herrn Gemahl und wohlausgebrütetem Gänslein Tochter mit<lb/> der flachen Brust und dem niedlichen Schuürleibe, die ein p-z-ssaut ihre herge¬<lb/> brachten hochadlichen Augen und Naslöcher machen," dann „der Baron F mit<lb/> der ganzen Garderobe von deu Kröuungszeiten Franz I. her, der Hofrat N,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0382]
^us der Se^de >>>>s Reichskmnmergenchts
Gerichts und tourbe hier zunächst einen? feierlichen vxiimLn Asuvr^Je! unter¬
worfen, bei dein seine Examinatoren, zwei Beisitzer des Gerichts, sich mit
bedecktem Haupt auf ihren Platz setzten, während der Examinand auf einem
niedrigen Schemel Platz nahm und nun nach Namen, Religion, Adel und ob
und wo er promovirt habe, gefragt wurden Darnach erhielt er einen „Stock"
Akten zur Relation, und das sxuurvn AsinziÄv war zu Ende. Wurde die
Relation in dem darauf folgenden öxairuzn spsomlc- für genügend erachtet, so
wurde er gewählt und einberufen, manchmal freilich erst uach Jahren. Seine
feierliche Einführung erfolgte in öffentlicher Sitzung des Gerichts: hinter dem
Pedell, der den Gerichtsstab in der erhobenen Rechten trägt, tritt der neu-
erwählte Assessor in den Saal vor das versammelte Gericht; in der Mitte sitzt
der Kammerrichter ans einem drei Stufen hohen Thron in einem rotsammtenen,
mit goldnen Tressen besetzten Armsessel, unter einem Baldachin von rotem
Seidenzeug mit goldnen Tressen; zu seiner Rechten und Linken stehen zwei
Lehnstühle für die beiden Präsidenten, daran reihen sich die rotausgeschlagnen
Bänke für die Assessoren. Sobald der Pedell vor der feierlichen Versammlung
angekommen ist, überreicht er dem Kammerrichter den Gerichtsstab, der neu¬
ernannte Beisitzer spricht dem Protvnotarius, d. h. dem ersten Gerichtsschreiber,
deu Eid nach und berührt den Gerichtsstab, während alle übrigen Mitglieder
des Gerichts, die bis dahin gesessen haben, sich erheben und das Haupt ent¬
blöße!?. Damit ist der Präsentirte ordentliches Mitglied des Gerichts
geworden.
Der äußere Glanz, deu das Reichskammergericht entwickelte, behagte deu
gewerbtreibenden Klassen der Stadt, da es ihre Einnahmen vermehrte. Sie
ließen sich deshalb das oft hochfahrende Wesen der Gerichtsmitglieder um ihres
Borteils willen gern gefallen. Die untern Stände dagegen und die Geschlechter
der.Stadt, denen das Reichskammergericht wenig eintrug, fühlten sich in ihrem
Stolz als freie Reichsbürger mehr als einmal gekränkt, und nicht immer herrschte
Friede und Eintracht zwischen dem höhern Bürgerstande und den reichskammer-
gerichtlichen Kreisen, zu denen nur der Adel Zutritt hatte. Noch zur Zeit
der französischen Revolution hielten die hohen Herren mit zähem Sinn an
ihren exklusiven Neigungen sest, und der arme Jerusalem — Goethes
Werther — hat es schwer büßen müssen, daß er sich einst in ihre Mitte gewagt
hatte. Er hatte einem der Präsidenten, an den er empfohlen war, einen
Besuch gemacht und sich dabei über den Beginn der Gesellschaftsstnnde hinaus
verspätet. Und nun erscheinen sie plötzlich einer nach dein andern und rümpfen
die Nase über den bürgerlichen Eindringling, zuerst die „übergnädige Dame von
S mit ihrem Herrn Gemahl und wohlausgebrütetem Gänslein Tochter mit
der flachen Brust und dem niedlichen Schuürleibe, die ein p-z-ssaut ihre herge¬
brachten hochadlichen Augen und Naslöcher machen," dann „der Baron F mit
der ganzen Garderobe von deu Kröuungszeiten Franz I. her, der Hofrat N,
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